Mündliche Verhandlung Verfassungsgericht RP

hund

15 Jahre Mitglied
Hat schon jemand eine Stellungnahme zur mündlichen Verhandlung vor dem Verfassungsgericht Rheinland Pfalz vom heutigen Tag?
 
  • 28. April 2024
  • #Anzeige
Hi hund ... hast du hier schon mal geguckt?
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*Vera auch schon ganz hibbelig wartet*

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Beckersmom
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www.hund-und-halter.de
SUAVITER IN MODO - FORTITER IN RE
 
....und boomer kann nicht einschlafen... ist als rheinland-pfälzer doppelt neugierig.... LADY ist das egal, ihr geht's gut, und sie kann immer pennen....
gruß an alle
BOOMER + LADY
 
Leider bin ich heute den ganzen Tag unterwegs, sonst
würde ich einen der Kläger anrufen und hier berichten.

Aber nicht vergessen
biggrin.gif
as Urteil wird vom Verfassungsgerichtshof in Koblenz erst Mitte
August verkündet...

Übrigens will der Südwestfunk Rheinland-Pfalz heute
in der Landesschau berichten.Gestern kam nur eine
kurze Meldung von der Verhandlung und der Verweis auf
heute ab 19.15 im Fernsehen.
 
+++ Newsletter von Maulkorbzwang.de und den Dogangels +++


Am Mittwoch, 4.7.2001

fand eine 3-stündige Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht
Koblenz gegen die Landeshundeverordnung Rheinland-Pfalz statt.

Vorsitzender Richter war Herr Präsident Karl-Friedrich Meyer.

Wir alle hatten den Eindruck, dass sich die Richter sehr objektiv
verhielten.

Kläger waren Herr Michael Wortmann, eine Züchterin und Herr Bernd
Schwab. Wir wurden durch die RAe Herr Dr. Janes und Herrn Scheidel
vertreten.
Ein Gutachten von Frau Dr. Feddersen-Petersen lag in schriftlicher
Form vor, pro Hund, versteht sich. Von der Landesregierung erschienen
Herr Ministerialdirigent Dr. Jutzi und weitere Vertreter. Daneben
erschien ein Diensthundeführer der Polizei und eine Tierärztin Ulrike
Falbesamer.
Die Argumente der Gegenseite waren haarsträubend, sind aber in allen
Punkten zerpflückt worden. Das Publikum hatte erhebliche Mühe die
erforderliche Ruhe einzuhalten.
Im Laufe der Verhandlung bekamen wir alle den Eindruck, dass sich das
Blatt zu unseren Gunsten wenden wird. Das Plädoyer unserer
Rechtsanwälte und der Kläger war einstimmig:

WEG MIT DEN RASSELISTEN, HIN ZUR EINZELFALLPRÜFUNG.

Ende August / Anfang September wird das Urteil schriftlich ergehen.
Wir haben alle ein positives Gefühl, dass die LHVO kippen wird.

dazu am Donnerstag, 5.7.2001 um 20.15 Uhr

kommt im SWR die Sendung

"Ländersache" mit einem Beitrag zur gestrigen Gerichtsverhandlung beim
OVG Koblenz zur Landeshundeverordnung.


Gruß Sylvia
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...hört sich ja richtig gut an! Na, dann wollen wir mal feste Daumen drücken und hoffen.
BOOMER + LADY (Rheinland-Pfälzer)
 
*freufreu* na das wär doch was :) noch eine fallende lhvo können die anderen bundesländer doch nicht mehr ignorieren, oder? da müsste doch auch den dümmsten politikern mal aufgehen, daß rasselisten kompletter schwachsinn und rechtlich unhaltbar sind
smile.gif
da kriegt man doch glatt wieder hoffnung
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Dazu folgender Artikel von
Verhandlung der Klage gegen Rasseliste in Rheinland-Pfalz


Koblenz, 4.7.01

Kann die Einstufung dreier so genannter Kampfhunderassen als "grundsätzlich gefährlich" objektiv begründet werden? Oder hat die rheinland-pfälzische Landesregierung mit dieser "Rasseliste" unverhältnismäßige Mittel ergriffen und damit gegen die Verfassung verstoßen? Mit dieser Frage hat sich gestern der Verfassungsgerichtshof in Koblenz auseinandergesetzt. Mit einem Urteil ist in acht Wochen zu rechnen.

