plötzlich völlig verzweifelt&misstrauisch..

missbulli

Hallo,

Ich hoffe das ich hier richtig bin.
Ich glaube ich habe tierischen Mist gebaut.. wollte meinem Mann zum Geb. Eine Freude machen und ihm den Wunsch eines Miniatur Bullterrier erfüllen.
Wie das dann leider manchmal ist.. hab ich das ganze wohl völlig überstürzt und den nächst besten Hund angeschaut & auch angezahlt & mich im nachhinein erst schlau darüber gemacht was da zum anmelden alles nötig ist.

Jetzt habe ich ein paar fragen und würde mich echt über erfahrene hundebesitzer freuen die sich mehr auskennen als -leider- ich :(.

Ich habe einen Welpen gekauf/angezahlt der laut anzeige eine miniature bullterrier mutter hat. Die mutter habe ich gesehen,der vater ist jedoch unbekannt da ZWEI miniatur bullterrier in frage kommen. Von denen wurden fotos gezeigt... (ja ich weiss es hätten sonst was für hunde sein können)..

Nun siehts so aus das der hund ausser einem impfpass noch nur nen nachweis haben wird das die mutter eine reinrassige mini bulli dame ist sowie eine bestätigung von einer tierärztlichen erstuntersuchung mit allen impfungen entwurmung usw.

Sowas wie diese vdh papiere gibts wohl nich.

Desweiteren stand auf dieser ahnentafel der mutter miniature bullterrier und darunter manstoppers und der name des tieres.

Was bedeutet denn dieses manstoppers?

Bin völlig am ende und im mom wirklich stinksauer auf mich selbst ob ich nich doch zu schnell gehandelt hab.

Kriege ich den hund so angemeldet mit dem impfbuch (da steht miniature bullterrier drin) und mit der kopie der mütterlichen ahnentafel?

oder kann ich da probleme bekommen und zahle nachher das zehnfache an gutachten usw?

Bitte um hilfe..
 
  • 28. März 2024
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Hi missbulli ... hast du hier schon mal geguckt?
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Manstopper's dürfte der Name des Zwingers sein, aus dem die Hündin stammt. Der Zwingername wird dem Rufnamen bei Hunden mit Papieren vorangestellt.

Tja, hmhh, das ist schwierig. Wenn du die Papiere beider Elterntiere hättest, wäre es sicherlich einfacher.

Soweit ich weiß, machen es bei MiniBullis ohne Papiere (und das ist bei deinem der Fall, vollständige Papiere hast du ja nicht) einige Bundesländer so, dass die eine bestimmte Schulterhöhe als Obergrenze ansetzen. Bleibt der Hund drunter, zählt er als Mini, wird er größer, zählt er als Standard-Bulli und hat entsprechende Auflagen sowie evt. erhöhte Steuern. Die Auflagen variieren - je nach Bundesland - es gibt auch welche, wo auf der Standardbulli nicht gelistet ist. Wo wohnst du denn?

Solltest du in einem Bundesland leben, wo der Standardbulli auf der Liste steht, kannst du nur hoffen, dass der Welpe klein bleibt...

Wenn du auf der sicheren Seite sein willst, tritt vom Kauf zurück. Noch ist der Hund ja nicht bei dir. Der Verkäufer kann immer noch einen andren Käufer finden und sollte dir dein Geld zurückgeben und gut.

Seriös ist das so nämlich keinesfalls, und wenn du zB in NRW lebst, wo nur der MiniBulli nicht auf der Liste steht und von Privat angeschafft werden darf, ist es wirklich gefährlich für den Hund. Wenn der nachher, wenn er ausgewachsen ist, plötzlich als Stadard-Bulli eingestuft wird, stehst du ziemlich dumm da, weil du unerlaubt von privat einen Listenhund angeschafft hast.
 
"manstopper" verheißt aber nichts erstrebenswertes , wenn man das mal in der Hundewelt googlet , - ich würde mich noch mal ganz genau bei dem Züchter informieren und im Zweifel von dem Kauf zurücktreten , zur Not mit Schaden.

LG Barbara
 
Vielen Dank erstmal für die Antwort wir wohnen in NRW. Jetzt bin ich wenigstens etwas schlauer.
Das Muttertier war keine 40cm gross & die 'potenziellen' Väter sahen auf den Fotos auch nicht riesig aus..

Wie wird das denn gehandhabt mit den Papieren der Mutter,da der Vater ja quasi unbekannt ist könnte es ja auch rein theoretisch im unglücksfall ein mischling sein?

Vom Kauf zurücktreten wäre natürlich eine möglichkeit.. dann hätte ich die anzahlung aber ja quasi in den sand gesetzt. Denn der verkäufer sagte er behält das geld ein wenn der hund nicht abgeholt werden würde..
 
Vom Kauf zurücktreten wäre natürlich eine möglichkeit.. dann hätte ich die anzahlung aber ja quasi in den sand gesetzt.

Besser ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken OHNE Ende-für beide Seiten. :(

Denn der verkäufer sagte er behält das geld ein wenn der hund nicht abgeholt werden würde..

Darf er denn das Geld einbehalten?Ich kenn mich da nicht so aus^^

Hast du was unterschrieben oder war das ne mündliche Vereinbarung?
 
Es gibt keine Papiere für diesen Welpen - und die Papiere der Mutter sind m. W. n. unerheblich für die Anmeldung des Welpens...

Und somit würde ich mich auf Schwierigkeiten beim Anmelden einrichten.

