[NRW]-->[BW etc.] Umzug/Jobsuche

@Büffelchen:
Stell doch nicht einfach immer Behauptungen auf, wenn es durchaus
Leute gibt, die ihren WT in anderen Landkreisen gemacht haben!!
Also bitte, wenn's nicht recht weisst!!!
Wenn im nachbarkreis oder sonst wo in 2 monaten ein WT stattfindet
und in meinem Kreis bislang noch kein hund angemeldet ist - natürlich
kann man sich es dann aussuchen!!!!
Sag mir mal ein OA welches da was dagegen hat!!!
 
  • 28. März 2024
  • #Anzeige
Hi Lennox_1201 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ja aber aussuchen von vornerein kannst es dir nicht. Das wollte ich sagen. Dein OA meldet dich in dem Kreis an wo du wohnst. Und nur wenn da kein test ist dann kannst eventuell in nen anderen Kreis kommen, aber nur wenn das OA zustimmt usw. und wenn Pech hast ist der nächste WT vielleicht in einem Landkreis wo es besser gewesen wäre drauf zu verzichten.

Aber in vielen BL kannst du dir den Prüfer ja wirklich raus suchen, und deinen Beitrag konnte man dahingehen mißverstehen. Mehr woll ich doch gar nicht sagen ..brauchst da nicht gleich schreien.
 
Ich weiß ja echt nicht welch zuvorkommendes OA du hast?!?
Alle die ich kenne mussten sich selbst zum WT anmelden....
Bzw. das Vetamt hat mir angeboten sich auch umzuschauen, in welchem
Kreis der nächste WT stattfindet!
Hat mich aber kalt gelassen, da ich wusste wo ich meinen WT machen
werde!!!Also bitte, man kann es aussuchen, außer man wohnt in deinem
Ort :verwirrt:

Niemand wird gezwungen irgendwo nen Test abzulegen!
Ich hatte auch noch ne Einladung vom VetAmt für nen WT der eine
Woche früher gewesen wäre, und? Ich gab angerufen und gesagt, dass
ich mich selbst schon angemeldet hab und auch bereits für diesen
Tag Urlaub beantragt habe....

Irgendwelche Probs? Nein....
Also bitte Büffelchen... du stellst alles immer so negativ dar
 
1.4 Verhaltensprüfung (§ 1 Abs. 4 PolVOgH)
1.4.1 Zuständig für die Entscheidung gemäß § 1 Abs. 4 Satz 1 PolVOgH ist die
Ortspolizeibehörde, in deren Dienstbezirk der Halter seinen Wohnsitz hat
oder sich überwiegend aufhält.


Die Ortspolizeibehörde prüft die Anmeldeformulare zur Prüfung auf
Vollständigkeit und registriert den Hund mit seiner Kennzeichnung. Sie über-mittelt
die Anmeldungen der Halter zusammen mit den ausgefüllten Erhe-bungsbogen
zur Durchführung der Prüfung an die zuständige Kreispolizeibe-hörde.

Hier steht sogar dass das OA anmeldet muss ;)
 
Und wie schaut's in der Realität aus? Völlig anders....

Kurz mal was OT:
bei mir im Ort hat ein türkischer Mitbürger seit 4 Monaten nen pitbull
Welpen. Ich hab mir sorgen gemacht und bin zur polizeihundestaffel
gerappelt!
Grund: arbeitslos, drogenfrüchtchen,kein auto, kein Geld für Steuer, WT,
haftplichtversicherung oder hundeschule!!!!
O-Ton: wir können da gar nix machen!!
O-Ton OA: wenn er seinen Hund mit 6 Monaten noch nicht gemeldet hat
wird er freundlich angeschrieben, macht er nix, wird er halt nochmal
angeschrieben usw. Wir können da nix machen, und beschlagnahmen
geht auch nicht so einfach nur weil er kein Geld hat!!!
Da lach ich doch!!!!!
Mir ist nämlich echt nicht wohl bei der Sache, momentan spielt lennox noch
mit dem pitbull wenn wir uns treffen, aber wenn der in ein paar mnaten
reifer ist.... Der weiß Net mal, dass er seinen "kleinen" jetzt eigentlich mit
Maulkorb und Leine führen muss!!!
Herkunft des Welpen: 100% vermehrer
Herkunft laut Besitzer: ein Typ hat den kleinen schlecht behandelt, Polizei
wurde informiert und hat ihm den kleinen gegeben :verwirrt:
Nicht mal das interessiert die Hundestaffel!!!!!
Also soviel zum Thema....
 