Wie gestern berichtet, haben vier Hundehalter beziehungsweise -züchter aus dem Westerwald, der Region Koblenz und dem Raum Ludwigshafen gegen die seit rund einem Jahr geltende verschärfte Gefahrenabwehrverordnung des Landes gegen gefährliche Hunde mobil gemacht. Stein des Anstoßes ist vor allem, dass die drei Rassen Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier als grundsätzlich gefährlich eingestuft werden und damit unabhängig von ihrem tatsächlichen Verhalten strengen Auflagen unterliegen. Darin sehen die Beschwerdeführer einen Verstoß gegen die Landesverfassung, insbesondere die Verletzung des Gleichheitssatzes. Verletzt sehen sie aber auch den Tierschutzgedanken und zwar durch die an das Merkmal "gefährlicher Hund" anknüpfenden Rechtsfolgen wie Kennzeichnungspflicht, Maulkorb- und Anleinzwang.
Bei der gestrigen mündlichen Verhandlung waren sich die gegnerischen Seiten nur in einem einig: Dass grundsätzlich von jedem Hund eine Gefahr ausgehen kann. Und dass es deshalb durchaus Sinn macht, per Rechtsverordnung die Auflagen für Hunde, deren Gefährlichkeit nachweisbar ist, zu verschärfen. Da die Landesregierung aber gleichzeitig die Auffassung vertritt, dass das ohne Nachweis für alle Vertreter der drei auf den Index gesetzten Rassen gilt, ging es gestern vor allem darum, ob sich eine solche - im Vergleich zu anderen Rassen wie Schäferhund oder Rottweiler - gesteigerte Gefährlichkeit objektiv nachweisen lässt.
Für und gegen diese Meinung führten gestern beide Parteien wissenschaftliche Berichte, Statistiken und Fachleute aus der Praxis ins Feld. So machte die Landesregierung unter anderem geltend, dass in Hunden der drei Rassen, auch wenn diese noch so friedlich seien, ein genetisch bedingtes Gefahrenpotenzial liege, das in bestimmten Situationen ausbrechen könne. Die Folgen seien wegen Statur und Beißkraft dieser Tiere weitaus schlimmer als zum Beispiel beim Schäferhund. Zudem sei die Akzeptanz der drei Rassen in der Bevölkerung gering: Viele Menschen hätten Angst vor diesen Tieren.
Für die "Rasseliste"-Gegner besteht das Problem hingegen grundsätzlich am anderen Ende der Leine. Hundehalter, die ihren verantwortungsvollen Umgang mit dem Tier nachgewiesen hätten, könne daher nicht zugemutet werden, ihren Hund weiter mit dem Maulkorb zu quälen oder aber hohe Kosten durch erhöhte Hundesteuer, Chip-Implantation und anderen Auflagen mehr auf sich zu nehmen.
Ein weiterer Punkt der gestrigen Verhandlung war die Frage, welche Tiere die Verordnung als "Kampfhunde"-Mischlinge einstuft, für die die selben Auflagen gelten. Für die Landesregierung muss dabei die Rasse noch erkennbar sein, da genetische Tests nicht weiterhelfen.

Kommentar der Zeitung dazu:

Eines muss klar sein: Es ist nicht die Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz, eine bessere Lösung zum Schutz vor gefährlichen Hunden zu finden.

Die Verfassungsrichter müssen sich vielmehr damit auseinandersetzen, ob es sich bei der pauschalen Einstufung dreier Hunderassen als gefährlich um einen Willkür-Akt handelt oder nicht. Und damit prüfen, ob die Gefahrenabwehrverordnung des Landes den von der Verfassung vorgegebenen Rahmen sprengt oder nicht.
Der Blick in andere Bundesländer hilft dabei wenig. Denn die Spanne ist breit: Während zum Beispiel Thüringen keine Liste hat, stehen in Nordrhein-Westfalen gleich 42 Hunderassen auf dem Index. Auch Experten können offenbar wenig Rat geben: Dort scheinen die Lager ebenso geteilt wie in der Bevölkerung. Sicher ist nur, dass die Emotionen einmal mehr hochkochen werden.

Einige Zeilen hätten sich die Reporter allerdings sparen könen.

Bis dann Sera und der Rest
 
Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz ist zum
VGH-Termin am 04.07.2001 in gewaltiger
Besetzung angetreten: Justizministerium,
Innenministerium, Umweltministerium und Vertreter
des Landtages. Flankiert von der extra eingeflogenen
bayerischen Sachverständigen Frau Dr. Falbesaner aus
Maisach und diversen Polizeihundeausbildern aus Trier.

