Urteilsverkündung im Verfahren ''Kampfhunde''

LillyoftheValley

KSG-Nervensäge™ <img src="http://forum.ksgemeinde.
15 Jahre Mitglied
:hallo:

Was meint ihr wie das Gericht sich entscheidet am Dienstag den 16, März :rolleyes:
Wird es diese eine Entscheidung geben oder läuft es wieder mehrere Tage.

Ich drücke alle Pfoten und Daumen die wir haben :D
 
  • 25. April 2024
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Hi LillyoftheValley ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hallo LillyoftheValley,
das ist ein Vekündungstermin- Verhandelt wurde ja im November. Es war zwar schon auf der Page vom Gericht als im Jahr 2003 zu entscheidendes Verfahren angekündigt- aber wir müssen uns halt noch Gedulden.
Gruß Pocke
 
Ein Bekannter, dessen Meinung ich schätze, prognostiziert folgenden Urteilstenor:

Am 16. März werden die Grundwerte im Deutschen Volk wieder hergestellt.
Das Bundesverfassungsgericht ist nicht nur eine juristische, sondern auch eine ethisch-moralische Instanz. Die Verfassungsrichter lassen sich nicht vor den populistischen Karren spannen.
Sie werden der Wissenschaft den Stellenwert einräumen, der ihr gebührt.
Dem Gesetzgeber werden Grenzen gezogen. Luzifer wird an die Kette gelegt.
Die Leitsätze des Bundesverfassungsgerichts werden im positiven Sinne schicksalhaft für uns sein.
Die höchsten Richter werden dafür sorgen, dass jeder ordentliche Bürger einen beliebigen Hund halten darf, ohne staatliche Schikanen befürchten zu müssen.
 
Diese Worte sind Balsam für meine Seele!

Hoffen wir, dass diese Prognose sich bewahrheitet!
 
@ Villiers: Die Worte deines Bekannten in der Richter Ohren. In 6 Tagen wissen wir es genau.
 
Villiers schrieb:
Ein Bekannter, dessen Meinung ich schätze, prognostiziert folgenden Urteilstenor:

Am 16. März werden die Grundwerte im Deutschen Volk wieder hergestellt.
Das Bundesverfassungsgericht ist nicht nur eine juristische, sondern auch eine ethisch-moralische Instanz. Die Verfassungsrichter lassen sich nicht vor den populistischen Karren spannen.
Sie werden der Wissenschaft den Stellenwert einräumen, der ihr gebührt.
Dem Gesetzgeber werden Grenzen gezogen. Luzifer wird an die Kette gelegt.
Die Leitsätze des Bundesverfassungsgerichts werden im positiven Sinne schicksalhaft für uns sein.
Die höchsten Richter werden dafür sorgen, dass jeder ordentliche Bürger einen beliebigen Hund halten darf, ohne staatliche Schikanen befürchten zu müssen.
Amen
 
@Villiers:

Ich würde Deine Euphorie ja nur zu gerne teilen, hab aber ein bissel die Befürchtung, dass das Ganze aus formalrechtlichen Gründen gekanzelt wird (Menschenschutz ist nicht Sache des Bundes) und der Schwarze Peter an die Länderregierungen weitergegeben wird. :(

Und selbst wenn sie das Import- und Zuchtverbot canceln hat das wohl keinerlei Auswirkungen auf die Länderverordnungen. Dann basteln die halt per Gesetz ihr eigenes Zuchtverbot.

Aufatmen werde ich erst, wenn alles vorbei ist (oder auch nicht).
 
Villiers schrieb:
Ein Bekannter, dessen Meinung ich schätze, prognostiziert folgenden Urteilstenor:

Am 16. März werden die Grundwerte im Deutschen Volk wieder hergestellt.
Das Bundesverfassungsgericht ist nicht nur eine juristische, sondern auch eine ethisch-moralische Instanz. Die Verfassungsrichter lassen sich nicht vor den populistischen Karren spannen.
Sie werden der Wissenschaft den Stellenwert einräumen, der ihr gebührt.
Dem Gesetzgeber werden Grenzen gezogen. Luzifer wird an die Kette gelegt.
Die Leitsätze des Bundesverfassungsgerichts werden im positiven Sinne schicksalhaft für uns sein.
Die höchsten Richter werden dafür sorgen, dass jeder ordentliche Bürger einen beliebigen Hund halten darf, ohne staatliche Schikanen befürchten zu müssen.

