Stafford gefunden

D

Davutjulia

... wurde gelöscht.
Guten Tag . Meine Frau und ich haben am Sonntag Abend , nachdem wir aus dem Urlaub kamen , an einer Raststätte einen kleinen Welpen gefunden . Nach ca 1/2 Stunden kam immer noch niemand und so beschlossen wir den Hund mit zu nehmen . Nun war ich mit ihm beim Arzt . Er scheint Kern gesund zu sein . Er bekam die üblichen Impfungen weil ja kein Pass vor liegt . Er hat ihn nun als Boxer mix eingetragen . Dies bezweifle ich aber . Wir denken , dass es sich hierbei um einen American stafford handelt . Nun meine Frage . Wir kommen aus aachen . Wie steht es jetzt um die korrekte Anmeldung des Hundes . Wird es überhaupt funktionieren ?
 
  • 29. März 2024
  • #Anzeige
Hi Davutjulia ... hast du hier schon mal geguckt?
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Erstmal handelt es sich um eine Fundsache, die ihr nicht einfach so behalten dürft! Das ist Fundsachenunterschlagung.

Hier findet ihr das Landeshundegesetz für NRW:

So weit ich weiß, darf man in NRW einen so genannten Kampfhund nicht privat vermitteln, ergo wohl auch nur aus dem Tierheim aufnehmen. Ihr müsstest (sowieso) den Hund dem Tierheim übergeben und könntet ihn dann, wenn ihn keiner vermisst irgendwann übernehmen.
 
Wäre ja das einfachste mit ihm zu ziehen zu fahren, zu sagen, dass ihr ihn gefunden habt und darum bitten, dass ihr ì gleich behalten könnt.
 
Erstmal handelt es sich um eine Fundsache, die ihr nicht einfach so behalten dürft! Das ist Fundsachenunterschlagung. .

Nicht ganz:
Auszug aus deinem Wikipedia-Link:
Dieses verpflichtet den Finder dazu, den Fund dem Empfangsberechtigten anzuzeigen und abzuliefern. Kennt er diesen nicht, hat er bei einem Wert von mehr als 10 Euro den Fund bei der zuständigen Behörde (Gemeinde/Polizei) anzuzeigen bzw. abzuliefern oder sie zu verwahren.
....
Nach BGB sind die Vorschriften für Fundsachen auch auf Tiere anzuwenden. Ein Fundtier ist mithin ein Tier, das besitz- aber nicht herrenlos ist. Zuständige Fundbehörde ist die Gemeinde, in der das Tier gefunden wird. Sie ist gegebenenfalls behelfsmäßig für die Verwahrung des Fundtiers zuständig
Zitatende.

Allerdings war es vor circa 25 Jahren, als ich meinen ersten Hund gefunden habe, so, dass das Tierheim meinte, sie schicken ein Tiertaxi, um den Hund abzuholen und der Tiertaxi-Fahrer hat mir damals erklärt, dass das Tierheim den Hund übernehmen muss, wenn er mit ihm dort ankommt. Und da das Kerlchen uns nach den paar Stunden ans Herz gewachsen ist, hat er mit dem Tierheim geklärt, dass der Hund bei uns bleibt und erst gar nicht ins Tierheim kommt.

Somit ist der Fund zu melden. Rassenerkennung bei einem Welpen finde ich aber so schwierig. Muss man da nicht auf den Tierarzt vertrauen? Die Kleinen verändern sich noch so extrem...
 
ne. Da kann man keinem Tierarzt vertrauen. und selbst wenn man dem Urteil vertraut, dann ist das doch den Behörden egal. Sobald der wie ein listi aussieht, muss er auch wie einer behandelt werden. Sonst wird er im Zweifelsfall eingezogen. Und damit hat man sich jede möglichkeit genommen den hund zu behalten.
Sobald der aber vom tierheim vermittelt wird, welches ja, wie aufgeführt, ihn aufnehmen muss, dann hat man ihn zumindest nicht illegal angeschafft und kann dann, wenn er sich wirklich so entwickelt, alle Auflagen erfüllen.
Alles andere führt doch nur wieder dazu, dass der hund am Ende doch in tierheim landet. Und dann nicht als Welpe der ehr ein zuhause findet, sondern als erwachsener Hund der wahrscheinlich dort länger bleiben muss.
 
Besteht ja eher die Gefahr das nicht geglaubt wird das man zufällig einen Staffwelpen gefunden hat , wenns denn einer ist.
 
Der Welpe MUSS in ein Tierheim gebracht werden, denn sonst ist das illegal! Man kann natürlich absprechen, dass man als Pflegestelle fungiert und den Welpen dann letztendlich übernimmt.
 
