suche am.staff züchter

ninchen0

15 Jahre Mitglied
Guten Abend zusammen,
hab mal ne Frage.Würde gern wissen ob das Zucht verbot noch gilt.Wenn nicht wüsste einer einen guten Züchter? Danke im voraus
 
  • 20. April 2024
  • #Anzeige
Hi ninchen0 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Such Dir einfach ein Bundesland (ich nenn jetzt mal Niedersachsen und Thüringen), indem kein Zuchtverbot gilt und versuche dort einen seriösen Züchter zu finden :rolleyes: .

Du kannst natürlich am effektivsten direkt über den enstprechenden Zuchtverband gehen ;) - wenn der Dir keinen Züchter nennen kann (Würfe werden derzeit vernünftigerweise wohl nur bei enstprechender Nachfrage geplant ;) ) wird es wohl schwer werden.

Warum unbedingt ein Hund vom Züchter? Die Heime sind voll mit tollen Hunden, auch Welpen werden dort regelmäßig vermittelt.
 
muss es wirklich ein Welpe vom Züchter sein?

Schau dir doch einfach die armen Nasen in den TH an, bitteööö
 
Wer sich einen AmStaff vom Züchter holen will, sollte sich auch mit den rechtlichen Voraussetzungen auskennen, was bei dir offensichtlich nicht der Fall ist.

Du kannst dir die Suche nach einem Züchter übrigens sparen, da du in NRW keine Halteerlaubnis für einen AmStaff vom Züchter bekommst.
 
Wolfgang schrieb:
Du kannst dir die Suche nach einem Züchter übrigens sparen, da du in NRW keine Halteerlaubnis für einen AmStaff vom Züchter bekommst.

Das ist nicht ganz richtig...

...der Aspekt "berechtigtes Interesse" darf hier nicht außer Acht gestellt werden!;)

Manny
 
Von meiner Mama die Staff hündin ist gestern gestorben im alter von10 Jahren.Also nicht gar keine Ahnung. Haben uns nur nie informiert wie die rechtliche lage ist wenn mann sich gerne noch mal einen holen möchte,war ja bisher noch nicht der fall.Wollten uns ja auch nur mal informieren.Trotzdem Danke
 
[Manny(BOR)] schrieb:
Das ist nicht ganz richtig...

...der Aspekt "berechtigtes Interesse" darf hier nicht außer Acht gestellt werden!;)
Du meinst sicher das "Besondere Interesse", das Voraussetzung für die Erteilung einer Halteerlaubnis ist.

Um für einen AmStaff, den man sich vom Züchter holt, eine Halteerlaubnis zu bekommen, muß ein "besonderes privates Interesse" nachgewiesen werden, welches in den Verwaltungsvorschriften wie folgt definiert wird:

An das Vorliegen eines besonderen privaten Interesses sind strenge Anforderungen zu stellen. Es ist nur in Ausnahmefällen anzuerkennen. Ein solcher Ausnahmefall liegt z.B. vor, wenn ein bestimmter Hund aufgrund seiner Ausbildung oder Abrichtung eine besondere Funktion erfüllt, die ohne unverhältnismäßig hohen Aufwand nicht auf andere Art und Weise oder kurzfristig durch andere Hunde erfüllt werden kann.

Bei dem in § 4 Abs. 2 Satz 2 beispielhaft genannten Fall (Bewachung eines gefährdeten Besitztums) hat die Erlaubnisbehörde vor ihrer Entscheidung (Ermessensentscheidung) im Einzelfall zu prüfen, ob eine besondere Gefährdungslage für das Besitztum vorliegt. Das allgemein vorhandene Einbruchsrisiko reicht dafür in aller Regel nicht aus. Zudem ist zu prüfen, ob dem besonderen Schutzbedürfnis des Besitztums durch den Einsatz anderer Sicherungsmaßnahmen (Alarmanlagen; technische Überwachungseinrichtungen; Wachdienste; Wachhunde anderer Rassen) entsprochen werden kann.


