Urlaub mit Miniatur Bullterrier in Bayern & Baden Württemberg

  • 17. April 2024
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Ich bin ja mit meinen beiden auch grade in der Schweiz / Bayern / B-W zu Besuch.
MBt ist meines Wissens nirgends gelistet.

In Bayern sind Besuchshunde kein Problem. Seit 2013 gibt es in der Stadt München z.B. aber eine neue Hundeverordnung mit verschärften Regeln für grosse Hunde und "Kampfhunde". Listenhunde zu Besuch haben z.B. in gesamten öffentlichen Raum Leinenpflicht (kein Maulkorb).
In B-W gibt es für Listenhunde, die sich nur vorübergehend dort aufhalten, Leinen- und Maulkorbzwang.
In der Schweiz ist die Einfuhr nicht verboten, aber jeder Kanton macht sein eigenes Hundegesetz. Wir z.B. sind momentan im Kanton Zürich, aber direkt an der Grenze zum Kanton Schaffhausen. Im Kanton Zürich haben meine Hunde Leinen- und Maulkorbpflicht, aber wenn ich 50m über die Brücke gehe haben wir keine Auflagen mehr (ausser dem Üblichen: Kot wegmachen, niemanden gefährden etc). Das zuständige kantonale Veterinäramt kann da Auskunft geben, die sind i.d.R. schnell und effizient.
 
Ich bin ja mit meinen beiden auch grade in der Schweiz / Bayern / B-W zu Besuch.
MBt ist meines Wissens nirgends gelistet.

In Bayern sind Besuchshunde kein Problem. Seit 2013 gibt es in der Stadt München z.B. aber eine neue Hundeverordnung mit verschärften Regeln für grosse Hunde und "Kampfhunde". Listenhunde zu Besuch haben z.B. in gesamten öffentlichen Raum Leinenpflicht (kein Maulkorb).
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Das ist so nicht richtig! Die städtische Grünanlagenordnung verlangt in München nur an bestimmten Orten für ALLE Hunderassen über 50cm (große Hunde) anleinen. Was in Bayern oder sonstwo gelistet ist, aber diese Schulterhöhe nicht erreicht fällt nicht darunter, egal ob Staffbull, Bullterrier oder Minikrokodil.

 
Das ist so nicht richtig! Die städtische Grünanlagenordnung verlangt in München nur an bestimmten Orten für ALLE Hunderassen über 50cm (große Hunde) anleinen. Was in Bayern oder sonstwo gelistet ist, aber diese Schulterhöhe nicht erreicht fällt nicht darunter, egal ob Staffbull, Bullterrier oder Minikrokodil.


Nein, laut neuer Hundeverordnung ist für "Kampfhunde" in ganzen Stadtgebiet, auf allen öffentlichen Wegen und Plätzen Leinenpflicht.
 
Ich vermute du berufst dich auf diese Information auf der Seite der Stadt Mü:

Besonderheiten


Informationen für Hundehalter zu vorübergehenden Besuchen oder Aufenthalten mit Kampfhunden der Klasse 1 und 2 in München:

  • Sie leben in Deutschland, aber ohne Wohnsitz in München (auch kein Zweit- oder Nebenwohnsitz:(
    Sie können den Hund für maximal vier Wochen pro Jahr nach München mitbringen und brauchen dazu keine Erlaubnis.
    Sie sind verpflichtet Hunde der Klasse 1 immer an der Leine zu führen, Hunde der Klasse 2 sollten stets an der Leine geführt werden, sofern nichts anderes ausdrücklich erlaubt ist.
    Auf Nachfrage sollten Sie in der Lage sein, nachzuweisen, dass der Besuch nur vorübergehend ist.
    Bei einem Aufenthalt von mehr als vier Wochen müssen Sie bei uns eine Erlaubnis (für Klasse 1) oder ein Negativzeugnis (für Klasse 2) beantragen.
Jedoch muss sich auch die Stadt Mü an übergeordnetes Recht halten

und gerade gesehen das "Stadt"recht - nur muss sich auch die Stadt München an übergeordnetes Recht halten. Das Urteil habe ich nur als pdf, weshalb ich einfach mal kopiere:

per Telefax/E-Mail München, 15.11.2010

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

- Pressemitteilung -

Anordnungen zur Haltung von Hunden, die in der Kampfhundeverordnung
aufgeführt sind und den sog. Wesenstest bestanden haben