Presse- und Rundfunkinterviews vorher, in der Pause
und hinterher. Der Sitzungssaal war brechend voll.
Die Phalanx von neun Richtern in roten Roben thronte
vor uns. (Hinweis: Wir befinden uns bereits in der
höchsten gerichtlichen Ebene und nicht beim OVG:
Beim OVG sind es drei Richter in Schwarz beim VGH
neun Richter in Rot.)

Im Verlauf der Verhandlung musste der Präsident mehrere
Unmutsäußerungen aus dem Publikum über die Exsudate der
"Sachververständigen" rügen , ansonsten verlief die
Verhandlung relativ locker und diszipliniert ab.

Folgende Punkte gegen die Rasseliste, wurden von uns
(vier Beschwerdeführer, unterstützt von zwei Anwälten)
ins Feld geführt:

-Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes und der allgemeinen
Handlungsfreiheit, der Berufsfreiheit und der
Eigentumsgarantie
-Verstoß gegen das Willkürverbot, das Übermaßverbot und
den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
-Beißstatistiken
-Hinweise auf kynologische, ethologische und zoologische
Gutachten, die eine rassebezogene gesteigerte
Gefährlichkeit bei Hunden allesamt verneinen.

Wir haben es als Verletzung der "Waffengleichheit" gerügt,
dass die Gegenseite mit einer Vielzahl von "Sachverständigen"
angetreten ist, die als "Partei" getarnt waren, und die völlig
einseitig gegen unsere Hunde ausgesagt haben.

Wir waren von einer getrennten Beweisaufnahme der von beiden
Seiten benannten Gutachter ausgegangen und hatten daher
niemanden mitgebracht.

Wir fühlten uns überrumpelt und sahen uns gezwungen, Antrag
auf Beweiserhebung bei den von uns in einer Prioritätenliste
aufgeführten Sachverständigen zu stellen, falls bei dem
Hohen Gericht noch Zweifel verblieben sein sollten, dass es
keine gefährlichen Rassen gibt.

Das Urteil wird Anfang September gefällt und nach
schriftlicher Ankündigung schriftlich zugestellt.

Die Meinungsbildung beim 9-köpfigen Richtergremium ist
sicherlich noch nicht abgeschlossen. Es ist eminent wichtig,
dass in Rheinland-Pfalz keine schweren Beissvorfälle, die es
bislang auch nicht gegeben hat, passieren und dass sich der
in Schleswig-Holstein und Niedersachsen begonnene positive
Trend in anderen Bundesländern, vor allem in dem am 12. Juli
in Berlin erwarteten Urteil fortsetzt. Die beiden Urteile aus
Schleswig und Lüneburg lagen dem Gericht bereits vor und haben
ihre Spuren hinterlassen.

Evtl. wartet der VGH sogar noch die mündliche Verhandlung
in Hessen am 28. August ab, bevor das Urteil endgültig
postuliert wird.

Ganz wichtig dürfte die rechtzeitige Einreichung der
Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sein.
Sie würde positive Signale setzen, da solcherart erkennbar
wird, dass auch das Bundesgesetz noch lange nicht in
trockenen Tüchern ist. Die Bundesgesetzgebung mit vier
inkriminierten Rassen liegt als möglicher Stolperstein
auf dem Weg zu einem positiven Urteil.

Interessengemeinschaft gegen die Hundeverordnungen
von Rheinland-Pfalz
I. A.
PDir a. D. Dipl.-Ing. Bernd Schwab und Dipl.-Ing. Roger Boch
 
Dr. Dorit Urd Feddersen Petersen ETHOLOGIN Fachtier
ärztin für Verhaltenskunde und Tierschutzkunde INSTITUT FÜR HAUSTIER
KUNDE CHRISTIAN ALBRECHTS UNIVERSITÄT ZU KIEL Biologiezentrum Ols
hausenstr. 40 Tel.
frown.gif
0431) 880 1 Durch wahlen: 880 4506 ( 4530,
4527, 5139)FAX: (0431) 880 1389 E mail: [email protected]
kiel.de

Kiel, den 02.07.01

An den
Verfassungsgerichtshof Rheinland Pfalz
Deinhardplatz 4
56068 KOBLENZ 1
AZ: 1005 a 2 47

