Sachkundenachweis - ärgere mich sehr!

kikra

10 Jahre Mitglied
Hallo zusammen,

ich muss mal meinem Ärger Luft machen und auch um Meinungen fragen, ob das wohl überhaupt so gehen kann:

Ich bin seit 10 Jahren Besitzerin eines Weimaraner-Rüden, also eines sog. 40/20-Genossen. Angeschafft hatte ich ihn damals noch mit meinem Ex-Partner. Er stand als Halter in den Zuchtpapieren des Züchters, allerdings war der Hund schon immer auf meinen Namen gemeldet; ich habe alle Kosten bezahlt.

In 2005 dann sind wir nach Solingen gezogen. Ich meldete unseren Grauen beim Stadtdienst Steuern an und wenig später auch beim Stadtdienst Ordnung. Auf meine damalige Frage nach dem Sachkundenachweis erhielt ich die (telefonische) Auskunft, dass ich den nicht beizubringen bräuchte, da der Hund ja schon seit 1998 zu meinem Haushalt gehörte.

Vor kurzer Zeit nun erstattete mein Lebensgefährte Anzeige beim Stadtdienst Ordnung gegen die Halterin eines Leonbergers. Geschlagene 3 Mal hat dieser Hund sich auf meinen gestürzt und ohne Vorwarnung gleich gebissen. Beim letzten Mal war sogar meine knapp 4jährige Tochter - auf Augenhöhe mit dem Leonberger - dabei. Wir hatten nur Massel, dass der Leonberger mehr Hunger auf Weimaraner als auf Kinderfleisch hatte. Nicht auszudenken, wenn er es auf meine Tochter abgesehen hätte. Die Halterin des Leonberger war nach der 2. Attacke ihres Hundes bereits einmal zu einem Entschuldigungsbesuch zu mir nach Hause gekommen und erzählte mir, dass sie nicht ganz sicher sei, ob ihr Hund nicht sogar schon ein Kind gebissen habe. "Der Junge saß weinend auf seinem Dreirad und hatte ein Loch in der Jacke!" :sauer: Sie habe das Tier quasi aus einer Notsituation herausgeholt und wollte ihm einen schönen Lebensabend bereiten, hätte aber nur Probleme. Was sie nur machen sollte... :rolleyes: Ich gab ihr den Tipp, es zumindest schon mal mit einem Maulkorb zu versuchen. Doch nichts passierte, das Vieh biss wieder munter zu und auch wieder meinen Grauen. Da langte es mir endgültig und ich zeigte sie mit großer und breiter Hintergrundinfo bei der Behörde an. Die hatten nichts Besseres zu tun, als ihr Stadtsäckel mit 150 Bußgeld-Euro zu stopfen. Weder schauten sie sich den Leonberger einmal an, geschweige denn, dass sie eine Maulkorbpflicht verhängten. Sogar der Anruf einer ebenfalls betroffenen Hundehalterin aus der Nachbarschaft wurde abgetan mit dem Hinweis, die Beißerei sei zu lange her und sie habe das ja auch nicht direkt gemeldet. Man bräuchte exakte Uhrzeit etc. pp.

Langer Rede kurzer Sinn: Es passierte nicht viel in dieser Hinsicht, wohl aber in einer anderen: Der Stadtdienst Ordnung begann nun, zu recherchieren, ob MEIN Hund denn überhaupt richtig angemeldet sei. Und Sherlock Holmes wurde fündig - dachte er zumindest, denn auf den Namen meines Lebensgefährten war kein Hund registriert. Also bekam dieser die Aufforderung, die Anmeldung unverzüglich nachzuholen. :unsicher:

Leider mussten wir die Behörde enttäuschen, denn unser Grauer war ja ordnungsgemäß gemeldet. Zumindest weiß ich, dass ich damals alle Papiere an das Ordnungsamt geschickt habe, beweisen kann ich es leider nicht. Denn nun ist Folgendes passiert: Der Sachbearbeiter des Stadtdienstes Ordnung behauptet steif und fest, keine Unterlagen bekommen zu haben.

"Naja, kein Problem, wenns auch nervig ist!", dachte ich, reiche ich die kompletten Daten also nochmals ein. Dies getan glaubte ich, nun endlich Ruhe zu haben, aber weit gefehlt: Ich werde nun aufgefordert, auch den Sachkundenachweis zu erbringen. Mein Hinweis, bereits beim ersten Mal sei mir gesagt worden, dass ich das aufgrund meiner langjährigen Erfahrung nicht bräuchte, ist irrelevant. Man unterstellt mir, ich habe die Unterlagen niemals eingereicht.
Diese 3-Jahres-Frist gäbe es seit dem 31.12.2005 nicht mehr, JEDER müsse nun den Sachkundenachweis erbringen, der sein Tier nach diesem Termin angemeldet hat.

Hallo??????? Gehts noch??????? Nur weil die Behörde meine Papiere verschlampt hat, soll ich jetzt dafür büßen? Oder muss man heutzutage alles per Einschreiben mit Rückschein schicken, um belegen zu können, dass man keinen Fehler begangen hat???

