Streit um Dackeldame Bonny beigelegt

AlteOma

10 Jahre Mitglied
Das ist doch wohl ein echter Witz oder? Da wird ein Hund geklaut und die Täter müssen den Hund erst rausrücken, wenn die Halter 3200 Euro an die Diebe zahlen? Was machen diejenigen die jetzt keine 3200 Euro haben?






 
  • 28. März 2024
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Hi AlteOma ... hast du hier schon mal geguckt?
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Also geklaut ist das nicht. Sie hätten den Fund melden müssen, kommt aber Diebstahl faktisch nicht gleich.
Rechtlich ist es sicher korrekt das die Hündin zu ihren ursprünglichen Besitzern zurück muss, aber faktisch finde ich das doof. Der Hund ist ja seit mehreren Jahren in der Familie zu Hause, hat es ja gut da. Da wäre aus meiner persönlichen Sicht / Empfinden wohl eine dicke Geldstrafe und die Übernahme des Kaufbetrags zu Handen der ursprünglichen Halter logischer gewesen.
 
Wäre es, wenn sie sie aus dem Kofferraum des eigentlichen Besitzers geholt hätten, haben sie aber nicht. Sie haben sie auf der Strasse aufgelesen und das dann nicht gemeldet.
 
Naja, eher Unterschlagung...

Problem war ja aber, dass beider Seiten nicht auf den Hund verzichten wollten udn rein rechtlich ist er eben Eigentümer der Erstbesitzer, dem der Hund verloren ging
 
Sicher, aber für mich ist etwas behalten was einem nicht gehört einfach stehlen. Ich würde alles tun, um den Besitzer ausfindig zu machen und den Hund so schnell wie möglich zurückgeben. Mir wäre nirgendwo wohl, würde ich ihn einfach klanglos behalten.
 
Ich würde bei allem Ärger und Traurigkeit überlegen, ob ich dem Hund wirklich zumuten würde, das Zuhause wechseln zu müssen.
 
Wäre es, wenn sie sie aus dem Kofferraum des eigentlichen Besitzers geholt hätten, haben sie aber nicht. Sie haben sie auf der Strasse aufgelesen und das dann nicht gemeldet.

Naja der Hund war aber im Wald, wo der Besitzer als Förster gearbeitet hat. Wenn ich etwas aus einem Wald mitnehme ist es doch nichts anderes als wenn ich etwas aus einem Kofferraum mitnehme.

Und woher willst du wissen, dass es der Hund bei den Leuten gut hat? Ich kann mir nicht vorstellen, dass Leute die sowas machen echte Hundefreunde sind.
 
Dann ist jeder der einen Streuner einpackt und sei es nur, um ihn zum TH zu bringen, ein Dieb. Ok, dann bin ich auch einer, sogar Wiederholungstäter.
 
Naja der Hund war aber im Wald, wo der Besitzer als Förster gearbeitet hat. Wenn ich etwas aus einem Wald mitnehme ist es doch nichts anderes als wenn ich etwas aus einem Kofferraum mitnehme.

In dem 2. Artikel wird gesagt, dass die Bayern den Hund an einer Autobahnausfahrt gefunden haben, also nicht im Wald.

Allerdings war der Hund gechipt. Wenn er auch registriert war, dann kann man schon mutwillige Fundunterschlagung annehmen. Manchmal vergessen allerdings die Halter, die Chip-Nr. des Hundes bei TASSO o.ä. registrieren zu lassen. Dann können die Finder damit auch nichts anfangen.
Ich finde, eigentlich müssten die Brandenburger eine Gegenrechnung aufmachen und Schadenersatz für entgangene Lebensfreude fordern, weil sie jetzt 4 Jahre ohne den Hund leben mussten. Außerdem eine Art "Nutzungsgebühr", weil die Bayern sich 4 Jahre lang an einem jungen, reinrassigen Dackelmädcher erfreuen durften, ohne dazu berechtigt zu sein.
Nach meinem Empfinden würde das zusammen mit dem Kaufpreis für den Welpen ungefähr genau die Summe ausmachen, die sie den Fundunterschlagern als Kostenaufwendungen erstatten sollen.
Die Handlungsweise der Bayern finde ich sehr schäbig. Sie finden den Hund und entführen in nach Bayern, ans andere Ende der Republik, anstatt ihn im nächsten Tierheim oder bei der Polizei abzugeben. Somit nahmen sie den Eigentümern die Möglichkeit, den entlaufenen Hund in der Umgebung im Tierheim wiederzufinden. Auf die Idee, den Hund in Bayern zu suchen, kommt man ja nicht ohne weiteres.
 
@robert catman

Wahrscheinlich glauben die Bayern immer noch, die Vorbesitzer hätten sie eigentlich einfach ausgesetzt, und "wer sowas macht, kann kein echer Hundefreund sein", dem gibt man den Hund nur ungern wieder und versucht, das zu verhindern, wie es irgend geht... :rolleyes:

Chips sind manchmal ja tatsächlich nicht mehr lesbar. Der Spacko hat in seinem kurzen Leben insgesamt drei Stück benötigt.