Gibt es denn überhaupt die Möglichkeit , dass wir den Hund dann direkt wieder bekommen Würden , wenn wir ihn ins Tierheim bringen ?
 
Besteht ja eher die Gefahr das nicht geglaubt wird das man zufällig einen Staffwelpen gefunden hat , wenns denn einer ist

Ja klar. Aber was will man denn sonst tun?

Aber das würde ja Tür und Tor für illegale Welpenanschaffungen öffnen.
Irgendwo (In- und Ausland) im Kofferaum einen Welpen kaufen, danach zum Tierheim, mit der Bitte, diesen zu übernehmen und sich gleich als Pflegestelle anbieten.
Kann mir nicht vorstellen, dass die Tierschutzvereine sich so ausnutzen lassen würden.
 
Klar. Wenn ihr glaubhaft vermitteln könnt, dass ihr den wirklich gefunden habt und ihn behalten wollt.

Leider haben aber so Schlaumeier, die sich illegal einen listi anschaffen wollten euch da nicht gerade die Wege geebnet. Die haben mir so einer Masche dann versucht ihren illegal angeschafften Hund zu legalisieren.
Deswegen ist es da nur verständlich wenn ein tierheim skeptisch reagiert.
Aber es ist welch der einzige Weg, das ihr den hund legal behalten könnt.
Es sei denn ihr erwägt umziehen. Hier nach mv zum Beispiel.
 
Also bleibt mir wohl oder übel nichts anders übrig , als den kleinen ins Tierheim zu bringen . Es scheint wirklich aussichtslos zu sein .
 
Leider ist die Gesetzeslage so. Da hilft später auch kein: wir wussten ja nicht was das für ein Hund ist. Illegal angeschafft ist illegal angeschafft.
 
Muss es denn zwingend das Tierheim in meiner Stadt sein ,dass ihn mir da "vermitteln " würde , oder muss es eine Tierschutz Organisation sein ?
 
Wir haben auch 2 mal einen Hund gefunden. Jedesmal habe ich die Polizei informiert und dann anschließend das Tierheim. Beide Male konnte glücklicherweise der Besitzer gefunden werden. Zuständig war in jedem Fall das örtliche Tierheim.
 
Mit "örtlich" meinst du aber das am Fundort, nicht das an deinem Wohnort, oder?

Es geht ja darum, dass ein eventuell vorhandener Besitzer des Tieres die Chance hat, es wiederzukriegen.

Selbst, wenn der eigentlich aus, sagen wir, Frankfurt kommt... wenn ihm der Hund unbemerkt an einer Raststätte bei Köln oder sonstwo abhanden gekommen ist, wird er sicherlich dort nachfragen, sobald er es bemerkt hat, und nicht in Aachen, wo der Finder wohnt...
 
Sorry, aber wie sagt Jethro so schön: "Es gibt keine Zufälle"... bei solchen Geschichten bin ich mehr als skeptisch.

Huch... ein Welpe..ganz allein.. wollt ich doch schon immer haben.. und schwupss hat man en Soka... nicht erlaubt, aber man wolte ihn doch nur "retten".. wie oft gab es das hier schon?
 
Nicht ganz:
Auszug aus deinem Wikipedia-Link:
Dieses verpflichtet den Finder dazu, den Fund dem Empfangsberechtigten anzuzeigen und abzuliefern. Kennt er diesen nicht, hat er bei einem Wert von mehr als 10 Euro den Fund bei der zuständigen Behörde (Gemeinde/Polizei) anzuzeigen bzw. abzuliefern oder sie zu verwahren.
....
Nach BGB sind die Vorschriften für Fundsachen auch auf Tiere anzuwenden. Ein Fundtier ist mithin ein Tier, das besitz- aber nicht herrenlos ist. Zuständige Fundbehörde ist die Gemeinde, in der das Tier gefunden wird. Sie ist gegebenenfalls behelfsmäßig für die Verwahrung des Fundtiers zuständig
Zitatende.

Damit habe ich doch absolut Recht, dass der Welpe "nicht einfach so behalten" werden kann. Verwahren heißt ja nicht, einfach behalten, denn der Fund muss trotzdem angezeigt werden.
 
Sorry, aber wie sagt Jethro so schön: "Es gibt keine Zufälle"... bei solchen Geschichten bin ich mehr als skeptisch.

Huch... ein Welpe..ganz allein.. wollt ich doch schon immer haben.. und schwupss hat man en Soka... nicht erlaubt, aber man wolte ihn doch nur "retten".. wie oft gab es das hier schon?

Keine Ahnung.... ;)

Ist für die bloße Fragestellung (Wie gehe ich korrekt mit einem gefundenen Tier um? - Allgemein und speziell, wenn man es nicht am Wohnort findet?) aber auch egal.
 
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