Pitbull fällt in Wiesbaden Spaziergänger an

Mark

20 Jahre Mitglied
Quelle:

Rasender Pitbull fällt Spaziergänger an

Bisse und schwere Verletzungen / Kampfhund soll getötet werden / Anzeige gegen Halterin


Ein Fall von gefährlicher Körperverletzung durch einen Kampfhund hat die Wiesbadener Öffentlichkeit aufgeschreckt. Das Opfer: Ein 53-jähriger Mann, der vor einer Gaststätte am Hirschgraben/Römerberg von einem Pitbull gebissen und dabei schwer verletzt wurde. Die 25-jährige Besitzerin, die eine Gaststätte führt, hatte den Leinenzwang nicht ernst genommen und das Tier frei umherlaufen lassen. Gegen die Frau wurde Strafanzeige erstattet. Sie muss überdies damit rechnen, dass ihr Hund, der einer als gefährlich eingestuften Rasse angehört - insgesamt gibt es drei davon - getötet wird.

Der Zwischenfall hatte sich am Mittwoch gegen 17.30 Uhr ereignet. Am Römerberg ging zu diesem Zeitpunkt der 53-Jährige mit seinem kleinen Hund der Rasse „Düyon“ spazieren, der auf dem Gehweg frei herumlief. „Plötzlich kam aus einer Gaststätte ein Pitbull, griff den kleinen Hund an und biss sich an ihm fest“, heißt es im Polizeibericht. Als der Besitzer des Tieres diesem zur Hilfe eilen wollte, wurde er von dem Kampfhund mehrfach in den Genitalbereich gebissen.


Ein zufällig vorbeikommender Passant hatte zuvor noch vergeblich versucht, das rasende Tier wegzureißen. Doch das gelang erst der 25-jährigen Halterin des Pitbull, die sich in der Gaststätte aufhielt und durch laute Schreie des verletzten Mannes aufmerksam geworden war. Die Frau brachte das Tier schließlich unter Kontrolle, sperrte es in der Gaststätte ein. Der Polizei gegenüber gab sie an, ihr Hund habe noch nie auffällig und aggressiv reagiert. Deshalb habe sie auch die Gaststättentür offengelassen, „damit der Hund draußen spielen konnte.“ Der Verletzte wurde ins Krankenhaus eingeliefert, der Kampfund kam ins Tierheim.


Von einem klaren, eindeutigen Verstoss der Halterin gegen die bestehenden Rechtsvorschriften geht Stadträtin Inge Vittoria, die für das Ordnungsamt zuständige Dezernentin, aus. Die Frau habe den inzwischen dreieinhalb Jahre alten Pitbull zwar ordnungsgemäß registrieren lassen; auch habe der Hund am 8. August vergangenen Jahres die bindend vorgeschriebene Wesensprüfung bestandend. „Aber er hätte zwingend an der Leine geführt werden müssen und durfte keinesfalls frei herumlaufen, wie geschehen“, sagte die Dezernentin. Einen Maulkorb habe das Tier allerdings nicht tragen müssen.


Auch wenn der Pitbull bisher in keine anderen, ähnlichen Vorfälle verwickelt war - die Stadt ist entschlossen, das Tier töten zu lassen. Voraussetzungen dafür schafft Paragraph 11 der „Landesverordnung zur Gefahrenabwehr über das Halten und Führen gefährlicher Hunde“. Darin heißt es: „Die Tötung ist anzuordnen, wenn der Hund einen Menschen getötet oder ernstlich verletzt hat.“ Letzteres treffe im vorliegenden Fall zu, argumentierte Stadträtin Inge Vittoria. Gegen das Tötungsverlangen wird die Halterin des Pitbull möglicherweise Rechtsmittel einlegen. Dass es ihr allerdings noch einmal gestattet sein könnte, einen Kampfhund zu halten, wurde im Rathaus gestern bezweifelt. Inge Vittoria zur grundsätzlichen Problematik: „Wenn jemand beobachten sollte, das ein Pitbull frei herumläuft, bitte sofort das Ordnungsamt verständigen.“




Gruss
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Mark
 
  • 25. April 2024
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