Stafford soll weggenommen werden! Bitte um Rat

Salsaraii

Hallo :) ich bin neu hier. Es geht um meinen Mann, seine Familie und dessen Hündin Gioia.
Zur Vorgeschichte: vor etwas über einem halben Jahr verstarb der stafford Shire meines Mannes bei einem tragischen Unfall. Der Verlust hatte meinen Mann So mitgenommen, dass seine Eltern ihm zum Geburtstag einen neuen Hund besorgten. Der Hund wurde mit gültigen Papieren als (Name der rasse Hsb ich vergessen, sollte aber kein Problem sein) .. gekauft .
Bei der Anmeldung beim Ordnungsamt wurde denen gesagt, der Hund sehe nach nem stafford mix aus und verlangten einen DNA Test. Dieser ergab dsss der Hund auch ein stafford mix ist. Nun soll der Hund zum Züchter zurück gegeben werden oder ins Tierheim. Wir verstehen die Welt nicht mehr . Mein Mann , sowohl seine mutter haben alle Papiere . Sachkundensvhweis Führungszeugnis.. alles ! Sie lieben diesen Hund und sind total fertig. Erst stirbt der eine Hund , dann wird denen der 2. weggenommen ? Bitte um Hilfe . Gehen nun zum Anwalt . Weiß jemand was man noch machen könnte . ?
 
  • 20. April 2024
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Hi Salsaraii ... hast du hier schon mal geguckt?
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Dortmund ist NRW. Da darf der Hund doch nur aus dem Th übernommen werden oder nicht?
 
Und wenn sie den einziehen dann dürfen sie das weil ihr ihn "illegal" angeschafft habt....
 
So leid es mir für euch tut - aber eigentlich kann man nicht mehr raten, als sofort ab zum Anwalt zu gehen.
Lars Weidemann wird zu dieser Thematik hier im Forum immer wieder genannt.



Viel Erfolg.
 
Genau richtig NRW. Nein eben nicht. Wenn der Hund illegal angeschafft wurde , geht man nicht dorthin um ihn anzumelden. Fakt : in Dortmund darf ein stafford / Stafford mix nur noch aus dem TH übernommen werden. Wir hatten bereits einen Stanford. Jeweils mein Mann und ich. Dieser Hund wurde als mischling gekauft. Im pass steht die rasse so, dass es in Dortmund keine Probleme geben dürfte. Jedoch stimmt das wohl nicht. Es handelt sich um
Einen Stanford mischling der zu über 30% leider zur listenrasse gehört - und deswegen müssen / sollen wir den Hund zurück geben ..
 
Wie alt ist der Hund denn?
Kennt ihr die Elterntiere und könnt dadurch belegen, dass das keine Listenhund(-mixe) sind?
Ansonsten ist eigentlich ziemlich egal, was im Impfpass steht... Papier ist geduldig...

Wenns dumm kommt, hat man Deine Schwiegereltern da über den Tisch gezogen :(
 
Wir haben bereits einen DNA Test beim Tierarzt gemscht. Dieser belegt auch, dsss das Tier zu über 30% einem stafford zugehört. Und somit nicht haltbar ist. Vermutlich wurde es extra falsch angegeben in ihren Papieren. Wir wissen aus Erfahrung wie schwer es in NRW ist, einen stafford zu halten. Niemand hätte sich bewusst dieses Problem gemacht. Nur, welche Möglichkeiten hst msn nun ? Morgen rufen wir direkt beim Anwalt an um zumindest Zeit zu gewinnen . Aber ich dacgte Vll kennt sich jemand hier aus ? Hatte ne ähnliche Erfahrung
 
Gentests werden nicht anerkannt. Nur ein Gutachten eines Sachverständigen.
Vielleicht könnte der den Hund mal anschauen. Die Ämter sind ja nun keine Fachleute für Hunde.
Aber wenn es Staff ist, habt ihr wohl kaum eine Chance.
 
Wir haben bereits einen DNA Test beim Tierarzt gemscht. Dieser belegt auch, dsss das Tier zu über 30% einem stafford zugehört. Und somit nicht haltbar ist. Vermutlich wurde es extra falsch angegeben in ihren Papieren. Wir wissen aus Erfahrung wie schwer es in NRW ist, einen stafford zu halten. Niemand hätte sich bewusst dieses Problem gemacht. Nur, welche Möglichkeiten hst msn nun ? Morgen rufen wir direkt beim Anwalt an um zumindest Zeit zu gewinnen . Aber ich dacgte Vll kennt sich jemand hier aus ? Hatte ne ähnliche Erfahrung
ich weiß nicht, wie das in NRW ist, aber normal ist ein DNA-Test nicht unbedingt aussagekräftig.
Und die Rasse wird von einem Veterinär/Gutachter bestimmt.
Wie sieht der Hund denn aus? Wenn ihr schon Staffords hattet, müsstet ihr doch an der Optik gesehen haben, ob es mit dem Hund Probleme geben könnte oder nicht?

edit: Aber ich würde nichts weiter ohne Anwalt unternehmen!
 