Ich habe mich fürchterlich aufgeregt und fühle mich einfach nur schikaniert. Ganz abgesehen mal von der Überheblichkeit, mit der der Sachbearbeiter mit mir umgegangen ist, ist das doch ein regelrechtes Ausnutzen seiner Machtposition.

Wie seht ihr das? Muss ich hier die Füße stillhalten und tatsächlich diesen besch... Nachweis erbringen? Was kann ich noch tun?

Viele Grüße
Kirsten
 
  • 19. April 2024
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Hi kikra ... hast du hier schon mal geguckt?
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Naja, wenn du seit 2005 Hundesteuern bezahlst, hast du immerhin den Nachweis, dass du den Hund dort (also bei den Steuern) angemeldet hast.

Warum solltest du es dann beim Ordnungsamt versäumt haben?

Ich weiß, das nutzt nichts, wenn die beiden Ämter sich nicht austauschen, aber immerhin... ist das doch vielleicht ein gutes Argument dafür, dass du ihn zeitgleich eben auch bei dem anderen Amt angemeldet hast - und zwar VOR dem 31.12.2005, sodass die 3-Jahres-Frist immer noch gegolten hätte, selbst wenn sie jetzt nicht mehr gültig wäre.

[Wir haben bei der Anmeldung unseres 20/40ers auch eine Bescheinigung vom Amt über die Anmeldung erhalten (die als Nachweis darüber gilt, dass wir Hundesteuer zahlen - gibt es die bei euch auch?) ]

Allerdings gilt diese Regelung definitiv noch, und darauf würde ich mich berufen und den Test verweigern.

Da ihr Züchterpapiere habt, könnt ihr ja wunderbar nachweisen, wie alt der Hund ist, und über die Versicherung, wie lange ihr ihn schon habt.

Kopiere hier mal § 11 des Landeshundegesetzes NRW hinein, das am 1. Januar 2003 in Kraft getreten ist.

(Quelle: , Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, sollte aktuell sein)

§ 11
Große Hunde
(1) Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund), ist der zuständigen Behörde von der Halterin oder vom Halter anzuzeigen.

(2) Große Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn die Halterin oder der Halter die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt, den Hund fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet und für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und dies gegenüber der zuständigen Behörde nachweist. Die Art und Weise der Überprüfung der Zuverlässigkeit obliegt der zuständigen Behörde. § 4 Abs. 7, § 5 Abs. 5 und § 6 Abs. 3 gelten entsprechend.

(3) Der Nachweis der Sachkunde kann auch durch die Sachkundebescheinigung einer oder eines
anerkannten Sachverständigen, einer anerkannten sachverständigen Stelle oder von durch die
Tierärztekammern benannten Tierärztinnen und Tierärzten erteilt werden.

(4) Als sachkundig zum Halten von Hunden gelten auch Personen, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes mehr als drei Jahre große Hunde gehalten haben, sofern es dabei zu keinen tierschutz- oder ordnungsbehördlich erfassten Vorkommnissen gekommen ist, und die dies der zuständigen Behörde schriftlich versichert haben.

(5) Die zuständige Behörde kann die Beantragung eines Führungszeugnisses zum Nachweis der
Zuverlässigkeit anordnen, wenn Anhaltspunkte vorliegen, die Zweifel an der Zuverlässigkeit der Halterin oder des Halters begründen.

(6) Große Hunde sind außerhalb eines befriedeten Besitztums innerhalb im Zusammenhang bebauter
Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angeleint zu führen. § 5 Abs. 2 Satz 2 gilt
entsprechend.

Also: Ich würde vermutlich der Behörde mitteilen, den Hund 2005 ordnungsgemäß bei beiden Ämtern angemeldet zu haben, und mit Verweis auf § 11 LHG NRW schriftlich versichern, den Hund schon seit 1998 in Besitz zu haben (das eventuell mit Papieren belegen), und mit Bezug darauf eben auch darauf hinzuweisen, dass du darum keine Sachkunde machen musst.

Aber vielleicht hat hier noch jemand einen besseren Tipp...
 
Also, ich habe damals nur den Bescheid über die zu entrichtende Hundesteuer bekommen. Sollte es einen Nachweis auch über die Anmeldung des 20/40ers geben, so wusste ich es nicht. Ansonsten hätte ich sicherlich nachgefragt, wo sie bleibt, weil wir ja gar keine bekommen haben.

Und genauso habe ich vor ihm auch argumentiert: Warum hätte ich den Hund nicht melden sollen, wenn ich für ihn auch Steuern bezahle. Wir haben ihn deshalb damals extra chippen lassen - tätowiert ist er bereits durch den Züchter.

Aber der Typ nahm sich davon nichts an, eben der typische Beamte, der seinem negativen Bürokraten-Ruf wieder alle Ehre machte.

