OVG Koblenz zur Listenhundesteuer: € 1000 sind in Ordnung

hund

15 Jahre Mitglied
€ 1000 für einen Listenhund (Ersthund) sind in Ordnung urteilte das OVG Koblenz in einer Berufungsverhandlung. Geklagt hatte ein Bürger der Gemeinde Schüller. Ein normaler Hund kostet dort € 60 Hundesteuer. Die Haltungskosten von angenommenen € 800 werden nach Auffassung des Gerichts nicht wesentlich bei einer Steuer von € 1000 überschritten; eine erdrosselnde Wirkung habe die erhobene Steuer deshalb nicht.
 
  • 24. April 2024
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OVG Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung vom 08.02.2017 zum Urteil 6 A 10616/16.OVG vom 17.01.2017
 
Das Urteil bestätigt die bisherige Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtes Koblenz. Ich war dort schon vor einigen Jahren in ähnlicher Angelegenheit erfolglos. Ich denke, in Anbetracht der ewig klammen Kassen unserer Kommunen, darf kein anderes Urteil erwartet werden. Hier würde es mich nicht wundern, wenn sich der rheinland-pfälzische Gemeinde- u. Städtebund bei bis zum 16fachen des Regelhundesteuersatzes schon kundig gemacht hat, bevor er seinen Gemeinden diese Mustersatzung zukommen lies. Es ist schon merkwürdig, denn bislang wurde nie begründet, wieso grundsätzlich gerade das 16fache, was zugleich den Höchstsatz darstellt, von den meisten Gemeinden für notwendig erachtet wird, um die Zahl der Listenhunde u. gefährlichen Hunde in den Gemeinden in RLP einzuschränken. Hier steht offensichtlich nur die Einnahmeerzielungsabsicht im Vordergrund; mit notwendiger Gefahrenabwehr hat dies wirklich nur am Rande zu tun.
 
Habe ich auf FB gelesen und war ernsthaft geschockt.

Bleibt nur zu sagen, zieht nach Wutha bie Eisenach, hier ist ein Hund ein Hund und wird mit 60€ besteuert :)

PS: Eisenach liegt allerdings bei 600€ *würg*
 
bislang wurde nie begründet, wieso grundsätzlich gerade das 16fache, was zugleich den Höchstsatz darstellt, von den meisten Gemeinden für notwendig erachtet wird
Das erklärt sich doch von selbst: eben weil es der Höchstsatz ist.
 
Gerichte in RLP haben das 16fache der in der Gemeinde für einen "normalen" Ersthund fälligen Steuer nicht beanstandet, aber bei einen Betrag von € 1500 eine erdrosselnde Wirkung festgestellt. Irgendwo zwischen dem jetzigen Urteil des OVG Koblenz (€1000) und dem Eintritt der erdrosselnden Wirkung (max. €1499) kann der Höchststeuersatz nun liegen, wenn er das 16fache der normalen Hundesteuer der Gemeine nicht überschreitet. Mir erschließt sich nicht, wie die Gerichte auf gerade das 16fache der normalen Hundesteuer kommen. Ist der in der Gemeinde gehaltene "gefährliche Hund" 16x gefährlicher als ein dort nicht als gefährlich eingestufter Hund? Ist doch lächerlich!
 
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Was könnte man eigentlich unternehmen, um den Bestand an unfähigen Politikern und ihnen wohlgesonnenen Richtern zu verringern? Wäre das nicht viel wichtiger, als den Bestand von Rottweilern im einen oder anderen Gemeindegebiet zu verringern. Gerichte sollten sich langsam schämen, das mangels...
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