Verbringung eines Rottweilers nach Nürnberg

Ich schrieb ja "Nein". Wäre mir nicht bekannt. Ich kenne auch Hunde anderer Bundesländer die den Bayr. WT gemacht haben. Und die Halterin hat ja ihren 1. Wohnsitz hier, mMn würde wenn überhaupt das etwas zur Sache tun.

Das " Nein" habe ich zwar gelesen, war mich aber nicht sicher, worauf es sich jetzt bezog.

Danke dass Du es nochmal ausführlicher erklärt hast. :hallo:

Vielen Dank für die Infos. Ich werde mich weiter erkundigen und hoffentlich werde ich eine Lösung finden. Ihr wart mir alle eine große Hilfe :)


Ich würde mich an Deiner Stelle auch an Lars Weidemann wenden, er kennt sich in der Materie gründlich aus, da er sich auf "Hunderecht" spezialisiert hat.

Alles Gute für Dich und Ares. :hallo:

...
 
  • 29. März 2024
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Hallo zusammen,

Mir wurde erneut von einer Gutachterin bestätigt, dass ich meinen Hund nicht herholen darf :( ...
 
Hast Du beim Anwalt Weidemann mal angerufen? Mach das dochmal...ein Anruf kostet nix. ;)
 
Mach ich morgen früh... glaub nicht dass es was bringt. Ich benötige die Zustimmung der Gemeinde. Die werde ich nicht bekommen....
 
Hallo zusammen,

Mir wurde erneut von einer Gutachterin bestätigt, dass ich meinen Hund nicht herholen darf :( ...

Was für ein Dreck.
Unglaublich.

Das tut mir echt leid für Dich. :(

Hast Du Dich auch mal mit dem empfohlenen Anwalt Lars Weidemann in Verbindung gesetzt?

...
 
In Erlangen ist es auch nicht erlaubt. Morgen ruf ich mal auch in Fürth an. Mal sehen was die sagen. Das Problem ist, dass ich auch nicht so einfach umziehen kann...
 
Du müsstest ja gar nicht gleich in ganz anderen Regionen schauen, schon die kleineren Gemeinden um Nürnberg (Kreis) können eigenmächtig entscheiden.
Wobei ich erstmal das Telefonat mit dem Anwalt abwarten würde.
 
Ich ruf ihn morgen an und werde euch dann auch mitteilen was er gesagt hat. Vielen Dank für eure Unterstützung :)
 
Und wenn man den Hund beispielsweise in ein anderes Bundesland einführen würde, dort den Wesenstest macht (auch wenn der Hund das dort nicht muss) und ihn dann nach Nürnberg holt?
 
Und wenn man den Hund beispielsweise in ein anderes Bundesland einführen würde, dort den Wesenstest macht (auch wenn der Hund das dort nicht muss) und ihn dann nach Nürnberg holt?

Wenn ich das richtig interpretiere, was ich bis jetzt über die Haltung der Gemeinde gelesen habe könnte sich die Gemeinde auch bei einem absolvierten Wesenstest querstellen, wenn sie sich quer stellen will. Sie könnten ihn ja einfach nicht anerkennen und behaupten ihrer Ansicht gehört der Hund einer gefährlichen Rasse an und sie wollen ihn in ihrer Stadt nicht dulden. Ich weiß nicht wie stark da das Recht der Gemeinde ist so zu entscheiden.
Ich bin gespannt was der Anwalt dazu meint.
 
Ich markiere mal @rimini und @Crabat
und rimini ist sogar aus Nürnberg!

Danke für die Blumen, ich in Nürnberg geboren und habe so meine Erfahrungen mit den OA dort, lebe aber nicht mehr hier.

Inzwischen gibt es am OA Nürnberg neue Mitarbeiterinnen, leider stehen diese an Inkompetenz ihren Vorgängerinnen in Nichts nach.

Zur Sache selbst, es ist wie vom Im und Crabat beschrieben. Die Einfuhr des Rotties ist erlaubt.

Ich persönlich würde mit diesen Wissen und der schriftlichen Bestätigung des IM in der Hand, den einfachen Weg gehen. Mit Hund nach Nürnberg ziehen (wobei ich einen kleinen Vorort wie z.B. Oberasbach, Zirndorf, Fürth bevorzugen würde), der Hund ist die ersten 6 Wochen zu Besuch und während dieser Zeit den Wesenstest absolvieren. Ihr schreibt ja das dies für den Hund kein Problem wäre und der Test in Bayern ähnelt in etwa einer gründlichen Begleithundprüfung. Es wird nichts verlangt, was ein gut sozialisierter und erzogener Hund nicht sowieso beherrscht.
Dann den absolvierten und bestandenen Wesenstest nehmen und das Negativzeugnis sowie die Anmeldung bei der Steuer vornehmen. Von einen vorläufigen Negativzeugnis für zugezogene Hunde, ist im Gesetz nirgendwo die Rede.
 