O-Ton zur Übergangsregelung für die 3 Jahre:

"Abschließend möchte ich nunmehr zum Sachkundenachweis bzw. der von Ihnen zitierten Übergangsregelung kommen. Diese findet inzwischen schon seit Jahren keine Anwendung mehr, sie galt lediglich für eine Übergangszeit ab dem Inkrafttreten des LHundG NRW, welches hier in Solingen sehr großzügig ausgelegt zum 31.12.2005 endete. Bedeutet, dass alle Halter der bis zu diesem Zeitpunkt hier nicht ordnugnsgemäß angezeigten großen Hunde die Übergangsregelung nicht in Anspruch nehmen können und einen Sachkundenachweis vorzulegen haben. Ich darf Sie freundlich bitten, dies nunmehr noch nachzuholen. Dafür räume ich Ihnen eine Frist bis bli-bla-blupp ein..."

Dass die beiden Behörden - übrigens arbeiten die Kollegen im exakt selben Gebäude quasi Tür an Tür - sich nicht austauschen, begründet er mit der Bedeutung des Steuergeheimnisses.. *hüstel

Die Ahnentafel mit allen Daten habe ich sogar den Unterlagen beigefügt, so dass daraus zu ersehen ist, wie lange wir ihn schon haben. Darauf sind nämlich auch unsere Adressdaten durch den Züchter vermerkt..

Was würde wohl passieren, wenn ich die gesetzte Frist einfach verstreichen lasse und mich dazu nicht mehr melde?
 
Dann soll er doch, wie Du es auch getan hast, den dazugehörigen Gesetzestext benennen, nämlich dass es sich um eine "Übergangsregelung" handelt.
Im Gesetz steht es klar anders drin und auch im Kommentar zum LHundG steht darüber nix.
Du kannst Dich auf § 11 Abs. 4 berufen und er soll dann zeigen, wo es anders steht.
Ansonsten auch Rechtsanwalt....

Wenn du dich nicht meldest wirst Du eine Anhörung zu einer Ordnungswidrigkeit bekommen, da kannst Du Dich zu äussern.
Ggf. eine Zwangsgeldandrohung....die Ordnungsverfügung möchte ich dann aber gerne sehen...:D :D die ist dann sehr amüsant denke ich...

Bin gespannt wann da die Einsicht des SB kommt....
 
Die Frist würde ich nicht einfach verstreichen lassen, damit setzt du dich ins Unrecht, und dann ist es egal, ob du vorher eigentlich im Recht warst, mal grob gesagt.

Am besten wäre vermutlich, du kommst wirklich gleich mit "Hund und Halter", die können das dann nämlich auch gleich noch rechtlich sattelfest begründen, warum das nicht der Fall ist, was der Typ da behauptet.

Kann schon sein, dass Solingen die Regelung so auslegt (das schwankt von Kommune zu Kommune), aber es bleibt die Frage, ob es rechtens ist. Und wenn es nicht rechtens ist, musst du dir das auch nicht gefallen lassen.

Das mit dem Steuergeheimnis stimmt aber wohl.
 
Vielen Dank für den Tipp zu Hund und Halter. Dort habe ich meine Frage jetzt mal gestellt und warte auf Antwort. Stelle sie dann gerne hier ein und auch, wie es weitergeht. Ich hoffe ja, dass dieser Bürokrat wirklich unrecht hat und nur heiße Luft verpustet. Wäre schon unfair, wenn man so der Willür der Behörden ausgesetzt ist und zukünftig alles als Einschreiben versenden muss, nur um auf der sicheren Seite zu sein.

Ich wünsch mir dann immer, diese Leute mögen mal an solche Leute geraten, die so ticken wie sie selber. Erst dann kommen sie ans Nachdenken - wobei der mir so verbohrt schien, dass da eh Hopfen und Malz verloren ist. :rolleyes:
 
Ist auch die Frage, ob Du Widerspruch einlegen kannst - Falls ja, solltest Du das fristgerecht unbedingt tun.

Habt Ihr eine Rechtschutzversicherung?
 
Ja, wir haben eine Rechtschutzversicherung, allerdings mit Selbstbeteiligung die mit 50 oder 100 Euro (müsste ich nachgucken) teurer wäre als der Sachkundenachweis. Wenn alle Stricke reißen, würde ich den eben machen.

Die mir eingeräumte Frist läuft am 15.07. ab. Am 11.07. wollte der Sachbearbeiter noch einmal mit einer Kollegin sprechen, die am 11.07. aus dem Urlaub wiederkommt. Denn die hat das alles bisher bearbeitet. Und die hatte meinem Partner übrigens auch am Telefon gesagt, dass ich den Sachkundenachweis nicht zu erbringen brauche, weil ich den Hund schon so lange habe. Da weiß eine Hand nicht, was die andere tut.

Mittlerweile habe ich übrigens auch die Antwort von Hund-und-Halter (an dieser Stelle nochmal danke für den Tipp). Die sagen ganz klar, dass das Gesetz für ganz NRW gilt und der Sachbearbeiter da Gegenteiliges behaupten kann, solange er will.
 
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