Sachkundenachweis einbehalten...

Amstaff travis

Hallo kampfschweine...ich schlage mich derzeit mit der Gemeinde wenden rum...stellen sich etwas an da ich einen beissvorfall hatte bevor ich hier hin gezogen bin. Jetzt liegen alle Unterlagen bei der Gemeinde vor...gestern erst sachkundenachweis vorgelegt. Den kopierte die Dame widerwillig und händigt mir und meiner Freundin lediglich die Kopie aus. Auf nachfragen sagte sie das das original in die Akten kommt! Ist das normal ? Und warum muß meine Freundin die ja nur ab und an mit meinem Chaoten spazieren gehen will auch das polizeiliche Führungszeugnis?
Gesagt wurde mir das nur ich den als Halter brauche.
 
  • 16. April 2024
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Hi Amstaff travis ... hast du hier schon mal geguckt?
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Bundesland wäre nützlich. ;) In Hessen braucht jede Person, die den Hund ausführt, einen eigenen Sachkundenachweis, der konkret auch nur für diesen Hund gilt. Das Führungszeugnis wird dagegen nur vom Halter verlangt (allerdings bei jedem WT erneut). So ist es in Hessen geregelt.
 
Und warum muß meine Freundin die ja nur ab und an mit meinem Chaoten spazieren gehen will auch das polizeiliche Führungszeugnis?
LHG NRW:
(4) Die Halterin oder der Halter muss in der Lage sein, den gefährlichen Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen. Eine andere Aufsichtsperson darf außerhalb des befriedeten Besitztums einen gefährlichen Hund nur führen, wenn sie die Voraussetzungen nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 erfüllt, das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und in der Lage ist, den gefährlichen Hund sicher zu halten und zu führen. Die Halterin, der Halter oder eine Aufsichtsperson darf einen gefährlichen Hund außerhalb des befriedeten Besitztums keiner Person überlassen, die die Voraussetzungen des Satzes 2 nicht erfüllt. Das gleichzeitige Führen von mehreren gefährlichen Hunden durch eine Person ist unzulässig.
 
Man möge mich steinigen, aber ich hätte keine original Unterlagen aus der Hand gegeben...
Aber um da rechtlich zu 100% auf der sicheren zu sein wirst du wohl einen Anwalt fragen müssen..
 
Ich kann dazu nur sagen, dass bestimmte Formalitäten hier von Gemeinde zu Gemeinde extrem unterschiedlich gehandhabt werden.

Zur Sachkunde hat Dunni schon etwas gesagt: In NRW gilt: Jeder, der den Hund ausführen soll, muss volljährig sein und die entsprechende Sachkundeprüfung haben. Das ist normal. :hallo:
 
Wir sind auch aus NRW, nähe Dortmund.
Mein Freund und ich mussten lediglich die Kopie der Sachkundenachweise abgeben.
Das Führungszeugnis mussten wir beide vorlegen. (weil wir in einem Haushalt
Leben)
Wie aber bereist oben erwähnt gibt es je nach Gemeinde leider Unterschiede ;)
Lg
 
Ein Original sollte man nie raus geben. Das darf auch kein Beamter verlangen. Es sei denn, er will sich davon eine Kopie ziehn, wenn man auf dem Amt ist.
Ich konnte sogar meine Unterlagen bis auf den Unterschriebenen Antrag alle per E-Mail an meinen Sachbearbeuter schicken. Auch die bezahlten Steuernachweise.
 
Jetzt dürft ihr mir alle steinigen. Mega dumme Frage. Beschäftige mich jetzt seit Monaten mit dem Thema Amstaff aber nun steh ich auf dem Schlauch. Habe meinen Sachkundenachweis bei der Hundeschule, sprich bei einem Sachverständigen gemacht, hier in NRW. Ist der Sachkundenachweis überhaupt gültig für einen Amstaff ??,,?,,,
 
Der Sachkundenachweis für einen Amstaff muß in NRW beim Veterinäramt gemacht werden, da reicht leider ein Sachverständiger nicht.
 
Danke für deine Antwort. Bin ich nun froh das es kein Amstaff wird. Wäre ich auf die Nase gefallen. Da es ein Paragraph 10 Hund wird reicht er Gottseidank. Nochmals Danke für deine Antwort.
 
Wird eine Old English Bulldog - Carne Corso Mischling vermutlich American Bulldog mit drin laut Rasse Gutachten. Somit § 10 Listi hier in NRW
 
Cane Corso
Wurde das Rassegutachten bereits erstellt? Gab hier auch schon Themen, wo es bei OEB's Probleme gab mit den Behörden.
 
Seit gestern 13.05 Uhr ist es amtlich bestätigt. Nita wurde vom Veterinär des Kreises Heinsberg von der Rasseliste befreit. Entgegen den bestehenden Gutachten zweier amtlichen Sachverständiger aus Bayern.
Der erst sagte ist ein Mischling Old English Bulldog - Cane Corso und vielleicht American Bulldog. Also Kat. II Hund.
Der zweite sagte es ist ein Staffortshire Terrier mit drin also Kat. I Hund. (Totaler Schwachsinn)
Dann kommt der Amtsarzt und sagt NEIN was soll der Mist, in dem Hund ist weder Kategorie 1 noch 2 drin, das ist ein § 11 Hund, sprich einfach ein großer Hund.
Also die Bayerischen Sachverständigen haben alle was an der Latte, komme selbst aus Bayern aber Hundepolitisch sind es meiner Meinung einfach nur Abzocker und Dummschwätzer.

Nita freute sich wie ein kleines Kind als sie merkte sie darf ohne Maulkorb laufen, springen, toben und ich freue mich darüber nun doch keinen Wesenstest machen zu müssen, mich nicht mit all den dummen Auflagen rum ärgern zu müssen und somit einen "freien" Hund zu haben.
Versteht mich nicht falsch, natürlich hätte ich alle Auflagen erfüllt und habe sie ja auch bis gestern erfüllt, aber es ist eine Last weg gefallen.

Der Amtsarzt meinte, er macht keine Gutachten von Hunden bevor sie 12 Monate alt sind, weil der Hund nicht ausgewachsen genug dafür ist und nach den Bildern von Gutachten 1 hätte er sie auch als Listi eingestuft, aber jetzt nach 3,5 Jahren sieht man welche Rasse es ist und es ist definitiv kein Listenhund.

Ich kann nur allen raten die mit Old English Bulldog - Am. Bulldog mit der Liste angeheftet sind, geht zu nem Amtl. Veterinär und lasst neu begutachten, wenn sie etwas älter sind.
Die Kosten waren schlappe 25 Euro für das Phenotypische Gutachten.
 
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