Stafford gefunden

Naja, selbst wenn da was faul dran ist: dann wird der Hund beschlagnahmt und der Threadersteller bekommt ne saftige Strafe - so what?
 
  • 19. April 2024
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Hi BlackCloud ... hast du hier schon mal geguckt?
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Mit "örtlich" meinst du aber das am Fundort, nicht das an deinem Wohnort, oder?

Es geht ja darum, dass ein eventuell vorhandener Besitzer des Tieres die Chance hat, es wiederzukriegen.

Selbst, wenn der eigentlich aus, sagen wir, Frankfurt kommt... wenn ihm der Hund unbemerkt an einer Raststätte bei Köln oder sonstwo abhanden gekommen ist, wird er sicherlich dort nachfragen, sobald er es bemerkt hat, und nicht in Aachen, wo der Finder wohnt...

Den Fund melden muss man natürlich am Fundort, eben aus den von dir benannten Gründen.
In diesem Fall (gefundener gelisteter Hund) muss aber eben nicht nur das "Fundrecht" sondern auch noch das LHG NRW beachtet werden, welches sinngemäß besagt, dass ein solcher Hund gar nicht ohne vorherige Erlaubnis der Behörden gehalten werden darf. Er muss also ohnehin in ein Tierheim, da ich davon ausgehe, dass eine solche Erlaubnis nicht vorliegt. Das bisherige Vorgehen, also Fundsache unterschlagen und dazu noch einen Listenhund aufgenommen, ist gleich zweifach gesetzeswidrig.

Um überhaupt noch eine Chance zu haben, den Hund evtl. doch noch legal übernehmen zu können, würde ich mich umgehend mit dem für mich und meinen Wohnort zuständigen Ordnungsamt in Verbindung setzen und denen den Fall schildern. Dort kann man dann auch klären, wie weiter vorgegangen wird und wo der Hund bis zur Klärung verbleibt.
 
Um überhaupt noch eine Chance zu haben, den Hund evtl. doch noch legal übernehmen zu können, würde ich mich umgehend mit dem für mich und meinen Wohnort zuständigen Ordnungsamt in Verbindung setzen und denen den Fall schildern. Dort kann man dann auch klären, wie weiter vorgegangen wird und wo der Hund bis zur Klärung verbleibt.

Die werden den Hund beschlagnahmen. Punkt. Denn letztes Jahr hat man beschlossen, dass nachträgliche Genehmigungen aus Gründen wie "wir wollten dem Hund das Tierheim ersparen", "wir wussten nichts davon" oder eben "den haben wir auf einer Ratsstätte gefunden, können wir den behalten?" nicht mehr ausgestellt werden.
 
Die werden den Hund beschlagnahmen. Punkt. Denn letztes Jahr hat man beschlossen, dass nachträgliche Genehmigungen aus Gründen wie "wir wollten dem Hund das Tierheim ersparen", "wir wussten nichts davon" oder eben "den haben wir auf einer Ratsstätte gefunden, können wir den behalten?" nicht mehr ausgestellt werden.
Davon gehe ich auch aus, wir haben im hiesigen TH derzeit 3 Staffwelpen bzw. Jundhunde mit genau der gleichen Geschichte, sind mal mehr und mal weniger. Aber "gefundene" Welpen eigentlich immer, die dann per Ordnungsamt einkassiert werden. Der ein oder andere gibt dann auch mal zu, ihn im Internet "gefunden" zu haben, wollte ihn dann aber selbstverständlich nur retten. Bei erwachsenen Listenhunden sind die Finder idR nicht so schnell dabei, den Hund übernehmen zu wollen.

Aber es gibt trotzdem keine andere Möglichkeit für den Hund, als das Ordnungsamt zu informieren.
 
Wenn (!) ich mich richtig erinnere, galt das explizit für Fälle, wo es hieß: "Habe Hund in gutem Glauben gekauft und nicht gewusst..." - zumindest war der Anlass für diese Entscheidung ein solcher Fall.