Mir ist kein einziger Fall in NRW bekannt, in dem aufgrund dieser Ausnahmeregelung eine Halteerlaubnis erteilt wurde. Kennst du einen nachprüfbaren Fall?
 
ninchen0 schrieb:
Von meiner Mama die Staff hündin ist gestern gestorben im alter von10 Jahren.Also nicht gar keine Ahnung. Haben uns nur nie informiert wie die rechtliche lage ist wenn mann sich gerne noch mal einen holen möchte,war ja bisher noch nicht der fall.Wollten uns ja auch nur mal informieren.Trotzdem Danke

Wo wohnt deine Mom?
In welchem Umkreis wohnt der nächste Nachbar?
Warum gerade einen Hund nach §3?

Solltest Du die Fragen nicht nach dem LHundG beantworten können, liegt Wolfgang richtig, dann vergiss den Züchter, dann warten viele, viele tolle Staffs im TH auf deine Mom!

Schau mal hier vorbei:



 
@Manny(BOR)
"Berechtigte Intresse " wäre dann auch das es für uns nie ein andere Rasse als ein Am.staff in frage kämme?
 
ninchen0 schrieb:
@Manny(BOR)
"Berechtigte Intresse " wäre dann auch das es für uns nie ein andere Rasse als ein Am.staff in frage kämme?

Wohl eher nicht. Wo lebt Deine Mutter???


Für NRW gilt was Wolfgang gepostet hat:

An das Vorliegen eines besonderen privaten Interesses sind strenge Anforderungen zu stellen. Es ist nur in Ausnahmefällen anzuerkennen. Ein solcher Ausnahmefall liegt z.B. vor, wenn ein bestimmter Hund aufgrund seiner Ausbildung oder Abrichtung eine besondere Funktion erfüllt, die ohne unverhältnismäßig hohen Aufwand nicht auf andere Art und Weise oder kurzfristig durch andere Hunde erfüllt werden kann.

Bei dem in § 4 Abs. 2 Satz 2 beispielhaft genannten Fall (Bewachung eines gefährdeten Besitztums) hat die Erlaubnisbehörde vor ihrer Entscheidung (Ermessensentscheidung) im Einzelfall zu prüfen, ob eine besondere Gefährdungslage für das Besitztum vorliegt. Das allgemein vorhandene Einbruchsrisiko reicht dafür in aller Regel nicht aus. Zudem ist zu prüfen, ob dem besonderen Schutzbedürfnis des Besitztums durch den Einsatz anderer Sicherungsmaßnahmen (Alarmanlagen; technische Überwachungseinrichtungen; Wachdienste; Wachhunde anderer Rassen) entsprochen werden kann.
 
ninchen0 schrieb:
@Manny(BOR)
"Berechtigte Intresse " wäre dann auch das es für uns nie ein andere Rasse als ein Am.staff in frage kämme?
Das würde mit absoluter Sicherheit nicht als "besonderes privates Interesse" anerkannt.
 
Meine Mum wohnt in Oberhausen also NRW.Das wird wohl keiner erfüllen können, dafür scheinen die ja gesorgt zu haben, doch es ist kein Grund aufzugeben.Danke für die Antworten es wird wohl sowieso noch ne weile dauern bis der schmerz vergeht und mann sich nochmal für eine schmuseschnute endscheidet.Einen schonen Abend noch.
 
Wolfgang schrieb:
Das würde mit absoluter Sicherheit nicht als "besonderes privates Interesse" anerkannt.

Nee... Wolfgang da hast Du (wie immer:love: ) völlig Recht!

Ich halte mich ab jetzt auch lieber raus, da ich gemerkt habe, daß es sich um eine unerfahrene Person (bezüglich Hundegesetz) handelt.

