Neues Hundegesetz Thüringen

Also gibts ... so gut wie keinen Grund, weil was sollte ein besonderer wissenschaftlicher oder beruflicher Bedarf sein, den nicht auch eine andere Hunderasse erfüllen könnte? :verwirrt:
 
  • 25. April 2024
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Hi TrixiDevina ... hast du hier schon mal geguckt?
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Guten Morgen TrixiDevina.

Exakt.

Durch diese scheinbar unscheinbare Bestimmung wird faktisch für den Hobbyhundehalter ein Verbot ausgesprochen, eingekleidet in eine Tatbestandsvoraussetzung.

Das ist insofern ein genialer Schachzug der Landesregierung, als bei einem normierten Verbot die Gefahr bestünde, dass der Thüringer Verfassungsgerichtshof nach Verfassungsbeschwerde das Gesetz in Teilen zerpflückt und einkassiert, weil ein solches Verbot ggf. als unzulässiger Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit bewertet werden könnte.

Wenn Du bei größter Langeweile und innerer Abgehärtetheit Dir die Parlamentsdokumentationen ( ) ab Drucksache 5/1707 vom 26.10.2010 ff durchliest, wirst Du feststellen, dass ein mildes Mittel gesucht und gefunden wurde, mittelbar die Anschaffung bestimmter Hunderassen unmöglich zu machen und das "bürgerliche" Wahl-Lager, also die 40-/20-er, zufriedenzustellen.
 
Ich weiß nicht, ob ihr es sehen könnt, ich hoffe schon!
Thüringer Landesregierung am 7.05.2012 über die Unfruchtbarmachung bestimmter Hunderassen.

Der Herr Staatssekretär ist an Schwanzlosigkeit selbst kaum zu überbieten, daher überrascht seine Stellungnahme kaum. Fr. Berninger hat aber, wie immer bis jetzt, hervorragende Arbeit geleistet!!!!!!

 
Aber dieses Rumgereite auf dem Hormonchip ist doch sinnlos, nach Aussage meiner TÄ fördern diese hochgradig Gebährmutterentzündungen, spätestens nach dem zweiten mal chippen. Und dann muss eh operiert werden und diese Folgen sehe ich persönlich (und die TÄ auch) als schlimmer an, als die Kastra oder Steri. Von daher sollte über die Abschaffung dieser Forderung prinzipiell gesprochen werden und nicht ob die Hormonvariante nicht doch zulässig ist.
 
Die Hormonvariante würde halt Zeit verschaffen die tatsächliche Anordnung zu kippen.
Müsste ich wählen, würde ich auf Dauer auch lieber ganz kastrieren. Aber bis dato habe ich noch die Hoffnung, dass es wirklich endlich als tierschutzwidrig anerkannt wird.

Andere Sache: Wie wollen die einen Chip nachweisen bei Kontrollen? Muß man dann immer eine Bescheinigung vom TA dabei haben, dass der Hund einen Hormonchip hat?
Das wär ja nett, denn ich denke viele TÄ würden diese Bescheinigung auch ohne Chip ausstellen...;)
 
Ja, funktioniert (bin nicht bei FB, konnte mir den Beitrag aber gerade anschauen). Danke Crabat (und natürlich auch Markus und Sabine, obwohl sie hier wohl nicht mitlesen).

Über soviel Kaltschnäuzigkeit des Staatssekretärs bin ich echt sprachlos...

Was hat denn nun die Landestierärztekammer wirklich getan oder eben nicht?

Bei den Landratswahlen hier kürzlich hat es ja die ersten Quittungen für die "tolle" CDU/SPD-Politik gegeben. Unser LA wird nun links statt schwarz...

Nachtrag: Ich kenne niemanden, der seinen Hund aufgrund dieses neuen Gesetzes bisher kastriert hat. Natürlich kenne ich aber auch nicht jeden...
 
Die Landestierärztekammer ist nach wie vor der Meinung diese Anordnung wäre tierschutzwidrig.

Aber sie hat den öffentlichen Brief an die ansässigen TÄ zurückgezogen, in dem sie dazu aufforderten, keine Kastras aufgrund eines Gesetzes durchzuführen.
 
Tja, leider sind die guten Ansätze seitens Tierärzten, Tierheimen und Zuchtverbänden alle im Sande verlaufen. Zumindest bekommt man nix mehr mit. Auch die Linke poltert zwar noch, aber es bewegt sich nix :(
 
Was mir auch aufgefallen ist: Weder bei GBF noch DCBT findet man aktuelle Infos über z.B. die Webseiten. Insgesamt ist es echt schwierig, an Informationen zu kommen, die über den reinen Wortlaut des Gesetzes hinausgehen (also Initiativen, Klagen, weiß der Geier). Es gibt sicher einige Betroffene, die überhaupt nicht wissen, was sie tun können/müssen.
 
Danke "Crabat" für den Link.

Der Gesetzeswortlaut ist eindeutig, so eindeutig, dass ich, der ich mich mit dem Gesetz eine halbe Stunde länger beschäftigt habe, nicht wenige Probleme in Bezug auf den Gesetzesvollzug eruierte.
 
