Schleswig-Holstein, Hundeführerschein soll Pflicht werden

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Schleswig-Holsteinischer Landtag
Umwelt-und Agrarausschuss

45. Sitzung des Umwelt-und Agrarausschusses
am Mittwoch, dem 25. März 2015,14:00 Uhr,
im Sitzungszimmer 139 des Landtages

Tagesordnung:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Vorbeugung und Ab-
wehr der von Hunden ausgehenden Gefahren (Gefahrhundegesetz-GefHG)
vom 28. Januar 2005 (GVOBl.-SH 2005, S. 51)

Gesetzentwurf der Fraktion der FDP
Drucksache 18/925
(überwiesen am 21. Juni 2013an den Umwelt-und Agrarausschuss und den In-
nen-und Rechtsausschuss)
hierzu:Umdrucke
18/1687,18/1696,18/1745,18/1755,18/1769,18/1770,18/1771,18/1786,
18/1788,18/1791,18/1795,18/1808,18/1811,18/1812,18/1818,18/1895,
18/1946,18/2001,18/2015,18/2027,18/2170,18/2220,18/2692

Landtag Schleswig-Holstein:
 
25.03.2015
An den Vorsitzenden des
Umwelt-und Agrarausschusses im
Schleswig-Holsteinischen Landtag
Herrn Hauke Göttsch, MdL-im Hause
-
Änderungsantrag der Fraktionen von FDP,
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW

Sehr geehrter Herr Göttsch,
hiermit übersende ich Ihnen den Änderungsantrag der Fraktionen von FDP, SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW zum
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung
des Gesetzes zur Vorbeugung und Abwehr der von Hunden
ausgehenden Gefahren (Gefahrhundegesetz-GefHG) vom 28. Januar 2005
(GVOBl.-SH 2005, S. 51), Drucksache 18/925, und bitte Sie, diesen an die Mitglieder
des Ausschusses weiterzuleiten...



Alle Parteien - mit Ausnahme der CDU - haben diesen Entwurf eingebracht, damit sollte der Rest ein Selbstgänger sein.
 
Hund und Halter ist konsequent.

Bei dieser Aussage:

Ein großer Teil der (Beiß-) Vorfälle hat seine Ursache in mangelnder Sachkunde des
Hundehalters oder -führers, und zwar unabhängig von der Rasse oder der Größe des beteiligten
Hundes. Die Betrachtung von Beißvorfällen lässt eine Gemeinsamkeit erkennen:
Es handelt sich durchweg um ungeeignete Hundehalter, denen notwendige Kenntnisse über
Hundehaltung und Hundeverhalten fehlen
fragte ich mich, wie das dazu passt, dass man nach zwei Jahren Hundehaltung sachkundig ist. Weil wohl kaum die meisten Vorfälle bei Neu-Haltern passieren.
Und siehe da, Hund und Halter sieht das genauso:

Unsere Forderungen gehen allerdings in einem Punkt über das im Gesetzesentwurf Geforderte
hinaus: Halter, die in den letzten zehn Jahren vor der Aufnahme der Hundehaltung über einen
Zeitraum von mindestens zwei Jahren ununterbrochen einen Hund gehalten haben, sind nicht
zwangsläufig sachkundig! Auch Halter, die bereits Erfahrung in der Hundehaltung haben, sollten
zur Sicherheit den Sachkundenachweis ablegen müssen. Hierdurch können diejenigen
herausgefiltert werden, die einzig und allein aus Gründen des Zufalls nicht auffällig geworden
sind, dennoch nicht über die notwendige Sachkunde in Bezug auf Hundeverhalten und
–erziehung verfügen. Der Sachkundenachweis sollten von allen Hundehaltern gefordert werden.

Und die wo durchfallen nehmen wir die Hunde weg :verwirrt:
 
Erstmal: natürlich sollen Hunde nicht "weggenommen" werden.
Das bedeutet immer unermessliches Leid.
Aber: jetzt droht dieses Leid eventuell jenen, die durchfallen.
Wenn das denn überhaupt soweit kommt.
Zum Durchfallen gehört auch schon was
Bisher aber konnten Hunde nicht wegen"Durchfallen" weggenommen werden,
Oder wegen Auffälligkeiten , sondern bereits nur aufgrund ihrer äußeren Erscheinung oder eben Rassezugehörigkeit.
Gehörte man zu einer bestimmten Rasse oder sah auch nur ähnlich aus, wurde man eben einfach "weggenommen" auch wenn man im ganzen Hundeleben niemals auffällig wurde oder auch nicht im Traum an das Beißen gedacht hat.
Schwups - Weg- lebenslang ins Heim.
So zumindest ganz krass und gnadenlos im benachbarten Hamburg. Und differenzierter in allen Bundesländern in denen es diese Liste von speziell vier "unwiderlegbar gefährlichen " Rassen gibt.
Und: nichts ist so ungerecht und fatal und irrsinnig wie dieses auf Rassenzugehörigkeit basierende Wegnehmen.
Da ist alles übrige dagegen eine Lachnumner.
Wenn ein Hund auffällt oder durchfällt, ist zumindest ein Verdacht gegeben.
Aber Hunde, die nie im Leben auch nur daran dachten irgendwie aufzufallen zu beschlagnahmen und den Rest ihres Lebens im Heim sitzen zu lassen, nur weil sie so ähnlich aussehen, wie die Hunde von der Titelseite der BILD?
Das ist gerecht und tragbar, ja ????
 
