Stress mit Veterinäramt

störe.mal.kurz..

Hallo!
Eigentlich betrifft es mich nicht, aber es beschäftigt mich sehr. Meine Nachbarn wurden bei der Gemeinde ( Rhein-Pfalz-Kreis) angezeigt. Sie hätten "Kampfhunde". Daraufhin kam ein Beamter vom Ordungsamt und eine Tierärztin vom Veterinäramt unangemeldet die insgesamt vier Hunde sichten. Da meine Nachbarin mit ihren Kindern zu dieser Zeit alleine war wollte sie die zwei ihr fremde Menschen nicht in ihr Haus lassen, aber sie bestanden darauf dass sie reingelassen werden müssen.

Sie haben erst mal die Hunde gesichtet (was genau an Untersuchungen noch ablief weiß ich nicht) und sagten dass sie nochmal mit einem Bluttest zur DNA-Analyse erscheinen werden.
Mehrere Wochen vergingen.
Die letzte Woche wurden zwei Hunde ins Tierheim geordert. Die zwei anderen dürfen momentan bleiben.
Jedenfalls die Dogo Argentinohündin. Der Rüde sei auch ein "Kampfhund" (Rasse weiß ja niemand, weil Gentest steht noch aus) und jetzt müssen sie, um den Hund zu behalten innerhalb einer Woche alle Auflagen erfüllen, die man benötigt um einen Listenhund zu führen. Sie haben einen Anwalt eingeschaltet. Die Leute vom Veterinäramt oder Ordungsamt drohten damit dass sie den Rüde auch beschlagnahmen wenn sie den Anwalt weiterhin auf den Fall ansetzen.

Ich verstehe das Ganze nicht, weil die Hunde niemals auffällig waren, total gut erzogen und freundlich vom Wesen sind. Sie sind niemals ohne Leine draußen und haben ein sicheres Grundstück. Es ist ausgeschlossen dass sie Verhaltensauffällig waren.
Gibt es eine Möglichkeit um gegen das, was meinen Nachbarn passiert ist, anzugehen?

Liebe Grüße
 
  • 24. April 2024
  • #Anzeige
Hi störe.mal.kurz.. ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 31 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Auf jeden Fall einen Anwalt in Anspruch nehmen, der sich gründlich damit auskennt.
Lars Weisemann z.B.

Allein würde ich da nicht einen Schritt machen.
Und nicht einschüchtern lassen, sie haben ein Recht darauf einen Anwalt mit der Angelegenheit zu betrauen.

...
 
Falls die Hunde tatsächlich einer gelistetenRasse angehören und von Privat in RP angeschafft wurden, ist das Recht leider auf der Seite des OA :(
Hoffe dass der Anwalt helfen kann...
Vielleicht wäre es eine Möglichkeit nach BW umzuziehen.
 
