Stand: 18.01.2006
Im Jahre 2001 hat die rot-grüne Bundesregierung die Abschaffung der Legebatterien mit einer 6-jährigen Übergangsfrist bis zum Jahr 2007 beschlossen. Nun, da diese Frist in greifbare Nähe rückt, macht die Agrarlobby Druck und die aktuelle Bundesregierung scheint nachzugeben.
Zwar wird an einer Abschaffung der klassischen Lebebatterien festgehalten, aber die kostengünstige und tierfeindliche Haltungsbedingung von "Legehennen" soll durch sogenannte "Kleinvolieren" und "Hühner-WGs" fortgesetzt werden. Diese Namen dienen hauptsächlich den Zweck die Politiker und Verbraucher zu täuschen, mit einer substantiellen Verbesserung für die Tiere haben sie nichts zu tun. Die damit beschriebe Haltungsform sieht vor, bis zu 60 Hennen in einen Käfig zu sperren, für die einzelne Henne bleibt jedoch kaum mehr Platz als in den konventionellen Legebatterien. Die Grundbedürfnisse der Tiere wie Scharren, ein Staubbad nehmen, das Aufbauen einer soziale Rangordnung können auch hier nicht oder kaum ausgelebt werden. Dass diese modifizierten Batteriekäfige weiterhin "millionfaches Tierleid" fördern wurde erst kürzlich vom Oberlandesgericht München mit seinem Urteil vom 21.6.2005 bestätigt......................
mehr Infos und Online Petition:
Quelle:
Im Jahre 2001 hat die rot-grüne Bundesregierung die Abschaffung der Legebatterien mit einer 6-jährigen Übergangsfrist bis zum Jahr 2007 beschlossen. Nun, da diese Frist in greifbare Nähe rückt, macht die Agrarlobby Druck und die aktuelle Bundesregierung scheint nachzugeben.
Zwar wird an einer Abschaffung der klassischen Lebebatterien festgehalten, aber die kostengünstige und tierfeindliche Haltungsbedingung von "Legehennen" soll durch sogenannte "Kleinvolieren" und "Hühner-WGs" fortgesetzt werden. Diese Namen dienen hauptsächlich den Zweck die Politiker und Verbraucher zu täuschen, mit einer substantiellen Verbesserung für die Tiere haben sie nichts zu tun. Die damit beschriebe Haltungsform sieht vor, bis zu 60 Hennen in einen Käfig zu sperren, für die einzelne Henne bleibt jedoch kaum mehr Platz als in den konventionellen Legebatterien. Die Grundbedürfnisse der Tiere wie Scharren, ein Staubbad nehmen, das Aufbauen einer soziale Rangordnung können auch hier nicht oder kaum ausgelebt werden. Dass diese modifizierten Batteriekäfige weiterhin "millionfaches Tierleid" fördern wurde erst kürzlich vom Oberlandesgericht München mit seinem Urteil vom 21.6.2005 bestätigt......................
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