UELZENER möchte Schaden nicht bezahlen - was muss ich tun?

...da müsste es dann doch ne Möglichkeit geben:verwirrt:

Ich würde auch nen Anwalt kontaktieren.
 
  • 19. April 2024
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Hi Suki ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ich hab IHM schon gesagt er soll mal seinen Trauzeugen fragen, der is nämlich Anwalt.

Werd jetzt erst mal Einspruch erheben und dann seh ich weiter.

Es nervt einfach nur tierisch.

Vor allem weil ich mich frage, warum er sich nur hat einen Kostenvoranschlag machen lassen und nicht von 2 oder 3 anderen Unternehmen und warum er das Geld sofort und per KVA haben wollte, nicht auf ne richtige Rechnung - und soweit ich das von ner Nachbarin weiss wird da in der Whng wohl ganz schon rumgemacht mit Renovierungen und allem.

ENTWEDER will er die 2200 Euro haben und streicht sich die so ein OHNE die Treppe machen zu lassen (die sah vorher schon sch... aus) oder der hat die Treppe schon machen lassen und das "Korpus Delicti" existiert schon gar nicht mehr. :unsicher:
 
Habt ihr einen Wohungsübernahme-Protokoll?
Wenn nicht, muss der Vermieter das erst mal nachweisen.
 
Habt ihr einen Wohungsübernahme-Protokoll?
Wenn nicht, muss der Vermieter das erst mal nachweisen.

Das haben wir damals bei der Wohnungsübergabe gemacht und das wurde mit der Maklerin gemacht.
Sie hat auch die DVD oder CD mit den Bildern der Wohnungsübergabe gemacht, also die entsprechenden Bilder dazu.
Die Treppe sah vorher schon (gelinde gesagt) sch... aus!!
 
schäden die eine versicherung abgelten soll, müssen meines wissens innerhalb von drei monaten der versicherung gemeldet werden, ansonsten weigern die sich dies zu zahlen...das hat nichts damit zu tun dass dein ex-mann jetzt erst ausgezogen ist, er hätte dir sofort nachdem der schaden entstanden ist oder wo er ihn festgestellt hatte, dies melden müssen, dann hättest du dies deiner versicherung melden können.
und da du in der wohnung nicht wohnst und dein hund dort nur in pflege war, ist das mit den mitversicherten mietsachen uninteressant...dein hund hat fremdeigentum beschädigt und deine versichrung muss dies zahlen....

aber lass mal wir haben auch grad ärger mit der uelzener und wir bekommen auch kein geld..aber wir haben keinen räger wegen der haftpflicht sondern wegen der op-versicherung...
du weißt dass du ein gesondertes kündigungsrecht hast wenn die im schadensfall nicht zahlen wollen...dann darfst du bis spätestens einen monat nach abschluss der verhandlungen kündigen...
weil ich würd net bei ner versicherung bleiben die nicht zahlt...wozu hab ich die denn?
 
...und dann bleibt noch die Frage offen, ob die Treppe nicht ohnehin hätte renoviert werden müssen. Die Bilder die du mir geschickt hast ABE, sind mehr als heftig :uhh:
 
du weißt dass du ein gesondertes kündigungsrecht hast wenn die im schadensfall nicht zahlen wollen...dann darfst du bis spätestens einen monat nach abschluss der verhandlungen kündigen...
weil ich würd net bei ner versicherung bleiben die nicht zahlt...wozu hab ich die denn?


Genau DARÜBER hab ich auch schon nachgedacht!!!
Für was hab ich ne Versicherung, wenn die eh nicht zahlen? :unsicher:

Allerdings kann ich dann ja wohl nur die Haftpflicht kündigen, oder?
Ich hab ja bei der Uelzener das Komplettpacket gebucht mit Haftpflicht, Rechtschutz, OP-Kosten und Krankentagegeld (die übernehmen 10 Euro an Pensionskosten, wenn ich in Krankenhaus muss).

Ich überleg grad echt mit Sunny auch zur Agila zu gehen, aber die sind ja auch gut im Stress machen (siehe Beitrag von Eulria). :rolleyes: Die Katzen sind bei der Agila versichert.
 
