Unsichtbarer Zaun - erlaubt?

Daevel

15 Jahre Mitglied
Ich hatte noch nie davon gehört, aber eine Bekannte hat folgendes Problem geschildert. In ihrer unmittelbaren Nachbarschaft muss einer einen "unsichtbaren Zaun" installiert haben, jedenfalls geht ihre RS-Hündin dort nur noch mit deutlichen Panikanzeichen vorbei, ein weiterer Hund reagiert identisch. Nun habe ich nachgeschaut: Es gibt solche Produkte, die auf einen Empfänger am Hals des eigenen Hundes auslösen und so das eigene Grundstück ausbruchsicher machen sollen. Um so etwas kann es sich ja nicht handeln, weil dann fremde Hunde ja nicht betroffen sein dürften. Dann gibt es Geräte, die von Haus aus einen bestimmten Bereich beschallen, so dass Hunde das als unangenehm empfinden und deshalb eine "Zaun-Funktion" entsteht. Das würde natürlich andere Hunde auch betreffen. Meine Frage nun: Sollte so etwas nicht verboten sein? Ich kann doch nicht sämtliche Hunde in meiner Nachbarschaft quälen, nur weil ich keinen richtigen Zaun ziehen mag? Hat jemand so etwas schon gehört oder weiß, wie da die rechtliche Situation ist?
 
  • 16. April 2024
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Daevel schrieb:
Dann gibt es Geräte, die von Haus aus einen bestimmten Bereich beschallen, so dass Hunde das als unangenehm empfinden und deshalb eine "Zaun-Funktion" entsteht. Das würde natürlich andere Hunde auch betreffen. Meine Frage nun: Sollte so etwas nicht verboten sein? Ich kann doch nicht sämtliche Hunde in meiner Nachbarschaft quälen, nur weil ich keinen richtigen Zaun ziehen mag? Hat jemand so etwas schon gehört oder weiß, wie da die rechtliche Situation ist?

@Daevel,
schau mal unter Immissionsschutz : Der Immissionsschutz hat den Zweck, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnlichem zu schützen. Zentrale Vorschrift ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz mit seinen Verordnungen.

weiter hier :

Ich denke mal auf seinem eigenem Grundstück darf er das aber nicht darüber hinaus auf Gehweg und Straße aber es wird schwer sein das zu Beweisen.
 
Hi,

es gibt auch Hundeabwehrgeäte / Fernhaltesyteme mit Ultraschall... :unsicher: und welche mit "Duft" Systemen....:unsicher:
 
Huch,

da hab ich etwas huddelig gelesen.. Die Systeme mit Halsband kenne ich jetzt nur mit Strom... Habe mich aber noch nicht wirklich damit beffast...

Habt Ihr mal mit dem Eigentümer gesprochen welches Gerät er einsetzt?
 
Das mit dem "reden mit dem Nachbarn" ist wohl gerade ein bisschen das Problem.
@Dobifreund: Danke für den Tipp!
 
11. ein Gerät zu verwenden, das durch direkte Stromeinwirkung das artgemäße Verhalten eines Tieres, insbesondere seine Bewegung, erheblich einschränkt oder es zur Bewegung zwingt und dem Tier dadurch nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt, soweit dies nicht nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften zulässig ist.
 
@Martin,
bitte vorher Lesen ,es geht hier nicht um einen Stromzaun !:unsicher:
 
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