"Vernünftige" WT-Prüfer in NRW

Mickey

15 Jahre Mitglied
"Vernümpftige" WT-Prüfer in NRW

Wer kann mir sagen in welcher Stadt es Wesenstest-"Prüfer" gibt die nichts gegen Kampfis haben ?
´
Ich vermute nämlich das wenn ich den Test in meiner Stadt mache kann Mickey sich noch so sehr anstrengen und noch so gut sein er würde so oder so durch fallen.Ich glaube man hat hier was gegen Kampfis
 
  • 20. April 2024
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Hi Mickey ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hey Mickey.....

ist dein Wauzi als Staff angemeldet, also Anlage 1 Hund, oder als Rotti Anlage 2 Hund????

Hier bei uns auf dem Platz kommt meist Dr. Sinn für Anlage 1 Hundis raus und Anlage 2 Hundis nimmt meine Trainerin und Freundin selber ab, da sie Sachverständige vom Ministerium in Düsseldorf ist......


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unsere Raika maus hat in der Hundeschule ihre
4 wesensteste gemacht......und alle haben prima geklappt..........
 
Hallo Tanja

(ich habe nebenbei mal die Überschrift geändert)

Das LHundG NRW erkennt Gutachten anderer Bundesländer an.

Wenn du richtig sicher gehen willst, dass ein Fachtierarzt mit Spezialausbildung für Hundeverhalten deinen Hund sachgerecht prüft, dann empfehle ich dir die TiHo Hannover. Ist natürlich etwas weiter weg und kostet 260 € für das Gutachten.

Dafür sind da wirklich qualifizierte Fachleute und die Bestehensquote liegt bei über 95 %. Nebenbei können sie dir auch gute Hinweise geben, was du mit deinem Hund noch verbessern kannst.

Sollte sich abzeichnen, dass der Hund den Test nicht besteht, wird der Test abgebrochen, sodass nur ein Teil der Kosten anfällt und es gibt dann kein negatives Gutachten sondern gar keines.

Das Gutachten wird ausschließlich an den Hundehalter verschickt und die tierärztliche Schweigepflicht wird gegenüber jedem anderen eingehalten.

 
Original geschrieben von Andreas
Das LHundG NRW erkennt Gutachten anderer Bundesländer an.
Nein, das stimmt nicht!

§ 14 LHundG NW bestimmt, dass Erlaubnisse, Befreiungen und Sachkundebescheinigungen, die von zuständigen Stellen anderer Länder erteilt wurden, von der zuständigen Behörde anerkannt werden sollen, wenn sie den in diesem Gesetz und auf Grund dieses Gesetzes gestellten Anforderungen im Wesentlichen entsprechen.

Von in anderen Bundesländern abgelegten Verhaltenstests zur Erlangung einer Leinen-/MK-Befreiung durch eine Ordnungsbehörde in NRW ist hier nicht die Rede! § 14 soll lediglich sicherstellen, dass behördliche Entscheidungen über und zur Beurteilung der Gefährlichkeit eines Hundes und erforderliche Nachweise der Halterin oder des Halters in NRW anerkannt und nicht noch einmal erbracht werden müssen.

Zudem regelt § 5 Absat 3 LHundG NW, dass der für eine Leinen-/MK-Befreiung erforderliche Nachweis der Ungefährlichkeit durch eine Verhaltensprüfung bei einer für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständigen Behörde zu erbringen ist, und das sind in NRW die Amtsveterinäre.


Wenn du richtig sicher gehen willst, dass ein Fachtierarzt mit Spezialausbildung für Hundeverhalten deinen Hund sachgerecht prüft, dann empfehle ich dir die TiHo Hannover. Ist natürlich etwas weiter weg und kostet 260 € für das Gutachten.
Davon abgesehen, dass diese Gutachten in NRW nicht anerkannt werden, warum sollte ich, wenn ich Pflichtverhaltenstests aufgrund der Rassezugehörigkeit grundsätzlich ablehne, meinen Hund einem solch aufwändigen und teuren Verhaltenstest freiwillig unterwerfen, wenn der wesentlich kürzere und billigere (50 €) Verhaltenstest von NRW ausreicht?
 
Original geschrieben von Wolfgang


Davon abgesehen, dass diese Gutachten in NRW nicht anerkannt werden, warum sollte ich, wenn ich Pflichtverhaltenstests aufgrund der Rassezugehörigkeit grundsätzlich ablehne, meinen Hund einem solch aufwändigen und teuren Verhaltenstest freiwillig unterwerfen, wenn der wesentlich kürzere und billigere (50 €) Verhaltenstest von NRW ausreicht?

