Töten von Beutetieren, gefährlicher Hund?

Ehrlich gesagt finde ich es auch sehr befremdlich und kann es nicht nachvollziehen, dass solche unsinnigen Gesetze hier mit Händen und Füßen verteidigt werden.
Den Punkt hattest Du im übrigen eingefügt, nachdem ich dir zugestimmt hatte, dass wir uns alle einig sind :p Meine Zustimmung bezog sich auf den ersten Teil, dass nicht alles, was im Gesetz steht, zwangsläufig richtig sein muss...
 
  • 29. März 2024
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Hi DobiFraulein ... hast du hier schon mal geguckt?
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:rolleyes: Ne, nicht verteidigt- erklärt. Wenn ein Gesetz das so sieht und immer wieder geschrieben wird "aber diese Hunde sind gar nicht gefährlich, FINDE ICH", äh ja, hilft ja nichts, wenn sie trotzdem eingestuft werden (können).
Was das Töten von Wildtieren angeht, ist mir dabei aber auch egal ob der Hund nun per Gesetz oder moralisch, oder wie auch immer gefährlich oder nicht gefährlich ist: es ist einfach nicht ok. Das sieht das Gesetz so, das sehe ich so. Ob ein Hund deswegen sein Leben lang als gefährlich gelten SOLL, ist eine andere Frage. Andererseits muss man dem eben irgendwie Einhalt gebieten (also dem Untätigsein der Besitzer).


Übrflüssig,.
Denn das hat bereits jeder verstanden und braucht von niemanden weiter erklärt zu werden, auch dann, wenn der der Meinung ist, ein Hund der jagt wäre eben nicht gleich auch gefährlich.
Ist er ja auch nicht, für Menschen.
Und das ist es was hier gemeint ist und was man eben in meinen Augen auch zurecht, völlig bescheuert findet.

Das ist, was man "Euch" die ganze Zeit zu erklären versucht, aber einfach nicht durchdringen will.
Denn, für eine gerechte Gesetzgebung wäre es wichtig hier zu unterscheiden.
Es sei denn, man stellt jede Maus jedes Kaninchen, auf die gleiche Stufe wie Menschen, dann kann ich eine solche Haltung absolut nachvollziehen, bedeutet aber konsequenterweise, dass man auch selber niemals einem Tier Schaden zufügen darf, um wirklich kongruent zu sein.

Ja, Gesetze sind gut und richtig, aber in einem solchen Fall eben völlig überzogen, wenn sie da in aller Härte angewandt werden sollten und deswegen wäre hier ein minderschweres Gesetz vonnöten, wenn es gerecht zugehen soll.
Es ist nicht so, dass hier jemand Recht hat und der andere nicht, es sind einfach unterschiedliche Standpunkte von Recht und Unrecht.

Und da wir hier auf völlig unterschiedlichen Standpunkten stehen, können wir das noch hundert Seiten so fortführen, es wird an den Aspekten aber nichts ändern.
Da kannst Du mit den Augen rollen, bis sie Dir rausfallen. ;)

...
 
Den Punkt hattest Du im übrigen eingefügt, nachdem ich dir zugestimmt hatte, dass wir uns alle einig sind :p Meine Zustimmung bezog sich auf den ersten Teil, dass nicht alles, was im Gesetz steht, zwangsläufig richtig sein muss...


Ich meinte auch den ersten Absatz, keine Sorge. ;)

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Ja, tatsächlich ist da evtl der Unterschied: ich finde Wildtiere ebenso schützenswert wie Menschen, wenn nicht evtl sogar noch schützenswerter. Sie können das nämlich kaum selbst.
Ein Mensch der in den Wald geht und unberechtigt ein Tier tötet, wird wegen Wilderei angeklagt- zu recht. Keiner von uns würde so etwas machen. Und das gleiche sollte auch für unsere Hunde gelten.
Wer unbedingt einen jagenden Hund haben möchte, kann den Jagdschein machen und seinen Hund ausbilden. Voila. :)
 