Hm, also bei meinen Bullis war es immer so, dass das OA zum Wesenstest anmeldet :uhh:
Und zwar an dem Tag, an dem ich meinen jeweiligen Hund beim OA angemeldet habe.
Da ich hier in BW keinen Hund ohne Wesenstest halten darf - muss er zum Test, sonst gibt es keine Haltererlaubnis.
Die Wartezeiten für den Test sind natürlich teilweise enorm :sauer:
Und ja, man darf sich auch um WT in einem anderen Landkreis kümmern - aber auch da läuft die eigentliche Anmeldung über das OA wo Hund gemeldet ist!!
(haben wir gemacht und hat funktioniert)
Allerdings machen es andere Landkreise nicht so gerne und so warten wir schon wieder recht lange auf unseren Wesenstesttermin :rolleyes:

@ Lennox_1201 - klar sieht die Realität oft völlig anders aus, dass weiß doch jeder von uns und jeder der einen Listenhund hat kann 10 000 Beispiele für zum Himmel schreiende Ungerechtigkeiten aufzählen...
ABER - wir wollen doch den Weg der Legalität gehen!! Denn wir stehen zu unseren Hunden ;)
 
Lennox:
Büffelchen hat Recht :)

Anke_und_Marc:
Ich verstehe euer Problem ehrlich gesagt gar nicht.
Gegen was oder wen willst du klagen?
Du kommst nicht um die Auflagen drumherum, das ist nun einmal so.
 
@Nadine/Lennox:
Ich glaube dass das für dich zuständige Ortsamt die Ausnahme ist.
Steht ja auch in der PolVOgefH, dass der Verhaltenstest beim zuständigen Amtstierarzt in Zusammenarbeit mit der Polizeihundestaffel zu absolvieren ist.



@Anke_@Marc_:
Vorsicht hier in BaWü mit dem Verhaltenstest, wenn ihr nicht sicher seid, dass eure Mausi Anke den besteht!
Man darf den mit einem über 15 Monate altem Hund normalerweise nur ein einziges Mal versuchen. Besteht der Hund nicht, ist er unwiderruflich als "Kampfhund" nach Polizeirecht BaWü eingestuft.
Ich würde das nicht riskieren, wenn ich bedenken hätte.

Außerdem für den Fall dass der Hund besteht hast du nur ein "Anrecht" auf Maulkorbbefreiung. Nur ganz, ganz selten wird auch Befreiung von der Leinenpflicht gewährt.
Und Leinenpflicht gilt dann in BaWü überall - auch außerorts!

Falls es euch weiterhin nach BaWü treiben sollte:
Erkundigt euch unbedingt im angestrebten Wohnort nach der Kampfhundesteuer. Manche erheben gar keine, manche nur für die Polizeirechtlich als Kampfhund eingestuften und viele Gemeinden kassieren mal eben für alle zwölf in der PolVOgefH genannten Rassen - mit oder ohne bestandenem Verhaltenstest.
 
@Nadine/Lennox:
Ich glaube dass das für dich zuständige Ortsamt die Ausnahme ist.
Steht ja auch in der PolVOgefH, dass der Verhaltenstest beim zuständigen Amtstierarzt in Zusammenarbeit mit der Polizeihundestaffel zu absolvieren ist.

Sehe ich genauso! Auch ich hab aufgrund der langen Wartezeit angefragt ob ich mir eine andere Gemeinde suchen darf wo ich den WT früher ablegen kann. Weder mein OA noch das zuständige OA der anderen Gemeinde war supererfreut! Auch brauchte ich eine schriftliche Genehmigung! Die Zuständigen haben sich auch kurz geschlossen ob der WT der anderen Gemeinde dem Ablauf der hiesigen Gemeinde auch wirklich gleich kommt! Also ganz so easy, wie beschrieben, ist das nicht!!

