schon tausend mal besprochen aber......

K

Kira2000

... wurde gelöscht.
hmm....ich weiss einige von euch würden mich jetzt gerne schlachten aber ich habe noch einen Schriftwechsel zum Thema Rheinbahn und KH´s gefunden.....

undzwar diesen hier....(ihn gibt es bei )


Schriftwechsel mit der DB - Grund: eine Reise mit der Bahn von Belgien nach Bielefeld!

Hallo!
Nachfolgend meine kurze Korrespondenz mit der DB. Los ging das ganze mit einer mail meinerseits, in der ich anfragte, ob ich zu einem Bestimmten Termin (ich glaube es war der 18. September) mit meinem American Staffordshire Terrier mit einem Wochenendticket von achen nach Bielefeld und am naechsten Tag wieder zurueck fahren koennte.

Zuerst kam ein Brief per Post, in dem stand, ich muesste mich noch etwas gedulden, meine Anfrage wuerde aber bearbeitet. (IMO war der Grund hierfuer folgender: die Bahn hatte zwar schon ein Befoerderungsverbot ab September fuer ihre IC angekuendigt, das Wochenendticket gilt aber nur fuer Regionalbahnen. Da hatten sie sich aber zu dem Zeitpunkt noch gar nicht zu geaeussert...)

Danach kam folgende mail, es folgt meine Antwort und die darauf folgende Antwort der DB. Erst wollte ich das ganze noch weiterverfolgen, da ich aber der Reisegrund entfallen war, und ich krank wurde, ist das ganze leider im Sande verlaufen. :((((

viele Gruesse

Birgit

+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Ihre Nachricht vom: 23.08.2000

Unser Zeichen: F06-0008-2114-Ku/Ha

Sehr geehrte Frau Wittkowsky,

vielen Dank fuer Ihre e-Mail.

In Personenwagen duerfen kleine Hunde (bis zur Groesse einer Hauskatze, -katers) oder andere kleine Haustiere mitgenommen werden, sofern diese Tiere in geeigneten Behaeltnissen (Kaefigen, Transportboxen, Reisetaschen o. ae.) auf dem Schoss gehalten werden oder wie Handgepaeck oder Tragelasten untergebracht werden koennen und kein Mitreisender widerspricht.

Darueber hinaus duerfen groessere Hunde angeleint mitgenommen werden, wenn nach Beurteilung des Zugbegleitpersonals genuegend Platz vorhanden ist und kein Mitreisender widerspricht. Durch Bekanntgabe im Fahrplan kann die Mitnahme von Hunden in bestimmten Zuegen ausgeschlossen werden.

Die Mitnahme von Hunden mit gesteigerter Aggressivitaet und Gefaehrlichkeit ("Kampfhunde") ist in allen Zuegen ausgeschlossen; als Kampfhunde werden Hunde folgender Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden angesehen:

Pit Bull,
Bandog,
American Staffordshire Terrier,
Staffordshire Bullterrier,
Tosa Inu,
Bullmastiff,
Bullterrier,
Dog Argentino,
Dogue de Bordeaux,
Fila Brasileiro,
Mastiff,
Mastin Espanol,
Mastino Napoletano,
Rhodesian Ridgeback.
Die gesetzlichen Verordnungen, die Hundehalter dazu verpflichten, ihren Hunden Maulkoerbe anzulegen, gelten selbstverstaendlich auch, wenn diese Hunde in Zuegen mitgenommen werden.

In der Hoffnung, Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantwortete zu haben, verbleiben wir

mit freundlichen Gruessen

i.A. Tatjana Hartschwager



Tatjana Hartschwager (PMD 35)

Anschrift:

DB Reise & Touristik AG

Kundendialog Region West

Goldgasse 2

50668 Koeln

Telefon: 0221-141 2810

Fax: 0221-141 3613

E-Mail: [email protected]

++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Sehr geehrte Frau Hartschwager!

Vielen Dank fuer Ihre Antwort.

Ich frage mich allerdings, warum sie mir jetzt die kompletten Befoerderungsbedingungen fuer Hunde zugeschickt haben. Ich hatte Ihnen geschrieben, dass es sich bei dem Hund, den ich mitzunehmen beabsichtige, um einen American Staffordshire Terrier handelt. Soll ich aus Ihren ausfuehrungen nun schliessen, dass ich meinen Hund mitnehmen kann, wenn ich ihn als Katze verkleidet in einen Transportkorb stecke? ;))

Ich hatte auch ausdruecklich darauf hingewiesen, dass es sich bei meinem Hund nicht um ein aggressives Tier handelt, sondern an einen im Umgang mit Mensch und Tier tadellosen Familienhund. Warum schliessen sie ihn - und somit auch mich - von der Befoerderung aus?

Welche Gefahr geht nach Meinung der DB von einem maulkorbtragenden Hund aus?

Da draengt sich mir noch eine Frage auf, was geschieht, wenn ich mit dem Hund nicht vom - naeher gelegenen - Bahnhof in Aachen losfahre, sondern mein Ticket in Belgien loese und auch in Belgien einsteige? Muss der Hund dann an der Grenze raus?