ETHOLOGISCHE STEL LUNG NAH ME ZUR KLAGEERWIDERUNG DES
MINISTERIUMS DER JUSTIZ RHEINLAND PFALZ VOM 15.06.2001
BETREFFEND DIE VERFASSUNGSBESCHWERDE VG B 8/01

Die in der Stellungnahme auf ge führ ten Argumente und die wenigen
Zitate (aus den Fachbereichen Zoologie, Ethologie,
Tier zucht) sind fast aus schließ lich als nicht schlüssig oder im
Grunde unverstanden bzw. fehl in ter pre tiert zu kennzeich nen,
aus dem Kon text ge nom men und sinn ent stellt be nutzt wor
den oder der Justizminister be dient sich Quel len recht zwei fel
haf ten "ky no lo gi schen" In haltes. Ad "willkürfreie
Begründung" des Rassekatalogs: Hunde der benannten Rassen
(einschließlich ihrer Kreuzungen!) bestechen durch eine große Varianz
"züchterischen Ursprungs", Herkunft, Verwendungszweck sowie damit
verbundenen Verhaltensbesonderheiten. Pit Bull Terrier sind keine
Rasse (nicht FCI , nicht VDH anerkannt). Der American Pit Bull
ist ja nicht gemeint und bekannterweise werden unter der Bezeichnung
"Pit Bull" die unterschiedlichsten Kreuzungen subsumiert. Diese sind
weder phänotypisch noch genetisch zuzuordnen, was verstärkt für
Kreuzungen mit diesen Kreuzungen zutrifft. American Staffordshire
Terrier und Staffordshire Bullterrier sind Rassen mit
außerordentlicher Divergenz bezüglich verschiedenster Parameter. Sagen
wir es einfach: Staffordshire Bullterrier sind nicht nur in England
als Begleithunde hochgeschätzt, haben eine Schulterhöhe von 40 cm und
bestechen durch ihr "menschenbezogenes" Sozialverhalten. Nicht allein
Engländer haben so ihre Probleme mit uns und unseren "Rasselisten" ...
Zitat:
" ...sowie Hunde, die von einer dieser Rassen abstammen, sind
gefährliche Hunde". Wie es mit der "Abstammung" von Hunden aussieht,
möge der beigefügte Artikel "Was ist eine Rasse?" verdeutlichen. Nicht
allein jeder Laienkynologe wird in dieses "weite Feld" sein intuitiv
gewonnenes Wissen einfließen lassen und dazu beitragen, die
bestehende Verwirrung weiter zu verstärken.
Dennoch soll dieses willkürlich zusammengestellte Spektrum von
Hunde"rassen" "aufgrund ihrer besonderen genetischen Ausstattung eine
erhöhte abstrakte Gefahr für Leib und Leben von Menschen und Tieren"
darstellen. "Zu dieser Einschätzung konnte der Verordnungsgeber ...
unter wertender Heranziehung wissenschaftlicher (?) und praktischer
(?) Erkenntnisse sowie statistischer (?) Befunde willkürfrei
gelangen".
Die jeweilige Wertung jedoch ist häufig so problematisch ... .
Ad "Bewertung der fachwissenschaftlichen Erkenntnisse":
Der Begriff "Kynologie" kennzeichnet heute eine "Laienkynologie". Es
gibt keinen Lehrstuhl für Kynologie, hingegen etliche Hunde
besitzende Experten, die populistische Self Made Experten bzw.
Funktionärs Kynologen oder Hundeausbilder unterschiedlichster Couleur
sind. Zwischen Kynologie und Ethologie (Zoologie) spannt sich ein
komplexes Geflecht aus persönlichen Vorbehalten, Idealismus,
Funktionärstum und Partikularismus, gekennzeichnet durch persönliche
Vorteilnahme und hohen Hang zur Zerstrittenheit (s. BRACH, 2001).

Hunde sind Lebewesen, die "Tür und Tor öffnen" für menschliche
Projektionen. Das ist ein zentrales Problem.

