Töten von Beutetieren, gefährlicher Hund?

Und wenn ich mir jetzt noch mal den Passus im Bremer Hundegesetz anschaue:

(1) Als gefährlich gelten Hunde,

  • 1.bei denen mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass sie Menschen oder Tiere beißen, sowie Hunde, die bereits Menschen oder Tiere gefährdend angesprungen oder gebissen haben,

  • 2.die außerhalb des Jagd- oder Hütebetriebes zum Hetzen oder Reißen von Wild oder Vieh neigen oder
dann kann manch User, auch von denen, die solche Gesetze für richtig halten, froh sein, dass er nicht in Bremen wohnt.

Oder wie war das noch mit den vielen tollen Hunden, die bereits Jagderfolg hatten?

Ich denke, es ist keine Schlechte Idee in die Nähe von Bremen zu ziehen, um dort Schilder, mit der Aufschrift "Vorsicht gefährlicher Hund!". sowie Leinen und Maulkörbe zu verkaufen!

Denn, so ein Fachmann in Sachen Jagdrecht:

„Der Hund sei nach seiner Natur als Gefahr anzusehen. Es sei bisher
möglicherweise noch keine Rasse gezüchtet worden, die soweit degeneriert ist, dass ihr ein
Jagdtrieb völlig abzusprechen wäre“.

METZGER (1988 )
kommentiert zu § 23 BjagdG (Schutz des Wildes vor Wilderern, Futternot und wildernden
Hunden und Katzen)

Tja und trotzdem ist Bremen nicht vollgepflastert mit solchen Schildern und es liegt garantiert nicht daran, dass die Bremer ihre Hunde besser im Griff haben als anderswo. ;)
Übrigens ist das bremer Hundegesetz das perfekte Beispiel dafür, dass man keinen Hundeführerschein, Halterkunde oder gar Rasselisten bräuchte - alle Eventualitäten sind in ein paar simplen Sätzen abgedeckt.

Was es in Bremen wirklich bräuchte, wären ein paar mehr Ordnungsamt Beamte, die anstatt Falschparker die Durchsetzung der bestehenden Gesetze kontrollieren würden und wir hätten hier in Bremen richtig schön Ruhe - Hundehalter und "Andere". Dazu noch eine Portion "Gegenseitige Rücksichtnahme" und es wäre geradezu paradiesisch (wenn man die Rasseliste entfernen würde).
Aber da wird lieber für noch mehr Regeln demonstriert und die Hundehaltung zur "mystischen Gefahrenquelle" erklärt, die man ohne "ausreichende Schulung und Prüfung" nicht bewältigen kann - von den Hundehaltern selbst.:feilchen:
 
  • 24. April 2024
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Hi Coony ... hast du hier schon mal geguckt?
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Tja und trotzdem ist Bremen nicht vollgepflastert mit solchen Schildern und es liegt garantiert nicht daran, dass die Bremer ihre Hunde besser im Griff haben als anderswo. ;)

Ich hoffe, es liegt daran, dass das Gesetz, von den Herren auf dem OA und anderen vernünftig ausgelegt wird!

Übrigens ist das bremer Hundegesetz das perfekte Beispiel dafür, dass man keinen Hundeführerschein, Halterkunde oder gar Rasselisten bräuchte - alle Eventualitäten sind in ein paar simplen Sätzen abgedeckt.

Ich denke, über den Sinn von Hundeführerschein usw. können wir und nicht streiten!

Was es in Bremen wirklich bräuchte, wären ein paar mehr Ordnungsamt Beamte, die anstatt Falschparker die Durchsetzung der bestehenden Gesetze kontrollieren würden und wir hätten hier in Bremen richtig schön Ruhe - Hundehalter und "Andere". Dazu noch eine Portion "Gegenseitige Rücksichtnahme" und es wäre geradezu paradiesisch (wenn man die Rasseliste entfernen würde).

Hier bin ich froh, dass es nicht so viele "Kontrolletties" gibt und auch ohne sie läuft es hier rund.
Es wird nicht alle Nase lang ein Mensch oder Tier von einem Hunde gejagt oder gebissen und auch sonst ist es verhältnismäßig friedlich.

