NRW- braucht Rotti einen Wesenstest?

Puppyclip

KSG-Pudelkrönchen™
15 Jahre Mitglied
Einer netten jungen Frau mit 8 Monate alter Rottihündin (hat sie seit 2 Monaten), wurde von der Stadt Oberhausen erzählt, sie müßte den Hund mit Maulkorb und an der Leine führen.

Da ich mich in NRW nun gar nicht auskenne die Frage: Stimmt das?

Wenn ja- wie wann und wo kann sie eine Befreiung erwirken?
 
  • 26. April 2024
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Hi Puppyclip ... hast du hier schon mal geguckt?
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Es stimmt, ad Rottwiler in NRW auf Liste II stehen.
Der Hund muss einen Wesenstest machen um die Befreiung zu bekommen.
 
Puppyclip schrieb:
Einer netten jungen Frau mit 8 Monate alter Rottihündin (hat sie seit 2 Monaten), wurde von der Stadt Oberhausen erzählt, sie müßte den Hund mit Maulkorb und an der Leine führen.

Da ich mich in NRW nun gar nicht auskenne die Frage: Stimmt das?
Ja.

Auszug aus den Verwaltungsvorschriften zum LHundG NW:

"5.2.1
Gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen im Sinne von § 10 Abs. 1 [Anmerkung: U.a. Rottweiler] müssen - soweit keine Befreiung nach § 5 Abs. 3 erteilt wurde - außerhalb befriedeter Besitztümer (vgl. Nr. 5.1) sowie in Fluren, Aufzügen, Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern an der Leine geführt werden und einen das Beißen verhindernden Maulkorb tragen.

Die Beschaffenheit und Länge der Leine muss sicherstellen, dass der Hund weder Menschen, noch andere Tiere, noch Sachen gefährden kann. Um dies zu gewährleisten, müssen Hunde im innerörtlichen und innerstädtischen Bereich an einer reißfesten Leine geführt werden, die nicht länger als 1,5 m sein sollte.

Die Anlein- und Maulkorbpflicht gilt für gefährliche Hunde und über den Verweis in § 10 Abs. 1 auch für die dort bestimmten Hunde in der Öffentlichkeit grundsätzlich, also auch im bauplanungsrechtlichen Außenbereich."

Puppyclip schrieb:
Wenn ja- wie wann und wo kann sie eine Befreiung erwirken?
Der VT für Rottis kann bei jedem AmtsVet in NRW oder gegenüber anerkannten Sachverständigen (Liste ) abgelegt werden.

"Der zu prüfende Hund muss mindestens 15 Monate alt sein. Bei Hunden, die vor Erreichen des zweiten Lebensjahres geprüft werden, muss nach Ablauf von zwei Jahren eine Wiederholung der Verhaltensprüfung stattfinden.

Für Hunde, die das Mindestalter noch nicht erreicht haben, soll eine befristete Ausnahme von der Anlein- und Maulkorbpflicht erteilt werden, wenn die regelmäßige, mindestens alle zwei Wochen erfolgende Teilnahme an einer Junghundeausbildung (z.B. Vorbereitung zur Begleithundeausbildung) der zuständigen Behörde gegenüber durch eine Bescheinigung der für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständigen Behörde nachgewiesen wird."
 
Daaaaanke Wolfgang! Das ist ja Klasse- dann kann sie eine vorläufige Genehmigung bekommen, wenn sie an einem Kurs teilnimmt. Super!:)

Und natürlich auch Danke Ricky. Ihr seid einfach super; mit der Suchfunktion hatte ich nämlich weniger Glück.;)
 
Um in Oberhausen den Wesenstest machen zu können braucht man einen Atem,das dauert Ewig bis da genug Leute zusammen kommen.
Anmelden kann man sich bei Dr.Pfaff .
 
Puppyclip schrieb:
Daaaaanke Wolfgang! Das ist ja Klasse- dann kann sie eine vorläufige Genehmigung bekommen, wenn sie an einem Kurs teilnimmt. Super!:)
Nicht, dass wir uns missverstehen. Eine Genehmigung = Halteerlaubnis hat sie doch hoffentlich schon?

Eine befristete Ausnahme von der Anlein- und Maulkorbpflicht (bei Junghundeausbildung) setzt natürlich eine bestehende Halteerlaubnis voraus. Falls dem OA diese befristete Ausnahmemöglichkeit (noch) nicht bekannt ist; das ist nachzulesen in einer neuen Verordnung vom 19.12.2003:
 
Wolfgang in diesem Fall meinte ich die vorläufige Maulkorbbefreiung.
Eine Halteerlaubnis hat sie schon- die Info mit der Maulkorbpflicht kam vom OA.

Danke auch nochmal für den Link.
 
devilblack schrieb:
Um in Oberhausen den Wesenstest machen zu können braucht man einen Atem,das dauert Ewig bis da genug Leute zusammen kommen.
Anmelden kann man sich bei Dr.Pfaff .

Und nochmal sie kann den WT auch in Essen/Mülheim usw machen...Geht dann u.U.schneller....
 
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