Traurig, Freundin meines Sohnes darf nicht mehr bei uns schlafen...

whitevelvet666

KSG-S.exbestie™
15 Jahre Mitglied
weeeiillll.. ich die Unverschämheit gehabt habe, ihre Mutter um 50 € Kostgeld pro Monat zu bitten.
Ich mach mal den Erklärbär:

Vanessa, Christophers Freundin, hat irgendwie kein festes Zuhasue, weil ihre Mutter mal beim freund, mal bei Oma schläft und seit ca. 5 Monaten keine eigene Wohnung hat. Zockt aber Kohle für sich und die 2 Kinder ein (der Sohn ist immer bei seiner Freundin), da ohne Job. Vanessa hat also die letzten 6 Monate bei uns verbracht, bis auf 2-3 Nächte bei ihrer Oma pro Monat.
Vanessa benutzte mein Make Up, Deo :unsicher: (hab ihr dann ein eigenes mitgebracht), Bürste usw. Vanessa geht weder zur Schule noch hat sie eine Arbeit und lag somit, wenn wir alle aus dem Haus waren, in Christophers Bett und sah Tv.
Nach 3 Monaten, übergab ich ihr dann Hausarbeiten (Wäsche aufhängen, Spülmaschine einräumen sowas halt), wie meinen Kindern auch. Immer eine Aufgabe pro Tag (sollte ja nur ne Mithilfe sein).
Natürlich habe ich für Vanessa eingekauft sie hatte hier 4 Mahlzeiten am Tag (1 davon warm) + Süßigkeiten, Ob`s .. ihr wisst schon.
Jetzt nach 6 Monaten stelle ich fest, dass mir das zusätzliche "Kind" doch finanziell etwas zu schaffen macht und so bat ich die Mutter sich mit 50 € an den laufenden Kosten= Verpflegung, Nonfoodartikel, Strom, Wasser, zu beteiligen.
Siehe da, Vanessa schläft nicht mehr hier. Seit 5 Tagen hat sie immer irgendetwas zu erledigen, was sie daran hindert hier zu schlafen. Mal ist es ein früher Termin beim AA (ist sie bis vor Kurzem von hier aus hingefahren), dann sind es Geschenke die sie Abends noch einpacken muss..immer was Neues.
Ist ne irre Schweinerei von Vanessas Mutter, das Mädel so auflaufen zu lassen.
Ich kann mir aber 100 € im Monat zusätzlich nicht leisten. 50 / 50 fand ich also nur fair.
So müssen jetzt die Kinder darunter leiden.. man bin ich sauer.
Gruß Alex
 
  • 16. April 2024
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Hi whitevelvet666 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Also ich finde - so schade wie es für deinen Sohn ist - die "Frechheit" war völlig berechtigt. Im Grunde ist 50/50 schon mehr als fair und großzügig wie ich finde. Normalerweise sollte der gute Anstand (sofern vorhanden) sowas als selbstverständlich darstellen - ich hab in den Sommerferien als Kind auch mal 6 Wochen am Stück bei meiner Freundin verbracht und meine Eltern haben ihrer Mutter ohne Aufforderung Geld gegeben, da ich ja dort gegessen usw hab..

Wo schläft Vanessa denn jetzt wenn nicht mehr bei euch?
 
Hallo Alex,

oh man, solche Menschen nennt man also auch noch Mütter!? Wie alt ist denn die Freundin deines Sohnes? Mir scheint es irgendwie so, als ob die Tochter garkeine richtige Beziehung zu ihrer Mutter hat. Kann man da nicht irgendetwas mit dem Amt regeln? Setz dich doch mal mit der Freundin deines Sohnes zusammen und findet zusammen eine Lösung die für beide Parteien angenehm ist!

Lg
Becky

P.s. Bei dir wird es nie Langweilig, oder? Immer mal etwas neues, gelle? Und man selber kommt nie richtig zur Ruhe!
 
Huhu, habt Ihr schon mal darüber nachgedacht, das ganze offiziell übers Jugendamt lauen zu lassen?

Dann müsste Vanessas Mama mehr bezahlen... das JA gibt dir sicher einen Zuschuß, melde dich dort mal als Pflegemutter
 
Ganz abgesehen vom Verhalten der Mutter - Das Mädel könnte sich ja auch selber einen Job wie z.B. Regale einräumen o.ä. suchen, wenn sie gern weiterhin bei Euch wohnen möchte...
 
Pflegemama geht nicht, weil Vanessa ja schon 18 ist.

Marion, da hast du nicht unrecht. Da haperts aber, denn das Kind hat von Muttern arbeiten nicht vorgelebt bekommen. Ich versuche seit 4 Monaten, sie dazu zu bewegen nen Job anzunehmen. Bisher leider ohne Erfolg.
Fakt ist, ich kann sie nicht durchfüttern. Blöd finde ich die Übernachtungsaktion. vanessa könnte ja bei Oma essen und dann wiederkommen. Oma wohnt 5 Min. von uns.
 