Vor allem - was passiert, wenn er über die Abmessungen hinaus wächst?

Seriös ist das so nämlich keinesfalls, und wenn du zB in NRW lebst, wo nur der MiniBulli nicht auf der Liste steht und von Privat angeschafft werden darf, ist es wirklich gefährlich für den Hund. Wenn der nachher, wenn er ausgewachsen ist, plötzlich als Stadard-Bulli eingestuft wird, stehst du ziemlich dumm da, weil du unerlaubt von privat einen Listenhund angeschafft hast.

Dann hast Du deutlich ein Problem.
 
@Joketi ich weiss es ehrlich gesagt auch nicht. Also schriftlich habe ich zwar das ich angezahlt habe,jedoch steht da nicht drin das ich bei nicht abholung das geld nicht wiederbekomme. Aber gesagt hat er das schon.

@christine1965 ja da hast du Recht. Sind diese Messungen denn Pflicht?
 
Nee, der Hund hat es. - Der wird dann eingezogen und kommt ins Tierheim.

Und allein, wenn der Verkäufer dir schon so kommt, ist das doch ein Zeichen, dass es alles andere als seriös ist. Diese Größengrenzen sind völlig willkürlich. Es gibt immer wieder auch Minibullis mit einwandfreien Papieren, die problemlos größer werden, wo die Behörden versuchen, den Besitzern einen Strick draus zu drehen. (Gibt's auch Threads hier im Forum dazu). Dürfen sie aber nicht, die Papiere sind verbindlich.

Nur - wenn du keine Papiere hast, bist du unter Umständen angeschmiert.

Sitzt der Züchter denn auch in NRW?
 
@Joketi ich weiss es ehrlich gesagt auch nicht. Also schriftlich habe ich zwar das ich angezahlt habe,jedoch steht da nicht drin das ich bei nicht abholung das geld nicht wiederbekomme. Aber gesagt hat er das schon.

@christine1965 ja da hast du Recht. Sind diese Messungen denn Pflicht?


Die Behörde wird notfalls, wenn keine Papiere hast, den Hund erstmal so anmelden. Es wird dann aber, soweit mir bekannt, ein Termin gemacht, wenn der Hund ausgewachsen ist, und nachgemessen.

Es sei denn, du hast großes Glück. Aber ist halt die Frage, ob man sich darauf verlassen mag...
 
Wenn Du Dich nicht um die Anzahlung streiten möchtest, dann würd ich dies als Lehrgeld verbuchen.... Auf den Kauf zu bestehen , kann noch viel teurer werden...
 
@lektoratte Ja richtig, also es ist auf jedenfall n Risiko..
Der Züchter der Mutter is sesshaft in bergisch gladbach. Bin momentan am hin u her googeln in der Hoffnung ihn zu finden.
Der Besitzer des von mir gekauften/reservierten Welpen,ist kein Züchter sondern die Deckung war mehr oder weniger ein Unfall. (Seine Worte)..
 
Tritt von dem Kauf zurück. Ja es is schade um den Kleinen aber wenn der Kerl echt schon so rüber kommt...ei ei ei ei :(
Das hast du wirklich nur mit dem Bauchgefühl vereinbart kann das sein?^^

Aber darauf zu hoffen das er nicht größer wird, is ja auch keine Lösung.
 
Wieso denn verschenken?
Wenn da ja nur steht, dass du eine Anzahlung getätigt hast, aber NICHT, dass er das Geld einbehält wenn du den Hund nicht abholen kommst, würd ich mir darum kein Kopf machen^^ Sagen kann man viel wenn der Tag lange is.
 
Ich würd's nicht machen.

Und "Unfall"? - Mit zwei Rüden, die als "Täter" in Frage kommen? Das ist doch irgendwie seltsam.
Wer weiß, welcher Rüde aus der Nachbarschaft noch alles als Vater in Frage kommt, und wie groß der Hund dann auskommt?

Wenn die Papiere von der Mutter nicht vom VDH sind, und nicht vom FCI, ist es sowieso Essig mit der Anerkennung, und am Ende wird der Hund vielleicht noch als Standardbulli-Mix eingestuft und ihr habt wieder dasselbe Problem!

Eine andere Frage wäre, wie diese Unfallwelpen dann gesundheitlich beieinander sind. Bei Minis gibt es mindestens eine erbliche Erkrankung, die gehäuft auftritt (PLL: eine Augenkrankheit). Die Rasse ist "klein", es gibt nicht so viele Zuchttiere. Es ist also absolut nicht egal, welcher Rüde welche Hündin deckt. Ist einer Träger vom Gen für dieses PLL, muss der andere Hund frei davon sein, damit die Welpen nicht von beiden Eltern wieder das PLL-Gen erben könnten, sonst wird der Hund krank und erblindet mit einiger Wahrscheinlichkeit irgendwann.

Ich bin mir recht sicher, danach hat der Besitzer der Mutterhündin nicht unbedingt geschaut.

Schau lieber in Ruhe nach eine guten VDH-Züchter. Da musst du unter Umständen mit dem Geburtstagsgeschenk noch etwas warten, aber dafür könnt ihr es am Ende dann auch ganz sicher behalten und es bleibt hoffentlich lange gesund. :)
 
Ja seltsam kommt mir das jetzt auch alles vor ohmann,dieses manstoppers hab ich anfangs total überlesen und fing dann an zu zweifeln. Jetzt seh ich das ich echt in so n'mega fettnäpfchen getreten bin.

Die Papiere der Mutter sind vom EKU ?
 
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