1. Nein, man muss Mitarbeiter vom Veterinär-/Ordnungsamt nicht reinlassen, sondern nur die Polizei mit einer gerichtlichen Anordnung.
2. Mitarbeiter vom Veterinäramt dürfen keine offizielle Rassebestimmung vornehmen. Das Veterinäramt darf im Zweifelsfall ein offizielles Rassegutachten von einem staatl. vereidigten Sachverständigen anordnen, das von Hundebesitzer bezahlt werden muss. Gentests sind erwiesenermassen unzuverlässig, deshalb die Regelung mit dem Sachverständigen.
3. Beschlagnahmen darf das Ordnungsamt Hunde (während eines laufenden Verfahrens) nicht einfach so, sondern nur, wenn vom Hund entweder eine akute Gefahr ausgeht oder wenn vermutet wird, dass der Besitzer den Hund 'verschwinden' lässt, also wenn akute Gefahr eines Verschleierungsversuchs besteht. Wenn ein Hund eingezogen wurde muss während des laufenden Verfahrens der Halter die Unterbringung im TH bezahlen, oder er kann sich für die Aufgabe seines Eigentums entscheiden. Während des laufenden Verfahrens dürfen die Hunde im TH auch nicht vermittelt werden.
Keine Ahnung, ob die Kosten rückerstattet werden können, wenn der Hundehalter das Verfahren gewinnt, aber ich denke nicht.
4. Natürlich soll sie sich einen Anwalt nehmen, am besten einen, der sich mit solchen Problemen auskennt, und zwar so schnell wie möglich, um keine Fristen zu verpassen. Hätte sie am Besten schon getan, bevor "mehrere Wochen vergingen". Nicht einschüchtern lassen. Wenn das tatsächlich so passiert ist, dann klingt das so, als sei da einiges nicht ganz rechtens gelaufen.
5. Ob die Hunde jemals auffällig waren oder nicht ist egal. Bei Listenhunden wird auch ohne Vorfall davon ausgegangen, dass sie gefährlich sind. Drum ist es so wichtig, solche Hunde korrekt anzumelden und von Anfang an alle Auflagen zu erfüllen. Nachher ist es leider oft zu spät. Drei vermeitliche Listenhunde ohne Genehmigung zu halten ist natürlich schon ziemlich hart.
6. Der Dogo Argentino steht in RLP nicht auf der Liste (hab grade noch mal nachgeschaut). Bei dem zweiten Hund scheint es so, als gebe sich das OA so "kulant", dass es erlaubt, die Auflagen nachträglich zu erfüllen. Deine Nachbarin wird ja wissen, was sie für Hunde hat, ob sie die legal gehalten hat und ob es sich lohnt, um die Rasse zu streiten.
 
um ein bisschen klarheit zu bekommen: die ordnungsbehoerde darf nach paragraph 20 POG rlp sehr wohl die wohnung betreten und durchsuchen, um eine "sache" sicherzustellen, von der eine gefahr ausgeht..da die beiden mitgenommenen hunde wohl nicht angemeldete listis zu sein scheinen, gelten sie als gefaehrlich auf wenn von ihnen keine gefahr ausgeht..zum anderen kann eine begutachtung nach paragraph 7 hundegesetz rlp vom tierarzt durchgefuehrt werden, falls die behoerde das angeordnet hat..
 
es gibt ein urteil des ovg koblenz dazu azs 2009..kann ich morgen am pc verlinken..da hat ra weidemann zum teil verloren.
 
Embrujo hat leider Recht,
- als Halter eines gefährlichen Hundes, ist das GG Art. 13 auf Unversehrheit der Wohnung außer Kraft gesetzt, da automatisch von Gefahr in Verzug ausgegangen wird.

btw. Mitarbeiter des OA usw. z.B. den Amtstierarzt muss man trotzdem nicht einlassen, dies bringt aber nur kurz Hilfe, weil spätestens wenn dieser MA die Polizei ruft, dann doch die Wohnung betreten werden darf.

 
Die Leute vom Veterinäramt oder Ordungsamt drohten damit dass sie den Rüde auch beschlagnahmen wenn sie den Anwalt weiterhin auf den Fall ansetzen.


Was ist das denn bitte für ne Wild West Manier? Denen hätte ich was erzählt...haben die was zu verbergen und/oder wissen sie das es nicht ganz koscher war was sie da getan haben, oder warum haben die Angst vorm Anwalt?
Ich würde nun erst recht den Anwalt bei jeder Kleinigkeit mitnehmen und wenn die nicht aufhören zu drohen, sicher auch ein Käseblatt dazu ins Boot holen...mir stellen sich die Nackenhaare hoch, echt...
 
@bxjunkie wenn es denn tatsächlich so war, wie geschrieben wurde. Der/die TE hat das ja nur vom "Hörensagen".

In den meisten Polizei- und Ordnungsgesetzen der Bundesländer ist übrigens geregelt, dass auch die Ordnungsbehörde, also Mitarbeiter des Ordnungsamtes, bei Gefahr in die Wohnung darf und nicht nur die Polizei.