Aber da wird lieber für noch mehr Regeln demonstriert und die Hundehaltung zur "mystischen Gefahrenquelle" erklärt, die man ohne "ausreichende Schulung und Prüfung" nicht bewältigen kann - von den Hundehaltern selbst.:feilchen:

Uuupsss - Wir sind uns einig!:)
 
Die Verwaltungsvorschrift sagt dazu:


2.3 Hetzender oder reißender Hund (§ 2 Satz 2 Nr. 3 PolVOgH)
Ein Hund neigt zum Hetzen oder Reißen von Wild oder Vieh oder anderen Tieren, wenn er
ein jagdbares Tier (siehe Jagdrecht) oder ein Nutz- oder Haustier nicht nur kurzzeitig ver-
folgt oder tot gebissen oder dies versucht hat. Die Neigung zu diesem Verhalten ist anzu-
nehmen, wenn es wiederholt aufgetreten ist.
.

Geschützt sind daher nur Nutz-/Haustiere, sowie "jagdbare Tiere".

Und ich würde mich nicht wundern, wenn der Begriff Tiere auch in anderen BL in den Verwaltungsvorschriften ähnlich oder genauso eingegrenzt wäre. Alles andere würde, denke ich, auch in der Sicht der Gesetzgeber nicht wirklich Sinn machen.
 
@Podifan
Hier wären mehr Kontrollen von Nöten, damit mal wieder ein "Weckruf" an die Hundehalter geht, bevor demnächst rigeros Betretungsverbote ausgesprochen werden.
Denn dass es eben nicht in Ordnung ist in einem Park wo Leinenpflicht herrscht (darüber könnte man streiten), seine Hunde in "Rudeln" über den Sandstrand zwischen kleine Kinder und Erholungssuchende preschen zu lassen. Legaler Freilauf wäre übrigens ein Stück weiter gefahrenlos möglich inkl. Platz wo Hunde toben könnten, aber man ist zu faul zum Laufen (der größte Witz überhaupt mit Hund).
Davon gibt es übrigens nicht nur einen Ort, sondern nach sorgfältiger Prüfung der "Geländekarten" ist dem fast überall so. Aber man hält sich eben nicht dran.
 
@Podifan
Hier wären mehr Kontrollen von Nöten, damit mal wieder ein "Weckruf" an die Hundehalter geht, bevor demnächst rigeros Betretungsverbote ausgesprochen werden.
Denn dass es eben nicht in Ordnung ist in einem Park wo Leinenpflicht herrscht (darüber könnte man streiten), seine Hunde in "Rudeln" über den Sandstrand zwischen kleine Kinder und Erholungssuchende preschen zu lassen. Legaler Freilauf wäre übrigens ein Stück weiter gefahrenlos möglich inkl. Platz wo Hunde toben könnten, aber man ist zu faul zum Laufen (der größte Witz überhaupt mit Hund).
Davon gibt es übrigens nicht nur einen Ort, sondern nach sorgfältiger Prüfung der "Geländekarten" ist dem fast überall so. Aber man hält sich eben nicht dran.


Ich vergesse manchmal, dass nicht jeder das Glück hat in einer kleineren Stadt, mit viel Gegend herum wohnt und sich, in größeren Städten, die Hunde doch schon mal an gewissen Orten ballen.
Da wird es, denke ich, schon öfter mal vorkommen, dass Hundehalter versuchen sich Raum zu erobern, wo nicht so viele Hunde sind, oder der näher am Zuhause ist.
Andererseits finde ich es schon schade, dass es auch viele Nichthundehalter gibt, die sich schon belästigt fühlen, wenn ein, oder mehrere Hunde nur in ihrer Nähe spielen, ohne dass sie ihnen wirklich zu nahe zu kommen.

Manchmal wäre das Zusammenleben, denke ich, schon einfacher, wenn beide Seiten etwas weniger egoistisch wären!
 