Hinzu kommt die Frage ob man wirklich als zusätzliche "Last und Aufwand" so arg gern gesehen wird! Ich hatte den Eindruck auf jeden Fall nicht! Bei mir hat man sicherlich 2x genauer hingeschaut. Man stelle sich vor ich bestehe in Gemeinde X den WT und mein Hund wird in meiner Gemeinde auffällig. Den Vorwurf die Sache nicht ernst genommen zu haben, wird sich kein Prüfer gern anhören wollen!

Connie
 
Wie gesagt, ich kann nur von mir sprechen und denen die mit mir
den WT abgelegt haben...
Ich hab lennox angemeldet ( hab zuvor schon den Rat bekommen den
WT in einem bestimmten Kreis abzulegen) der Herr vom OA meinte,
er wüsste nicht wann ein Test bei uns gemacht wird, ich kann mich aber
umhören wo in der nähe ein Test stattfindet. Also hab ich ganz alleine
bei der Vet-Ärztin des anderen Kreises angerufen und mich angemeldet!
So liefs beim 2.Test, den ich im Dez 2009 gemacht habe auch!!!
Ich war bei derselben Vet-Ärztin!!
Die TN an diesem WT waren alle aus anderen Kreises und jeder
hat dich selbst angemeldet!!!!!!!
 
Lennox - zur Erinnerung, das hast du geschrieben:

@Büffelchen:
Stell doch nicht einfach immer Behauptungen auf, wenn es durchaus
Leute gibt, die ihren WT in anderen Landkreisen gemacht haben!!
Also bitte, wenn's nicht recht weisst!!!
Wenn im nachbarkreis oder sonst wo in 2 monaten ein WT stattfindet
und in meinem Kreis bislang noch kein hund angemeldet ist - natürlich
kann man sich es dann aussuchen!!!!
Sag mir mal ein OA welches da was dagegen hat!!!

Dann noch die fetten Ausrufezeichen dahinter welche ziemliche Lautstärke bedeuten.......;)

Vielleicht solltest du "bitte wenn´s nicht recht weisst", ein bisschen vorsichtiger taktieren? ;)

Die einzelnen Gemeinden regeln das extremst unterschiedlich und solange nicht klar ist um welche Gemeine es sich in Ba.-Wü. handelt, sind Pauschalaussagen oder Aussagen wie es in Gemeinde XY gelaufen ist, einfach sinnlos. Genauso deine Aussage über generelle MK-Befreiung nach bestandenem WT. Auch das ist so nicht richtig! Jede Gemeinde könnte sich, selbst nach bestandenem WT einen MK-Zwang vorbehalten! So bekam ich zwar von der Gemeinde wo ich den WT absolviert habe, die Bescheinigung (über mein OA), dass ich den WT bestanden habe, es stand aber explizit drin, dass trotz bestandenem WT meine Gemeinde über MK-Befreiung oder MK-Zwang zu entscheiden hat.

Connie
 
Dann nehm ich wohl an, dass ich ein sehrkullantes OA hab:unsicher:
Bei mir steht definitiv drin: "Aufgrund der positiven Prüfung entfallen
folgende Verpflichtungen: Maulkorbzwang außerhalb befriedeten Eigentums
etc."
Nix von wegen vorbehaltlich, außer natürlich wenn der Hund negativ
auffallt, aber dann istder WT ja eh zunichte!
Wie gesagt, ich hab sogar ne leinenbefreiung ohne BH oder dergleichen...
Aber auch hier bin ich ja nicht der einzige!
Warum soll ich nicht sagen können, wenn's nicht recht weisst, da es
ja nicht immer so läuft wie Büffelchen beschrieben hat!!!

Vermutlich kommt es eben darauf an, ob ich auf em Land wohne oder
in ner Großstadt, mit ner hohen Zahl an meldepflichtigen Hunden....
 
@Lennox: du willst es nicht verstehen... so wie bei dir, kenne ich es aus keiner Gemeinde und wohne auch aufm Land, läuft, läuft es halt definitiv auch nicht überall... vielleicht solltest das auch mal einsehen...
 
Ich möchte nur darlegen, dass es nicht immer so negativ aussieht,
wie hier immer wieder geschrieben wird!!!!
Das hört sich echt nicht gerade positiv an für jemanden, der nach Bawü
ziehen möchte!
Weder hab ich irgendwas verallgemeinert noch beschönigt!
Aber es kann einfach nicht pauschal gesagt werden, dass ist so und
so, wenn's doch Gemeinden gibt, bei denen es auch anders möglich
ist! Und wie gesagt, die TN meiner beiden WT haben dieselbe Situation
wie ich.
 