Ob man daraus ableiten kann, dass der Finder eines Listenhundes diesen "aus Prinzip" auf gar keinem Fall aus dem TH übernehmen darf, in das er ihn abgegeben hat, weil das dann ja eine "nachträgliche Genehmigung" wäre, wäre noch die Frage.

Konkret auch vor dem Hintergrund, dass ich es hier herum jetzt in kürzerer Zeit schon mehrfach gehört bzw. gelesen habe, unter anderem in KR, dass einzelne Städte oder Gemeinden den Findern aufgedrückt hatten, das Tier bei sich zu behalten, da gerade kein TH-Platz zur Verfügung stand. - In Krefeld deswegen, weil es vorübergehend keine Zusammenarbeit der Stadt mit dem Tieschutzverein gab, weil der angeblich zu viel Geld für die Fundtieraufnahme wollte. Damit wäre man als Listenhundefinder nach dieser Logik automatisch aus dem Rennen um diesen Hund, weil ja nachträgliche Genehmigungen nicht mehr erteilt würden... oder? :crazy: :gruebel:

Das ist - mal wieder - eine rein haarspalterische Frage.

Aber ja durchaus für jeden Finder nicht ganz unwichtig.
 
Damit wäre man als Listenhundefinder nach dieser Logik automatisch aus dem Rennen um diesen Hund, weil ja nachträgliche Genehmigungen nicht mehr erteilt würden... oder? :crazy: :gruebel:

Das ist - mal wieder - eine rein haarspalterische Frage.

Aber ja durchaus für jeden Finder nicht ganz unwichtig.

Ich bin sogar davon überzeugt, dass es Möglichkeiten der legalen Übernahme gibt, wenn man tatsächlich einen Listenhund findet und sich umgehend mit den zuständigen Behörden in Verbindung setzt. Eine solche Genehmigung kann, bei vorliegenden Grundvoraussetzungen, auch mal ganz schnell erteilt werden.
Nun ist es in diesem Fall natürlich schwer zu beurteilen, woher der Hund tatsächlich stammt. An einer Raststätte müssten den Hund ja auch andere gesehen haben, vielleicht kann man den Fund ja so beweisen. Mit dem LHG im Nacken gehe ich davon aus, dass der "Finder" in der Beweispflicht ist und hat dann auch nicht wirklich gute Karten, wenn er den Fund nicht einmal angezeigt hat.
 
Mit "örtlich" meinst du aber das am Fundort, nicht das an deinem Wohnort, oder?

Es geht ja darum, dass ein eventuell vorhandener Besitzer des Tieres die Chance hat, es wiederzukriegen.

Selbst, wenn der eigentlich aus, sagen wir, Frankfurt kommt... wenn ihm der Hund unbemerkt an einer Raststätte bei Köln oder sonstwo abhanden gekommen ist, wird er sicherlich dort nachfragen, sobald er es bemerkt hat, und nicht in Aachen, wo der Finder wohnt...

Ja, genau das meinte ich. In unserem Fall war das identisch, denn wir haben beide Male den Hund in unserem Heimatort gefunden.
 
Und ich denke das hier ziemlich viele Verschwörungs Theoretiker unterwegs sind . Habe jetzt mal einige Dinge durch gelesen , und immer wieder dieses ständige möchte gern Green Peace Gehabe vom Stapel gelassen wird , selbst bei ganz normalen Fragen . Aber amüsant ist es dennoch . Finde ich gut :)
 
" da bin ich skeptisch " " da bin ich skeptisch " ..
 
Nun m al nicht pampig werden, nur weil dir manche Antworten nicht passen. ;)
 
Und ich denke das hier ziemlich viele Verschwörungs Theoretiker unterwegs sind . Habe jetzt mal einige Dinge durch gelesen , und immer wieder dieses ständige möchte gern Green Peace Gehabe vom Stapel gelassen wird , selbst bei ganz normalen Fragen . Aber amüsant ist es dennoch . Finde ich gut :)

Nur, weil einige sich hier mit den Gesetzen auskennen und dir das schlichtweg nicht passt, musst du nicht unfreundlich werden.
 