@Lana Gehen wir von der Tötung eines in Ba-Wü nicht jagdbaren Tieres aus, zB der geschützten Schleiereule (oder wer es realistischer möchte, eines Bibers). Ein Hund tötet diese(n). Das ist schonmal eine Straftat die auf jeden Fall von vielen Menschen angezeigt würde, unabhängig von der LHVO. Was meinst Du passiert? Ehrlich aus Interesse gefragt.
Wenn Du Recht haben solltest, wäre da ja noch infamer als angenommen, dann stufen die einen Hund ein wegen einem toten Kaninchen, aber nicht wegen der Tötung eines streng geschützten Tieres?
 
Ich vergesse manchmal, dass nicht jeder das Glück hat in einer kleineren Stadt, mit viel Gegend herum wohnt und sich, in größeren Städten, die Hunde doch schon mal an gewissen Orten ballen.
Da wird es, denke ich, schon öfter mal vorkommen, dass Hundehalter versuchen sich Raum zu erobern, wo nicht so viele Hunde sind, oder der näher am Zuhause ist.
Andererseits finde ich es schon schade, dass es auch viele Nichthundehalter gibt, die sich schon belästigt fühlen, wenn ein, oder mehrere Hunde nur in ihrer Nähe spielen, ohne sie ihnen wirklich zu nahe zu kommen.

Manchmal wäre das Zusammenleben, denke ich, schon einfacher, wenn beide Seiten etwas weniger egoistisch wären!

Du ich war dabei und kurz davor selber die Bullerei zu rufen - und nicht vergessen, auch die Nichthundehalter haben wenig Raum in Ballungszentren.
Da muss man dann eben als Hundehalter clever sein und sich vom bequemen Leben verabschieden (z.B. früher oder später die gleichen Räume aufsuchen) oder das Konzept Hundehaltung gründlich überdenken. Und wer da zurückzustecken hat, steht ganz eindeutig auf den Schildern.

Wie gesagt, würden sich die HH an die jetzigen Regeln halten, bräuchten wir in Bremen keine Rasselisten etc.pp. es ist ganz klar geregelt, diese Regeln sind (zumindestens jetzt) für alle bekannt, da braucht man eigentlich nicht drüber diskutieren.
Wenn ich mich mit dem nicht einverstanden erkläre, dann muss ich - wen ich auf die Hundehaltung nicht verzichten will - meinen Wohnort eben so legen, dass ich meine Vorstellung von Hundehaltung verwirklichen kann.
Und nochmal - den Passus über irgendwelche Rasselisten könnte man dann getrost streichen, weil er überflüssig ist.
 
@Lana Gehen wir von der Tötung eines in Ba-Wü nicht jagdbaren Tieres aus, zB der geschützten Schleiereule (oder wer es realistischer möchte, eines Bibers). Ein Hund tötet diese(n). Das ist schonmal eine Straftat die auf jeden Fall von vielen Menschen angezeigt würde, unabhängig von der LHVO. Was meinst Du passiert? Ehrlich aus Interesse gefragt.
Wenn Du Recht haben solltest, wäre da ja noch infamer als angenommen, dann stufen die einen Hund ein wegen einem toten Kaninchen, aber nicht wegen der Tötung eines streng geschützten Tieres?

Nein, so sicher nicht.
Wahrscheinlich wollte der Gesetzgeber, dass alle Wildtiere, die irgendwie vom Jagdgesetz umfasst sind, geschützt sein sollen. Also natürlich auch die, die man potenziell jagen könnte, die man aber aufgrund von Schutzvorschriften nicht jagen darf.
Aber ich sehe durch die Formulierung in den Verwaltungsvorschriften durchaus, das eine Einschränkung gewolllt war, dass also das Töten einer Fliege nicht unter die LHVO fallen sollte. Und imho auch nicht das Töten von Mäusen oder Ratten, (geschützten oder ungeschützten) Insekten etc.
 
