Presseerklärung der Expertenrunde LVO-NRW!

L

Lupo

... wurde gelöscht.
Presseerklaerung
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der Expertenkommission zur Bewertung der LHV NRW

Nachdem wir, die Unterzeichner dieses Schreibens, auf Einladung der Regierungsfraktionen von SPD und Buendnis 90/Die Gruenen
bereits am 8. September zu einem Fachgespraech zur neuen Landeshundeverordnung in den Duesseldorfer Landtag eingeladen wurden,
fand am Montag (25. September) im Landtag eine weitere Anhoerung auf Initiative der FDP statt.

Irritiert durch die Tatsache, dass unser am 8. September erarbeiteter Konsens, der auch vom ueberwiegenden Teil der Medien bis ins
Detail korrekt wiedergegeben wurde, von Umweltministerin Ministerin Baerbel Hoehn spaeter ins Gegenteil verkehrt wurde, beschlossen
wir nach der Anhoerung am Montag, unsere Position zur Landeshundeverordnung NRW diesmal in einer gemeinsamen Erklaerung
deutlich zu machen. Dabei verzichten wir allerdings darauf, detaillierte Aenderungsvorschlaege zur LHV zu unterbreiten. Diese wurden
von uns in der Vergangenheit bereits mehrfach vorgelegt, blieben bislang aber von der Landesregierung unberuecksichtigt.

Stattdessen wollen wir noch einmal darlegen, warum die Landeshundeverordnung NRW in der Fassung vom 30. Juni bei uns auf ebenso
schwerwiegende wie grundlegende Bedenken stoesst:

Ad 1: Unter saemtlichen Juristen der Expertenkommission besteht Einigkeit darueber, dass die Verordnung mit Grundsaetzen
rechtsstaatlichen Handelns unvereinbar ist. Abgesehen davon, dass ein so gravierender Eingriff in elementare Lebensbereiche
Zigtausender Buerger allenfalls per Gesetz, keinesfalls jedoch per Verordnung zu regeln ist, bestehen auch erhebliche
verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Verordnung. In ihrer Sitzung am 25. September hat die Kommission daher erneut ihr
Befremden darueber zum Ausdruck gebracht, dass die vom Umweltministerium NRW erlassene Verordnung zu keiner Zeit vom
Justizministerium auf ihre Verfassungs- und Rechtmaessigkeit ueberprueft wurde - obschon das allein deswegen erforderlich gewesen
waere, weil die Verordnung etliche Bundes- bzw. Landesgesetze tangiert.

Ad 2: Nach einhelliger Meinung der Kommission ist die Verordnung nicht geeignet, dem tatsaechlichen Schutzbeduerfnis der Menschen
vor gefaehrlichen Hunden Rechnung zu tragen. Statt den einzelnen unverantwortlichen Halter dingfest und haftbar zu machen, werden
per Verordnung unbescholtene Buerger quasi ueber Nacht zu potentiellen Straftaetern erklaert und in einer bislang einzigartigen
Beweislastumkehr genoetigt, die Behoerden von ihrer Unschuld zu ueberzeugen. Statt beim gefaehrlichen (Hunde-)Individum anzusetzen,
indiziert die Verordnung willkuerlich und pauschalisierend gleich mehr als drei Dutzend (!) Hunderassen. Dieses Vorgehen irritiert umso
mehr, wenn man feststellen muss, dass der weitaus ueberwiegende Teil aller in Liste 1 und 2 aufgefuehrten 42 Rassen in Beissstatistiken

entweder ueberhaupt nicht, lediglich an hinteren Stellen, in keinem einzigen Fall jedoch auf den ersten Raengen dieser Erhebungen
aufgefuehrt wird. Nach uebereinstimmender Auffassung der Kommission soll so dem Buerger offenbar eine Scheinsicherheit vorgekaukelt
werden, frei nach dem Motto: "Je mehr Rassen auf der Liste eines Landes, desto groesser die Sicherheit seiner Buerger". Dass dabei
Rassen gelistet werden, die seit Jahrhunderten ausgestorben sind, nie existierten oder in Deutschland nachweislich weder gezuechtet
noch gehalten werden, sei nur am Rande und deshalb erwaehnt, weil es bei allen Teilnehmern der Expertenrunde erhebliche Zweifel am
Sach- und Fachverstand jener Mitarbeiter des Landesumweltministeriums ausgeloest hat, die an der Erstellung der LHV mitgewirkt haben.