Ja, tatsächlich ist da evtl der Unterschied: ich finde Wildtiere ebenso schützenswert wie Menschen, wenn nicht evtl sogar noch schützenswerter. Sie können das nämlich kaum selbst.
Ein Mensch der in den Wald geht und unberechtigt ein Tier tötet, wird wegen Wilderei angeklagt- zu recht. Keiner von uns würde so etwas machen. Und das gleiche sollte auch für unsere Hunde gelten.
Wer unbedingt einen jagenden Hund haben möchte, kann den Jagdschein machen und seinen Hund ausbilden. Voila. :)


Hmmm..., hier schmeißt Du jetzt etwas durcheinander.
Zu den allergrößten Teilen bin ich aber vollkommen bei Dir.

Auch ich bin der Meinung, dass man Tiere im Allgemeinen und Wildtiere insbesondere schützen muss, dass es absolut nicht in Ordnung ist sie von seinem Hund jagen zu lassen und dass es auch geahndet werden muss.
Und wurde hier auch schon mehrmals, von so gut wie jedem betont, dass sie es ebenso oder sehr ähnlich sehen.

Nur, wird ein Mensch der wildert eben auch nicht in allen anderen Bereichen gleich zu einem gefährlichen Menschen, was auch völlig überzogen wäre oder nicht?
Und genau darum geht es.

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Wenn ich einen Menschen treffe, der in seiner Freizeit (ohne Befugnis) auf einer Wiese sitzt und Mäuse tötet, rein aus Spaß, dann wäre das einer der ziemlich raren Fälle bei denen ich zum Telefon greifen würde und die Polizei rufen würde. Und solche Menschen halte ich für gefährlich (geisteskrank um genau zu sein). Strafbar wäre es übrigens auch nach TSchG.
Er bekäme dafür beim ersten Mal wahrscheinlich keine Sicherheitsverwahrung, allerdings (man erinnere sich an die junge Frau die Ponys in ihrer Freizeit tötete, wiederholt), irgendwann schon. ;)
 
Wenn ich einen Menschen treffe, der in seiner Freizeit (ohne Befugnis) auf einer Wiese sitzt und Mäuse tötet, rein aus Spaß, dann wäre das einer der ziemlich raren Fälle bei denen ich zum Telefon greifen würde und die Polizei rufen würde. Und solche Menschen halte ich für gefährlich (geisteskrank um genau zu sein). Strafbar wäre es übrigens auch nach TSchG.
Er bekäme dafür beim ersten Mal wahrscheinlich keine Sicherheitsverwahrung, allerdings (man erinnere sich an die junge Frau die Ponys in ihrer Freizeit tötete, wiederholt), irgendwann schon. ;)


Johanna, jetzt wirds hanebüchen.

...
 
Hanebüchen wurde es als Du das legitime Töten von Tieren zur Nahrungsgewinnung mit wildernden Hunden verglichen hast. ;)
Egal, wir sind da wahrscheinlich wirklich in verschiedenen Welten. Oder so.
 
Hanebüchen wurde es als Du das legitime Töten von Tieren zur Nahrungsgewinnung mit wildernden Hunden verglichen hast. ;)
Egal, wir sind da wahrscheinlich wirklich in verschiedenen Welten. Oder so.

Du scheinst nur zu verstehen, was Du möchtest.
Auch, dass hier jeder verurteilt hat Hunde jagen zu lassen, wird von Dir nach wie vor "übersehen".

Es geht ausschließlich darum, dass es überzogen ist einen Hund allgemein als gefährlich zu betrachten, wenn er ein Tier gejagt hat.
Ich sehe es als bescheuert an, Du fndest es in Ordnung, kannst Du ja, aber damit verteidigst Du dann eben doch ein solchen Gesetz, was Du gerade noch in Abrede gestellt hast.

Ich fand Deinen Vergleich mit dem Wilderer durchaus legitim, aber jetzt eine solche Situation mit einem Geisteskranken zu konstruieren, also bitte...

...
 