Und imho auch nicht das Töten von Mäusen oder Ratten,
Es sind aber einige Mausarten geschützt?
Hach ja, wie gesagt, wurst.
:langweilig:
Wenn wir uns ja alle einig sind das Hunde keine Wildtiere unbefugt zu töten haben, dann wird hier ja auch keiner eingestuft. :auslach:
 
Ich bringe mal ein dumme Beispiel:
Passanten sahen, das Luna an mein Sohn hochspringt, er will es auch so, gleich die Forderung, Polizei zu holen, sie wäre gefährlich.
Mein Sohn darauf: Was ich mit mein Hund mache gehts sie nichts an. Ach, es ist ihre. Beisst er? Nein. Der Hund täte aber am mich auch hochspringen? Nein, sie können es versuchen. Passant zu Luna, Luna blieb sitzen und liess sich streicheln. Passant: Würde er(sie) auch an mich hochspringen? Ja, bei Kommando "Bauch". Passant hat versucht und sagte: Es ist garnicht schlimm, wenn ein Hund sein Pfoten auf mein Bauch legt. Ich hätte nicht gedacht das ein Kampfhund so gehorsam und sanft ist.
Ich dachte es ist gut, das für hochspringen, mein Sohn Bauch genommen hat bei andere Wörter täte sie eventuell bei falschen Zeitpunkt es machen, hätte ich ein Anzeige am Hals.
 
.......................

Wenn wir uns ja alle einig sind das Hunde keine Wildtiere unbefugt zu töten haben, dann wird hier ja auch keiner eingestuft. :auslach:

Einspruch!

(1) Als gefährlich gelten Hunde,

  • 1.bei denen mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass sie Menschen oder Tiere beißen, sowie Hunde, die bereits Menschen oder Tiere gefährdend angesprungen oder gebissen haben,..........

Danach geht es auch, ohne dass der Hund bereits gejagt hat - zumindest theoretisch!
 
Es sind aber einige Mausarten geschützt?
Hach ja, wie gesagt, wurst.
:langweilig:
Wenn wir uns ja alle einig sind das Hunde keine Wildtiere unbefugt zu töten haben, dann wird hier ja auch keiner eingestuft. :auslach:

Es sind auch einige Schmetterlinge geschützt und trotzdem käme hier niemand auf die Idee, dass das Fangen eines Schmetterlings unter die LHVO fallen könnte.

Bei Letzterem sind wir einer Meinung.
 
Da bin ich mir nicht ganz so sicher. Wenn ich auf meinem Grundstück einen Fuchs oder ein Reh töte ist das auch gegen das Gesetz. Bei Mäusen ist es absolut legal.
Der Labbi einer Kollegin hat eine super Mäusequote in den Gewächshäusern. Warum sollte es verboten sein wenn der Hund sie frisst, aber nicht wenn sie von der Katz gefressen werden oder durch Gift und Fallen vom Menschen erlegt werden?



Ratten und Mäuse müssen angezeigt werden, und DANN wird entschieden, wie man der Situation Herr wird. Vorher greift das Tierschutzgesetz. Fallen aufstellen ist nicht strafbar, Wirbeltiere töten allerdings schon. Das umgeht man, indem man den Befall anzeigt und von den entsprechenden Stellen das ok bekommt.

Also: nein, es ist nicht legal.

Quelle: Ich bin Besitzerin eines Bachgrundstückes.
 
Was hat Dich denn jetzt so angegp...?
Es hat Dich doch niemand gezwungen an der Diskussion teilzunehmen, wieso fühlst Du Dich denn jetzt bemüßigt zum Rundumschlag, gegen alle Beteiligten hier, auszuholen?

...

Wieso ein Rundumschlag?
Du warst sicher nicht gemeint.
Ich bin auch nicht angepisst, finde jedoch, wenn es genug ist, dann ist es eben genug.
Für mich ist es einfach absurd und ständige Wiederholungen machen die Sache nun auch nicht besser.
(Habe nur deinen Beitrag gelesen, bin ansonsten meinem Abschied treu geblieben und halte es auch durch.
Es soll bitte niemand persönlich nehmen.)
 
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