Es wird immer toller im Bundestag in Berlin. Nach der neuesten Presse-Erklärung der FDP-Bundestags-Fraktion (siehe unten) wird deutlich, dass der als "Fortschritt" für die Hundehalter in Wahrheit ein ROT-GRÜNES CHAOS bei der Umsetzung des neuen "BUNDESGESETZES ZUR BEKÄMPFUNG GEFÄHRLICHER HUNDE" ist!
Man könnte auch sagen:
"Learning by Doing" auf Kosten der Bevölkerung!
Die 10 größten Sünden bis heute vom (rot-)grünen Tisch aus Berlin:
1. "Unwiderlegbar gefährliche Hunderassen", z.B. der
Stafford-shire-Bullterrier (Baby-Sitting-Dog in England/ ca. 250Tsd./
Wissenschaft bestreitet Rassengefährlichkeit). Beweisnot gegenüber der EU!
2. "Widerlegbar gefährliche (europäische) Hunderassen" nach deutschen
Rassenlisten, mit Tests, die nichts beweisen und die kein normaler Hund
bestehen kann.
3. Diskriminierung und gesellschaftliche Ächtung von Tierfreunden und
Hundehaltern auf BILD-"Zeitungs"-Niveau mit der Folge eines vergifteten
gesellschaftlichen Klimas und Gefährdung des sozialen Friedens.
4. Einschränkung d. Grundgesetzes Art. 13, Unverletzlichkeit der Wohnung für
Hundehalter, oder auch f. Bürger, die als solche vermutet werden.
5. Außerkraftsetzung von demokratischen Rechts-Prinzipien für Hundehalter
(Umkehr der Beweislast & Einschränkung des Rechtes auf Eigentum),
6. Gesetzlich verordnete eklatante Datenschutzverletzungen für
Hundehalterfamilien,
7. Bundesweit Tausende von Verstößen vom Amtspersonen gegen das
Tierschutz-Gesetz.
8. Geplante Haltungs-, und Ausstellungs-Verbote von weiteren Hunderassen,
wie z.B. Dalmatiner, Boxer, Rottweiler, Dober-mann, Doggen, Schäferhund,
Berner Sennenhund usw., insgesamt 50 Rassen wegen "Qualzuchten".
9. Beschränkung des nationalen und internationalen Tourismus (Hundehalter
können nach dem neuen BHG weder aus noch einreisen, wenn die Rasse Ihres
Hunde auf einer der deutschen Länder-Rassenverbotslisten steht (bisher bis
42 Hunderassen/ohne Qualzuchtrassen)
10. Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel in Sachen
Hundehaltung. Würden gleiche Maßstäbe bei der Haltung eines Fahrzeuges
angelegt werden (Vergleich 3 Tote Menschen im Jahr durch Hunde/ 15 Tsd. Tote
durch KFZ's) würde die deutsche Industrie schon nicht mehr existieren.
("GottseiDank" ist der Bundeskanzler kein "Hunde"-, sondern ein Auto-Mann.)
Unser Kommentar:
Wann endlich sind die mehr als 5 Millionen deutschen Hundehalter es leid,
unter den wenigen hundert un- fähigen Regierungs-Politikern von ROT/SCHWARZ
& GRÜN leiden zu müssen?
Wann endlich solidarisieren sich Tierschutz-, Tierrechts-und Hundfreunde
sowie Bürgerrechtler zu einer
"Vernunfts-Allianz der Anständigen"?
Und wann endlich sind es die Politiker in Ländern und Bund leid, sich immer
wieder von wenigen, nicht gewählten und selbsternannten "Medien-Diktatoren"
(BILD) vorführen zu lassen, und bestimmen selbst wieder die vernünftige
Politik unter Einbeziehung von Fachleuten & Wissenschaft. (Diese Anhörungen
wurden vor Beschluss des Gesetzes von der FDP beantragt und von
ROT/GRÜN/SCHWARZ abgelehnt!)
Unser Appell:
Solidarisiert Euch! Bitte macht mit bei der Aktion Hermes! Wenn jeder von
Euch aus seinem Umfeld 10 E-Mail-Adressen sendet, dan sind wir ganz schnell
bis zum Jahresende mehr als 200.000 Hermes-Teilnehmer.
Meldet Eure E-Mail-Adressen bei Hermes unter:
[email protected]
Unterstützt die für Euren Kreis zuständigen FDP-Politiker (soweit diese
gegen Rassenlisten sind) und/oder tretet direkt selbst in den nächsten
FDP-Ortsverband ein, und mischt Euch selbst aktiv in die Politik ein.
Demokratischer geht's nimmer! Ihr wißt ja: Jedes Volk hat die Regierung, die
es verdient. Also wollen wir mal dafür sorgen, dass die Grundrechte für alle
in Deutschland gelten!
Und nun die neueste Presse-Erklärung der FDP im Deutschen Bundestag.
