Naja der Hund war aber im Wald, wo der Besitzer als Förster gearbeitet hat. Wenn ich etwas aus einem Wald mitnehme ist es doch nichts anderes als wenn ich etwas aus einem Kofferraum mitnehme.
In dem 2. Artikel wird gesagt, dass die Bayern den Hund an einer Autobahnausfahrt gefunden haben, also nicht im Wald.
Allerdings war der Hund gechipt. Wenn er auch registriert war, dann kann man schon mutwillige Fundunterschlagung annehmen. Manchmal vergessen allerdings die Halter, die Chip-Nr. des Hundes bei TASSO o.ä. registrieren zu lassen. Dann können die Finder damit auch nichts anfangen.
Ich finde, eigentlich müssten die Brandenburger eine Gegenrechnung aufmachen und Schadenersatz für entgangene Lebensfreude fordern, weil sie jetzt 4 Jahre ohne den Hund leben mussten. Außerdem eine Art "Nutzungsgebühr", weil die Bayern sich 4 Jahre lang an einem jungen, reinrassigen Dackelmädcher erfreuen durften, ohne dazu berechtigt zu sein.
Nach meinem Empfinden würde das zusammen mit dem Kaufpreis für den Welpen ungefähr genau die Summe ausmachen, die sie den Fundunterschlagern als Kostenaufwendungen erstatten sollen.
Die Handlungsweise der Bayern finde ich sehr schäbig. Sie finden den Hund und entführen in nach Bayern, ans andere Ende der Republik, anstatt ihn im nächsten Tierheim oder bei der Polizei abzugeben. Somit nahmen sie den Eigentümern die Möglichkeit, den entlaufenen Hund in der Umgebung im Tierheim wiederzufinden. Auf die Idee, den Hund in Bayern zu suchen, kommt man ja nicht ohne weiteres.