Edit: Hab gerade auch noch den ersten Artikel gelesen. Der Chip war ja doch lesbar... Hmmh.... :gruebel:
 
Wenn sie später den Züchter ausfindig machen konnten, um Ersatzpapiere zu beantragen, wäre das wohl auch gleich gegangen um den Besitzer ausfindig zu machen.

Dann ist jeder der einen Streuner einpackt und sei es nur, um ihn zum TH zu bringen, ein Dieb. Ok, dann bin ich auch einer, sogar Wiederholungstäter.
Nein, das ist doch Blödsinn.
Wenn du deine Geldbörse mit Ausweis und Geld verlierst und ich die aufhebe, bin ich erstmal Finder. Das bleibe ich auch, wenn ich dann zum Fundbüro (beim Hund Tierheim und Polizei) gehe und sie dort abgebe. Nach einem halben Jahr kann ich die Börse bekommen, wenn du sie bis dato nicht abgeholt hast. Wenn ich sie einfach behalte, das Geld ausgebe und deinen Ausweis benutze, bin ich ein Dieb.
Das ist beim finden von Tieren genau so.
Man kann das Fundtier wenn man es gerne behalten möchte, in Absprache mit dem Tierheim, auf Pflegestelle nehmen bis die Frist des ursprünglichen Besitzers abgelaufen ist. So habe ich das mit meiner Fundkatze gemacht. Aber einfach behalten ist nicht.

Was würdest du denn sagen, wenn dir Belle ausgeht und ich sie finde, einfach nach Deutschland entführe und behalte. Wäre das für dich kein Diebstahl???
 
Wenn sie später den Züchter ausfindig machen konnten, um Ersatzpapiere zu beantragen, wäre das wohl auch gleich gegangen um den Besitzer ausfindig zu machen.

Versteh ich auch nicht ganz. Wie kamen die denn auf den Züchter? Durch den Chip? Finde ich ja schon ganz schön dreist, dass die einen Hund einfach mitnehmen, ohne Polizei und TH auch nur zu informieren und dann auch noch nachträglich Papiere beantragen. Hätten sie besser die Füsse still gehalten.
 
Zumal ich bei einem reinrassigen Junghund auch erstmal nicht davon ausgehen würde, dass dieser ausgesetzt wurde. Da finde ich entlaufen schon viel naheliegender.
 
Dunni, es geht um den rechtlichen Begriff. Nicht das empfinden.
 
Dunni, es geht um den rechtlichen Begriff. Nicht das empfinden.
Da hat aber Dunni recht ;) Wenn du etwas findest, es mitnimmst und behördliche Stellen über deinen Fund informierst, handelst du rechtlich einwandfrei...nicht aber wenn du etwas findest und es behältst bzw. auf eigene Faust Nachforschungen anstellst die fruchtlos bleiben und du dann meinst das Fundstück gehört dir...dann ist es Diebstahl ;)
Also bist du kein Dieb und schon gar nicht Wiederholungstäter nach deutschem Recht ;)
 
Bei uns ist das rechtlich unterschiedlich. Fundsachen nicht abgeben ist strafbar, aber kein Diebstahl, weil der Vorsatz fehlt.
Ist ja auch wurst
 
Bei uns ist das rechtlich unterschiedlich. Fundsachen nicht abgeben ist strafbar, aber kein Diebstahl, weil der Vorsatz fehlt.
Ist ja auch wurst

Gut das ist die Schweiz, da hab ich keinen Plan :) Ich hab auch nur gemeint das es nicht so ist wie du schriebst ...
Dann ist jeder der einen Streuner einpackt und sei es nur, um ihn zum TH zu bringen, ein Dieb. Ok, dann bin ich auch einer, sogar Wiederholungstäter.

Nach deutschem Recht bist du dann nämlich kein Dieb...erst wenn du niemanden informierst und das Fundstück behältst dann ist es Diebstahl
 
Bei uns ist das rechtlich unterschiedlich. Fundsachen nicht abgeben ist strafbar, aber kein Diebstahl, weil der Vorsatz fehlt.
Ist ja auch wurst
was ist es dann? Unterschlagung? Ich glaube das ist strafrechtlich noch etwas schlimmer als Diebstahl (bei uns) aber sicher bin ich da nicht
 
Dunni, es geht um den rechtlichen Begriff. Nicht das empfinden.
Rechtlich gesehen ist es Fundunterschlagung. Aber eben nicht wenn du einen Gegenstand oder ein Tier einsammelst um es zurück zu geben (wie bei dir), sondern nur wenn du vorhast es zu behalten. Und das ist im Fall der Dackeldame ja offenbar so gewesen - außer die Finder könnten nachweisen dass sie alles unternommen haben um die Besitzer zu finden.
 
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