Strawberry
20 Jahre Mitglied
NR. 0362/2001
der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Datum: 18.06.2001
Tierschutz auch im Grundgesetz verankern
Ulrike Höfken, tierschutzpolitische Sprecherin, erklärt: Alle vier
nordrhein-westfälischen Landtagsfraktionen haben heute verkündet, den
Tierschutz in die Landesverfassung aufzunehmen und haben den Bundestag
aufgefordert, Tierschutz auch ins Grundgesetz aufzunehmen. Wir
begrüßen, dass sich in Nordrhein-Westfalen alle Fraktionen auf einen
gemeinsamen Antrag zur Aufnahme des Tierschutzes in die
Landesverfassung geeinigt haben. Durch die Änderung der
Landesverfassung wird der Tierschutz gestärkt und es kommt Bewegung in
die Debatte um die Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz.
Wir werden auch auf Bundesebene die Debatte um die Aufnahme des
Tierschutzes in die Verfassung wieder führen. Im Bundestag hatte die
CDU einem gleichlautenden Antrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und
der FDP im April letzten Jahres nicht zugestimmt und damit die
Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz verhindert. Da die
nordrhein-westfälische CDU jetzt der Veränderung der Landesverfassung
zustimmt, hoffen wir, nun auch im Bundestag eine Einigung mit der CDU
erreichen zu können. Wir werden noch in dieser Legislaturperiode einen
entsprechenden Antrag im Bundestag stellen.
Die Aufnahme des Tierschutzes in die Verfassung ist dringend
notwendig, da das Tierschutzgesetz alleine keinen ausreichenden Schutz
für Tiere bietet. Entscheidungen aus der Justiz haben immer wieder
gezeigt, dass der Tierschutz gegenüber grundgesetzlich garantierten
Rechten wie der Forschungs-, Kunst- und Lehrfreiheit den Kürzeren
zieht. Durch eine Aufnahme des Tierschutzes in die Verfassung soll der
Tierschutz nicht über diese Grundrechte gestellt werden, sondern es
soll eine faire Abwägung zwischen dem Schutz der Tiere und den
Interessen anderer Bereiche gewährleistet werden.
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Pressestelle
11011 Berlin
Telefon: 030/227-5 72 12/5 72 13
Fax: 030/227 5 69 62
E-Mail
[email protected]
Gruß Sylvia
der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Datum: 18.06.2001
Tierschutz auch im Grundgesetz verankern
Ulrike Höfken, tierschutzpolitische Sprecherin, erklärt: Alle vier
nordrhein-westfälischen Landtagsfraktionen haben heute verkündet, den
Tierschutz in die Landesverfassung aufzunehmen und haben den Bundestag
aufgefordert, Tierschutz auch ins Grundgesetz aufzunehmen. Wir
begrüßen, dass sich in Nordrhein-Westfalen alle Fraktionen auf einen
gemeinsamen Antrag zur Aufnahme des Tierschutzes in die
Landesverfassung geeinigt haben. Durch die Änderung der
Landesverfassung wird der Tierschutz gestärkt und es kommt Bewegung in
die Debatte um die Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz.
Wir werden auch auf Bundesebene die Debatte um die Aufnahme des
Tierschutzes in die Verfassung wieder führen. Im Bundestag hatte die
CDU einem gleichlautenden Antrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und
der FDP im April letzten Jahres nicht zugestimmt und damit die
Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz verhindert. Da die
nordrhein-westfälische CDU jetzt der Veränderung der Landesverfassung
zustimmt, hoffen wir, nun auch im Bundestag eine Einigung mit der CDU
erreichen zu können. Wir werden noch in dieser Legislaturperiode einen
entsprechenden Antrag im Bundestag stellen.
Die Aufnahme des Tierschutzes in die Verfassung ist dringend
notwendig, da das Tierschutzgesetz alleine keinen ausreichenden Schutz
für Tiere bietet. Entscheidungen aus der Justiz haben immer wieder
gezeigt, dass der Tierschutz gegenüber grundgesetzlich garantierten
Rechten wie der Forschungs-, Kunst- und Lehrfreiheit den Kürzeren
zieht. Durch eine Aufnahme des Tierschutzes in die Verfassung soll der
Tierschutz nicht über diese Grundrechte gestellt werden, sondern es
soll eine faire Abwägung zwischen dem Schutz der Tiere und den
Interessen anderer Bereiche gewährleistet werden.
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Pressestelle
11011 Berlin
Telefon: 030/227-5 72 12/5 72 13
Fax: 030/227 5 69 62
Gruß Sylvia