Wenn ich das richtig interpretiere, was ich bis jetzt über die Haltung der Gemeinde gelesen habe könnte sich die Gemeinde auch bei einem absolvierten Wesenstest querstellen, wenn sie sich quer stellen will. Sie könnten ihn ja einfach nicht anerkennen und behaupten ihrer Ansicht gehört der Hund einer gefährlichen Rasse an und sie wollen ihn in ihrer Stadt nicht dulden. Ich weiß nicht wie stark da das Recht der Gemeinde ist so zu entscheiden.
Ich bin gespannt was der Anwalt dazu meint.

Nein, deswegen geht man zu einen staatlich bestellten und vereidigten Gutachter, wie es Hr. Abelski ist
 
Hallo zusammen,

1. Ich kann keinen Wesenstest beauftragen wenn der Hund hier im Urlaub ist, denn der Hund benötigt einen Wohnsitz. Das gilt auch für die Durchführung des Testes in ein anderes Bundesland

2. Der Hund kann ohne Negativzeugnis nicht gehalten werden. Somit benötigt man angeblich ein vorläufiges Zeugnis.

3. Wenn ich den Hund einfach so herbringe, kann ich Bußgeld von bis zu 20.000 eur zahlen und der Hund kann mir weggenommen werden.

Den Rechtsanwalt konnte ich bisher nocht nicht erreichen. Weiß echt nicht mehr weiter... :((
 
Hallo zusammen,

1. Ich kann keinen Wesenstest beauftragen wenn der Hund hier im Urlaub ist, denn der Hund benötigt einen Wohnsitz. Das gilt auch für die Durchführung des Testes in ein anderes Bundesland

2. Der Hund kann ohne Negativzeugnis nicht gehalten werden. Somit benötigt man angeblich ein vorläufiges Zeugnis.

3. Wenn ich den Hund einfach so herbringe, kann ich Bußgeld von bis zu 20.000 eur zahlen und der Hund kann mir weggenommen werden.

Den Rechtsanwalt konnte ich bisher nocht nicht erreichen. Weiß echt nicht mehr weiter... :((

Rede mal mit Lars Weidemann (er kennt mich) wie es sich verhält, wenn du mir deinen Hund vorübergehend "schenkst" und ich der Halter bin, Wt usw. erledige

Den Hund dir wegzunehmen ist unverhältnismäßig, damit wird gerne gedroht ist aber vor Gericht nicht durchsetzbar (hilft nur nicht weiter, wenn der Hund vorübergehend im Tierheim sitzen müsste) Bußgeld wird in Nbg gerne verhängt, dagegen kann man aber Widerspruch einlegen und gewinnt auch regelmäßig

Du kannst selbstverständlich einen staatlich bestellten und vereidigten Gutachter beauftragen für dichh bei deinen Hund einen Wesenstest machen zu lassen. Der verdient damit sein Geld, du musst ihn nur mitteilen , dass ihr noch nicht hier in Bayern wohnt und das Gutachten Dir zugestellt werden soll. Ich habe selbst für einige Tierheimhunde aus anderen Bundesländern und den Ausland WT bezahlt bzw. machen lassen. Das geht das Amt überhaupt nichts an, bestandene Tests haben die neuen Halter dann am Wohnsitz bei der Anmeldung vorgelegt.

Weitere Anrufe z.B. am OA Erlangen werden wenig bringen, die meisten Mitarbeiter dort sind für alles mögliche zuständig und sehr schlecht informiert, meist muss man Ihnen die Gesetzestexte ausgedruckt mitbringen. In Fürth sitzt Frau Kassner, die ist fair, wie weit Sie sich mit der Einfuhr auskennt kann ich nicht beurteilen. Hast du die Durchwahlnummer (sonst landest du eher wieder bei irgendeinen Wichtigtuerhampelmännchen) ?
 
Ich kann nichts zur Hilfe beitragen, möchte nur mal zum Ausdruck bringen wie schrecklich ich dieses bürokratische Gehampel und Machtgehabe finde...hat Deutschland echt so wenig Probleme? Egal...ich wünsche dir enormes Durchhaltevermögen und viel Glück bei deinem Vorhaben :)
 
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