Scooter- Frist Dog - 16.04.2002

Pocke

15 Jahre Mitglied
Der Vollstänigkeit Halber- Der Artikel der mich zu dem Brief an Scooter animierte:
Deutschlands Erster Hund
"Scooter", der Hund von Bundespräsident Johannes Rau und seiner Gattin Christina, wird zum "First Dog" geadelt
Berlin - Spätestens von heute an hat Deutschland offiziell einen First Dog: Sein Name ist Scooter, er gehört Bundespräsident Johannes Rau. Die heute neu erscheinende Zeitschrift "Tier Bild" widmet dem Präsidialhund eine Homestory. Der Schnauzermischling trägt ein Messingschild um den Hals, auf der Rückseite steht "Bundespräsident Rau - Schloss Bellevue". Seit sechs Jahren lebt Scooter bei den Raus. Berühmt wurde Deutschlands Erster Hund im Sommer 2000, als Scooter, einem Kaninchen nachstellend, für zwei Tage verschwand. Dank der "Bild"-Zeitung fand er sich wieder, untergeschlüpft in einer Berliner Eckkneipe. "Als Hund ist er eine Katastrophe", sagt Herrchen Rau, "aber als Mensch ist er einfach unersetzlich." DW

Channel: Aus aller Welt
Ressort: Aus aller Welt
Erscheinungsdatum: 16. 04. 2002

Nochmal das Schreiben an Scooter:
Moyo
C/O: XXX YXY
xxxStraße 00
0815 Stadt
XXXStadt, den 30. April 2002

Scooter
C/O: Johannes Rau
Bundespräsidialamt
Spreeweg 1
10557 Berlin (Tiergarten)

Hey scooter,

you lucky one- " First Dog " in Germoney,

and me- on a list in NRW.

- No busdriving for me.
- Not allowed to travel by train- no permission for entering the station.
- Not allowed to go for a walk with my Dogfriends ( although my leader is used keepin`around 800 sheeps, nobody believes he`s able to handle me ).
- Like a criminal who has just left prison on probation ( instead of never done wrong to anybody ) we have duty to do announcement to the government when we go on holiday longer than 4 weeks.
- For getting a permition to keep a listed Dog, or in case of moving the authorities come to see our room ( private home & workin`place ) - to say no means a violation against the law- punishment up to 1.00000,00 EUR.
- Also possible up to 2 years prison for keeping a listed Dog without permition.
- But worst was the time since racial- Dog- Law came out: twice people on the street tried to hit me and my leader. And several times we got insalted by people we meet.

The only reason for all is the fact that my mother was a Bullterrier.

If I would have done like you: run away from home - I surely would be in Dog`s heaven now.

I remain
desperated Moyo

Hallo Sooter,

Du glücklicher- " First Dog " in Deitschland,

und ich- auf einer Liste in NRW.

- Kein Busfahren für mich.
- Zugfahren verboten- nicht mal erlaubt den Bahnhof zu betreten.
- Nicht mehr erlaubt mit meinen Freunden zusammen spazieren zu gehen ( Obwohl mein Halter früher 800 Schafe gehütet hat- glaubt keiner er ist fähig mit mir umzugehen )
- Wie ein Krimineller der gerade auf Bewährung entlassen wurde ( ohne Rücksicht darauf, daß ich nie jemandem Leid zugefügt habe ) , müssen wir jeden Ortswechsel der länger als 4 Wochen dauert beim Ordnungsamt melden.
- Um eine Haltererlaubnis für einen listenhund zu bekommen, oder bei Umzug wird die Wohnung und der Arbeitsplatz meines Besitzers vom Ordnungsamt überprüft- Widerspruch bedeutet Gesetzesverstoß- Bestrafung bis zu 1.00000,00 EUR Bußgeld.
- Einen Listenhund ohne Erlaubnis zu halten kann mit bis zu 2 Jahren Gefängnis bestraft werden.
- Aber das Schlimmste seit Erlaß der Rassegesetze: Zweimal wurden wir auf offener Straße tätlich angegriffen. Und bis zum heutigen Tag wurden und werden wir beschimpft, wenn wir beim Gassigehen Menschen begegnen.