Danke Wolfgang! :D

Hoffentlich geht jetzt nicht wieder die Diskussion über Hobby-Sachverständige mit Wochenendseminar los! :eg:

Schäferwuffi mit Josy, Apoll, Cora, Dusty und Teddy
 
Original geschrieben von staff-boxer-mam
Hey Mickey.....

ist dein Wauzi als Staff angemeldet, also Anlage 1 Hund, oder als Rotti Anlage 2 Hund????

Hier bei uns auf dem Platz kommt meist Dr. Sinn für Anlage 1 Hundis raus und Anlage 2 Hundis nimmt meine Trainerin und Freundin selber ab, da sie Sachverständige vom Ministerium in Düsseldorf ist......


Guckst du hier.......




unsere Raika maus hat in der Hundeschule ihre
4 wesensteste gemacht......und alle haben prima geklappt..........

Mickey ist ein Anlage 1 Hund !!!!
 
Hallo Wolfgang,

deine Angaben stimmen natürlich bezogen auf den Gesetzestext.

Ich weiß, dass ein niedersächsisches Gutachten in NRW anerkannt wurde. Vielleicht wissen die selbst nicht, was gilt.

Warum?
War ja gesagt worden:
"...Prüfer gibt die nichts gegen Kampfis haben ?
Ich vermute nämlich, dass wenn ich den Test in meiner Stadt mache, kann Mickey sich noch so sehr anstrengen und noch so gut sein, er würde so oder so durchfallen. Ich glaube, man hat hier was gegen Kampfis"

Womit wir beim Thema wären:
- Welche Qualifikation braucht man, um ein Verhalten eines Hundes als "gefährlich aggressiv" beurteilen zu können?
- wer sollte bevollmächtigt werden, für das Amt gefährliche von ungefährlichen Hunden unterscheiden zu dürfen?

Die Tatsache, dass ein Tierarzt (evtl. mit Doktorarbeit zum Thema "Die venöse Ernährung der Labormäuse") verbeamtet worden ist, macht ihn nicht zum Fachmann für Hundeverhalten.

Sicherlich gibt es Amtstierärzte, die sich mit Hunden gut auskennen, aber mit Sicherheit gibt es auch welche, für die das nicht zutrifft.

Irgenwer schrieb hier mal, dass der "Verhaltenstest" de facto vom nebenberuflichen Prüfer (ja: DER MIT WOCHENENDKURS) gemacht wird und der Amtstierarzt dabei anwesend ist und mit unterschreibt.

Solange die Voraussetzung für die Anerkennung als VT-Prüfer und die Länge der Ausbildung geheimgehalten werden, ist es nicht anders zu erwarten, als dass diesbezüglich Mißtrauen herrscht.

Die früher hier einmal geschilderten Anforderungen aus dem VT sind nicht alle geeignet, daraus auf eine Gefährlichkeit zu schließen. (Übrigens ist andersrum in der Prüfung manches nicht enthalten, was geprüft werden müßte, um tatsächlich aggressionsgestörte Hunde zu erkennen.)

Wenn Hunde deswegen als gefährlich klassifiziert werden, weil sie die Annäherung anderer Hunde auf weniger als eine Hundelänge nicht mögen und dadurch ihre Drohdistanz unterschritten wurde, dann ist solch ein Test nicht wissenschaftlich korrekt.

Richtig wäre es, die Angaben des Hundeführers hinsichtlich Drohdistanz und Wehrdistanz abzufragen und ggf. diese Distanz abzuprüfen. Wenn dabei der Halter seinen Hund richtig eingeschätzt hat, dann ist es Unsinn, in einer Prüfungssituation etwas anderes zu simulieren, wovon man weiß, dass der Halter dies seinem Hund im richtigen Leben nicht zumuten würde.

Ein Halter-Hund-Gespann, dessen Mensch das Verhalten seines Hundes richtig einschätzt und verantwortungsvoll handelt, stellt keine erhöhte Gefahr dar. Würde aber nach der früher hier einmal geschilderten Praxis den VT nicht bestehen können.

Die Ablehnung des NRW-Verhaltenstest kann ich sehr gut nachvollziehen, denn außer dass er nur für willkürlich ausgewählte Hunderassen gefordert wird, ist er auch nicht rechtsstaatlich korrekt umgesetzt.
 
Original geschrieben von Wolfgang

...billigere (50 €) Verhaltenstest von NRW ausreicht?

"Für die Prüfung wird eine Verwaltungsgebür in Höhe von 97,00 Euro erhoben."


Nimmt da jede Behörde was anderes?
 
Original geschrieben von Andreas
Hallo Wolfgang,

deine Angaben stimmen natürlich bezogen auf den Gesetzestext.

