STADT GEILENKIRCHEN GIBT KEINE ANLAGE 1 HUNDEERLAUBNIS!!!!

Sunny23

Hallooo...

Ich brauche dringend Eure Hilfe...

Ich möchte mir einen ach so gefährlichen Anlage 1 Hund zulegen, ob Pittis oder Staffs, ich liebe sie beide.

Ich komme gerade vom Ordnungsamt, um mir eine Hundeerlaubnis abzuholen, die man ja mittlerweile schon benötigt, um die Tiere überhaupt aus dem Tierheim zu bekommen, und erntete ein klares NEIN - obwohl ich nicht vorher überprüft wurde.

Die Begründung von Hr. Grohmes (Zitat:(
"... eine Hundeerlaubnis wird nur erteilt, wenn ein besonders überwiegendes Interesse nach gewiesen werden kann: dem Hund eine Aufgabe zugeteilt werden kann, die andere Hunde nicht erfüllen können..." weiterhin
"... wurde die Erlaubnis zur Haltung eines Anlage 1 Hundes nur erteilt, wenn der Halter VOR Inkraftreten dieser Verordnung in Besitz dieses Hundes war - Neuzugänge bzw Neuanschaffungen werden nicht mehr erlaubt...."!!!!!!!

Wie kann ich mich dagegen wehren?????

Und.. Es gibt KEINE Aufgabe, die ein Pitti NUR ausführen kann, nicht aber ein Retriever o.ä!

Was kann ich tun???

Ich habe bestiummt 45min mit ihm geredet, mit Tierschutzgesetz 2.-Abschnitt usw usw aber es hat nichts genutzt..

Übrigens, die Erlaubnis zur Haltung eines Anlage 2 Hundes hat er mirt sofort in die Hand gedrückt, die habe ich sofort bekommen und wird erlaubt....

Wie kann ich dagegen angehen? Denn ohne mich und meine Lebensumstände zu prüfen, ist das ja auch nicht ganz korrekt....... Denn es sind nicht umsonst auch Bestimmungen in der LHV die an den Halter gebunden sind.....

HILFE!
wallbash.gif
 
  • 19. April 2024
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Hi Sunny23 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Es gibt mit Sicherheit einen Weg, lass dich bloß nicht gleich so entmutigen...

Als wir auf unserem Ordnungsamt nachfragt hatten, bekamen wir auch die Antwort, das wir keinen Grund hätten so einen Hund zu halten (Rheinland-Pfalz). Ich schrieb daraufhin ans Innenministerium, die auch prompt anworteten. Ich hielt das dann dem zuständigen Herrn vom OA vor die Nase, der mich ganz verdutzt anschaute. Das Innenministerium rief sogar noch bei ihm an und erklärte es ihm noch mal in aller Ruhe. Er wußte einfach nicht bescheid. Aber nun ist alles kein Problem mehr, jetzt haben wir sogar die Gentle Leader Genehmigung für unseren Amstaff bekommen.

Ansonsten würde ich auch mal Christine Prochnow von anrufen. Sie ist supernett und hat schon viele Hunde in ganz Deutschland und ins Ausland vermittelt. Du erreichst sie am besten abends am 20 Uhr zu Hause.

Wenn wirklich gar nix fruchtet (was ich nicht glaube), dann mußt du auf einen Mischling ausweichen.
Schau mal hier:

Es gibt genug Hunde in den Tierheimen, die wie Kampfis aussehen, aber keine sind
wink-new.gif
.
Das Tierheim Hamburg / vermittelt die dollsten Mixe mit Stempel vom Amtstierarzt - ist machmal echt der Hit.
Hier in der Tiervermittlung stehen auch viele Mixe wie z. Bsp. Drago, Boxer-Basset-Mix usw usw.
oder auch hier: unter dem link "andere Hunde".
oder: den Alonzo.
oder auch

<small>[ 29. Juli 2002, 13:20: Beitrag editiert von: Midivi ]</small>
 
Hei Sunny
kann Dir da leider auch nicht weiterhelfen, aber ich kapier das auch nicht - warum handelt der denn so? Sollen alle Listis in den Tierheimen verrotten?
Mensch was gibt es doch für Idioten
Wütende Grüße
Gabi und 8 Pfoten <img border="0" title="" alt="[Wütend]" src="mad.gif" />
 
ach, sorry, ich hatte anstatt geilenkirchen GELSENKIRCHEN gelesen..