Bei der Vorstellung krieg ich Gänsehaut und könnte heulen (vor Glück) und Erleichterung. Mann, das wär fein, wirklich! Wenns doch hoffentlich bitte mal wieder gerecht zugeht in unserem Land! Büdde, büdde! *hoffnungnichaufgeb*
 
Wir haben schon nen Sekt kalt gestellt. Entweder wir trinken ihn aus Frust oder aus Freude. ich hoffe Letzteres
 
Es rückt immer näher heute schon der 11 März
 
:hallo:

Angenommen was wir natürlich hoffen es wird für uns positiv ausgehen :D könnte die dann wieder in Revision gehen :( Oder wäre es dann entgültig beéndet damit :D
 
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) ist für alle Seiten verbindlich. Eine "Revision" gibt es nicht. Das Schlimmste was uns passieren kann, ist, dass das BVerfG alles beim Alten belässt. Dies bedeutet, dass wir (da wo es notwendig ist) auf der Basis der positiven Revisionsurteile des Bundesverwaltungsgerichtes weitermachen werden. Für viele von uns ist dann noch lange nicht aller Tage Abend. Es zeigt sich immer deutlicher, dass viele Bundesländer ein Gesetzgebungsverfahren scheuen oder nicht wollen. Zudem muss ein solches Gesetz auch Hand und Fuß haben und keine unbrauchbare Krücke darstellen, wie z. B. das hessische Machwerk (§ 71a HSOG).
 
Ich setz den Artikel mal hier rein, obwohl er in Presse/Medien gehört ;)



11.03. KAMPFHUNDE IN NEURUPPIN FRIEDLICH / HUNDEHALTER KLAGEN GEGEN GESETZ

Gefahr vor allem auf dem Papier

ANDREAS VOGEL
ALEXANDER BECKMANN
NEURUPPIN Mit Spannung blicken Hundezüchter und Halter von als Kampfhund
eingestuften Vierbeinern nach Karlsruhe: Am Dienstag will dort das
Bundesverfassungsgericht über eine Beschwerde befinden. Mehrere Züchter und
Halter monieren, dass Zucht und Handel mit gefährlichen Hunden laut dem
Bundesgesetz mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bedroht sind -
obwohl nicht in allen Bundesländern die gleichen Rassen als besonders
gefährlich angesehen werden. "Auch über die Definition ,Kampfhund' sind sich
die Bundesländer nicht einig", sagt Gudrun Schraft-Huber vom
Bundesverfassungsgericht. Indes ist sich die Gerichtssprecherin sicher, dass
der Richterspruch vom Dienstag sich auf die Landesregelungen auswirken wird.

