Hi,
angeregt durch das Pädophilen-Thema in 'Off Topic' und durch einen TV-Bericht gestern abend:
In den USA gibt es Richter, die anstatt einer Haftstrafe andere, ziemlich unkonventionelle Strafen verhängen:
So mußten z.B. zwei Männer, die auf der Straße eine Frau angepöbelt und beleidigt hatten, eine vorgeschriebene Zeit in Frauenkleidung (komplett mit Perücke und Make up) durch die Straßen ihrer Heimatstadt flanieren. Eine Frau, die des Betruges schuldig gesprochen war mußte -ebenfalls für eine bestimmte Zeit- ein Schild auf dem 'Ich bin eine verurteilte Betrügerin' stand mit sich herumtragen. Ein Mann, der der S.exuellen Belästigung Minderjähriger schuldig gesprochen war bekam ein Schild in seinen Vorgarten auf dem 'Ich bin ein verurteilter S.exual-Straftäter' stand. Ein Mann mußte eine vorgeschriebene Zeit in einer Hundehütte übernachten. Leider bekam ich in diesem Fall nicht das Vergehen mit (zu spät eingeschaltet).
Es handelte sich um Fälle, in denen die Schuld des Betreffenden unzweifelhaft bewiesen war. Einer der Richter machte glaubhaft, daß die Täter, denen solche Strafen auferlegt worden waren, i.d.R. nicht wieder straffällig geworden sind.
Meine Frage: Was haltet ihr von dieser Art der Strafe?
Alexis
angeregt durch das Pädophilen-Thema in 'Off Topic' und durch einen TV-Bericht gestern abend:
In den USA gibt es Richter, die anstatt einer Haftstrafe andere, ziemlich unkonventionelle Strafen verhängen:
So mußten z.B. zwei Männer, die auf der Straße eine Frau angepöbelt und beleidigt hatten, eine vorgeschriebene Zeit in Frauenkleidung (komplett mit Perücke und Make up) durch die Straßen ihrer Heimatstadt flanieren. Eine Frau, die des Betruges schuldig gesprochen war mußte -ebenfalls für eine bestimmte Zeit- ein Schild auf dem 'Ich bin eine verurteilte Betrügerin' stand mit sich herumtragen. Ein Mann, der der S.exuellen Belästigung Minderjähriger schuldig gesprochen war bekam ein Schild in seinen Vorgarten auf dem 'Ich bin ein verurteilter S.exual-Straftäter' stand. Ein Mann mußte eine vorgeschriebene Zeit in einer Hundehütte übernachten. Leider bekam ich in diesem Fall nicht das Vergehen mit (zu spät eingeschaltet).
Es handelte sich um Fälle, in denen die Schuld des Betreffenden unzweifelhaft bewiesen war. Einer der Richter machte glaubhaft, daß die Täter, denen solche Strafen auferlegt worden waren, i.d.R. nicht wieder straffällig geworden sind.
Meine Frage: Was haltet ihr von dieser Art der Strafe?
Alexis