FDP Pressemitteilung vom 17.05.2001
Pressemitteilung vom 17.05.2001/ F.D.P. Bundestagsfraktion
KOPP: Gesetz zur Bekämpfung von Kampfhunden wird zur Satire
BERLIN. Zur Beratung des Gesetzes zur Bekämpfung gefährlicher Hunde auf
Antrag der FDP im erklärt die zuständige Sprecherin der
FDP-Bundestagsfraktion, Gudrun KOPP:
Chaos bei der Umsetzung des Gesetzes zur Bekämpfung gefährlicher Hunde: Auf
Anfrage der FDP nahmen Vertreter des Verbraucher- und Innenministeriums
Stellung zu Problemen des Reiseverkehrs mit sogenannten gefährlichen Hunden
bei der Einfuhr/dem Verbringen in das Inland. Demnach ist ein
Ausnahmenkatalog in Vorbereitung, der für Reisende mit sogenannten
gefährlichen Hunden gelten soll. Vom Einreise-verbot sollen ausgenommen
werden:
1. Touristen, die für zwei bis vier Wochen nach Deutschland reisen, das
heißt: Rasseliste-Hunde, die nach Meinung der rot-grünen Bundesregierung als
gefährlich gelten, dürfen also von ausländischen Touristen sehr wohl nach
Deutschland mitgebracht werden.
2. Personen mit Dienst- und Begleithunden (Blindenhunden
Interessant ist die widersprüchliche Einschätzung der Bundesregierung, dass
sogenannte gefährliche Kampfhunde durchaus auch als Blinden- und
Begleithunde für einsatzfähig gehalten werden.
3. Hunde von Diplomaten: Diplomaten dürfen sogenannte Kampfhunde nach
Deutschland mitbringen, ausländische Soldaten jedoch nicht. So wurden
US-amerikanische Armeeangehörige in Bayern von den deutschen Behörden zur
Abgabe ihrer "Kampfhunde" binnen kürzester Frist aufgefordert.
Welch ein Chaos im Regierungslager! Es zeigt sehr deutlich die mangelhafte
Fachkunde der Bundesregierung und beweist einmal mehr die Unsinnigkeit,die
Gefährlichkeit von Hunden per Rasse- listezuordnung definieren zu wollen.
Das Gesetz zur "Bekämpf-ung gefährlicher Hunde" muß schnellstens zurück
genommen wer-den, denn es schränkt darüber hinaus Datenschutz und
Bürger-rechte massiv ein.Gegen gefährliche Hunde hilft der Wesenstest bei
Hunden, der Sachkundenachweis für ihre Halter, und ein Heimtierzuchtgesetz
gegen Qualzüchtungen.
Dr. Rolf Steltemeier Telefon (0 30) 2 27-5 11 31
[email protected]
Man könnte auch sagen:
"Learning by Doing" auf Kosten der Bevölkerung!
Die 10 größten Sünden bis heute vom (rot-)grünen Tisch aus Berlin:
1. "Unwiderlegbar gefährliche Hunderassen", z.B. der
Stafford-shire-Bullterrier (Baby-Sitting-Dog in England/ ca. 250Tsd./
Wissenschaft bestreitet Rassengefährlichkeit). Beweisnot gegenüber der EU!
2. "Widerlegbar gefährliche (europäische) Hunderassen" nach deutschen
Rassenlisten, mit Tests, die nichts beweisen und die kein normaler Hund
bestehen kann.
3. Diskriminierung und gesellschaftliche Ächtung von Tierfreunden und
Hundehaltern auf BILD-"Zeitungs"-Niveau mit der Folge eines vergifteten
gesellschaftlichen Klimas und Gefährdung des sozialen Friedens.
4. Einschränkung d. Grundgesetzes Art. 13, Unverletzlichkeit der Wohnung für
Hundehalter, oder auch f. Bürger, die als solche vermutet werden.
5. Außerkraftsetzung von demokratischen Rechts-Prinzipien für Hundehalter
(Umkehr der Beweislast & Einschränkung des Rechtes auf Eigentum),
6. Gesetzlich verordnete eklatante Datenschutzverletzungen für
Hundehalterfamilien,
7. Bundesweit Tausende von Verstößen vom Amtspersonen gegen das
Tierschutz-Gesetz.
8. Geplante Haltungs-, und Ausstellungs-Verbote von weiteren Hunderassen,
wie z.B. Dalmatiner, Boxer, Rottweiler, Dober-mann, Doggen, Schäferhund,
Berner Sennenhund usw., insgesamt 50 Rassen wegen "Qualzuchten".
9. Beschränkung des nationalen und internationalen Tourismus (Hundehalter
können nach dem neuen BHG weder aus noch einreisen, wenn die Rasse Ihres
Hunde auf einer der deutschen Länder-Rassenverbotslisten steht (bisher bis
42 Hunderassen/ohne Qualzuchtrassen)
10. Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel in Sachen
Hundehaltung. Würden gleiche Maßstäbe bei der Haltung eines Fahrzeuges
angelegt werden (Vergleich 3 Tote Menschen im Jahr durch Hunde/ 15 Tsd. Tote
durch KFZ's) würde die deutsche Industrie schon nicht mehr existieren.
