Musterurteil Teleimpulsgeräte!

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Puppyclip

KSG-Pudelkrönchen™
15 Jahre Mitglied
Musterurteil: Hunde empfinden Kontakt als Schmerz
aus: Ruhr-Nachrichten Dortmund vom 17.06.2003
Gelsenkirchen: Von der sanften Art des "Pferdeflüsterers" mit Tieren
umzugehen, hält der Kläger nichts. Hunde dagegen mit Hilfe von
Elektroreizgeräten zu erziehen - das entsprach schon eher seinen Methoden.
Der Kreis Recklinghausen hat ihm dies allerdings verboten. Und das
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die Ablehung der Behörde in einem
Urteil bestätigt: Nach dem Musterurteil ist der Einsatz von
Elektroreizgeräten zur Erziehung oder Steuerung von Hunden generell
untersagt.
Das gelte ausnahmslos, so die Richter,also auch wenn der Erzieher hohe Sachkunde nachweise.


Die Apparate funktionieren durch die Stromübertragung mit einem regulierbaren
Sender. Das Empfangsgerät ist am Hals des Hundes befestigt. Die Stromzufuhr
ist je nach Intensität für den Hund unangenehm bis schmerzhaft.
Instinktbedingte Bewegungen des Hundes z.B. beim Nachstellen eines Kaninchens
werden nach Erkenntnis der Kammer durch den Apparat verhindert. Das sei
nicht artgerecht. Stromschläge prägten das Tier dauerhaft. Die Praxis zeige,
dass tierschützende Aspekte oft nicht berücksichtigt würden.
Der Kläger aus Belgien wollte die umstrittenen Geräte aus den USA auf einem
Gelände in Marl einsetzen. Er veranstaltet dort regelmäßig Seminare zur
Hundeausbildung. Er hatte versichert, die Stromzufuhr ermögliche eine
Hundeerziehung ohne Stockschläge, Tritte und Stachelhalsbänder. Die Geräte
gäben dem Hund mehr Bewegungsspielraum als an einer Hundeleine. Sie würden
die Tiere auch schneller vom Wildern, vom Attackieren von Spaziergängern oder vom plötzlichen Überqueren einer Straße abhalten.
Die Erziehung von Hunden können naturgemäß nicht frei von Schmerzen und
Zwängen sein, betonte der Kläger. Behörde und Gericht waren da ganz anderer Meinung. (AZ.: 7 K 625/01)
 
  • 20. April 2024
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Hi Puppyclip ... hast du hier schon mal geguckt?
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Na Mensch, das ist doch mal was erfreuliches! Jetzt hat man endlich mal was in der Hand. :finger:
War doch letztens erst ein Thread über so ne Hundeschule die die Teile einsetzen. Könnte man denen doch mal'ne Kopie schicken?!
 
:D
Das müsste man an "Herrn" Bart Bellon persönlich schicken.:eg:

Dann kann er mit seinen hohlen Seminaren (richtiger Umgang mit Teleimpuls) endlich einpacken und heimfahren und zieht den Leuten kein Geld mehr aus der Tasche.
 
Na dann druckt das mal alle aus und hängt es auf eurem Hundeplatz auf, man weiß ja nie wer sich da unter den Teilnehmern tummelt. Ich werd´s tun!
 
Ich kenne den Typ zwar nicht, bin aber auch für einen Rundumschlag!
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Original geschrieben von Puppyclip
:D
Das müsste man an "Herrn" Bart Bellon persönlich schicken.:eg:

Dann kann er mit seinen hohlen Seminaren (richtiger Umgang mit Teleimpuls) endlich einpacken und heimfahren und zieht den Leuten kein Geld mehr aus der Tasche.

Ich denke mal, es ist sogar Bart Bellon. Er ist Belgier und bezieht seine Teleimpulsgeräte aus den USA - und "Tacker-Seminare" gibt er ja auch.

Ein gutes und richtiges Urteil!
 
Ich hab zwar null Kenntnis über solche Geräte, aber das Urteil find ich seeehr gut !

greetz, kapi
 
Original geschrieben von Meike
Na dann druckt das mal alle aus und hängt es auf eurem Hundeplatz auf, man weiß ja nie wer sich da unter den Teilnehmern tummelt. Ich werd´s tun!