Bei Welpen ist das shon nicht so einfach.
Wir haben im Th immer wieder solche Hunde und die entwickeln sich schon ab und an in eine andere Richtung als ursprünglich angenommen.
Kann man denn nicht über den Züchter, sofern es einer ist, weiterkommen?
 
Wenn der Hund mit gültigen Papieren bei einem seriösen Züchter erworben wurde dürfte es doch eigentlich kein Problem sein? Was sagt das Amt denn zu den Papieren?
 
Kommt halt auf die Rasse an, die ja in den Papieren stehen wird, sofern es sich um einen seriösen Züchter nur einer Rasse sein sollte.
 
Gentests werden nicht anerkannt. Nur ein Gutachten eines Sachverständigen.
Vielleicht könnte der den Hund mal anschauen. Die Ämter sind ja nun keine Fachleute für Hunde.
Aber wenn es Staff ist, habt ihr wohl kaum eine Chance.
Das Dortmunder O- Amt erkennt Gentests an, für Hunde aus dem (hier städtischen) Tierheim wurden auch bereits einige gemacht. Nun ist dieser in diesem Fall auch schon gemacht, die Rassebeteiligung also ohnehin bekannt. Welcher Gutachter macht dann daraus einen Boxerbeagle oder sonst was?

Die Tatsache, dass bereits ein Staff gehalten wurde, die Rasse also bei den Haltern durchaus bekannt ist, ebenso wie die Tatsache, dass ein Sachkundenachweis gemacht wurde, also auch die Bedingungen des Landeshundegesetzes bekannt sein müssten (sind Bestandteil des Tests), spricht nicht gerade für die Annahme, dass der Hund nun "zufällig" ein Listenhund ist- find ich. Keine Ahnnung, ob da ein Anwalt noch was machen kann, aber eine andere Alternative sehe ich da gar nicht.
 
Das Dortmunder O- Amt erkennt Gentests an, für Hunde aus dem (hier städtischen) Tierheim wurden auch bereits einige gemacht. Nun ist dieser in diesem Fall auch schon gemacht, die Rassebeteiligung also ohnehin bekannt. Welcher Gutachter macht dann daraus einen Boxerbeagle oder sonst was?.
Ich hatte das immer so verstanden dass die nicht anerkannt werden, weil sie inhaltlich nicht zuverlässig wären.
Hab ich wohl falsch verstanden. :wurm:
 
Dachte ich aber auch. Allerdings weiß ich nicht, wie alt die Information ist.

(Wenn an der Person, die es mir erzählte glauben kann, waren auch bei mindestens 2 Hunden anderer Rassen im Gentest % Staff angegeben. Ist aber schon ein paar Jahre her.)
 
Die Tatsache, dass bereits ein Staff gehalten wurde, die Rasse also bei den Haltern durchaus bekannt ist, ebenso wie die Tatsache, dass ein Sachkundenachweis gemacht wurde, also auch die Bedingungen des Landeshundegesetzes bekannt sein müssten (sind Bestandteil des Tests), spricht nicht gerade für die Annahme, dass der Hund nun "zufällig" ein Listenhund ist- find ich. Keine Ahnnung, ob da ein Anwalt noch was machen kann, aber eine andere Alternative sehe ich da gar nicht.

Das habe ich auch gedacht, wollte aber jetzt erstmal nochmal vorsichtig nachfragen wie das denn zustande kommt :gruebel:
Ansonsten muss man denken, wieder so ein Sch...
 
Ich hatte das immer so verstanden dass die nicht anerkannt werden, weil sie inhaltlich nicht zuverlässig wären.
Hab ich wohl falsch verstanden. :wurm:
Wir haben hier im Tierheim nicht selten das Thema, wie ein Hund nun vermittelt wird bzw. vermittelt werden kann, wenn man nicht ausschließen kann, dass ein Listi drin ist. Der Vermittler, auch Tierheime, haben per LHG ja nun auch die Pflicht, bestimmte Hunde nur unter bestimmten Voraussetzungen abzugeben. Hat im Zweifel dem Hund aber bisher immer geholfen.
 
Magst du mal ein Bild einstellen?
Handelt es sich zufällig um einen American Bully?
 
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