sachkundenachweis

er tut nix

10 Jahre Mitglied
wir sind aus der schweiz nach gummersbach in nrw gezogen,beim anmelden des hundes (dobermann mix)sagte man uns wir brauchen einen sachkundenachweis,dieser wäre erforderlich bei 20/40 hunden
stimmt das ?
 
  • 19. April 2024
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Hi er tut nix ... hast du hier schon mal geguckt?
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ja das stimmt, Du mußt in NRW sowieso Deine Hunde beim ordnungsamt melden.
Du bekommst Unterlagen zum ausfüllen zugeschickt
 
aber warum brauchen wir einen sachkundenachweis ?brauch den jeder hundebesitzer? habe mir im internet mal die fragen angeschaut für mich sind die grösstenteils schwachsinnig
 
Ja, das ist richtig. Allerdings gibt es eine Sachkundevermutung, die in § 11 Absatz 4 definiert ist:

Als sachkundig zum Halten von Hunden gelten auch Personen, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes mehr als drei Jahre große Hunde gehalten haben, sofern es dabei zu keinen tierschutz- oder ordnungsbehördlich erfassten Vorkommnissen gekommen ist, und die dies der zuständigen Behörde schriftlich versichert haben.

In den Verwaltungsvorschriften wird das näher ausgeführt:

11.4
Sachkundevermutung

Die Sachkundevermutung des § 11 Abs. 4 gilt für Personen, die vor dem 01.01.2003 große Hunde seit mehr als drei Jahren unbeanstandet gehalten haben.

§ 11 Abs. 4 ist auch erfüllt, wenn jemand seit mehr als drei Jahren große Hunde unterschiedlicher Rassen bzw. Kreuzungen gehalten hat. Zeiten, in denen Hunde der in § 3 Abs. 2 und § 10 Abs. 1 aufgeführten Rassen gehalten wurden, können angerechnet werden, nicht jedoch Zeiten, in denen Hunde gehalten wurden, die keiner dieser Kategorien zugeordnet werden können.

Die Feststellung der dreijährigen Hundehaltung setzt in der Regel eine ununterbrochene Haltung voraus. Soweit zwischen den einzelnen Hundehaltungen bis zu zwei, einen Zeitraum von jeweils drei Monaten nicht überschreitende, hundehaltungsfreie Abschnitte liegen, sind diese wie Zeiten der Hundehaltung zu behandeln. In diesen Fällen sollte von dem Erklärenden gefordert werden, die einzelnen Haltungszeiträume durch Bescheinigungen (z.B. Steuerbelege, Bescheinigungen der Tierärztin/des Tierarztes) zu belegen.

Die Halterinnen oder Halter sollen darauf hingewiesen werden, dass im Falle einer wahrheitswidrigen Erklärung von ihrer Unzuverlässigkeit auszugehen ist und deshalb die Haltung des Hundes nach § 12 Abs. 2 Satz 2 untersagt werden kann.


Erfüllt ihr diese Voraussetzungen?
 
ja wir hatten schon vorher einen grossen hund habe aber keine dokumente mehr,fakt ist also wir müssen diesen sachkundenachweis machen,kann man durchfallen?
 
er tut nix schrieb:
jfakt ist also wir müssen diesen sachkundenachweis machen,kann man durchfallen?
Dafür müsstest du dir aber sehr viel Mühe geben ;) .

Fragen und Antworten kannst du dir runterladen.

Den Sachkundenachweis für "große" Hunde kannst du auch bei bestimmten Sachverständigen oder Tierärzten machen, die dir das Ordnungsamt benennen wird. Wenn du dir einen ausgesucht hast, frage vorher nach den Kosten. Beim AmtsVet kostet der Test in der Regel nur 25 €. Dann würde ich dort lieber den Sachkundenachweis für Liste 1-Hunde machen, der auch für Liste 2-Hunde und "große" Hunde gilt. Der ist total einfach und du findest ihn unter obigem Link.
 
:) danke,dann werde ich jetzt mal üben
brauche ich dann auch ein deutsches führungszeugnis?
 
Wenn Du Dich als sachkundig erweist, das heißt wenn Du vor in Kraft treten der LHV schon 3 Jahre einen hund hattest. Du brauchst keine Unterlagen dafür, Du mußt es denen aber schriftlich und eidesstattlich unterschreiben.
Ist jedenfalls hier in Essen so. Laß Dir am besten alles vom OA schicken
 
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