"Genetische Dispositionen":
Daß so gut wie jegliches Verhalten bei Angehörigen der Klasse der
Säugetiere durch ein feinverzahntes Zusammenspiel genetischer
Dispositionen und Erfahrungen, Lernprozesse, auf differenzierteste
Weise entsteht, lernen wir in der Schule. (s. LINDER, Biologie,
Metzeler Verlag). Wurde dieses versäumt, so werden im ersten Semester
der Biologie entsprechende Kenntnisse, die seit Jahrzehnten
Allgemeinwissen sind, verbreitet. "Obwohl noch vieles über die
proximaten Grundlagen der Entwicklungshomöostasis zu lernen bleibt,
gibt es kaum einen Zweifel daran, daß es sich um ein weit verbreitetes
Phänomen handelt, und daß in einem ultimaten, evolutionären Sinn
Individuen davon profitieren, den störenden Einflüssen bei der
Entwicklung ihres Verhaltens widerstehen zu können" (IMMELMANN (1986).
Die Entwicklung also jeglicher Merkmale ist ein interaktives Phänomen,
welches den Genotyp eines befruchteten Eies und die Umgebung des sich
entwickelnden Organismus einbezieht. Es gibt keinen
"Aggressionstrieb", der ab und zu "entladen" werden muß, auch wenn der
eine oder andere Hundesportler dieses als Argumentationshilfe für sein
Tun gerne hätte. Diese Ansichten sind obsolet. Der Hinweis auf
genetische Dispositionen und die obligatorischen Lernvorgänge bei
Säugetieren,kann schwerlich als Untermauerung der "Gefährlichkeit" von
Rassen herangezogen werden. Prädispositionen gibt es für den weit zu
fassenden Begriff des Sozialverhaltens, so auch das obligat als
Regulativ zu ihm gehörende Aggressionsverhaltens. Auch dieses ist
biologisches Basiswissen. Aggressionsverhalten, also Kompetition von
gruppenlebenden Säugetieren, ist unverzichtbar für ihr Zusammenleben.
Gefährlich sind Hundehalter, die ihren Tieren keinen sozialen Status
zuweisen können bzw. Hunde so aufwachsen lassen, daß diese
Deprivationserscheinungen (Fehlentwicklungen durch sozialen
Erfahrungsentzug) davontragen. So können Gefahrenmomente verstärkt
entstehen.
Tierschutzrelevanz und Gefährdungspotential gehen Hand in Hand
(FEDDERSEN PETERSEN, D. (1991:( Aggressive Hunde ein
Tierschutzproblem.
Schutz des Tieres vor Mißbrauch durch den Menschen bedeutet
Menschenschutz). Diese ältere Publikation schrieb ich nach Anregung
und fruchtbarer Auseinandersetzung mit Herrn Dr. Goldhorn, dem
langjährigen 1. Vorsitzenden der Tierärztlichen Vereinigung für
Tierschutz (TVT). Weder EICHELBERG noch UNSHELM (2000) ("Kampfhunde"
Gefährliche Hunde")
untermauern die These der "gefährlichen Rassen", kommen viel mehr
zu folgenden Schlüssen: "Ich komme zu dem Schluß, daß es
wissenschaftlich unhaltbar ist, sämtliche Tiere einer Rasse
als "gefährlich" einzustufen ..." (EICHELBERG) bzw. "..Maß
nah men ge gen ge fähr li che Hun de un ab hän gig von der
Rassezugehörigkeit
aus ge hen" (UNSHELM). Das Zitat S. 5 zitiert beide für die
gegenteilige Auffassung.
Unerwähnt bleibt die Tatsache, daß die Mehrzahl aller Unfälle mit
Hunden zuhause geschieht, mit Hunden verschiedener Rassezugehörigkeit,
etwa 80% (HORNISBERGER, 2000).
Eigene Arbeiten zu "Pit Bull Terriern" (Kreuzungen, die ein Zuhälter
für den Hundekampf verpaarte und extrem restriktiv hielt, so daß
hochgestörte Individuen resultierten) werden einer (welcher?) Rasse
zugeschrieben, da die Negativauslese ohne Anführungsstriche
geschrieben wird. Gemeinsam mit dem Fakt, daß Pit Bulls in der
vorliegenden Rasseliste als Rasse dargestellt werden, kommt es so
rasch wieder zu der Verwechslung der beschriebenen Störungen bei
kämpfenden Hunden mit Hunden bestimmter Rassezugehörigkeit. Dieses sei