Ich weiß, dass ein niedersächsisches Gutachten in NRW anerkannt wurde. Vielleicht wissen die selbst nicht, was gilt.
Natürlich kann es vorkommen, dass eine NRW-Ordnungsbehörde mal patzt und ein niedersächsisches Gutachten anerkennt, obwohl sie das nicht dürfte. Der Spruch "Denn sie wissen nicht, was sie tun" trifft nach meinen Erfahrungen im Bereich der Hundegesetzgebung leider allzu oft zu. Dennoch solltest du solche Empfehlungen, die in der Regel in die Hose gehen, im Interesse der Ratsuchenden vermeiden.


Warum?
War ja gesagt worden:
"...Prüfer gibt die nichts gegen Kampfis haben ?
Ich vermute nämlich, dass wenn ich den Test in meiner Stadt mache, kann Mickey sich noch so sehr anstrengen und noch so gut sein, er würde so oder so durchfallen. Ich glaube, man hat hier was gegen Kampfis"

Womit wir beim Thema wären:
- Welche Qualifikation braucht man, um ein Verhalten eines Hundes als "gefährlich aggressiv" beurteilen zu können?
- wer sollte bevollmächtigt werden, für das Amt gefährliche von ungefährlichen Hunden unterscheiden zu dürfen?

Die Tatsache, dass ein Tierarzt (evtl. mit Doktorarbeit zum Thema "Die venöse Ernährung der Labormäuse") verbeamtet worden ist, macht ihn nicht zum Fachmann für Hundeverhalten.

Sicherlich gibt es Amtstierärzte, die sich mit Hunden gut auskennen, aber mit Sicherheit gibt es auch welche, für die das nicht zutrifft.
"Womit wir beim Thema wären:"? Nein, Andreas, nicht die Qualifikation der Prüfer ist das Thema, sondern deren "Pro" oder "Contra-Kampfi"-Einstellung. Wenn ein "normaler" Kampfi bei einem Prüfer mit miserabler Qualifikation den VT besteht, ist das für mich völlig o.k.!


Irgenwer schrieb hier mal, dass der "Verhaltenstest" de facto vom nebenberuflichen Prüfer (ja: DER MIT WOCHENENDKURS) gemacht wird und der Amtstierarzt dabei anwesend ist und mit unterschreibt.
Wer auch immer das geschrieben hat, es stimmt nicht! Ich habe mir die Mühe gemacht, nach Iserlohn zu fahren und dort einen VT für Liste 1-Hunde zu beobachten. Die für die Abnahme des VT für Liste 2-Hunde legitimierten Prüferinnen waren zwar anwesend, der VT für Liste 1-Hunde wurde aber vom AmtsVet durchgeführt.


Solange die Voraussetzung für die Anerkennung als VT-Prüfer und die Länge der Ausbildung geheimgehalten werden, ist es nicht anders zu erwarten, als dass diesbezüglich Mißtrauen herrscht.

Ein evtl. Misstrauen resultiert nicht aus der eh nicht bekannten Ausbildung der Prüfer, sondern aus Erkenntnissen zu einer "Contra-Kampfi"-Einstellung der Prüfer.


Die Ablehnung des NRW-Verhaltenstest kann ich sehr gut nachvollziehen, denn außer dass er nur für willkürlich ausgewählte Hunderassen gefordert wird, ist er auch nicht rechtsstaatlich korrekt umgesetzt.
Woraus schließt du, dass speziell der NRW-VT auf Ablehnung stößt?

Nicht nur in NRW wird ein VT "für willkürlich ausgewählte Hunderassen" gefordert!

Erläutere bitte, warum der NRW-VT "nicht rechtsstaatlich korrekt umgesetzt" ist!
 
Wir (meine Schwester unsere Hunde und ich) haben in Münster unseren VT abgelegt und er scheint hier nicht viel anders zu sein, als woanders auch.
Wir haben uns schon Monate vorher die unterschiedlichsten VT aus dem Internet rausgezogen im Vergleich zu unserem Test schien es kein großer Unterschied zu sein.
Auch die Prüfer waren sehr nett und machten in keinster Weise den Eindruck als ob sie einen Hund mit böser Absicht durchfallen lassen würden, ganz im Gegenteil.
LG, Meike
 
Ach ja, Kosten beliefen sich für den (zweieinhalb stündigen) Test auf 50 Euro.

:hallo: Meike
 
... kann für Köln/NRW

Paul Probst, Dierdorfer Weg 5a, 50767 Köln

nennen, der seinerzeit auch in Olfen war.
 