Ich weiß zwar nicht wie alt die Vanessa ist, aber ich an deiner Stelle würde es wie hier bereits erwähnt mal mit dem Jugendamt versuchen.
Vielleicht besteht ja die Gelegenheit zu einem Gespräch mit Dir, Vanessa, der Mutter und dem Jugendamt an einem Tisch.
Außerdem schreibst du, dass sie weder zur Schule geht noch arbeitet!
Sorry wat ist denn das für eine Mutter? Wenn die Vanessa noch minderjährig ist, besteht in Deutschland eine gesetzliche Schulpflicht vom 6. bis zum 18.Lebensjahr.
Wenn dir und deiner Familie viel an dem Mädel liegt, dann kämpft darum ihr ein geordnettes Leben zu geben.
 
whitevelvet666 schrieb:
Pflegemama geht nicht, weil Vanessa ja schon 18 ist.
Sorry, da hat sich unser Schreiben gestern Abend wohl etwas überschnitten. Nun gut, da sie Volljährig ist hat sich ein Gespräch mit dem Jugendamt erledigt. Trotzdem würde ich an deiner Stelle weiter versuchen eine Lösung zu finden, auch im Interesse deines Sohnes. Anhand ihrer Ausreden und so wie du schreibst, werd ich das Gefühl nicht los das sie beeinflusst wird und so was kann ich überhaupt nicht leiden!
whitevelvet666 schrieb:
Jetzt nach 6 Monaten stelle ich fest, dass mir das zusätzliche "Kind" doch finanziell etwas zu schaffen macht und so bat ich die Mutter sich mit 50 € an den laufenden Kosten= Verpflegung, Nonfoodartikel, Strom, Wasser, zu beteiligen.
50 / 50 fand ich also nur fair.
So müssen jetzt die Kinder darunter leiden.. man bin ich sauer.
Gruß Alex
Und das zu Recht, die von dir angestrebte Lösung ist absolut fair! Nur wenn sie 18 ist, nicht zur Schule geht oder arbeitet und als Arbeitslos gemeldet ist, bekommt sie auch Regelleistungen zum Lebensunterhalt. Ich denke mal die Mutter will diese Leistungen für sich und beeinflusst sie von daher, sie stehen aber dem Mädel zu da sie ab 18 eine eigene Bedarfsgemeinschaft ist. Wenn du und dein Sohn es schaffen mal ein vernünftiges Gespräch mit ihr zu führen, könnte sie sich vielleicht bei euch polizeilich anmelden und dann könnt ihr hinterher auch gemeinsam ein Gespräch mit dem für sie zuständigen Jobcenter U25 führen. Verpflegung und Strom zum Beispiel sind durch die Regelleistung abgedeckt, und sie kann von der Regelleistung die von dir genannte Summe auch selbst tragen. Ihr bleibt dann immer noch genug Geld für zum Beispiel für Bewerbungen schreiben und Taschengeld.
 
blue sky schrieb:
..... besteht in Deutschland eine gesetzliche Schulpflicht vom 6. bis zum 18.Lebensjahr.
Wenn dir und deiner Familie viel an dem Mädel liegt, dann kämpft darum ihr ein geordnettes Leben zu geben.

das ist leider falsch,

- es besteht die Pflicht 10 Jahre lang die Schule zu besuchen (egal ob Klassen wiederholt wurden, Berufsschule ect. )

- 10 Jahre Schule dürfte Sie mit 18 geschafft haben.

Es besteht aber die Möglichkeit (mit Absprache Jugendamt) daß das Kindergeld für Vanessa dorthin bezahlt wird, wo Sie lebt
 
Anhand ihrer Ausreden und so wie du schreibst, werd ich das Gefühl nicht los das sie beeinflusst wird und so was kann ich überhaupt nicht leiden!

Sorry, für mich klingt das nach Faulheit. Wenn sie sich bei Alex wohl fühlt und weiter bei ihrem Freund leben will, dann soll sie auch ein wenig Eigeninitiative entfalten.

Klingt für mich, als will sie nur ein bequemes Leben und ist nicht bereit, dafür auch ein wenig was zu tun.

Wenn ich ihr unrecht tue, dann entschuldige ich mich schon mal an dieser Stelle.
 
Silviak88 schrieb:
das ist leider falsch,
- es besteht die Pflicht 10 Jahre lang die Schule zu besuchen (egal ob Klassen wiederholt wurden, Berufsschule ect. )
Ich hätte vielleicht beschreiben sollen hier bei uns in Niedersachsen! Wie es in dem Bundesland ist wo Alex wohnt weiß ich jetzt nicht, sorry mein Fehler.
Die Schulpflicht ist Ländersache und bei uns sind es 12 Jahre § 65 (NSchG)!
 
Nun, irgendwoher wird die Mutter ja noch Geld für das Mädchen bekommen. Kindergeld? Wird das nicht auch noch gezahlt, wenn das Kind volljährig ist, aber sich noch in der Ausbildung befindet. Vielleicht solltest du dich an das entsprechende Amt wenden.