Green Peace Gehabe??

Ist ja niedlich...

Was denn bitte für eine ganz normale Frage? Wie du mit einem gefunden Hund umgehst?? Oder wie du die aktuellen Vorschriften umgehen kannst und dir nen Staff-Welpen "finden" kannst?

Getroffenen Hunde bellen und so... hast du den Hund ernsthaft gefunden, kannst du das sicher auch beweisen, eine Raststätte ist ja kein menschenleerer Raum und bei intensiver Suche nach den Besitzern habt ihr sicher auch die Betreiber angesprochen. Alles alles kein Problem.
 
Ist doch schön wenn ein gefundener Listenhund gleich ein gutes Zuhause findet. Kein Tierheim ist scharf drauf noch einen Listenhund dauerhaft unterzubringen, wenn er doch gleich in der Finder-Familie bleiben kann, sofern sie geeignet ist.

Man kann hier nur spekulieren, aber ich würde an deiner Stelle mit den Leuten vom Tierheim sprechen, bevor du Probleme mit dem Amt bekommst, weil dann glaubt dir das keiner mehr, dass der Hund mal gefunden wurde.
 
Ist doch schön wenn ein gefundener Listenhund gleich ein gutes Zuhause findet. Kein Tierheim ist scharf drauf noch einen Listenhund dauerhaft unterzubringen, wenn er doch gleich in der Finder-Familie bleiben kann, sofern sie geeignet ist.

Das wird in NRW aber nicht mehr genehmigt.
 
Ich habe eine dumme Frage: Bist du ein Staffkenner?
Ich habe bei meine Staffmix als Welpe nicht erkannt was sie für ein Mischung ist. Ich wohne in Saarland, hier ist Staffmix kein Listi. Ich habe sie auch nicht gefunden.
 
Das wird in NRW aber nicht mehr genehmigt.

Auszug aus dem LHG NRW:
Die Abgabe oder Veräußerung eines gefährlichen Hundes darf nur an Personen erfolgen, die im Besitz einer Erlaubnis nach § 4 sind. Satz 1 gilt nicht für die Abgabe durch ein Tierheim im Rahmen eines befristeten Pflegevertrages zur Anbahnung der Vermittlung eines gefährlichen Hundes, wenn dies der zuständigen Behörde zuvor angezeigt wird und das Pflegeverhältnis einen Zeitraum von sechs Monaten nicht überschreitet. § 12 Abs. 1 gilt entsprechend.
(§5 Abs.6)

Das kann genehmigt werden und wird auch genutzt, auch in NRW! Allerdings müssen natürlich die Voraussetzungen dazu vorliegen und wie bereits geschrieben, dazu ist der Finder dann gerade bei einem Listenhund in der Beweispflicht, den Hund tatsächlich gefunden zu haben, schon um einen Missbrauch auszuschließen. Wird ein tatsächliches "Fundstück" also ordnungsgemäß als solches gemeldet, kann der Hund mit Genehmigung der Behörde unter bestimmten Voraussetzungen auch zur Anbahnung einer Vermittlung (also auch Übernahme nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht für "Fundstücke) beim Finder bleiben.
Ist in dem jetzt hier geschilderten Fall bisher nicht passiert und daher die jetzige Haltung illegal.
 
Satz 1 gilt nicht für die Abgabe durch ein Tierheim im Rahmen eines befristeten Pflegevertrages zur Anbahnung der Vermittlung eines gefährlichen Hundes, wenn dies der zuständigen Behörde zuvor angezeigt wird und das Pflegeverhältnis einen Zeitraum von sechs Monaten nicht überschreitet. § 12 Abs. 1 gilt entsprechend.
(§5 Abs.6)

Ja, wenn das Tierheim mit eingebunden ist. Ist es aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Und nichts anderes meinte ich mit meiner Aussage.
 
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