Wir haben den Wesentest in Mönchengladbach gemacht und wir waren eigentlich auch sehr zufrieden.
Die Stimmung war auch sehr locker und der Prüfer hat auch das ein oder andere Auge zugedrückt. Ricky ist zum Beispiel bei der leinenbefreiung sofort in eine andere Richtung gelaufen und kam erst nach dem 5. Mal rufen zurück.
Die Leinenbefreiung haben wir trotzdem bekommen.
sdb22587.gif
 
Hallo Mickey,

ich kann Dir ebenfalls die Hundeschule in Iserlohn empfehlen, wir sind aus Kaarst (bei Düsseldorf / Neuss) mehrmal Sammstags zur Vorbereitung dorthin gefahren und haben mit Erfolg den WT bestanden. Deine Angst vor der Prüfung (war auch mein größtes Problem) wird Dir in Iserlohn auf jeden Fall genommen. Versuch es mal, Iserlohn ist ja von GE nicht so weit.

Nur Mut, Ihr schafft das.

LG

Mela
 
Hallo Tanja,

wir haben unsere beiden (Liste1- und -seinerzeit noch- Liste2-) Hunde bei Amts-Vet. Dr. Kruse (Kreis Mettmann) prüfen lassen. Der Amts-Vet. war SEHR nett, ruhig und sachlich und auch die Prüfungshelfer unheimlich bemüht, daß die Hunde (und deren Halter) das in lockerer Runde heil überstanden haben. Kann ich nur empfehlen. Wenn ich mich recht entsinne, waren das je Hund 50,00 EUR.

Sab.:)
 
Original geschrieben von SabineW
bei Amts-Vet. Dr. Kruse (Kreis Mettmann) prüfen lassen.

Hallo Sabine,

war das dieser Dr. Kruse:
Daraufhin fertigte das Ordnungsamt Fotos von dem Tier an, die an den Amtsveterinär Dr. Kruse in Mettmann geschickt wurde. An Hand dieser Fotos wollte er einen reinrassigen Staffordshire erkannt haben."

Von dieser "Diagnose" an hatten die Deckers keine Ruhe mehr vor der Steuerbehörde der Stadt. Manchmal seien, so Heidi Decker, in der Woche drei Zahlungsaufforderungen mit unterschiedlichen Beträgen eingegangen und verlangt worden, rückwirkend bis 1998, als die Stadt ihre Hundesteuersatzung um das Kapitel "Kampfhunde" erweiterte, mehrere tausend Mark zu zahlen. "Wir haben diesen ständigen Druck nicht mehr ausgehalten, waren psychisch einfach am Ende, denn was die Stadt mit uns getrieben hat, grenzt an Tyrannisierung", klagt Heidi Becker.

Über einen Rechtsanwalt wurde das Verwaltungsgericht Düsseldorf angerufen, doch ging der Druck zunächst durch die Stadt Solingen weiter, denn Langenfeld hatte den Vorgang am 8. August dieses Jahres an die Nachbarstadt gereicht, die aufgefordert wurde, mehr als 5000 Mark einzuklagen. Allein der Schriftwechsel seit August füllt bei den Deckers inzwischen einen Schnellhefter.

Am 30. Oktober kam es zur Verhandlung in Düsseldorf. Die Stadt Langenfeld, vertreten durch Oberverwaltungsrat Gerhard Lindner, unterlag auf der ganzen Linie und muss die Kosten des Verfahrens sowie die Rechtsanwaltskosten der Kläger tragen. "Der Vertreter des Beklagten (also die Stadt) wird darauf hingewiesen, dass der streitbefangene Mischlingshund des Klägers nicht unter die Kampfhundedefinition der Hundesteuersatzung fallen dürfte", heißt es in dem Urteil.


Hört sich nicht so besonders nett an - oder?
 
Original geschrieben von Mickey
Es ist schön zu hören das es auch noch vernünpftige Prüfer gibt.

Ja Mickey.......gibt es....habe heute morgen bei dem Dr. Sinn, dem zuständigen veterinär für unserer Hundis in Iserlohn telefoniert...es ging zwar nicht direkt um nem Wesenstest, aber er hat mir supi weitergeholfen.....

die Versicherung wollte den normalen VT Schrieb nicht anerkennen, was Dr. Sinn nicht verstehen kann und erstellt mir aber "KOSTENLOS" eine Detaillierte Aufführung der Prüfung und anhand seiner vorhanden Unterlagen, wie Raika auf die einzelenen Prüfungsablaufe reagiert hat usw......

Der Mann ist echt klasse....und falls du nach Iserlohn kommst, was ich doch mal hoffe.... dann werden wir usn wohl öfters über den weg laufen....wohne in iserlohn und stehe regelmäßig mittwochs und samstags auf dem platz........

mach dich also schonmla auf Rockys knutschaktionen gefasst....scully musste ja schon drunter leiden :D
 
Übrigens....der Beitrag den du für den Vorbereitungskurs zahlen mußt geht vollständig den Tierheimhunden in Iserlohn zu gute, da dort oben alles auf ehrenamtlicher basis zugunsten der TH-Bewohnern abläuft....noch ein grund mehr nach iserlohn zu kommen......:D
 
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