nicht als semantische Pedanterie aufgefaßt, vielmehr als ursächlich
für Mißverständnisse angesehen. Von Kampfhunden schrieb ich nie, wenn
es um Rassen ging, es gibt keine Kampfhunderassen, Zuchtziel für keine
Rasse ist der Sieg in der Pit. Dieser Begriff ist rein historisch.
"Pit Bulls", die ich untersuchte, waren kämpfende Hunde, Individuen
(Kreuzungen) mit schwersten Verhaltensstörungen.
Störungen im Bereich Muttertier Welpen, die für einige Zuchten (evtl.
Zuchtlinien) des Bullterriers / Am. Staff. Terriers beschrieben
wurden, dürfen nicht auf die Rassen extra poliert wer den, da andere
Zuchten (Zuchtlinien?) dieses Verhalten gar nicht zeigten und etliche
Rassen dies be züglich auch noch nie un ter sucht wur den. Bei re
duzierten Fürsorge verhalten, sind die Muttertie re nicht mehr zur
Zucht ein zu setzen, je doch nicht die Ras sen aus zu rot ten
... Diese Folgerung ist als völlig unverhältnismäßig zu werten.
Adsignifikante statistische Daten: Diese sind mir nicht bekannt. Die
vorliegenden Statistiken weisen Trends auf, die stets den Deutschen
Schäferhund oder Mischlinge an der Spitze der Unfälle verzeichnen.
Diese Statistiken sind jedoch nicht auf die Populationen umgerechnet,
was wohl auch gar nicht möglich ist. Ad Statement Feddersen Petersen
bzw. § 11b / Qualzuchtgutachten: Wer meine Arbeiten der letzten 17 /
18 Jahre liest, vermag ein "Verleugnen von Daten" nicht ansatzweise zu
erkennen. Schon in meinem ersten Buch "Hundepsychologie", in dem die
Dissertation SCHLEGER zitiert wurde, fehlt nicht der Hinweis, diese
Ergebnisse niemals auf die gesamte Rasse zu extrapolieren. Unsere
Arbeiten an Wölfen und Hunderassen sind Grundlagenforschungen, die
leider von etlichen Seiten m.o.w. bewußt fehlinterpretiert wurden.
Über Hunde weiß ein Jeder alles. Es gibt keine "semantische
Relativierung", wohl aber eine Zunahme der Erkenntnisse, was von einem
engagierten Wissenschaftler zu erwarten ist. Es ging mir stets um die
Defintion des "Normalverhalten" von Haustieren bestimmter
Rassezugehörigkeit und ich betonte zunehmend (dieses als
angewandtes Moment der Forschungen), auf das Verhalten als Kriterium
der Zuchtauswahl zu achten. Wir haben im Laufe der Jahre über 20
Rassen unter semi natürlichen Bedingungen mit Wölfen, die
vergleichbar leben, untersucht und dann die Umweltbedingungen für
die Haushunde sukzessive verändert.
Aggressionsverhalten ist eben kein Merkmal, sondern ein sehr komplexer
Bereich des Sozialverhaltens. Unterschiede, die rassekennzeichnend
sein könnten, zu erfassen, ist aufwendig und bedarf sehr vorsichtiger
Interpretation. Sog. Übersteigerungen im Aggressionsverhalten habe ich
früh für Zwergpudel beschrieben, die sicher deshalb nicht gefährlich
sind.
Auffallend unangepaßtes Verhalten (ein kreischender Hund wird in den
Ring gezogen und erhält ein V 1, darf weiterzüchten, weil sein Fell
und die mandelförmigen Augen dem Standard der Rasse entsprechen ...)
sollte zum Zuchtausschluß führen (s. § 11b). Es zeigten sich
Überforderungen unter bestimmten Haltungsbedingungen, die bei anderen
Rassen (Bullterrier, Fila Brasileiro z.B.) ausblieben. Wie andere
Wissenschaftler meine Arbeiten zitieren, steht nicht in meiner Macht
und Verantwortung. Außerdem kenne ich ausschließlich
wissenschaftliche Zitate im von mir gemeinten Sinne. Die
Vorgehensweise wurde somit verstanden. Wissenschaftler anderer
Fachrichtungen mögen zu anderen Schlüssen kommen, bei zu knapper
Auseinandersetzung mit der Methodik, der Fragestellung und Analyse
vielleicht. Natürlich war es mir wichtig, daß inadäquates (sog.