Mittwoch, 10. Juni 2015

14:00 Uhr: Umwelt- und Agrarausschuss →
• Thema:

Gefahrhundegesetz,

Vermeidung von Schmerzen und Angstzuständen bei Schweinen in Schlachtbetrieben,
Verwaltungsabkommen zu Aufgaben nach dem Energiewirtschaftsgesetz, Verbraucherschutzkonferenz/Umweltministerkonferenz,
Umsetzung der Antibiotika-Datenbank,
"Nationaler Strategieplan Aquakultur für Deutschland",
Verschiedenes


 
Der Umwelt - und Agrarausschuss sowie der Innen- und Rechtsausschuss des Landtags Schleswig-Holstein die am 10.06.2015 tagten, haben mit der Mehrheit der Stimmen von SPD, Bündnis 90/ Die Grünen, dem SSW und der FDP gegen die Simmen von CDU und Piraten, den gemeinsamen Änderungsantrag (Umdruck 18/4413) der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,FDP und den Abgeordneten des SSW mit der Empfehlung zur Annahme, an den Landtag überwiesen.
 
Der Umwelt - und Agrarausschuss sowie der Innen- und Rechtsausschuss des Landtags Schleswig-Holstein die am 10.06.2015 tagten, haben mit der Mehrheit der Stimmen von SPD, Bündnis 90/ Die Grünen, dem SSW und der FDP gegen die Simmen von CDU und Piraten, den gemeinsamen Änderungsantrag (Umdruck 18/4413) der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,FDP und den Abgeordneten des SSW mit der Empfehlung zur Annahme, an den Landtag überwiesen.
 
Der Umwelt - und Agrarausschuss sowie der Innen- und Rechtsausschuss des Landtags Schleswig-Holstein die am 10.06.2015 tagten, haben mit der Mehrheit der Stimmen von SPD, Bündnis 90/ Die Grünen, dem SSW und der FDP gegen die Simmen von CDU und Piraten, den gemeinsamen Änderungsantrag (Umdruck 18/4413) der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,FDP und den Abgeordneten des SSW mit der Empfehlung zur Annahme, an den Landtag überwiesen.
 
Über FB lief heute morgen, dass die Liste abgeschafft wird :)



 
Danke. Ich habe trotzdem noch immer Angst, dass etwas schief geht. Man ist so verunsichert durch die schrecklichen Erlebnisse der Vergangenheit. Ich hoffe und bete und drücke die Pfötchen.
 
Ich habe trotzdem noch immer Angst, dass etwas schief geht.
Vor längerer Zeit, als der überarbeitete Entwurf vorlag, aber noch nicht öffentlich war, hatte ich Herrn Kumbartzky gefragt, wie die Chancen stünden, daß dieser Entwurf angenommen wird. Seine Antwort lautete: "Vorsichtig geschätzt 95% :)" ;)
 

10.06.2015

Die umstrittene Rasseliste für Hunde in Schleswig-Holstein soll zum Jahresende abgeschafft werden. Der Umweltausschuss stimmt für ein neues Hundegesetz, das wohl mit Beginn 2016 in Kraft treten wird.

Auf Hundebesitzer kommt ein neues Gesetz zu. Das Foto zeigt einen Ridgeback, der ehemals in Bayern gelistet war. (Foto: dpa)

Das neue Gesetz soll verhindern, dass bestimmte Hunderassen als grundsätzlich gefährlich eingestuft werden. Außerdem müssen Halter von bereits auffällig gewordenen Hunden künftig eine theoretische und praktische Sachkundeprüfung ablegen.

„Das Ende der umstrittenen Rasseliste ist eingeläutet”, sagte der tierschutzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Oliver Kumbartzky, in der Ausschusssitzung. „Rasselisten sind praxisfremd, unvollständig und diskriminierend.”

In der kommenden Woche soll das Gesetz dann in der endgültigen Fassung vom Landtag verabschiedet werden. Die FDP hatte die Initiative auf den Weg gebracht.

Hinweis:
Der Entwurf des neuen Hundegesetzes:
 
Z w e i t e L e s u ng Änderung des Gefahrhundegesetzes
Parlament tv

Mittwoch, 17. Juni 2015 _plenum/tagesordnung mit Themen

Mittwoch, 17. Juni 2015 plenum_Reihenfolge der Beratung

Bericht und Beschlussempfehlung des Umwelt - und Agrarausschusses
 
Es ist geschafft!

Das neue Gesetz tritt in Schleswig-Holstein zum 01.01.2016 in Kraft.
Es nennt sich nicht mehr :
,,Gesetzes zur Vorbeugung und Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren
(Gefahrhundegesetz- GefHG)"

sondern :
,,Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG)"
 
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