Probleme mit vorbeilaufenden Leuten

@bxjunkie Cira hat Recht. Ruhestörung ist eine Ordnungwidrigkeit, und da sollte das OA durchaus tätig werden.
Dass man einen Ruhestörer nicht einfach so anzeigen kann, sondern ein Lärmprotokoll erstellen muss, ist richtig. Aber das kann man ja auch, wenn tatsächlich eine entsprechende Störung vorliegt.
Ich kenne in der früheren Nachbarschaft meiner Mutter zwei Fälle, wo die Anzeige gegen dauerbellende Hunde erfolgreich war und die Halter das abstellen mussten. Im einen Fall war es ein Haus, das allein im Feld lag, einen Acker weit von der ersten Wohnstraße entfernt. Die hielten zwei Schäferhunde auf dem Grundstück, und die bekamen die Auflage, einen Sichtschutz zum Weg hin anzubringen, so dass die Hunde nicht mehr laufend anschlugen. Die anderen wohnten in einer Mietwohnung und die Hunde waren täglich sehr lange auf den Balkon gesperrt, wo sie ausdauernd kläfften. Vermutlich immer, wenn niemand zu Hause war, das weiß ich nicht mehr. Das wurde denen untersagt.
Damals wurden in der Straße jeweils Unterschriften gesammelt, und es wurde ein Lärmprotokoll erstellt.
 
  • 19. April 2024
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Hi snowflake ... hast du hier schon mal geguckt?
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Die sagen, das ginge sie nichts an, oder wie?
Ja so in etwa, genauer gesagt meinten sie das ich mich da selber kümmern müßte indem ich den Vermieter, Verwalter whatever einschalte oder das Gespräch suche, das ist nicht deren Aufgabe...das OA hier ist eh sehr eigen..die werden auch nicht tätig wenn ein Hund deine Hunde ständig provoziert (ständig freilaufend)...weil es war (die sind mittlerweile verzogen) ja nur ein Jack Russell da hat "ihr Hund dann eben die A.rschkarte wenn er sich wehrt" und das obwohl Leinenpflicht in Wohngebieten herrscht und zwar für alle Hunde...juckt die aber nicht. Wäre es ein AmStaff oder ähnliches, wäre es natürlich was anderes. Ich hab das Gespräch gesucht, aber gerade die junge Frau ist so ätzend ignorant da ist nichts zu wollen...nun werde ich mich an deren Verwalter wenden. Mir tut es um den Hund leid, aber vll. ändert es ja auch was zum Guten für's Tier...
 
In der schweiz geht du zur polizei und reichts eine klage wegen ruhestoerung ein.
 
§ 117 OWiG sagt:
(1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlaß oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.
 
Sehr informativ aber hilft mir nicht ;) Ich könnte natürlich eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen, aber entgegen anders lautenden Meinungen hab ich weder die Zeit noch die Lust dazu...vor allem weil es in der Regel eh nichts bringt...hab ich ja schon in einer anderen Sache gemacht.
 
Hier wohnen auch in fast allen Häusern ein Hund oder mehr.
Alle Hunde bellen gelegentlich (auch meine), manche andere aber recht ausdauernd. :)
Unter anderem Lou vom Nachbargrundstück, die durch eine Lücke in der Hecke unsere Hunde hinter dem Zaun je nach Laune beobachtet oder angiftet.
Unsere kennen das schon, meistens ignorieren sie es, manchmal platzt aber einem der Kragen und dann beginnt ein Rennspiel diesseits und jenseits des Zauns :)

Mich stört das überhaupt nicht, dass Lou da sehr ausdauernd bellt.
Ich freue mich allerdings, dass es nicht meine sind, die das machen.
 