Der einzige Grund dafür ist die Tatsache, daß meine mutter ein Bullterrier war.

Hätte ich mir geleistet was Du Dir erlaubt hast- von zu Hause Weglaufen- Ich wäre jetzt ganz sicher im Hundehimmel.

Mit verzweifelten Grüßen

Moyo

Und hier die Antwort vom Bundespräsidialamt:
Bundespräsidialamt Berlin, 7. August 2002
Spreeweg 1

Geschäftszeichen: 11- 422 20-8-2/00
(bei Zuschriften bitte angeben)

Frau
XXX YXY
XXXstr. 00

0815 XXXstadt

Sehr geehrte Frau YXY,

im Auftrag von Bundespräsident Johannes Rau danke ich für ihren Brief vom 30. April. Wegen
der Vielzahl der ihn täglich erreichenden Zuschriften kann er Ihnen leider nicht persönlich antworten, wie er das gerne täte. Auch ich komme wegen anderer, terminlich gebundener und deshalb vordringlicher Aufgaben leider erst heute Ihnen zu schreiben. Dafür bitte ich um Nachsicht.

Ihr Brief ( bzw. der Brief Ihres Moyo ) an Scooter, den "first dog" der Republik, ist witzig und originell - aber Ihr Anliegen ist natürlich ein Ernstes. Es verdient deshalb eine ernsthafte Antwort.

Der Bundespräsident weiß durch zahlreiche Briefe von der Krizik an den Gesetzen und Verordnungen auf Bundes- und Länderebene zum Thema "gefährliche hunde" oder "Kampfhunde". Eben weil er selber Hundebesitzer ist, weiß er sehr wohl, dass in der Regel nicht der Hund "die Gefahr" ist, sondern dass der Halter, der den Hund abgerichtet hat, der Verantwortliche ist.

Gleichwohl hat der Gesetz- und Verordnungsgeber im Bund und in den Ländern Anlass zum Handeln gesehen und gemeint, wie geschehen, in beiden Punkten ansetzen zu sollen, d.h. Anforderungen an den Halter zu stellen, aber auch eine Bewertung hinsichtlich bestimmter Hunderassen als "gefährlich" vorzunehemen.

Nachdem es in der Vergangenheit unterschiedliche Richtersprüche zu dem Problem gegeben hat, hat jüngst das Bundesverwaltungsgericht ein Grundsatzurteil gefällt. Es wird Aufgabe der zuständigen Ministerien im Bund und in den Ländern sein, dieses Urteil auszuwerten, die erforderlichen Konsequenzen zu ziehen und Vorschläge an den Gesetz- und Verordnungsgeber im Bund und den Ländern zu unterbreiten.

Der Bundespräsident wird die weitere Entwicklung verfolgen. Er sieht aber aufgrund der verfassungsrechtlichen Grenzen seines Amtes weder Anlass noch die Möglichkeit, sich selber einzuschalten. Denn der Bundespräsident steht nicht in Regierungsverantwortung, er hat kein Gesetzesinitiativrecht und keine Weisungs- oder Aufsichtsbefugnisse gegenüber den Behörden im Bund und in den Ländern oder gegenüber der Justiz. Er hat lediglich die Möglichkeit, Zuschriften wie die Ihre, wenn ihm das angezeigt erscheint, im Rahmen der ihm durch die Verfassung gezogenen Grenzen seines Amtes bei einem geeigneten Anlass aufzugreifen oder in seine Gespräche mit den politisch Verantwortlichen einfließen zu lassen. Davon macht er auch regen Gebrauch.

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag

Das Originalschreiben hatte auch den tollen Bundesadler drauf.
Gruß Pocke
 
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