Daraufhin fertigte das Ordnungsamt Fotos von dem Tier an, die an den Amtsveterinär Dr. Kruse in Mettmann geschickt wurde. An Hand dieser Fotos wollte er einen reinrassigen Staffordshire erkannt haben."
Von dieser "Diagnose" an hatten die Deckers keine Ruhe mehr vor der Steuerbehörde der Stadt. Manchmal seien, so Heidi Decker, in der Woche drei Zahlungsaufforderungen mit unterschiedlichen Beträgen eingegangen und verlangt worden, rückwirkend bis 1998, als die Stadt ihre Hundesteuersatzung um das Kapitel "Kampfhunde" erweiterte, mehrere tausend Mark zu zahlen. "Wir haben diesen ständigen Druck nicht mehr ausgehalten, waren psychisch einfach am Ende, denn was die Stadt mit uns getrieben hat, grenzt an Tyrannisierung", klagt Heidi Becker.
Über einen Rechtsanwalt wurde das Verwaltungsgericht Düsseldorf angerufen, doch ging der Druck zunächst durch die Stadt Solingen weiter, denn Langenfeld hatte den Vorgang am 8. August dieses Jahres an die Nachbarstadt gereicht, die aufgefordert wurde, mehr als 5000 Mark einzuklagen. Allein der Schriftwechsel seit August füllt bei den Deckers inzwischen einen Schnellhefter.
Am 30. Oktober kam es zur Verhandlung in Düsseldorf. Die Stadt Langenfeld, vertreten durch Oberverwaltungsrat Gerhard Lindner, unterlag auf der ganzen Linie und muss die Kosten des Verfahrens sowie die Rechtsanwaltskosten der Kläger tragen. "Der Vertreter des Beklagten (also die Stadt) wird darauf hingewiesen, dass der streitbefangene Mischlingshund des Klägers nicht unter die Kampfhundedefinition der Hundesteuersatzung fallen dürfte", heißt es in dem Urteil.