Und die wiederum könnten Einfluss auf lokale Bestimmungen haben. In
Neuruppin beispielsweise haben die Stadtverordneten 2001 die Hundesteuer für
die in der brandenburgischen Hundehalterverordnung als gefährlich
eingestuften Rassen auf das knapp Achtfache des üblichen Satzes angehoben.
In vielen anderen Gemeinden wurden die Hundesteuersatzungen auf ähnliche
Weise angepasst.
Dabei stellt sogar Amtstierarzt Matthias Rott, der von Amts wegen über alle
Verletzungen durch Hunde informiert wird, auf MAZ-Anfrage fest: "Es gab
bisher keine Auffälligkeiten von so genannten Kampfhunden im Vergleich zu
anderen Rassen. Das Thema hat bei uns kaum eine Rolle gespielt." Und
generell: "Kampfhunde sind kein Problem im Landkreis."
Das findet auch Ilona Blechschmidt, Vorsitzende der Neuruppiner Ortsgruppe
des Vereins für Deutsche Schäferhunde. Der Verein veranstaltet regelmäßig
Lehrgänge für Hundehalter und Hunde - von der Welpenspielstunde bis zum
Gebrauchshundetraining. "Wir hatten in bisher 20 Kursen der
Welpenspielstunde einen einzigen Fall, bei dem ein Hund wirklich nicht
normal war, also gefährlich. Meiner Meinung nach hat das wenig mit der Rasse
an sich zu tun. Wenn richtige Züchter am Werk waren und nicht nur Vermehrer,
die aufs schnelle Geld aus sind, dann sind solche Extreme eigentlich
ausgeschlossen." Ausschlaggebend für das Wesen eines Hundes hält die
Expertin zu 20 Prozent die Vererbung, also auch die Rasse, und zu 80 Prozent
Umweltbedingungen. "Fast alle Fehler gehen vom Menschen aus."
Nach Angaben von Beatrix Kühn vom Polizeischutzbereich Ostprignitz-Ruppin
erfolgten im vergangenen Jahr sechs gemeinsame Kontrollen von Polizei und
Neuruppiner Ordnungsamt zur Hundehalterverordnung. Dabei seien zwar mehrere
Halter über den Leinenzwang auf öffentlichen Flächen belehrt worden, in
keinem Fall habe es sich aber um eine der als gefährlich eingestuften Rassen
gehandelt. Insgesamt fanden 19 Vorfälle mit Hunden Eingang in die
Polizeiakten, darunter Verkehrsunfälle und Verstöße gegen das
Tierschutzgesetz. Zwei ernsthafte Verletzungen durch Hundebisse kamen zu
Protokoll. Auch hierbei waren die "gefährlichen Rassen" nicht vertreten.




Das gibt mir wiederum Hoffnung ....
 
Beckersmom schrieb:
Ich setz den Artikel mal hier rein, obwohl er in Presse/Medien gehört ;)
.............
"Auch über die Definition ,Kampfhund' sind sich die Bundesländer nicht einig", sagt Gudrun Schraft-Huber vom Bundesverfassungsgericht. Indes ist sich die Gerichtssprecherin sicher, dass der Richterspruch vom Dienstag sich auf die Landesregelungen auswirken wird.
............

Gerichtssprecher sind im allgemeinen gut vorinformiert! Die Pressemitteilung dürfte schon fix und fertig in der Schublade liegen. Der obige Satz sollte hoffnungsfroh stimmen!
 
Villiers schrieb:
Gerichtssprecher sind im allgemeinen gut vorinformiert! Die Pressemitteilung dürfte schon fix und fertig in der Schublade liegen. Der obige Satz sollte hoffnungsfroh stimmen!
Darin stimme ich dir voll und ganz zu!

Die Aussage

"Auch über die Definition ,Kampfhund' sind sich die Bundesländer nicht einig", sagt Gudrun Schraft-Huber vom Bundesverfassungsgericht. Indes ist sich die Gerichtssprecherin sicher, dass der Richterspruch vom Dienstag sich auf die Landesregelungen auswirken wird."

gibt wirklich Anlass zur Hoffnung!
 
Da bin ich jetzt wirklich gespannt..................

Ich spendier' 'ne Kiste Schampus, wenn's tatsächlich geklappt haben sollte.
 
Sabine, wir kommen darauf zurück :D
Ich drücke alle Daumen für am Dienstag.......hoffen wir das Beste.
 
Villiers schrieb:
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) ist für alle Seiten verbindlich. Eine "Revision" gibt es nicht. Das Schlimmste was uns passieren kann, ist, dass das BVerfG alles beim Alten belässt.


Soweit ich mich erinnere, kam in der Verhandlung zur Sprache, dass die Grundrechtseinschränkungen
- freie Berufswahl, z.B. als Bullterrierzüchter,
- freie Entfaltung der Persönlichkeit, d.h. Selbstverwirklichung durch Haltung eines AmStaff
und die Ungleichbehandlungen
- Verbot der Rassen mit wenig Todesfällen, Freiheit z.B. für Schäferhunde
auch vor einem Europäischen Gericht behandelt werden könnten.

Es gab sogar das Problem, dass die Zuständigkeit des BVerfG von diesem selber in Frage gestellt wurde, weil die Zuständigkeit des Eur. Gerichts von der Klägerseite betont worden war.

Das ergibt für mich diesen positiven Stand:
Entscheidung des BVerfG für die Hunde: keine Revision
Entscheidung des BVerfG gegen die Hunde: neues Verafhren vor eur. Gericht
 
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