Mit heute bekannt gewordenem Urteil vom 9. November 2010 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof
(BayVGH) der Berufung von Haltern eines Rottweilers stattgegeben, die verpflichtet wurden,
ihren Hund an der Leine zu führen, obwohl er den sog. Wesenstest bestanden hatte. Die allein
auf die Zugehörigkeit zu dieser Hunderasse gestützten behördlichen Anordnungen zur Hundehaltung
wurden aufgehoben. Zugleich hat der BayVGH aber betont, dass in der Regel eine konkrete
Gefahr für Leib und Leben Dritter besteht, wenn - unabhängig von ihrer Rasse - große Hunde
auf öffentlichen Straßen und Wegen mit relevantem Publikumsverkehr frei umherlaufen, durch eine
hierzu nicht befähigte Person geführt werden oder nicht ausbruchsicher untergebracht werden.
Angesichts der gravierenden Folgen, die aus einem Fehlverhalten von Mensch oder Tier entstehen
könnten, reiche bereits die geringe Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung von Leben oder Gesundheit
aus, um eine konkrete Gefahr anzunehmen und damit Anordnungen zu rechtfertigen.
Gleichwohl hat der BayVGH die Anordnung aufgehoben, weil die beklagte Verwaltungsgemeinschaft
in der gesetzlich vorgeschriebenen Ermessensabwägung der Verpflichtung, alle großen und
kräftigen Hunde gleich zu behandeln, nicht ausreichend nachgekommen ist. Unabhängig von besonderen
Vorkommnissen hat die Sicherheitsbehörde in ständiger Verwaltungspraxis Hundehalter
mit einem Leinenzwang belegt, deren Hunde einer in der Kampfhundeverordnung gelisteten Rasse
angehörten, während andere große Hunde, wie beispielsweise Schäferhund oder Dobermann, frei
umherlaufen durften, außer sie waren bereits in einen Beißvorfall verwickelt oder sonst auffällig
geworden. Diese Praxis verstößt nach Auffassung des BayVGH gegen den verfassungsrechtlichen
Gleichheitsgrundsatz.
Die Revision wurde nicht zugelassen. Dagegen kann Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht
in Leipzig erhoben werden.

(Bayer. Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 9. November 2010 Az. 10 BV 06.3053)



Pressesprecher Postanschrift Dienstgebäude Telefon Telefax
Ri’inVGH Andrea Breit, Tel. 2130-334, Fax 2130-315
RiVGH Dr. Klaus Borgmann, Tel. 2130-398
Vors.RiVGH Dr. Dieter Zöllner, Tel. 2130-332, Fax 2130-431
Postfach 34 01 48 Ludwigstr. 23
80098 München 80539 München
(089) 21 30-0 (089) 21 30 320
E-Mail: [email protected]
Internet:
per Telefax/E-Mail München, 15.11.2010


Daraufhin haben die Städte Augsburg, Ingolstadt, Nürnberg, Erlangen, Fürth, Kitzingen, Würzburg, Erlangen ihre städtischen "Gesetze" (was keine Gesetze sind, nur Grünanlagensatzungen ändern müssen.
 
Nein, ich berufe mich auf die Hundeverordnung der Stadt München vom 10.07.2013 (oben verlinkt).
Paragraph 1 (2) : "Die Beschränkungen für Kampfunde gelten in allen öffentlichen Anlagen sowie auf allen öffentlichen Wegen, Strassen und Plätzen im gesamten Stadtgebiet."
 
Ja das war mir klar - nur ist dieses "Stadt"gesetz nicht rechtens. Eine städtische Verordnung/Verfügung kann kein Urteil eines bayrischen Verwaltungsgerichts außer Kraft setzen.
 
Auf der Seite des Freistaats Bayern findet sich das hier (datiert Jan 2016) :


Auch viele andere Gemeinden (z.B. Pfaffenhofen) haben solche Verordnungen.
Ob das jetzt so rechtens ist oder nicht, keine Ahnung. Aber ehrlich gesagt werde ich es wenn ich nur zu Besuch bin auch nicht drauf ankommen lassen. Ich will ja wegen der paar Tage keinen Anwalt nehmen und auch nicht vor Gericht ziehen. Meine Hunde waren halt angeleint und fertig.
 
Ja leider verbreiten Ordnungsämter, Mitarbeiter der Städte usw. vieles was nicht Recht ist, überholt bis absurd. Du hast es schon richtig erkannt, wegen eines Besuches streitet man dann nicht. Ich würde dies am Beispiel München auch nicht tun, ganz einfach aus den Grund, wenn ich zu Besuch in der Schwanthaler Str. bin und mit den Hund zur Theresienwiese laufe ist er alleine wegen den Verkehr angeleint. Also lässt man den Aufwand und die Mühe.

Diese städtischen Verordnungen stehen eben überall solange bis jemand (der dort wohnt) dagegen klagt - wobei es mich schon wundert dass dies in München noch keiner getan hat. Ich kann mir das nur erklären dass es vielleicht daran liegt, das es in München nicht wirklich einen interessiert wenn die Hunde z.B. frei durch den englischen Garten laufen oder an der Isar toben
 
@Joki Staffi

Der AmStaff steht in BW aber auf der Liste und hat damit auch bei Urlaub in BW Maulkorb und Leinenzwang.

So steht es auf jeden Fall im Gesetzes Text.
Wie genau das aber kontrolliert wird, kann ich nicht sagen.
Das dürfte, wie immer, unterschiedlich sein. Ich habe hier bei uns ehrlich gesagt noch keinen Listenhund mit Maulkorb gesehen.
Was aber keinem Urlauber hilft, denn wir sind hier kein Urlaubsgebiet. ;)
 
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