Ähm, Du hast den vergleich mit "gefährlichen Menschen" gebracht, nicht ich. Selbst Menschen die wirklich als gefährlich betrachtet werden (nach Gesetz und nach unserem Verständnis) kommen meistens irgendwann wieder frei. Da unterscheidet der Gesetzgeber eben zwischen Menschen und Tieren, das ist halt so. (Du unterscheidest ja offensichtlich auch und findest Hunde die Menschen verletzen, gefährlicher als welche die Tiere verletzen).
Ich verstehe nicht nur was ich möchte, ich verstehe nur nicht (WIRKLICH NICHT) wo das Missverständnis in dieser Diskussion liegt. Ich verstehe ehrlich gesagt nichtmal was Du von mir (hören) willst. :albern:
Ein Hund der Menschen oder! Tiere verletzt ist FÜR DIESE gefährlich. Dennoch WÄRE er von seinem Halter so zu führen, dass er keine Gefahr für seine Umwelt (dazu gehören auch Tiere) darstellt. Theoretisch. Praktisch hat der Halter bereits einmal versagt, deswegen kam es zu dem jeweiligen Vorfall und der Gesetzgeber hat darauf reagiert. Das ist sehr ärgerlich für den Halter (und den Hund), wenn es tatsächlich nur ein einmaliges Versagen war. Aber das würde natürlich jeder Halter behaupten, wenn es zu einem Vorfall kommt.
 
Und da unterscheidet das Gesetzt nicht, ob sie unkontrolliert Füchse jagen, oder eben Mäuse.
Nur, dass ich davon ausgehe, dass das bei Mäusen keiner zur Anzeige bringen wird. Aber die theoretische Möglichkeit bestünde m.E.
Da bin ich mir nicht ganz so sicher. Wenn ich auf meinem Grundstück einen Fuchs oder ein Reh töte ist das auch gegen das Gesetz. Bei Mäusen ist es absolut legal.
Der Labbi einer Kollegin hat eine super Mäusequote in den Gewächshäusern. Warum sollte es verboten sein wenn der Hund sie frisst, aber nicht wenn sie von der Katz gefressen werden oder durch Gift und Fallen vom Menschen erlegt werden?
 
Ähm, Du hast den vergleich mit "gefährlichen Menschen" gebracht, nicht ich. Selbst Menschen die wirklich als gefährlich betrachtet werden (nach Gesetz und nach unserem Verständnis) kommen meistens irgendwann wieder frei. Da unterscheidet der Gesetzgeber eben zwischen Menschen und Tieren, das ist halt so. (Du unterscheidest ja offensichtlich auch und findest Hunde die Menschen verletzen, gefährlicher als welche die Tiere verletzen).
Ich verstehe nicht nur was ich möchte, ich verstehe nur nicht (WIRKLICH NICHT) wo das Missverständnis in dieser Diskussion liegt. Ich verstehe ehrlich gesagt nichtmal was Du von mir (hören) willst. :albern:
Ein Hund der Menschen oder! Tiere verletzt ist FÜR DIESE gefährlich. Dennoch WÄRE er von seinem Halter so zu führen, dass er keine Gefahr für seine Umwelt (dazu gehören auch Tiere) darstellt. Theoretisch. Praktisch hat der Halter bereits einmal versagt, deswegen kam es zu dem jeweiligen Vorfall und der Gesetzgeber hat darauf reagiert. Das ist sehr ärgerlich für den Halter (und den Hund), wenn es tatsächlich nur ein einmaliges Versagen war. Aber das würde natürlich jeder Halter behaupten, wenn es zu einem Vorfall kommt.

Den Vergleich mit gefährlichen Menschen hast Du gebracht, indem Du den Wilderer ins Spiel brachtest.
Da war es Dir scheinbar recht.
Bis zu dem Punkt, als ich anführte, dass auch da unterschieden wird.

Worum es mir geht habe ich mehrmals auf den Punkt gebracht.
Ich finde Hunde die Menschen verletzen nicht gefährlicher, ich finde sie für Menschen gefährlich und Hunde die Tiere jagen sind für diese Tiere gefährlich.
Aber der allgemeine Konsenz ist, dass Hund die Menschen verletzen gefährlicher sind, sonst hätte es die Gesetze wie sie jetzt bestehen schon längst gegeben und wären nicht erst darauf aufgebaut worden, dass Hunde Menschen verletzt haben.