<small>[ 29. Juli 2002, 13:50: Beitrag editiert von: Sonic ]</small>
 
Halloo..

Hier schreibt Sunny, irgendwie hatte ich totale Probleme mit meinem Kennwort, konnte mich nicht einloggen, deshalb hatte ich mich gerade neu rgistrieren lassen - ich bin es aber.. (War ja so dumm und hatte yahoo.com anstatt .de angegeben).

Naja ich und der PC sind 2 Welten.

Spass beiseite. Erstmal bedanke ich mich für die rasche und gute Hilfe!!!!

Ich mein, hier geht das Gerücht herum, dass wohl mehrere schon versucht haben, sich einen Pitti zu zulegen und dass Geilenkirchen wohl "Kampf"hundefrei bleiben möchte. Ich war Sonntag bei einer Familie in einem Dorf, das bei Hückelhoven liegt, man hatte ihnen angeboten, dort ein "Auffanglager" einzurcihten von der Stadt Hückelhoven. Da sie aber im Kreisgebiet Geilenkirchn wohnen und die sich gewehrt haben, ging das nicht. So krass sind die hier.

Zurück zum Thema. Ich werde morgen auch mal beim Innenministerium anrufen und denen auf die Nerven gehen und bitte, wenn die nicht anders wollen, muss es halt ein Nicht-Listi sein. Auch gut. Dann habe ich wenigstens keine Probleme - obwohl es nicht fair ist.

Dann hab ich heute beim Kreis Heinsberg angerufen zwecks Sachkundenachweis (Mittwoch 15:30 -&gt; Daumen drücken) und denen das ebenfalls erzählt und die haben sich voll aufgeregt, dass das ja wohl nicht geht, ohne jemanden auf Zuverlässigkeit, Wohnlichkeiten usw zu prüfen, ein Nein zu vergeben und das das in Heinsberg kein Problem sei, sofern mit dem Halter alles ok ist - versteht sich. Leider wohne ich aber in Geilenkirchen und muss den Hund hier anmelden.

Aber ich werde morgen erstmal andere Wege einleiten.. Und ich halte Euch auf dem Laufenden..

Wäre doch gelacht, wenn ich nicht so ein armes Seelchen retten kann.....
cu.gif
 
Rufst du auch mal Christine von der Staff-Hilfe an? Sie weiß bestimmt auch Rat.
Lass dir vom Innenministerium alles schriftlich geben, dann hast du wenigstens was auf der Hand.
Daumendrück!!
 
Es ist entscheidend wichtig zu wissen, wo du wohnst.

Wohnst du in 52511 Geilenkirchen, Kreis Heinsberg, Land Nordrhein-Westfalen?

1. Aufgrund welcher Vorschrift hats du die Genehmigung beantragt?
2. Gibt es außer der NRW-Hundeverordnung weitere Bestimmungen, z.B. eine örtliche Hunderegelung der Stadt oder des Kreises?
3. Hast du den Antrag schriftlich gestellt?
4. Hast du eine schriftliche Antwort bekommen?
5. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage wurde eine Bedingung im Sinne von "besonderes Interesse" gefordert?
 
Hallo..

Ja, genau da wohne ich, Kreis Heinberg.

Aufgrund welcher Vorschrift ich den Antrag stellen musste? Landeshundeverordnung NRW, §4 Absatz 3 und 4, ich zitiere:

"Haltern von Hunden im Sinne des §2 Buchst. a oder DER ANLAGE 1 wird nur eine Erlaubnis darüber hinaus ertelt, wenn EIN BESONDERS ÜBERWIEGENDES INTERESSE FÜR DAS HALTEN; der Zucht oder das Abrichten nachgewiesen wird. Ein bes. überwiegendes Interesse kann insbesond. dann vorliegen, wenn es der Bewachung eines gefährdeten Besitztums dient"!

Ferner werden im §3 die Voraussetzungen beschrieben, die ein Halter dafür vorweisen muss, sprich Sachkundenachweis (den ich habe), Führungszeugnis (was beantragt und keine Einträge hat), einen Nachweis über Haftpflichtversicherung (habe ja noch keinen Hund, deshalb keine Haftpflicht) - ebenfalls steht es nochmal im §4 Absatz 2, sprich Wohnungsmögllchkieten (Zaun muss gegeben sein usw)

Ich habe den Antrag zuerst mündlich gestellt, da direkt die sofortige Absage, habe ihn nun schriftlich eingereicht und um einen rechtsmittelfähigen Bescheid gebeten - ebenfalls habe ich ans Innenministerium geschrieben und zuständigen Sachbearbeiter angegeben.