Das sie sich bei dir wohlfühlt ist doch klar. Ihr habt einen geregelten Tagesablauf, sie hat einen Ansprechpartner. Sie bekommt Aufgaben, also Regeln an die sie sich halten kann. Wahrscheinlich kennt sie das nicht, und sie genießt es. Sie fühlt sich sicher und geborgen. Paart man dann auch noch allge. Antriebslosigkeit und Faulheit dazu, könnte es ein Dauerzustand werden. Dein Schritt ist völlig OK und notwendig.

Wenn du ihr helfen willst, tret ihr in den Hintern. Bewerbungen schreiben, beim Arbeitsamt gibt es auch Fördermaßnahmen, je nach Schulabschluß, wenn denn einer da ist. Es wundert mich sowieso, dass die Mutter Geld für ihre Tochter bekommt, denn hier bei uns müssen alle Schulabbrecher oder die ohne Ausbildungsplatz zwangsläufig in eine Arbeitsamtmaßnahme, sonst gibt es auch keine Kohle mehr.

Ich kenne die finanz. Belastung, hier toben jeden Tag drei Kinder rum, die nicht mir gehören, die aber mit Mittagessen usw. verpflegt werden, weil sie schlichtweg Hunger haben und ich einfach nicht drüber hinwegsehen kann. Meine Intervention beim Jugendamt hatte keinen Erfolg, der Zustand hat sich nicht gebessert.

Diese Kinder sind alle noch klein, was soll ich denn machen. Ich brauche ganz dringend neue Schuhe und Klamotten, aber das Geld ist für Lebensmittel draufgegangen. Ich hoffe, ich hab wenigstens soviel positiven Einfluß auf die Kinder, das mir zukünftig deine Situation erspart bleibt.

Rede ihr ins Gewissen, setze sie unter Druck, sonst wird das nichts.

Und unterhalte dich mit deinem Sohn nochmal ausführlich über Verhütung!

LG Tina
 
12 Jahre Schulpflichtist in Nds. so auch nicht richtig. Der § 65 ist auch noch weiter ausgeführt. ;) In der Regel nach 9 Jahren sprich Hauptschulabschluss.
 
blue sky schrieb:
Ich hätte vielleicht beschreiben sollen hier bei uns in Niedersachsen! Wie es in dem Bundesland ist wo Alex wohnt weiß ich jetzt nicht, sorry mein Fehler.
Die Schulpflicht ist Ländersache und bei uns sind es 12 Jahre § 65 (NSchG)!

Stimmt ist Ländersache daran hatte ich auch nicht gedacht, sorry

.. es gibt irgendwo eine verbindliche Richtlinie 9 Hauptschuljahre + 3 Berufsschuljahre oder 10 Jahre ganzjährigen Schulbesuch
 
Mit 18 J. kann sich sich ihr Kindergeld auch selbst auszahlen lassen wenn sie noch keine abgeschlossene Berufsausbildung hat.
 
Dobifreund schrieb:
Mit 18 J. kann sich sich ihr Kindergeld auch selbst auszahlen lassen wenn sie noch keine abgeschlossene Berufsausbildung hat.

Würde Sie aber nur selbst bekommen, wenn Sie "auf eigenen Beinen steht" - heißt eine eigene Bleibe hätte zumindest hier in Bayern
 
Silviak88 schrieb:
.. es gibt irgendwo eine verbindliche Richtlinie 9 Hauptschuljahre + 3 Berufsschuljahre oder 10 Jahre ganzjährigen Schulbesuch
Da liegst du genau richtig! Man kann halt nicht nach 9 Jahren und dem ende der Sekundar I Pflicht mit dem erreichen des Hauptschulabschlusses so einfach sagen........jetzt hab ich keinen Bock mehr auf Schule oder Ausbildung, also nach mir die Sinnflut.......!
Entweder eine Ausbildung machen wo dann die Berufsschule ja Pflicht ist, oder aber weiter eine allgemeinbildende Schule im Sekundarbereich II Bereich besuchen bzw. eine berufsbildende Schule wie z.B das Berufsvorbereitungsjahr, Berufsgrundbildungsjahr, das ist einfach Fakt und ich finde es auch gut, so sitzen die Kiddys mit Hauptschulabschluss wenigstens nicht auf der Strasse wenn sie keinen Ausbildungsplatz bekommen, sondern haben die Möglichkeit in Berufsfördernen Schulen gewisse Fähigkeiten zu erlangen die ihnen helfen können eine Ausbildungsstelle zu bekommen.
 
meine güte, was bist du geduldig! Respekt!
Ich hätt sie nach spätestens 2 Wochen vor die Tür gesetzt!
 
Rincewind schrieb:
meine güte, was bist du geduldig! Respekt!
Ich hätt sie nach spätestens 2 Wochen vor die Tür gesetzt!

Typisch Mann ! Ein Fresser mehr macht den Kohl dann auch nicht soo fett ! :D
 
EIn Fresser, der den ganzen tag im bett liegt und tv guckt schon
 
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