Tiere wurden erst mit ins Spiel gebracht, weil man dann einfach verallgemeinert hat, dass Hunde die jagen auch für Menschen gefährlich sind, um die Daumenschrauben noch enger anlegen zu können und auch minimalste Verfehlungen höchstmöglich bestrafen zu können, und das stinkt mir, weil es völlig fern der Realität ist und Hunden, samt uns Hundehaltern allgemeinhin nur noch mehr schadet.

Und "Ist halt so", gibt es bei mir nicht.
Das würde heißen, dass man alles, was zur Zeit ist wie es ist, klaglos zu schlucken hat und das mache ich nur dann, wenn ich damit konform gehe oder es mir gleichgültig ist, sonst nicht.

Hier ist es jetzt akzeptabel, dass der Gesetzgeber zwischen Menschen und Tieren unterscheidet und im anderen Fall ist es genauso in Ordnung, dass er es nicht tut?
Was soll das für ein Mist sein?
Entweder wird unterschieden oder nicht, aber doch nicht mal so und mal so, wie es gerade in den Kram passt.

Das Gesetz für gefährliche Hunde wurde zum Schutz des Menschen geschaffen, darauf beruht es, also muss es auch auf den Menschen abgstimmt und nicht alles ohne Sinn und Verstand mit eingebracht werden, was einem durch den wirren Kopf schwirrt.

Die Menschen selbst, im Allgemeinen, unterscheiden zwischen Mensch und Tier, was man ja nun daran sieht, dass es als Mord betrachtet und schärfer bestraft wird, einen Menschen zu töten, als wenn man ein Tier tötet.
Wenn man diese Unterscheidung abschaffen würde, dann wäre es genauso Mord ein Tier zu töten und auch uns Mensch doch wohl genausowenig erlaubt, ob zur Nahrungsgewinnung oder aus sonstigen "guten" Gründen.
Da das aber nicht der Fall ist, kann es dann auch nicht gerechfertigt sein, es anderswo so zu ahnden, als wäre es dasselbe.

Und auch hier betone ich nochmal, dass ich es nach wie vor trotzdem nicht in Ordnung finde, seinen Hund jagen zu lassen und auch der Meinung bin, dass das verfolgt werden muss, weil viele Mensch dem sonst nicht nachkommen, aber eben auch, dass da genauso unterschieden werden muss, in der Härte, wie in anderen Bereichen.

...
 
Irgendwie habe ich den Faden verloren worüber jetzt diskutiert wird. :verwirrt:

Für mich ist klar, meine Hunde sind gefährlich. Nicht für alles und jeden, aber für Wildtiere. Der Gesetzgeber gesteht mir jedoch zu das sie solange als ungefährlich gelten, wie ich sie kontrollieren kann.
Was ist daran unklar?
 
Irgendwie habe ich den Faden verloren worüber jetzt diskutiert wird. :verwirrt:

Für mich ist klar, meine Hunde sind gefährlich. Nicht für alles und jeden, aber für Wildtiere. Der Gesetzgeber gesteht mir jedoch zu das sie solange als ungefährlich gelten, wie ich sie kontrollieren kann.
Was ist daran unklar?


Kannst Du doch aber nicht garantieren, hast Du ja selbst geschrieben.
In Eurem Fall hattet Ihr halt bisher lediglich Glück, dass Ihr nicht erwischt wurdet.
Aber von Rechts wegen müssten Deine Hunde schon lange als gefährliche Hunde geführt werden, mit 1,50 Leine und Maulkorbzwang.

...
 
Eigentlich ist es so wie Coony (und andere) hier jetzt schon mehrfach schrieben: gefährlich IST ein Hund wirklich wenn er Mäuse tötet/jagt- für Mäuse. Und das reicht. Hunde die Kaninchen/Rehe jagen sind deswegen auch nicht für Menschen gefährlich. Aber für Kaninchen und Rehe. Und auch das reicht nach LHVO. Mit Hetzen oder nicht, hat das nichts zu tun.