Man kann sich keinen Hund der Anlage 1 mehr anschaffen, ohne eine Genehmigung der Stadt zu erhalten (LHV) und die anderen Voraussetzungen zu erfüllen, sprich Sachkunde usw. Das Problem ist nur, dass ich ohne diese Erlaubnis den Hund nicht aus dem TH bekomme, die müssen sich ja auch an die gestzlichen Teile halten.

Es zählt einfach nicht mehr, dass man sich so einen Hund aus Tierliebe anschaffen möchte, man wird sofort als Verbrecher behandelt - ******* auf das Tierschutzgesetz, erster Abschnitt/ Zweiter Abschnitt, das ist denen völlig egal. Nur dummerweise scheint es nur meine Stadt zu sein, Nachbarstädte gehen toleranter damit um.

So werde nochmal Deine Nachricht lesen und schauen, ob ich alle Fragen beantwortet habe.
 
Hey..

Zu 2: Nein, soweit ich weiss, gibt es aussrer der LHV bei uns keine weiteren ortsbezogenen Regelungen, weil sich der gute Mann nur an der LHV hoch gezogen hat.

Und eine Antwort habe ich noch nicht, da ich den schriftlichen ANtrag ja erst MIttwoch eingereicht habe..

Wieso fragst Du so konkret? Hast Du ähnliches erlebt?
 
Hallo Sweetheart,

ich habe das Glück, in einem Hundeverordnungs-freien Bundesland und in einer soKa-Strafsteuer-freien Gemeinde zu wohnen.

Ich überlege, welche Taktik ich anwenden würde und versuche mich gerade in deine Lage zu versetzen.

Kennst du schon dieses Dokument?


Es ist ein Schreiben des Städte- und Gemeindebundes NRW, also man könnte das einen "Bürgermeister-Interessen-Verein" nennen. Dieser Bund kommt zu der nicht überraschenden Feststellung, dass das BVerwG-Urteil vom 3.7.2002 Auswirkungen auf anderen Bundesländer hat.

So wird ganz realistisch bewertet, dass alle Landes-Hundeverordnungen, die wie die niedersächsische GefTVO auf Rasselisten aufbauen, als nichtig zu beurteilen sind, wenn jemand bis vor das BVerwG klagt.

Diese Voraussetzung trifft für die derzeitige NRW-Verordnung zu.

Es fehlt halt ein Urteil des BVerwG zu NRW, aber das ist nur eine Frage der Zeit. Es ist kein Grund ersichtlich, warum das Gericht zu NRW anders urteilen sollte als zu Niedersachsen.

Ich würde den Hund anschaffen, gegen die Ablehnung der Haltungsgenehmigung klagen und ggf. eine Einstweilige Anordnung vor Gericht einklagen, dass eine vorläufige Haltungsgenehmigung erteilt werden muß.

Es wäre sinnvoll, möglichst bald was zu machen, denn es ist zu befürchten, dass das Landeshundegesetz kommt. Darin wird voraussichtlich eine Übergangsregelung enthalten sein, die bisher gehaltenen Hunden eine Weiterhaltung erlaubt. Daher wäre es sinnvoll, jetzt Tatsachen zu schaffen und nicht auf das neue Gesetz zu warten.

Gibt es eine Umzugsregelung wie in Bayern?
Du könntest ja dich selber und den Hund z.B. bei einem Bekannten in Niedersachsen anmelden und dann mit dem bereits vorhandenen Hund nach NRW umziehen. Das ist natürlich nur legal, wenn du tatsächlich vorhast, deinen Lebensmittelpunkt nach Niedersachsen zu verlegen. Aber selbst so eine Entscheidung kannst du dir ja nach ein paar Monaten anders überlegen. Es gibt hier z.B. kein Kölsch in der Kneipe. Solltest du dir die Entscheidung in Nds. leben zu wollen, doch noch anders überlegen, wäre zumindest die Voraussetzung der bisherigen legalen Haltung des Hundes durch dich erfüllt. Du verstehst?