Ad 3: Es erfuellt die Mitglieder der Kommission mit grosser Sorge, dass die Verordnung nicht etwa fuer ein friedvolles Miteinander von
Hundehaltern und Nichthundhaltern eintritt, sondern - im Gegenteil - bestehende Vorurteile und Aengste auf beiden Seiten schuert, dass
sie weite Teile der Bevoelkerung zunehmend polarisiert. Dieser Umstand wiegt umso schwerer, als ein Abwaegen berechtigter Interessen
beider Seiten ueberhaupt nicht erkennbar ist. Dass infolge der Verordnung Menschen wegen der Rassezugehoerigkeit ihres Hundes (nicht

wegen seiner Gefaehrlichkeit) von der Befoerderung durch die Deutsche Bahn AG ausgeschlossen werden, dass ihnen die Wohnung
gekuendigt oder ein bislang voellig unauffaelliger Hund weggenommen wird, hat mit dem Schutz der Bevoelkerung vor gefaehrlichen
Hunden wohl nicht einmal marginal zu tun.

Ad 4: Entgegen aller anderslautender Bekundungen hat das Umweltministerium Zusagen, fuer eine gesicherte Unterbringung der in Folge
der LHV ausgesetzten, beschlagnahmten und in Tierheimen abgegebenen Hunde (vor allem der Anlage 1) ausreichende finanzielle Mittel
bereitzustellen, nicht eingehalten. Statt dessen sind Meldungen von katastrophalen Ueberbelegungen, Toetungsaktionen und anderen
Verstoesse gegen das Tierschutzgesetz an der Tagesordnung. Dass etliche dieser Hunde auf Grund der Unterbringungssituation, aber
auch
durch permanenten Leinen- und Maulkorbzwang deutliche Verhaltensveraenderungen aufweisen, bestaetigt den von der Kommission
schon sehr frueh geaeusserten, vom Umweltministerium aber offenkundig nie ernst genommenen Verdacht: Die Verordnung in der derzeit
gueltigen Form ist eher dazu angetan, verhaltensauffaellige Tiere zu produzieren und das Problem somit zu verschaerfen, anstatt es zu
loesen.

Ad 5: Die Expertenrunde moechte an dieser Stelle noch einmal ihr Befremden darueber zum Ausdruck bringen, dass die erheblichen
Bedenken, die bereits in der mehrstuendigen Anhoerung vom 8. September gegen die aktuelle Fassung der LHV vorgebracht wurden,
bislang in keiner Weise von der Landesregierung beruecksichtigt wurden. Da sich vor allem erheblicher Widerstand der Experten gegen
die Rasselisten und die Beweislastumkehr erhob, ist nicht nachvollziehbar, warum sogar eine Ueberpruefung der Listen vom
Umweltministerium bislang kategorisch abgelehnt wird. Dies ist umso weniger zu verstehen, als in anderen Bundeslaendern die Listen
bereits von Gerichten in Normenkontrollverfahren de facto ausser Kraft gesetzt wurden.

Duesseldorf, 28. September 2000

Manfred Arning (Bund Deutscher Kriminalbeamter),
Guenther Bloch (IG unabhaenger Hundeschulen),
Christa Bremer (Verband fuer das Deutsche Hundewesen),
Dr. Rolf Dannemann (Veterinaeramt Wuppertal),
Volker Drews (IG Mensch & Hund),
Dr. Mechthild Fecke-Peitz (Tieraerztekammer Westfalen-Lippe/Bundesverband
praktischer Tieraerzte), S
tephan Giese-Lex (Rechtsanwalt),
Werner Griepenkerl (Club fuer franzoesische Hirtenhunde),
Friedhelm Grunert (IG Mensch & Hund),
Dr. Manfred Herrmann (Allgemeiner Deutscher Rottweiler Klub),
Ulla Keller (Muetter + Kind fuer Hunde),
Hans-Joachim Konnegen (Rechtsanwalt),
Petra Krivy (Club fuer Slovensky Cuvac),
Peter Lange (Journalist),
Simone Lepetit (Rechtsanwaeltin),
Tanja Lex (Rechtsanwaeltin),
Dr. Karl Lucks (Oberstaatsanwalt a.D.)
Alfred Maciejewski (BDK/IG Mensch & Hund),
Armin Meier-Kuehn (Oberstudienrat), A
lexandra Oetker (Liberales Netzwerk)
Norbert Roling (Klub fuer Ungarische Hirtenhunde),
Claudia Schuermann (Bullterrier in Not),
Prof. Dr. Bernd Switalla (Briard Club Deutschland),
Dr. Ursula Teschner (Veterinaeramt Wuppertal),
Thorsten Wegener (Uelzener Versicherungen),
Harald Wiegand (Journalist)
Hartmut Zenk (Verein fuer Deutsche Schaeferhunde).