Der Gesetzeswortlaut ist eindeutig, so eindeutig, dass ich, der ich mich mit dem Gesetz eine halbe Stunde länger beschäftigt habe, nicht wenige Probleme in Bezug auf den Gesetzesvollzug eruierte.

Na das hoffe ich aber sehr :eg: Da wurde den Ordnungsämtern usw. ein schönes "Ei ins Nest gelegt". Die Initiatoren sehen das allerdings anders, wie man an der Aussage des Staatssekretärs sieht.
 
Die Hormonvariante würde halt Zeit verschaffen die tatsächliche Anordnung zu kippen.
Müsste ich wählen, würde ich auf Dauer auch lieber ganz kastrieren. Aber bis dato habe ich noch die Hoffnung, dass es wirklich endlich als tierschutzwidrig anerkannt wird.

Ich hätte diese Variante bei Pearl machen können, aber ich zahle lieber die 600€ anstelle der 300€ als Steuer. Bei den Folgen ist mir die eh schon angeschlagene Gesundheit von Pearl es nicht wert, da noch so etwas drauf zu setzen.

Andere Sache: Wie wollen die einen Chip nachweisen bei Kontrollen? Muß man dann immer eine Bescheinigung vom TA dabei haben, dass der Hund einen Hormonchip hat?
Das wär ja nett, denn ich denke viele TÄ würden diese Bescheinigung auch ohne Chip ausstellen...;)

DAS habe ich mich auch schon gefragt, hatte dazu mal nachgelesen und du musst tatsächlich immer die aktuelle Bescheinigung vom TA beim OA vorlegen. Allerdings galt das nur wenn es für die Steuerermäßigung nötig ist, da reicht die Vorlage. Wenn das allerdings als Bedingung für die Haltung eines "gefährlichen Hundes" zählt, so wie der Wesenstest, oder Sachkunde, dann wird man diese Bescheinigung wohl auch mitführen müssen. Andererseits schleppt man ja auch keinen Beleg für die operative Unfruchtbarmachung mit sich rum. Wiedermal viel Raum für Spekulationen.
Meine TÄ's würden glaub ich nicht so eine Bescheinigung einfach so ausstellen.
 
Mal ein paar neue Dinge aus Thüringen:

Sabine Berninger kämpft weiter:

Für einige leider (fast?) zu spät (wobei ich da grade nochmal nachgefragt habe, wie es mit dem Widerspruch aussah? Mich irritiert das aufs Hinweisschreiben nicht geantwortet wurde- hätte man da nicht auf den eingelegten Widerspruch verweisen können/sollen? Falls man ihn eingelegt hatte...:(
 

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@ Gerdi, finde ich nicht - ich habs mal mit meinem Alter:rolleyes: und Staffordterrier probiert

 
Ich meine das funktioniert in Thü genauso wie in Bayern. Wenn man in Bayern von der Gemeinde ein "NeverEver" bekommt für einen Kat1, kann man es vergessen. Ok, man könnte rechtlich versuchen dagegen vorzugehen, aber das ist eigentlich in so einem Fall Geldverschwendung. Die Gemeinden müssen nunmal keinen Grund als "berechtigtes Interesse" sehen.
Aber sie könn(t)en.
Wenn der Sachbearbeiter bei der Gemeinde ein Hundefreund ist...wird dem evtl ein berechtigtes Interesse einfallen, bzw kann er Gründe für ein berechtigtes Interesse sehen. Und dann hat man eben die Genehmigung.

Wenn Deine Gemeinde "NeverEver" sagt...kannst Du es eigtl vergessen. Bzw könntest versuchen über Vit B und Hartnäckigkeit etwas zu erreichen...aber es wäre eben nur ein Versuch.
 
Aber das ändert an den gestezlichen Vorraussetzungen doch nichts, laut Gesetz:

" Grundsätzlich wird eine Genehmigung zum Halten eines gefährlichen Hundes nur dann erteilt (§ 4 dieses thüringischen Gesetzes), wenn
- er nachweist, dass der Bedarf an diesem gefährlichen Hund nicht auch durch die Anschaffung eines Hundes einer anderen Rasse angemessen befriedigen kann"
 
Die Auslegung was ein "berechtigtes Interesse" ist ist nunmal mit einem gewissen Spielraum ausgestattet. Manchen fällt ein berechtigtes Interesse ein, bzw es gibt Gründe die sie als solches gelten lassen...andere Sachbearbeiter, bzw Gemeinden, sehen keine Gründe für ein berechtigtes Interesse. ;)
 


"In einem Fall ist deswegen aber auch eine Klage anhängig, weil ein Zuchttier kastriert werden soll - wie es die neue Thüringer Verordnung vorsieht. Denn darin heißt es unter Paragraf elf: "Hunde, deren Gefährlichkeit aufgrund genetischer Veranlagung unwiderlegbar vermutet wird, sind mit Eintritt der Geschlechtsreife unfruchtbar zu machen." "

"...unwiderlegbar vermutet..." :verlegen: :rolleyes:
 
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