Also mir fällt da grad das Zauberwort ZEITWERT ein.
Wenn die Treppe damals schon beschädigt war als ihr eingezogen wart, dann war sie ja schon älter.
Das Alter eines Gegenstandes mindert den Zeitwert. Beschädigungen auch.
Somit müsstest du nur die Differenz zwischen dem Zeitwert bei Einzug und dem Zeitwert bei Auszug zahlen. Und das sind nie im Leben über 2000 Euro. Selbst wenn die Reparatur teurer ist, Anspruch hat er nur auf den ZEitwert, weil die Treppe ja in der Lebenszeit vorher schon an Wert verloren hat und kaputt gegangen ist.
Nen Anwalt tut not. Da will man euch abzocken.
Hatte ich mal mit Laminat in einer alten Wohnung. Feuchtigkeitsschaden durch ausgelaufene Waschmaschine. Vermieter wollte 1000 Euro haben fürs neu verlegen und so.
Aber: Abnutzungsdauer von Laminat wird von Gerichten wie Teppichboden behandelt und die Dauer ist 10 Jahre. Heisst nach 10 Jahren ist das Laminat 0 Euro wert.
Heisst pro Jahr verliert das Laminat 100 Euro an Wert.
Wenn das Laminat nach 3 Jahren beschädigt wird muss man also 700 Euro zahlen, nach 7 Jahren 300 Euro und so weiter. Und wenns 10 Jahre drinne ist nur 0 Euro.

1000 Euro -( (1000 Euro:10)x Altersjahre)=Zeitwert

Und wie schon gesagt, mehr als der Zeitwert muss nicht ersetzt werden.
 
Die Versicherung weiss nicht, wie die Treppe vorher ausgesehen hat.
Hierzu hab ich keine Bilder mitgeschickt.
 
Hab jetzt den Mietvertrag teilweise eingescannt und werd da heut Abend noch ne Email an die Uelzener schicken.

Der Hund hat bei mir gewohnt und nicht bei meinem Ex-Mann.
 
frag mal steffi 75 die hatten grade sowas wegen zerkratzem Laminat/parkett..aber ich weis nicht mehr wie es ausgegangen ist...
 
du weißt dass du ein gesondertes kündigungsrecht hast wenn die im schadensfall nicht zahlen wollen...dann darfst du bis spätestens einen monat nach abschluss der verhandlungen kündigen...
weil ich würd net bei ner versicherung bleiben die nicht zahlt...wozu hab ich die denn?

.. ich hab das so im Kopf, dass man nur dann ein besonderes Kündigungsrecht hat, wenn die Versicherung den Schaden zahlt und nicht, wenn die nicht zahlt....:verwirrt:
 
Ich meinte das bezüglich des Zeitwertes nicht auf die Versicherung bezogen sondern auf den Vermieter. Dein Ex soll sich nen Anwalt nehmen und sich wehren. Er muss maximal den Zeitwert zahlen und der dürfte geringer sein als 2000 Euro.
Du bist raus aus der Nummer. Der Ex kann kein Geld von dir verlangen, weil er dir den Schaden unverzüglich hätte melden müssen. Jahre später behaupten es war der Hund geht nicht.
 
.. ich hab das so im Kopf, dass man nur dann ein besonderes Kündigungsrecht hat, wenn die Versicherung den Schaden zahlt und nicht, wenn die nicht zahlt....:verwirrt:

Das besondere Kündigungsrecht hat man dann, wenn die Versicherung leistungspflichtig war, wenn also ein Versicherungsfall eingetreten war.

Ob sie gezahlt hat oder nicht ist dabei irrelevant.

Häufig ist es aber leider so, dass sie, wenn sie nicht zahlt, tatsächlich nicht in der Leistungspflicht war. Das müsste man dann gerichtlich prüfen lassen. War kein Versicherungsfall eingetreten => kein Sonderkündigungsrecht.
 
Guten Tag alle zusammen...

habe da eine folgende Frage.
Und zwar ist ein unfall passiert mit dem Hund meines Freundes vobei es dazu kam das er mich zum fallen gebracht hat hat und ich mir dabei ein Ausenbandriss sowie miniskus usw gerissen habe. jetzt möchte die Uelzener aber keinen Haftpflichschaden annehmen da sie meinen ich wäre ja Mitbesitzer. Wobei wir auch gar nicht zusammen wohnen. Kann mir jemand helfen bin jetzt schon 4 Monate krank und kann immer noch nicht laufen und wurde auch operiert.
 
Wie sollen wir denn da helfen? Wende dich an einen Anwalt für Versicherungsrecht...das die Uelzener sich gerne um Zahlungen drückt ist bekannt...
 
ja wollte auch mal wissen ob es jemanden schon mal so ergangen ist oder bzw. dieses Problem hatte .
 
Ich verstehe das nicht, ich haette den hund gar nicht erwaehnt, du bist doch gegen unfall versichert? Selber gefallen und punkt.
 
Ich verstehe das nicht, ich haette den hund gar nicht erwaehnt, du bist doch gegen unfall versichert? Selber gefallen und punkt.
habe keine eigene unfallversicherung
die haben mir dann gesagt aus kulanz würden sie mir den krankenhausaufenthalt bezahlen . wobei sie mir keine auskunft geben dürfen da ich kein versicherungsnehmer wäre. da passt doch was vorne und hinten nicht
 
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