Gruß
spiny.gif
Lupo
 
  • 29. März 2024
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Hallo Lupo,
( auch mal wieder da
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-)
ein sehr schöner Bericht/ Presseerklärung.
Wird- oder wurde das auch irgendwo veröffentlicht?
Es wäre schön, wenn diese Erklärung in den Zeitungen gedruckt werden würde, und nicht nur im Internet zur Verfügung steht.
 
Hallöchen Lupo!

Das ist ja erfreulich, bleibt nur die Frage ob sich jetzt etwas ändert ?

Falls Du etwas erfahren solltest, wäre ich über Info sehr sehr dankbar.

Schöne Grüße

merlin
 
Also entweder unsere Politiker lesen solche Berichte gar nicht erst oder sie sind einfach zu blöd sie zu begreifen.

Ich fände es mal interessant zu wissen ob es überhaupt seriöse Studien gibt die Gründe für die angebliche Gefährlichkeit bestimmter Hunderassen darlegen.

Ich meine irgentwodurch müssen die doch auf diesen ganzen Schwachsinn kommen.
 
(Rheinische Post vom 03. 10. 2000:

Streit um Hundeverordnung: CDU spricht von Chaos in der Landesregierung / SPD zweifelt

Bei Hunde-Listen bleibt Höhn hart

Von DETLEV HÜWEL
DÜSSELDORF. Trotz Kritik des Koalitionspartners SPD will NRW-Umweltministerin Bärbel Höhn (Grüne) an ihrer umstrittenen Landeshundeverordnung (LHIV) festhalten. Eine Straffung der Listen mit den als potenziell gefährlich eingestuften Tieren werde es nicht geben, sagte gestern ein Ministeriumssprecher dieser Zeitung auf Anfrage. Das bedeutet:
o Zuchtverbot und Maulkorbpflicht für 13 Hundearten („Kampfhunde“), darunter Mastino und Pitbull-Terrier.
o Maulkorbpflicht auch für 29 weitere Tier-Arten der Liste zwei (u.a. Dobermann und Mastiff).
o Außerdem bleibt es bei der Anleinpflicht auch für Hunde ab 20 Kilo bzw. ab einer Wi-derristhöhe von 40 Zentimetern.
o Bei allen drei Gruppen ist ein Sachkunde- und Zuverlässigkeitsnachweis des Halters erforderlich. Außerdem müssen diese Tiere mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Erforderlich ist zudem eine Haftpflichtversicherung. Hierzu gibt es unter-schiedliche Fristen.
Das Umweltministerium wies gestern noch einmal darauf hin, daß Ausnahmegenehmigun-gen von der Maulkorbpflicht erwirkt werden können. Was zu tun ist, sollen die Durchfüh-rungsbestimmungen regeln, die aber noch immer nicht vorliegen. Morgen, so heißt es, treffe Frau Höhn noch mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände zusammen. Dabei handle es sich um ,,die letzte Runde“.
Frau Höhn scheint mithin nicht gewillt zu sein, auf den Koalitionspartner zu zu gehen. Wie berichtet war SPD-Fraktionschef Moron schon vor gut zwei Wochen mit der Ankündigung vorgesprescht, die Hundelisten würden wesentlich gestrafft (,,eingedampft“). Begründung: Ein bundesweiter Flickenteppich unterschiedlichster Regelungen werde von den Bürgern zu Recht nicht akzeptiert. Aus diesem Grund hat sich jetzt auch Innenminister Behrens (SPD) dieser Forderung angeschlossen. Das NRWUmweltministerium zeigt sich indes skeptisch: Man rechne nicht damit, daß es in absehbarer Zeit zu einer bundeseinheitlichen Lösung komme, hieß es. Behrens hat auch angeregt, statt der aufwendigen Sachkundeprüfung eine generelle Anleinpflicht für Hunde in bebauten Gebieten einzuführen. Diese Forderung stößt im Umweltministerium allerdings auf Unverständnis: ,,In den meisten Kommunen besteht eine solche Anleinpflicht doch längst“.
Die CDU sprach gestern von einem Chaos in der Landesregierung. Die LHV könne so kei-nen Bestand haben, ,,weil sie die Gesellschaft in Hundehalter und Hundehasser spaltet, oh-ne die Menschen vor tatsächlich gefährlichen Hunden und verantwortungslosen Züchtern und Haltern zu schützen“, wie der CDU-Politiker Eckhard Uhlenberg meint. Die FDP nennt die neue LHV ,,völlig verfehlt“. Rasselisten seien absolut unsinnig, weil sie bestimmte Arten ungerechtfertigt stigmatisiere, andere potenziell gefährliche Tiere aber außer Acht lasse. Besser seien der Hundeführerschein und eine Heraufsetzung der Bußgelder auf bis zu 50 000 Mark.
 
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