Da wäre ich mir jetzt nicht so sicher.
Nehmen wir mal die LandeshundeVO B-W, da steht:

Gefährliche Hunde sind insbesondere Hunde, die
1. bissig sind,
2. in aggressiver oder gefahrdrohender Weise Menschen oder Tiere anspringen oder
3. zum unkontrollierten Hetzen oder Reißen
von Wild oder Vieh oder anderen Tieren neigen.


Jetzt stellt sich die Frage, was mit "Tieren" gemeint ist. Denn auch eine Fliege ist ein Tier und da würde es ja irgendwann schon absurd werden.

Die Verwaltungsvorschrift sagt dazu:


2.3 Hetzender oder reißender Hund (§ 2 Satz 2 Nr. 3 PolVOgH)
Ein Hund neigt zum Hetzen oder Reißen von Wild oder Vieh oder anderen Tieren, wenn er
ein jagdbares Tier (siehe Jagdrecht) oder ein Nutz- oder Haustier nicht nur kurzzeitig ver-
folgt oder tot gebissen oder dies versucht hat. Die Neigung zu diesem Verhalten ist anzu-
nehmen, wenn es wiederholt aufgetreten ist.
.

Geschützt sind daher nur Nutz-/Haustiere, sowie "jagdbare Tiere".

Jagdbare Tiere sind von § 2 Bundesjagdgesetz definiert und umfassen keine Mäuse ( ).
 
Was aber auch bedeuten müsste, dass Hunde die das kurzzeitig tun nicht eingeschlossen sind.
Wobei ich jetzt kurzzeitig totgebissen schon sehr merkwürdig finde.

...
 
Deine Hunde könnten aber als gefährlich eingestuft werden, wenn Du sie nicht unter Kontrolle hättest und sie auf eigene Faust durch die Wälder streifen und Füchse jagen würden. Dann würden sie zwar das tun, wofür sie gezüchtet sind, kommen aber mit dem Gesetz in Konflikt. Bei Dir bin ich mir recht sicher, dass das nicht passiert ;) aber bei vielen anderen HH in Deutschland kommt es eben leider doch vor.

Und da unterscheidet das Gesetzt nicht, ob sie unkontrolliert Füchse jagen, oder eben Mäuse.
Nur, dass ich davon ausgehe, dass das bei Mäusen keiner zur Anzeige bringen wird. Aber die theoretische Möglichkeit bestünde m.E.
zB Hunde mit Jagdtrieb

zB Hunde mit Jagdtrieb den ihre Besitzer nicht kontrollieren

"in ihrer Wirkung vergleichbaren Eigenschaft": die "Wirkung" ist zB das Töten und/oder verletzen eines Tieres.

Ein DK der eine Katze tötet zeigt ganz normales Verhalten für diese Rasse. Und genau dieser Fall wurde im TV zB gezeigt. Der Hunde wurde eingestuft, der Besitzer konnte ihn selbst im WT nicht von Katzen abrufen.
Ich weiß nicht wie die WT in Brandenburg ablaufen, aber aus anderen Bundesländern kenne ich WT bei denen der Hund draussen abgeleint werden muss, wenn man die Leinenbefreiung haben möchte, auch in Gegenwart von anderen Hunden und Tieren (an Koppeln zB), natürlich auch dort wo man normalerweise Gassi geht. Und dort muss der Hund hören (auch bei Mauselöchern :albern: ). In BY wird man ua schriftlich GEFRAGT :D ob der Hund Katzen jagt. Da antwortet man mit Nein. ;)
Abgesehen davon verlangen eine Bundesländer in ihren WT nicht nur "normales Verhalten", sondern eine Ignoranz des Hundes die über ein normales Maß weit hinaus geht. Leider. Deswegen muss man auch mit einem ganz normal veranlagten Hund für diese Tests üben (Ba-Wü und.NRW zB).