Gute Idee Meike!:)

Bei uns aufm Platz sieht man zwar keins, aber wer weiss schon genau, was bei wem zu Hause alles so "geübt" wird.:rolleyes:
 
Original geschrieben von Beckersmom


Ich denke mal, es ist sogar Bart Bellon. Er ist Belgier und bezieht seine Teleimpulsgeräte aus den USA - und "Tacker-Seminare" gibt er ja auch.

Ein gutes und richtiges Urteil!

...jetzt wo Du es sagst...könnte sein!:D
 
Hi
mal dumfragendundüberhaupt:crazy:
Gilt das Gesetz Bundesweit? Ich frage aus einem besonderem Grund :D

gruß Babsy
 
Soweit ich das verstanden habe (oder auch nicht), wurde hier einem belgischen "Geschäftsmann" untersagt, einen bestimmten Bereich auf der Landkarte für seine dubiiosen Zwecke zu nutzen. Kurz: Herr Bellon darf in Marl keines seiner "Seminare" abhalten.

Grundsätzlich ist das Urteil aber begrüßenswert. Jeder Fingerhau auf diese Hände ist mir recht und billig.
 
Ich denke das dieses Gerichtsurteil dazu beitragen wird das ähnliche Prozesse nun auch in die Richtung laufen werden
 
Na hoffentlich bringts was...
In der "frischen" DER GEBRAUCHSHUND wirbt Herr Bart Bellon nicht mehr direkt für Lehrgänge, wo Ort und Termin schon feststehen. Ist nur eine riesen Anzeige für Lehrgänge 2004 ohne weitere Angaben drin, Motto: "Zuckerbrot und Peitsche". Kontakt: [email protected]

Dafür sind in der Zeitschrift mindestens 6 oder 7 Anzeigen, wo die Tele-Geräte verkauft werden.

Ach ja, wer Herrn Bart Bellon mal live erleben will, am 5./6. Juli 2003 präsentiert der Herr mit seinen Top-Hundesportlern (O-Ton) den belgischen Ringsport in Hannover.
Info unter Tel. 05721 980 0128 bzw. [email protected]
 
Ich dämpfe eure Euphorie nur ungern. Aber macht euch bitte klar, dass es sich hier um das Urteil eines erstinstanzlichen Gerichtes (Verwaltungsgericht) handelt. Von einem Musterurteil kann man auf keinen Fall sprechen.

Es ist noch nicht einmal bekannt, ob das Urteil schon rechtskräftig ist. Auch über den zugrundeliegenden Sachverhalt und die Urteilsbegründung weiß man recht wenig.Merkwürdig ist auch, dass hier ein Verwaltungsgericht entschieden hat. Bei Verstößen gegen das TSchG entscheidet nämlich ein Strafrichter.

Dieses Urteil wird keinen der privaten Stümper von der Anwendung von Reizstromgeräten abhalten, leider :sauer: .
 
@Wolfgang

Verwaltungsgericht vermutlich, weil es um die Abhaltung eines dieser Seminare ging, wogegen jemand wohl geklagt hatte.

Oder umgekehrt hatte jemand die Veranstaltung untersagt und der Seminarleiter war nicht ganz einverstanden.

Sicherlich ist es nichtsdestotrotz ein Musterurteil, nämlich das erste seiner Art gegen Reizstromgeräte.

Kein Grund euphorisch zu werden, aber immerhin ein Grund, Hoffnung haben zu dürfen...
 
siehste Wolfgang das ist das was ich meinte, ihm wurde es leider nur dort verboten:( Ich denke auch, das die Leute es weiter benutzen werden, aber jetzt möchte ich doch zu gerne wissen was bei dem bestimmten Verein läuft, der ja gesagt hatte "Man dürfe das Tele, Intern benutzen aber nur mit Sachkundenachweis."
gruß Babsy
 
