gur iy
Hi,
kann mir jemand sagen, ob ein 2001 erfolgreich absolvierter Wesenstest nach dem Inkrafttreten des neuen GefHG in SH (2005) seine Gültigkeit verloren hat?
Hinzu kommt vor allem noch, dass der Hund zu der Zeit erst 10 Mon. alt war (was somit dem gegenwärtig geforderten Mindestalter von 15 Mon. für die Anerkennung des bestandenen Wesenstests nicht entspricht), weshalb ich momentan davon ausgehe, dass das Ganze wohl wiederholt werden muss...oder?
Außerdem wurde der Wesenstest mit der Vorbesitzerin durchgeführt.
Landesverordnung über den Wesenstest nach dem GefHG:
Noch etwas: Angenommen, man wiederholte einen Wesenstest... Darf es dann derselbe Gutachter/Amtsvet. sein oder muss man einen anderen aufsuchen? Ich frage das, weil vor ein paar Jahren eine Tierpflegerin, die damals des öfteren WTs beigewohnt hat, eben letzteres behauptet hat. Weiß hier jemand vielleicht Näheres?
kann mir jemand sagen, ob ein 2001 erfolgreich absolvierter Wesenstest nach dem Inkrafttreten des neuen GefHG in SH (2005) seine Gültigkeit verloren hat?
Hinzu kommt vor allem noch, dass der Hund zu der Zeit erst 10 Mon. alt war (was somit dem gegenwärtig geforderten Mindestalter von 15 Mon. für die Anerkennung des bestandenen Wesenstests nicht entspricht), weshalb ich momentan davon ausgehe, dass das Ganze wohl wiederholt werden muss...oder?
Außerdem wurde der Wesenstest mit der Vorbesitzerin durchgeführt.
Landesverordnung über den Wesenstest nach dem GefHG:
Noch etwas: Angenommen, man wiederholte einen Wesenstest... Darf es dann derselbe Gutachter/Amtsvet. sein oder muss man einen anderen aufsuchen? Ich frage das, weil vor ein paar Jahren eine Tierpflegerin, die damals des öfteren WTs beigewohnt hat, eben letzteres behauptet hat. Weiß hier jemand vielleicht Näheres?