Mit freundlichen Gruessen

Birgit Wittkowsky

++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Ihre Nachricht vom: 07.09.2000

Unser Zeichen: F06-0009-0473-Ha/Ha

Sehr geehrte Frau Wittkowsky,

nochmals vielen Dank fuer Ihre e-Mail.

Wir bedauern, dass unsere Antwort nicht Ihre uneingeschraenkte Zustimmung findet, freuen uns jedoch ueber Ihre offene Kritik.

Wir haben Ihnen zum besseren Verstaendnis die neuen Befoerderungsbedingungen fuer Hunde gesendet, um Ihnen auch mitzuteilen, dass Ihr Hund leider zu den Hunderassen gehoert, die nicht befoerdert werden.

Die Bahn schliesst diese Hunderassen nicht aus Eigeninitiative von der Befoerderung aus, sondern auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen der Laender.

In der Hoffnung, dass unsere Ausfuehrungen Ihr Verstaendnis finden,

verbleiben wir

mit freundlichen Gruessen

i.A. Tatjana Hartschwager



Tatjana Hartschwager (PMD 35)

Anschrift:

DB Reise & Touristik AG

Kundendialog Region West

Goldgasse 2

50668 Koeln

Telefon: 0221-141 2810

Fax: 0221-141 3613

E-Mail: [email protected]







Julia und Kira
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  • 30. April 2024
  • #Anzeige
Hi Kira2000 ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 30 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Also entweder sind die Mitarbeiter der Deutschen Bahn alle geistig minderbemittelt oder ich.
Ich zitiere:
"Die gesetzlichen Verordnungen, die Hundehalter dazu verpflichten, ihren Hunden Maulkoerbe anzulegen, gelten selbstverstaendlich auch, wenn diese Hunde in Zuegen mitgenommen werden."
Da drüber wird die (etwas veraltete) Liste der angeblichen Kampfhunde aufgeführt, welche ja grundsätzlich nicht befördert werden dürfen. Ich frage mich jetzt gerade, wenn diese Hunde nicht befördert werden dürfen, wozu dieser Satz?
Ein etwas verwirrter Olli mit einem vor Wut sabbernden Chacco
biggrin.gif




beerchug.gif
 
Hi Kira,

das Thema ist nicht abgelatscht, kann ja nicht, denn noch immer werden einige Hunderassen von der DB nicht befördert
frown.gif
(. Haben die ihre Schulden vergessen? Naja, wenn sie der Meinung sind, auf uns Hundehalter als Fahrgäste verzichten zu können -- bitte schön!!! Zwar dürften meine Jungs und ich noch mitfahren, aber unter den gegebenen Umständen quäle ich mich lieber durch den Stau,

watson
 
ja watson.-da magst du recht haben. aber was ist mit Leuten mit KH die einfach auf Bus und Bahn angewiesen sind?

Echt ********...


knuddelige Grüsse

Julia und Kira
http://www*****************/images/unbenannt.bmp


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Vielleicht habe ich ja nur ein kleines paragräphchen oder Fussnote oder kleingedrucktes ind den Landesverordnungen übersehen, aber ich kann da keine Vorschrift fnden, die die DB veranlasst, ein Beförderungsverbot für unsere "KH" auszusprechen. Das ist ganz klar aus der Hetzkampagne und Medienhysterie entstanden. Plumpe Entschuldigung
Gruss Bora
 
Hi Kira,

eben aus diesem Grund verzichte ich auf die DB - solidarisch. Normalerweise gibt es doch eine Beförderungspflicht!!!
Ich könnte ko.... wenn ich sehe, daß einige ihre Machtstellung so schamlos ausnutzen,

watson
 
Mir kommt immer wieder die Frage, wer entscheidet, welche Rasse der Hund hat? Manche Leute können doch kaum einen Rehpinscher von einer Dogge unterscheiden ;). Was ist mit den ganzen Labrador- und Boxer-Mischlingen, und dann noch den anderen Molossern? Einen Fila Brasiliero oder Tosa kenne ich auch nur von Bildern, in Natura würde ich sie wahrscheinlich nicht erkennen. Wie soll irgendein Schaffner dann entscheiden, was für ein Hund das ist? (Es gab ja schon die Meldung, 2 Jugendliche mit Boxermix des Zuges verwiesen...).

Josi mit Anhang
 
Hallo Kira,
mein Rotti und ich werden niemals je einen auch nur einen Meter mit der DB fahren.
Versprochen...

Gruss
Gabi und Odin
 
Hi Josi,

der Schaffner entscheidet wenn er und/oder andere Fahrgäste sich belästigt/bedroht fühlen oder einfach nur Angst haben. Die Nachweispflicht obliegt Dir.
Aber ich habe gehört, daß die DB die Bestimmungen gelockert haben sollen. Schau mal bitte unter "Allgemeines" nach, es ist ein Beitrag von Anne zu diesem Thema.

watson
 
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