@Babsy
Auf Plätzen, die dem VDH unterstehen darf das Gerät definitiv nicht angewendet werden.
Auf einigen SV- Plätzen wird es trotzdem genommen, ebenso wie auf einigen DV- und ADRK- Plätzen.
Mit und ohne Seminar oder Sachkundenachweise.:sauer:
 
Original geschrieben von Puppyclip
@Babsy
Auf Plätzen, die dem VDH unterstehen darf das Gerät definitiv nicht angewendet werden.
Auf einigen SV- Plätzen wird es trotzdem genommen, ebenso wie auf einigen DV- und ADRK- Plätzen.
Mit und ohne Seminar oder Sachkundenachweise.:sauer:

und nicht zu vergessen die ganzen Stümper, die ihre Hunde im Alltag grundsätzlich damit führen und auch noch stolz drauf sind..... es soll wohl bald eine Rasse gezüchtet werden, die "Impulsgeräte" bereits vererbt.
 
Original geschrieben von Puppyclip
Sicherlich ist es nichtsdestotrotz ein Musterurteil, nämlich das erste seiner Art gegen Reizstromgeräte.
Ne, Puppy, ist es nicht.

Es gibt ein Urteil des OLG Oldenburg, dass seit dem 21.4.1998 rechtskräftig ist, also auch schon vor der expliziten Aufnahme von Reizstromgeräten ins Tierschutzgesetz.

Am 21.4.1998 wurde das Urteil des OLG Oldenburg rechtskräftig, das nach Entscheidung des Amtsgerichts Jever vom 12.1.1998 die Anwendung von Elektroreizgeräten (hier: Teletakt-Gerät) bei der Ausbildung von Hunden als vorsätzlichen Verstoß gegen § 3 Nr.5 TierSchG verurteilt ("Es ist verboten, ein Tier auszubilden oder zu trainieren, sofern damit erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind") und mit einer Geldbuße von 500,- DM geahndet.

Der verurteilte Hundehalter hatte nachweislich kein funktionsfähiges elektronisches Dressurhalsband, sondern nur eine Attrappe ("um ein Weglaufen des Hundes zu verhindern") eingesetzt. Die Ausbildung ... war vorher erfolgt, und zwar durch einen "anerkannten fachkundigen Jagdhundeausbilder". ... Allein das Anlegen eines dem Teletakt-Gerät ähnlichen Halsbandes genügt hier offenbar, um bei dem Tier schwerwiegende psychische Schäden und Leiden auszulösen. Die Erwartungshaltung, irgendein Verhalten könne jederzeit einen Stromimpuls auslösen, erscheint ursächlich plausibel für dieses ambivalente, gestörte Verhalten. Das Tier hatte eindeutig Schmerzreiz und Teletakthalsband bzw. die dazugehörige Attrappe assoziiert. So resultierte die langdauernde "ängstliche Erwartung". Daraus ist der Schluss zulässig, dass der Einsatz eines Elektroreizgerätes auch dann tierschutzwidrig zur Anwendung kommen kann, wenn dieses Gerät nur in Anwesenheit eines "versierten Fachmannes" Verwendung findet, ......

In seinem Urteil sah es der Amtsrichter als erwiesen an, dass dem Hund durch das Anlegen der Teletakt-Attrappe länger anhaltende, erhebliche Leiden zugefügt worden waren. Er schlussfolgerte, dass es durchaus angemessen wäre, wenn der Tatbestand nicht als Ordnungswidrigkeit, sondern als strafbare Handlung im Sinne § 17 Ziffer 2b. TierSchG geahndet worden wäre ......

Auch dieses Urteil hatte keinerlei bindende Wirkung für andere Gerichte und hat auch keine abschreckende Wirkung gehabt. Solange die Expertenkommission beim BML nicht in die Puschen kommt und klipp und klar feststellt, dass mit Teletakt & Co. erhebliche Leiden verbunden sind (womit in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist), hilft nur eins:

Wo immer man so 'ne Sauerei beobachtet, Beweise sammeln und Strafanzeige erstatten!
 
Original geschrieben von Wolfgang
.......hilft nur eins:

Wo immer man so 'ne Sauerei beobachtet, Beweise sammeln und Strafanzeige erstatten!

Exakt. Nur keine Hemmungen.
 
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