S.exuelle Handlungen an einem Pony vorgenommen

Andreas

18. Februar 2002

Festnahme eines mutmaßlichen Sodomiten
Lange-Feld-Straße / Kirchrode
Ein 46-jähriger Mann hat gestern, gegen 17.35 Uhr, auf einer Weide an der Lange-Feld-Straße vermutlich S.exuelle Handlungen an einem Pony vorgenommen. Eine 37-jährige Zeugin war auf dem Weg zu ihrem Pferd, als sie auf der Nachbarweide Geräusche hörte. Dort sah sie den 46-Jährigen mit geöffneter Hose hinter einem Pony stehen. Des weiteren konnte sie beobachten, dass der Mann beischlafähnliche Bewegungen durchführte. Als der Tatverdächtige die Zeugin bemerkte, flüchtete er erst über die angrenzenden Gärten, kehrte aber wenig später zum Tatort zurück. Daraufhin informierte die 37-Jährige die Polizei, die den mutmaßlichen Sodomiten festnehmen konnte. Bei einer Befragung gab er zu, auf der Weide gewesen zu sein. Weitere Angaben machte er nicht. Seine Oberbekleidung, an der etliche Pferdehaare festgestellt werden konnten, wurde sichergestellt. Der Beschuldigte, der erheblich unter Alkoholeinfluss stand, wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder auf freien Fuß gesetzt. Von weiteren Zeugen war er bereits in der Vergangenheit des Öfteren in der Nähe der Pferde gesehen worden.

ciao
Andreas
 
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Ist das eklig
frown.gif


watson
 
...und diese kranken Gehirne glauben wahrscheinlich noch, sie tätem dem Tier 'etwas Gutes'...
Ekelhaft!!!
mad.gif


Alexis

MorticiaAFVTN.JPG

-sic gorgiamus allo subjectatos nunc-


 
Was mich wirklich verwundert: Es scheint keinen Paragrafen dagegen zu geben.

Es gab mal
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>§ 175 b (aufgehoben)

Die widernatürliche Unzucht, welche von Menschen mit Tieren begangen wird, ist mit Gefängnis zu bestrafen; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.
[/quote]

Wer darf mit wem (Praktiken)?
Deutschland
Darf ich S.ex mit Tieren haben?

Auch hier gibt es seit der Abschaffung des § 175 Abs. 2 seit 1969 keine aus dem Strafrecht begründete Gründe dagegen. Allerdings gilt weiterhin das Tierschutzgesetz, das Tier darf also weder gequält noch gezwungen werden.

"Gezwungen" hat er das Pony wohl nicht, oder? Es hätte ja weglaufen können oder ausschlagen (oh ja, aber dann bitte mit Schwung und auf die richtigen Stellen treffen
icon25.gif
)

Und welcher Richter interessiert sich schon für Tierrechte...
Braucht der Anwalt des Kerls nur zu sagen "Das Tier hat keine Schmerzen gehabt, ist also nicht gequält worden" und schon wird das Verfahren eingestellt.

Das ist echt ne Gesetzeslücke.


ciao
Andreas
 
Merkwürdigerweise gibt es den Straftatbestand Sodomie nicht mehr im StGB, aber noch den § 184, wo es in Abs. 3 heißt:

Wer P.ornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die Gewalttätigkeiten, den S.exuellen Mißbrauch von Kindern oder S.exuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben,

1. verbreitet,

2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder

3. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 oder 2 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,

wird, wenn die P.ornographischen Schriften den S.exuellen Mißbrauch von Kindern zum Gegenstand haben, mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, sonst mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Ist schon 'ne merkwürdige Gesetzgebung.

Gruß
Wolfgang

rubyassi3.jpg
 
Bää **** (bitte achte auf Deine Wortwahl in diesem Forum!!! watson) Sodomisten
mad.gif


Der Hund wohl erzogen wird selbst dem weißen Man gewogen.
 
Danke, Wolfgang, für Deinen wiedermal sehr guten rechtlichen Kommentar.

Ich wollte hier nur nochmal erwähnen, daß es sehr wohl Richter gibt, die sich für tierschutzrechtliche Verstöße interessieren. Beim AG Heidelberg (und ich denke, das ist in jeder größeren Stadt so) sind die Deliktsbereiche den Richtern zugeteilt und einer hier macht eben nur Jugendschutzgesetz und Tierschutzgesetz.

Ein gequälter Goldfisch kostete bei ihm beispielsweise mal 2000,- DM (der wurde glaub samt Glas in die Mikrowelle gesteckt oder sowas).

manta01.gif

shevoice
 
Hallo shevoice,
schön ,das es auch positive Ausnhamen gibt.
Ich höre immer von Mitarbeitern des Tierschutzvereins Hannover, die viele Anzeigen wegen Verstoß gegen das TSG an die StA Hannover schicken.

Der Packen Mitteilungen über Verfahrenseinstellungen soll wohl praktisch genauso dick sein wie der Packen der abgeschickten Anzeigen.

"Mangeldes öffentliches Interesse" oder "fehlende Widerholungsgefahr" sind die üblichen Gründe.

Auch der Tierarzt, der die Hunde in Mönchengladbach getötet hat, hat keine Strafe bekommen.

ciao
Andreas
 
Ich kenn das, sowas baut natürlich auf *grummel*.



manta01.gif

shevoice
 
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