Ich verlinke mal die entsprechenden Paragraphen aus RLP
§ 20 POG

§ 22 POG


und noch das Urteil des OVG Koblenz vom 30.10.2009

 
@embrujo
Darum ging es mir nicht ;) Es ging mir um die Tatsache das (wenn es stimmt, natürlich vorausgesetzt) damit gedroht wird den Rüden auch zu beschlagnahmen, wenn der Anwalt nicht außen vor gelassen wird...DAS finde ich schon ein starkes Stück...
 
So gefährlich kann es ja nicht gewesen sein, wenn zwischen dem ersten (erzwungenen) Betreten der Wohnung und dem Einziehen der beiden Hunde mehrere Wochen vergingen...
 
Es geht nicht darum, dass "Gefahr im Verzug" war oder die Hunde "gefährlich" sind, sondern darum , dass die "beschlagnahmten" Hunde qua Gesetz eine Gefahr sind, weil sie Listenhunde sind. Es geht von Ihnen keine konkrete sondern eine abstrakte Gefahr aus.
 
Danke für die Antworten bis jetzt. Also, der Anwalt war ab dem ersten Besuch der Behörden eingeschaltet.
Es stimmt wirklich dass der Ordnungsbeamte gedroht hat dass sie den Hund, der bis jetzt noch in der Familie bleiben durfte sonst auch ins Tierheim kommt. Das kostet pro Tag und Hund 30 Euro. Ich habe den Eindruck dass da irgendwas Größeres im Spiel ist.
Dass derjenige, der das angezeigt hat an einer höheren Stelle sitzt.
Mich irritiert auch dass sie jetzt eine Woche Frist haben alle Auflagen zu erfüllen. Schon das Führungszeugnis braucht länger als die Woche. Gibt es gesetzliche Fristen um sowas nachzuholen?
 
Das Führungszeugnis wird in RLP nicht verlangt. Die Erlaubnis wird jedoch von der Zuverlässigkeit des Halters abhängig gemacht. Hierfür holt die zuständige Behörde die unbeschränkte Auskunft aus dem BZR ein, sowie eine Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle.

Weitere Voraussetzungen für die Erlaubnis sind der Sachkundenachweis, Vollendung des 18. Lebensjahres, der Nachweis eine Haftpflichtversicherung und das berechtigte Interesse an der Haltung des Hundes.
 
Schreib doch mal @Midivi hier aus dem Forum an. Die kann dir bestimmt noch detailliertere Auskünfte geben.
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Stress mit Veterinäramt“ in der Kategorie „Verordnungen & Rechtliches“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

P
Ich kenne das auch, GsD sind die voriges Jahr weggezogen.
Antworten
16
Aufrufe
1K
bxjunkie
Diana2099
Zu demThema kann ich auch ein Buch aus dem Animal LearnVerlag empfehlen. Die Neuropschologie des Hundes. Dieses Buch hat mir mal geholfen zu verstehen, warum mein TH-Hund war, wie er war und wie ich ihm helfen kann. LG
Antworten
2
Aufrufe
1K
Schietbüdel
Schietbüdel
O
Weil er solange er keinen WT hat, ein Kampfhund ist. Er könnte eingezogen werden bis die Rasse festgestellt ist und/oder der WT gemacht worden ist (Kosten trägt der Halter). Dazu gibt es ein Verfahren und Bußgeld für illegale Haltung eines Kampfhundes. Die Einziehung muss nicht erfolgen, kann...
Antworten
9
Aufrufe
1K
Crabat
Podifan
Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können.
Antworten
0
Aufrufe
597
Podifan
Podifan
L
So, nach einiger Zeit und vollständiger Genesung meinerseits mal wieder was von uns.:) Ich habe mir hier alles durchgelesen und auch noch einige andere Themen hier und habe mir so meine Gedanken gemacht. Ich bin erst nochmal ein paar Schritte zurück gegangen und noch mal den häuslichen täglichen...
Antworten
15
Aufrufe
2K
Leah-Faye
L
Zurück
Oben Unten