Nachtrag:
Das "besondere überwiegende Interesse" kann verschieden begründet werden. Das Beispiel mit dem Wachhund ist ja nur einBeispiel und dazu noch ein schlechtes.
Der Tierschutz ist neuerdings Verfassungsziel. Wenn du nun eine Bescheinigung des Tierarztes aus dem Tierheim beibringst, die erläutert, dass der Hund besonders menschenbezogen ist und ohne täglich mehrstündige menschliche Zuwendung im Tierheim stark leidet, so könnte dies ein besonderes überwiegendes Interesse bedeuten.
"Überwiegend" zumindest über eine Listendiskriminierung, für die es nach dem neuesten BVerwG-Urteil keine rechtliche Grundlage gibt.
An der Waage, die über das Schicksal von Listenhunden entscheidet, ist auf unserer Seite der Tierschutz als Verfassungsinhalt schwerwiegend hinzugekommen. Auf der Seite der Hundeverfolger ist das Argument der angeblichen "genetisch (rassespezifisch) bedingten Aggressivität" durch das BVerwG-Urteil sehr klein geworden. Es ist zwar noch da, aber es ist wie ein angepiekster Luftballon. Es wird immer kleiner und alle wissen, dass es bald ganz verpufft sein wird.

Nochmal der Hinweis auf die laufenden Dissertationen (Doktorarbeiten) zum Thema "wissenschaftliche Würdigung von Rasselisten zur Beurteilung der Aggressivität von Hunden":


Es werden eine oder zwei Arbeiten demnächst (einige Wochen-wenige Monate) fertig werden. Es wird was drinstehen, was uns hilft. Das sind dann neue wissenschaftliche Erkenntnisse, die von Gerichten berücksichtigt werden müssen.

<small>[ 03. August 2002, 00:51: Beitrag editiert von: Andreas ]</small>
 
Ich mach mal einen neuen Kommentar auf, damit es nicht zu lang wird:

NACHTRAG 2:

Der 'Schnellbrief' des Städte- und Gemeindebundes enthält einen entscheidenden, sinnentstellenden Fehler.
Vermutlich wurde der Brief nach Diktat geschrieben und die Sekretärin hat nicht richtig hingehört.

Im Brief steht "großer" - richtig wäre "bloßer". Im betreffenden Zusammenhang ist dieser Unterschied wichtig.

In der Urteilsverkündung des BVerwG heißt es:
"Ein bloßer Gefahrenverdacht rechtfertigt kein Einschreiten der Sicherheitsbehörden ..."

Der SGB macht daraus:
"Ein großer Gefahrenverdacht rechtfertige kein Einschreiten der Sicherheitsbehörden..."

Es gibt keinen GROSSEN Gefahrenverdacht.
Die Formulierung "bloßer Gefahrenverdacht" hat das BVerwG gewählt, um klarzustrellen, dass es keinen Beweis für die behauptete "Rassengefährlichkeit" gibt. Sondern, laut Urteil des BVerwG, ist es BLOß ein Gefahrenverdacht.

Ich hab ja schon öfter gesagt, so wie die Leute sich anstellen (nicht sachkundig und voller Flüchtigkeitsfehler) halte ich dies für denkbar:

Der Staffordshire Bullterrier ist auf ähnliche Weise in die Liste reingefallen wie der "große Gefahrenverdacht" in dieses amtliche Schreiben:
Aus Versehen.
Es sollte der American Staffordshireterrier und der Bullterrier auf die Liste geschrieben werden. Und aus Versehen wurde der "Staffordshire Bullterrier" getippt. Keiner wußte, wie klein und lieb die sind, keiner wollte seinen Fehler zugeben und so wurde der Fehler immer weiter geschleppt.
 
Bei uns in Bochum war es zum Glück sehr unproblematisch. Das Interesse einen Anlage 1 Hund zu halten ist schon gegeben, wenn man ihn aus dem Tierheim holen will. DAs es so einfach ist, hätten wir auch zuerst nicht gedacht.
Wenn du alle Auflagen erfüllst und auch eine Genehmigung deines Vermieters hast (oder hast du ein eigenes Haus)könntest du doch auch erst einmal einen Pflegevertrag mit dem Tierheim abschließen, bis die Sache mit den Ämtern geklärt ist. Ich denke, dass dir das Ordnungsamt dann erst mal keinen Strich durch die Rechnung machen kann.
Viele Grüße
 
Hallo,
wohne auch in Geilenkirchen und beschäftige mich seit geraumer Zeit mit dem Thema.
Wie ist das in Geilenkirchen aus gegangen ???
 
Der Thread ist von 2002 (!), das wird mit Sicherheit nicht mehr so sein wie damals.
 
Ja hatte schon das grauen im Genick..... zu spät gesehen das der Beitrag schon so alt ist.
 
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