("GottseiDank" ist der Bundeskanzler kein "Hunde"-, sondern ein Auto-Mann.)
Unser Kommentar:
Wann endlich sind die mehr als 5 Millionen deutschen Hundehalter es leid,
unter den wenigen hundert un- fähigen Regierungs-Politikern von ROT/SCHWARZ
& GRÜN leiden zu müssen?
Wann endlich solidarisieren sich Tierschutz-, Tierrechts-und Hundfreunde
sowie Bürgerrechtler zu einer
"Vernunfts-Allianz der Anständigen"?
Und wann endlich sind es die Politiker in Ländern und Bund leid, sich immer
wieder von wenigen, nicht gewählten und selbsternannten "Medien-Diktatoren"
(BILD) vorführen zu lassen, und bestimmen selbst wieder die vernünftige
Politik unter Einbeziehung von Fachleuten & Wissenschaft. (Diese Anhörungen
wurden vor Beschluss des Gesetzes von der FDP beantragt und von
ROT/GRÜN/SCHWARZ abgelehnt!)
Unser Appell:
Solidarisiert Euch! Bitte macht mit bei der Aktion Hermes! Wenn jeder von
Euch aus seinem Umfeld 10 E-Mail-Adressen sendet, dan sind wir ganz schnell
bis zum Jahresende mehr als 200.000 Hermes-Teilnehmer.
Meldet Eure E-Mail-Adressen bei Hermes unter:
[email protected]
Unterstützt die für Euren Kreis zuständigen FDP-Politiker (soweit diese
gegen Rassenlisten sind) und/oder tretet direkt selbst in den nächsten
FDP-Ortsverband ein, und mischt Euch selbst aktiv in die Politik ein.
Demokratischer geht's nimmer! Ihr wißt ja: Jedes Volk hat die Regierung, die
es verdient. Also wollen wir mal dafür sorgen, dass die Grundrechte für alle
in Deutschland gelten!
Und nun die neueste Presse-Erklärung der FDP im Deutschen Bundestag.
FDP Pressemitteilung vom 17.05.2001
Pressemitteilung vom 17.05.2001/ F.D.P. Bundestagsfraktion
KOPP: Gesetz zur Bekämpfung von Kampfhunden wird zur Satire
BERLIN. Zur Beratung des Gesetzes zur Bekämpfung gefährlicher Hunde auf
Antrag der FDP im erklärt die zuständige Sprecherin der
FDP-Bundestagsfraktion, Gudrun KOPP:
Chaos bei der Umsetzung des Gesetzes zur Bekämpfung gefährlicher Hunde: Auf
Anfrage der FDP nahmen Vertreter des Verbraucher- und Innenministeriums
Stellung zu Problemen des Reiseverkehrs mit sogenannten gefährlichen Hunden
bei der Einfuhr/dem Verbringen in das Inland. Demnach ist ein
Ausnahmenkatalog in Vorbereitung, der für Reisende mit sogenannten
gefährlichen Hunden gelten soll. Vom Einreise-verbot sollen ausgenommen
werden:
1. Touristen, die für zwei bis vier Wochen nach Deutschland reisen, das
heißt: Rasseliste-Hunde, die nach Meinung der rot-grünen Bundesregierung als
gefährlich gelten, dürfen also von ausländischen Touristen sehr wohl nach
Deutschland mitgebracht werden.
2. Personen mit Dienst- und Begleithunden (Blindenhunden
Interessant ist die widersprüchliche Einschätzung der Bundesregierung, dass
sogenannte gefährliche Kampfhunde durchaus auch als Blinden- und
Begleithunde für einsatzfähig gehalten werden.
3. Hunde von Diplomaten: Diplomaten dürfen sogenannte Kampfhunde nach
Deutschland mitbringen, ausländische Soldaten jedoch nicht. So wurden
US-amerikanische Armeeangehörige in Bayern von den deutschen Behörden zur
Abgabe ihrer "Kampfhunde" binnen kürzester Frist aufgefordert.
Welch ein Chaos im Regierungslager! Es zeigt sehr deutlich die mangelhafte
Fachkunde der Bundesregierung und beweist einmal mehr die Unsinnigkeit,die
Gefährlichkeit von Hunden per Rasse- listezuordnung definieren zu wollen.
Das Gesetz zur "Bekämpf-ung gefährlicher Hunde" muß schnellstens zurück
genommen wer-den, denn es schränkt darüber hinaus Datenschutz und
Bürger-rechte massiv ein.Gegen gefährliche Hunde hilft der Wesenstest bei
Hunden, der Sachkundenachweis für ihre Halter, und ein Heimtierzuchtgesetz
gegen Qualzüchtungen.
Dr. Rolf Steltemeier Telefon (0 30) 2 27-5 11 31
[email protected]