Also:


 
ninchen0 schrieb:
Meine Mum wohnt in Oberhausen also NRW.Das wird wohl keiner erfüllen können, dafür scheinen die ja gesorgt zu haben, doch es ist kein Grund aufzugeben.Danke für die Antworten es wird wohl sowieso noch ne weile dauern bis der schmerz vergeht und mann sich nochmal für eine schmuseschnute endscheidet.Einen schonen Abend noch.

In Eurem Fall wird Euch wohl nur ein Hund aus dem Tierschutz bleiben (denn das gilt vorm Amt üblicherweise als ok), wenn es denn unbedingt wieder ein Staff sein soll.

Alles andere wäre illegal. Gerade für jemanden wie Deine Mutter, die ja wohl kaum ausstellen und züchten will, sehe ich da doch gar kein Problem bei.

Ist Deine Mutter sich der ganzen damit verbundenen Umstände und Auflagen wie hoher Steuer, Sachkunde, Wesenstest auch bewußt? Ihr sollte Euch mal die entsprechenden Gesetzte zu Gemüte führen :) . Komisch, das sie 10 Jahre lang eine Staff-Hündin hatte und trotzdem so uninformiert ist :unsicher: .
 
Also wir haben unseren Staff auch von einem direkten Züchter. War eher ein Zufall. Aber ich habe mich sofort verliebt und konnte nachts nicht mehr richtig schlafen.
Ich habe dann auch alles beim OA klar gemacht. In der Begründung, warum ich mir ausgerechnet diese Rasse halten möchte, schrieb ich: Weil ich einen sehr sportlichen und ausdauernden Hund, zwecks sehr aktiven Hundesport haben möchte. Zusätzlich sollte die Rasse sehr Kinderlieb und Menschenbezogen sein. Und sie sollte eine sehr hohe Reiszschwelle haben. Z.B wenn das Kind mal auf der Rute steht, sollte der Hund nicht gleich knurren oder schnappen. Dieses ist beim Staff alles vorhanden. Dieses habe ich einfach geschrieben und 5 Tage später hatte ich die Erlaubnis im Briefkasten liegen.
Also so in etwa habe ich es geschrieben. Was und wie ich es genau geschrieben habe, weis ich leider nicht mehr. Auch habe ich noch 2-3 weitere Punkte geschrieben. Die fallen mir jetzt aber nicht mehr ein. :(

LG
Becky
 
Sie hat geschrieben, sie haben sich hinsichtlich der Neuanschaffung eines Hundes nie informiert - Das heißt nicht automatisch, daß sie sich in Sachen Steuern etc. nicht auskennt. ;)

Ninchen, hier in der Tiervermittlung wird gerade ein Zuhause für Welpen gesucht und auch bei gibt es immer wieder Welpen in der Vermittlung.
 
Hier gibt es auch tolle Hunde:









Oder ihr stellt ein Gesuch hier in die Tiervermittlung und bekommt Tips, wo es geeignete Hunde gibt.

In den Tierheimen in ganz Deutschland warten hunderte von Staffis auf ein neues Zuhause. Auch ältere Tiere haben ein Plätzchen verdient.
 
Guten abend zusammen.Einen ausgewachsener Hund kämme nicht in Frage weil meine mutter noch eine Jack Russel mix Hündin hat und auch schon mal Urlaubsbetreung für meine Maus macht.Ein Welpe wäre kein problem.Wir hätten gerne wieder einen vom Züchter, es ist einfach die liebe zu dieser Rasse.
 
ninchen0 schrieb:
Guten abend zusammen.Einen ausgewachsener Hund kämme nicht in Frage weil meine mutter noch eine Jack Russel mix Hündin hat und auch schon mal Urlaubsbetreung für meine Maus macht.Ein Welpe wäre kein problem.Wir hätten gerne wieder einen vom Züchter, es ist einfach die liebe zu dieser Rasse.

Wenn es doch die Liebe zur Rasse ist, wieso kommt dann kein Welpe aus dem Tierschutz in Frage??? Versteh ich leider nicht. Vom Züchter geht für Euch in NRW einfach nicht :( .
 
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