Das hört sich echt nicht gerade positiv an für jemanden, der nach Bawü
ziehen möchte!

Und warum sollte man etwas positiver darstellen als es in Wirklichkeit ist? :rolleyes:

Und sorry, ich wohn so ländlich, ländlicher geht kaum!

Uns schreibst du, dass wir es nicht pauschalieren sollen aber du selbst schreibst deine Beiträge so als wüsstest du supergut bescheid und als wäre die Situation pauschal überall so wie bei dir! Und um nichts anderes hab ich dich gebeten!

Stell dir vor Anke und Marc gehen von deinen Erfahrungen aus und ziehen unbedarft nach Ulm! Na dann viel Spass! Und dann will ich dich hören!

Warum hat man dir wohl schriftlich die MK-Befreiung mitgeteilt wenn diese pauschal überall nach bestandenem WT Fakt wäre?

Connie
 
Mädels, ganz locker, bitte nicht streiten ;) ;)

Wir haben uns doch alle lieb... :D

hm und was ich gelesen habe würde sein Hund wahrscheinlich keinen Wesenstest bestehen aufgrund ihrer Vergangenheit und gesundheitlichen Problemen.

Genau!

Ich sträube mich so gegen einen WT, da er wertlos ist, wenn mein Hund sich so erschreckt, dass er (vom Herzfehler) tot umfällt oder unsere Beziehung so geschädigt wird, dass mir der Hund nicht mehr vertraut.

Und da ich meinen Hund ohne bestandenen WT nicht in BaWü anmelden dürfte, werde ich die rechtlichen Möglichkeiten zur Erlangung eines berechtigten Interessen ausloten.

Das ist eigentlich Alles.

Steuer, Kosten,Aufwand etc interessieren mich herzlich wenig, dafür habe ich mein halbes Leben gelernt und studiert, dass der Job etwas mehr abwirft, als ich und Hund verbrauchen ;) Obs jetzt 100 oder 250 im Monat für den Hund sind, das macht den Kohl nicht fett.

Es ist soo schon nicht einfach, z.Zt. einen Job zu finden, wenn dann Bundesland für Bundesland wegfällt, macht "Mann" sich halt so seine Gedanken. Auch vor diesem Hintergrund entschuldige ich mich für meine manchmal emotional geprägten Beiträge in diesem Thread.

Danke an alle für die Tips, Urteil hat keiner? ;)

Und herzlichen Dank auch nochmals an lennox, Sie möchte mir einfach (wie stets auch per PN) etwas Mut machen, das haben die Anderen wohl nicht so ganz verstanden. SCHREIEN macht man übrigens mit Grosschreibung, vermehrte Ausrufezeichen drücken eigentlich etwas mehr Nachdruck aus. Ich kann nicht nachvollziehen, dass ihr Sie gerade so angeht. Es dürfte wohl aus der bisherigen Diskussion klar hervorgegangen sein, dass ich nicht unbedarft nach Ulm (or whatever) ziehe... :hallo:
 
Generell finde ich BW als "kampfifreundlich" , da man einen genehmigt bekommt, allerdings ist halt hier das A und O der Wesenstest... der ist in BW bestehbar, aber nicht auf die leichte Schulter zu nehmen.

Ich hab durch meine damalige Tätigkeit im TH mehrere WTs mit unterschiedlichen Hunden gemacht und die Erfahrung gemacht, dass viel vom Prüfer abhängt. Hätten wir die Wahl gehabt, wer prüft, hätten wir sicherlich die Tests nicht in RT abgelegt... :rolleyes:

Wo genau hast denn vor hin zu ziehen? (gerne per PN), ich würde auf alle Fälle (wie auch Büffelchen schon schrieb) im Vorfeld das dortige OA informieren...
 
Hi Spell, steht doch in meiner Ortsangabe ;)

...ist übrigens auch mein 1er Wohnsitz.
 
jetzt auch gesehen... ich kenne den Ort leider nicht.... hast schon mit dem dortigen OA gesprochen? :hallo:
 
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