:verwirrt:Ich weiß nicht, warum du uns jetzt versuchst den "Gesetzestext" zu erklären.
Es reicht doch völlig aus, dass daraus deutlich hervor geht, dass ein Mäuse fangender Hund keine Einstufung als gefährlicher Hund erhalten wird.
Dass auch dieser Hund von seinem Halter entsprechend zu führen ist, ist selbstverständlich. Er muß nicht nur bei Mäusen und Katzen abrufbar sein.
Bei einem Test, in dem es um Leinenbefreiung geht, sind Abschnitte, in denen der Hund von der Leine befreit geprüft wird, relativ sinnvoll , zumindest würde ich davon ausgehen, auch ohne mich damit beschäftigt zu haben.
(In BB z.B. bei Negativgutachten der Kat." Hunde.)
Was in WT so vom Hund zusätzlich verlangt wird, das spielt hier keine Rolle. Da gibt es mit Sicherheit auch noch andere Probleme.

Den Rest lese ich jetzt nicht mehr.
War seit heute Morgen im Tierheim und bin gerade zurück.
Dort habe ich meine Zeit sicher sinnvoller verbracht, als an einer eher absurden Diskussion teilzunehmen, ob ein Mäuse jagender Hund ein gefährlicher Hund ist, vor dem Hintergrund, dass Hunde grundsätzlich Jäger sind.
Ich bin also hier raus.
 
War seit heute Morgen im Tierheim und bin gerade zurück.
Dort habe ich meine Zeit sicher sinnvoller verbracht, als an einer eher absurden Diskussion teilzunehmen, ob ein Mäuse jagender Hund ein gefährlicher Hund ist, vor dem Hintergrund, dass Hunde grundsätzlich Jäger sind.
Ich bin also hier raus.

Was hat Dich denn jetzt so angegp...?
Es hat Dich doch niemand gezwungen an der Diskussion teilzunehmen, wieso fühlst Du Dich denn jetzt bemüßigt zum Rundumschlag, gegen alle Beteiligten hier, auszuholen?

...
 
............
Ehrlich gesagt finde ich es auch sehr befremdlich und kann es nicht nachvollziehen, dass solche unsinnigen Gesetze hier mit Händen und Füßen verteidigt werden.

...

Und wenn ich mir jetzt noch mal den Passus im Bremer Hundegesetz anschaue:

(1) Als gefährlich gelten Hunde,

  • 1.bei denen mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass sie Menschen oder Tiere beißen, sowie Hunde, die bereits Menschen oder Tiere gefährdend angesprungen oder gebissen haben,

  • 2.die außerhalb des Jagd- oder Hütebetriebes zum Hetzen oder Reißen von Wild oder Vieh neigen oder
dann kann manch User, auch von denen, die solche Gesetze für richtig halten, froh sein, dass er nicht in Bremen wohnt.

Oder wie war das noch mit den vielen tollen Hunden, die bereits Jagderfolg hatten?

Ich denke, es ist keine Schlechte Idee in die Nähe von Bremen zu ziehen, um dort Schilder, mit der Aufschrift "Vorsicht gefährlicher Hund!". sowie Leinen und Maulkörbe zu verkaufen!

Denn, so ein Fachmann in Sachen Jagdrecht:

„Der Hund sei nach seiner Natur als Gefahr anzusehen. Es sei bisher
möglicherweise noch keine Rasse gezüchtet worden, die soweit degeneriert ist, dass ihr ein
Jagdtrieb völlig abzusprechen wäre“.

METZGER (1988 )
kommentiert zu § 23 BjagdG (Schutz des Wildes vor Wilderern, Futternot und wildernden
Hunden und Katzen)
 
..................
Es geht ausschließlich darum, dass es überzogen ist einen Hund allgemein als gefährlich zu betrachten, wenn er ein Tier gejagt hat.
Ich sehe es als bescheuert an, Du fndest es in Ordnung, kannst Du ja, aber damit verteidigst Du dann eben doch ein solchen Gesetz, was Du gerade noch in Abrede gestellt hast........................

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Und so sehe ich es auch und würde dies in die Diskussion bringen und so auch, sollte einer meiner Hunde, auf Grund ihres Jagdtriebs, zum gefährlichen Hund erklärt werden, anführen!

 
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