Sehr informativ aber hilft mir nicht ;) Ich könnte natürlich eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen, aber entgegen anders lautenden Meinungen hab ich weder die Zeit noch die Lust dazu...vor allem weil es in der Regel eh nichts bringt...hab ich ja schon in einer anderen Sache gemacht.
Bellt der Hund Abends bzw. am Woe? Wennnja jedesmal die Polizei rufen, die werden dem Oa schon soviel Dampf machen das es sich kümmern muss ;)
 
Ja, in der Schweiz kann man die Polizei anrufen. Nur das es langfristig nützt ist leider viel nötig und das grösste Problem. Zumindest in unserer Gegend ist, dass die betreffenden Hunde irgendwann im Keller oder Zwinger mit extremen Sichtschutzwänden vor sich hin vegetieren. Die Polizei kümmert sich um die Lärmbelästigung, nicht in erster Linie das Wohl der Hunde.
 
Ja, in der Schweiz kann man die Polizei anrufen. Nur das es langfristig nützt ist leider viel nötig und das grösste Problem. Zumindest in unserer Gegend ist, dass die betreffenden Hunde irgendwann im Keller oder Zwinger mit extremen Sichtschutzwänden vor sich hin vegetieren. Die Polizei kümmert sich um die Lärmbelästigung, nicht in erster Linie das Wohl der Hunde.


Hier kannst Du bei (ständiger) Ruhestörung ebenfalls die Polizei anrufen.
Das habe ich selbst auch zweimal in Anspruch genommen.
War sehr hilfreich.

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Ja, in der Schweiz kann man die Polizei anrufen. Nur das es langfristig nützt ist leider viel nötig und das grösste Problem. Zumindest in unserer Gegend ist, dass die betreffenden Hunde irgendwann im Keller oder Zwinger mit extremen Sichtschutzwänden vor sich hin vegetieren. Die Polizei kümmert sich um die Lärmbelästigung, nicht in erster Linie das Wohl der Hunde.

Ja, das stimmt, das war ja bei Matthias Fall ebenso.
Allerdings wurde der Hund, weil weiterer Druck gemacht wurde, auf Vorschlag dann ins Tierheim gegeben.
Es gibt bei Euch doch auch ein Tierschutzgesetz.

Wobei es natürlich nicht einfach ist, das durchzusetzen, wenn die Leute stur sind und man es nicht richtig nachweisen kann.

Hier in meiner Gegend gibt es auch sehr viel Gekläffe, sehr viele Hunde die bei der kleinsten Gelgeneheit anschlagen, auch der Nachbarshund.
Aber beim Nachbarn weiß ich, dass sie sich doch bemühen das einzudämmen und es wurde auch schon besser, nachdem der andere Nachbar von oben sich augenzwinkernd beschwert hat, dass er das Getöse nicht hinnehmen würde, wenn er Frühschicht hat.
Sind auch nette Leute mit denen man reden kann.
Und die anderen Hunde sind glücklicherweise alle weit genug weg, dass ich damit leben kann.
Gerade kläfft wieder einer. ^^


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Ja, in der Schweiz kann man die Polizei anrufen. Nur das es langfristig nützt ist leider viel nötig und das grösste Problem. Zumindest in unserer Gegend ist, dass die betreffenden Hunde irgendwann im Keller oder Zwinger mit extremen Sichtschutzwänden vor sich hin vegetieren. Die Polizei kümmert sich um die Lärmbelästigung, nicht in erster Linie das Wohl der Hunde.
Ist hier ja auch so, aber da muss man sich dann eben entscheiden. Rein rechtlich kann die Polizei eben ne die Lärmbelästigung abstellen wenn das OA nicht greifbar ist.
 
Zum Nachbarproblem: im Nachhinein muß ich sagen, habe ich einen Fehler gemacht. Den Gang zum RA hätte ich mir sparen können bzw. sogar müssen. Ebenso das OA. Als sich beide Parteien inkl. den Anwälten mit einem Schlichter vor Ort trafen, war das Thema eigentlich geklärt. Eigentlich schon vorher, weil die Nachbarn den Hund einen Tag bevor der Schlichtertermin angesagt war, ins Tierheim brachten. Daher würde ich in Zukunft, bei irgendwelchen Nachbarthemen, erstmal einen Schlichter einschalten.

