naja aber du sagst es doch selbst: der "echt" aussehende war viel interessanter
und das die kidis die echten kennen ist, dank film, fernsehen und internet, auch nicht zu verhindern, schließlich rennen bruce, arnold usw ja nicht mit bananen durch den film u rufen "peng peng"...
aber hast recht, seit die grenzen nicht mehr kontrolliert werden kann sich wirklich hinz u kunz aufm schwarzmarkt mit allen möglichen knarren eindecken...
ansonsten: der anscheinswaffenparagraph hat ne lange tradition im D affenrecht, betrifft hauptsächlich "richtige" waffen, denen man aufgrund ihrer optik eine erhöhte gefährlichkeit, im vergleich zu identischen aber harmlos aussehende gegenstücke, unterstellt...
dieser spezielle part des anscheinwaffen§ soll polizisten eben davor schützen, mitten in der nacht von einem kind mit einer täuschend echt aussehenden pseudowaffe bedroht zu werden.
wenn allerdings mitten in der nacht ein kind in stockdunkler strasse von polizisten "gestellt" wird ist im vorfeld schon einiges schief gelaufen!
und wenn es sich um einen erwachsenen handelt...
hat der erstens zugriff auf gas- u schreckschusswaffen (bzw: illegale), die frei ab 18 sind udn auch ein gewisses gefahrenpotential haben
und zweitens... sorry, ich tret ja auchh nicht mit nem trabbi gegen den vettel in seinem flitzer zum autorennen an wenn mein ***** der einsatz ist.
da tut mir nur der polizist leid