Der Schlichter bringt die Sache auf eine sachliche Ebene runter. Die jeweiligen Anwälte der Parteien machen eher das Gegenteil, die wollen Geld verdienen. Nachdem der Schlichter also seinen Job hier und grundsätzliche seine Aufgaben erklärte war klar, das was jetzt der Schlichter vor Ort wie sieht, wird auch das sein was am Ende bei einer Gerichtsverhandlung rauskommen wird. Im Grunde Geld, Zeit und Nerven gespart.

Meine Nachbarn haben wieder einen Hund aber den Zwinger hat der von innen noch nicht gesehen. Bleibt zu hoffen das es so bleibt.

Ich würde jtzt wenigsten einen Monat ein Belltagebuch führen. Dadurch kann man sich erstmal selbst überprüfen ob man denn nicht doch zu sensibel reagiert und zweitens ist das was, womit der Schlichter arbeiten kann. Dann noch ein letzter Versuch mit dem Nachbarn zu reden und wenn das nichts bringt, einen Schlichter anrufen und den Fall schildern.
 
Ich würde jtzt wenigsten einen Monat ein Belltagebuch führen. Dadurch kann man sich erstmal selbst überprüfen ob man denn nicht doch zu sensibel reagiert und zweitens ist das was, womit der Schlichter arbeiten kann. Dann noch ein letzter Versuch mit dem Nachbarn zu reden und wenn das nichts bringt, einen Schlichter anrufen und den Fall schildern.
Grundsätzlich ein sehr guter und nützlicher beitrag :dafuer:

Aber im Fall vom TE geht es ja um den eigenen Hund, der bellt und der TE regt sich über die Leute auf, die sich daran stören
 
Dann muss er ein fluchtagebuch fuehren und nachher den fussgaenger wegen ruhestoerung anzeigen.
 
Zum Nachbarproblem: im Nachhinein muß ich sagen, habe ich einen Fehler gemacht. Den Gang zum RA hätte ich mir sparen können bzw. sogar müssen. Ebenso das OA. Als sich beide Parteien inkl. den Anwälten mit einem Schlichter vor Ort trafen, war das Thema eigentlich geklärt. Eigentlich schon vorher, weil die Nachbarn den Hund einen Tag bevor der Schlichtertermin angesagt war, ins Tierheim brachten. Daher würde ich in Zukunft, bei irgendwelchen Nachbarthemen, erstmal einen Schlichter einschalten.

Der Schlichter bringt die Sache auf eine sachliche Ebene runter. Die jeweiligen Anwälte der Parteien machen eher das Gegenteil, die wollen Geld verdienen. Nachdem der Schlichter also seinen Job hier und grundsätzliche seine Aufgaben erklärte war klar, das was jetzt der Schlichter vor Ort wie sieht, wird auch das sein was am Ende bei einer Gerichtsverhandlung rauskommen wird. Im Grunde Geld, Zeit und Nerven gespart.

Meine Nachbarn haben wieder einen Hund aber den Zwinger hat der von innen noch nicht gesehen. Bleibt zu hoffen das es so bleibt.

Ich würde jtzt wenigsten einen Monat ein Belltagebuch führen. Dadurch kann man sich erstmal selbst überprüfen ob man denn nicht doch zu sensibel reagiert und zweitens ist das was, womit der Schlichter arbeiten kann. Dann noch ein letzter Versuch mit dem Nachbarn zu reden und wenn das nichts bringt, einen Schlichter anrufen und den Fall schildern.


Danke Matthias. :hallo:

Wie müsste man denn weiter vorgehen, wenn das Dauerbellen dann trotzdem nicht enden würde, welche rechtliche Handhabe hat man dann weiterhin?
Weißt Du das auch?

...
 
also mir wurde damals gesagt, das OA ist nicht zuständig, das wäre ein zivielrechtliches Thema also ab zum Anwalt. Je nachdem wie der Anwalt drauf ist, gibts entweder nach 1-2 Schreiben zur Gegenseite oder nach 20 einen Termin vor Gericht. Da sollte das Thema dann geregelt werden. Ausschlaggebend ist hier die Aussage des Schlichters, was oftmals Anwälte oder sogar Richter sind.
 
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