übersteigertes) Aggressionsverhalten in das Gutachten zur Auslegung
des § 11b aufgenommen wird. Und ich begrüße das neue Tierschutzgesetz,
welches Aggressionssteigerungen wie Aggressionszuchten verbietet. Ich
gehörte damals zum weiteren Kreis der Gutachter. Als ich las, daß Herr
Prof. Reetz neben einem alten Zitat von SCHENKEL über Wölfe und einer
amerikanischen Arbeit, die allein Hypothesen aufzählte (völlig
irrelevante Literatur für den angesprochenen Sachverhalt), meinen
Namen mit einer mündlichen Mitteilung versehen hatte, die ja jeder
Spekulation Tür und Tor öffnet, schrieb ich Herrn Dr. Baumgärtner und
bat um Aufnahme von Literatur von mir bzw. aus meiner Arbeitsgruppe
(s. Anlage).
Die Arbeiten über etliche Hunderassen enthalten keine
Zuchtlinienanalysen, wir sind keine Tierzüchter, es gibt jedoch für
diese und jene Rasse Hinweise, die ein Überdenken im Hinblick auf
Tierschutzrelevanz ermöglichen sollten. Zuchten mit Verhaltensweisen,
die dem Selbstaufbau der Welpen etwa entgegenstehen, sind zu
kennzeichnen und sollten dieses Verhalten nicht weitergeben dürfen.
Herr Dr. Baumgärtner wollte Herrn Reetz informieren, dennoch blieb es
bei der "mdl. Mitteilung", die eine differenzierte Auseinandersetzung
mit unseren Arbeiten verunmöglicht. Herr Dr. Reetz wollte Rassen mit
Defekten aufnehmen, ähnlich wie der von ihm vorgeschlagene Cocker
Spaniel, die konnte ich ihm nicht liefern. Die Kreuzungen mit dem
hochgradig gestörten Verhalten interessierten ihn nicht. Der
Tatbestand des Leidens ist allerdings gerade hierfür mich erfüllt, wo
Hunde für den Hundekampf"zerstört" werden. Aber es waren keine Rassen.
Herr Dr. Reetz ist Versuchstierkundler, er kommt aus der Tierzucht,
hat sich vorzugsweise mit dem Merle Faktor befaßt.
Heretabilitätsuntersuchungen an Rassen wurden bei uns nie betrieben,
sind bezüglich des Aggressionsverhaltens auch wenig aussichtsreich, da
die Umwelt zu sehr an der Entwicklung dieses Bereichs des hundlichen
Sozialverhaltens beteiligt ist. Aggression ist eben kein hundliches
Merkmal und Defektrassen bezüglich dieses "Merkmals" kenne ich nicht!
Der " Blick auf eine jüngere Exploration" ist so interessant nicht,
neu auch nicht. Die implizierte Unterstellung verweise ich in den
Bereich einer "unlogischen Absurdität". Im Buch "Ausdrucksverhalten"
sind eigene Forschungen über Deutsche Schäferhunde, die unter
Zwingerbedingungen aufwuchsen mit anderen, die in der Familie groß
wurden, verglichen worden.
Die Zwingerhunde entwickelten mit hoher Signifikanz
Verhaltensstörungen. Das jetzt angesprochene Projekt gehört zur
Analyse von Rassehunden unter Rudelbedingungen (s. Anlage,
Sonderdruck). Die seit fast 4 Jahren von uns beobachteten Deutschen
Schäferhunde entwickelten komplexe Strategien zur Konfliktlösung in
der Gruppe (ähnlich wie Malamutes, Bullterrier, Filas u.a Rassen).
Dieses ist ein Ergebnis. Wo ist da der Zusammenhang mit einer
vermeintlich vorhandenen "semantischen Relativierung" zu sehen? Ich
war nie an Vereine / Gruppierungen gebunden und von diesen abhängig.
Wohl auch deshalb erregten meine Arbeiten viele Gemüter .... FAZIT: In
ausgeprägt subjektiver und selbstgefällig anmutender Betrachtungsweise
wird hier eine VO schöngeredet. Dabei fehlt für mein Ermessen jegliche
ernsthafte Auseinandersetzung mit einem Thema, das uns alle so
dringlich fordert.
Kiel, den 2.07.01


Dr. Dorit Urd Feddersen Petersen
Anlagen:
1 Publikation (s.d. Literatur), 1 Brief an Herrn Dr. Baumgartner, 1
Abhandlung "Was ist eine Rasse?"


Gruß Sylvia
bandit.gif


 
Wer ist Frau Dr. Falbesaner? Schon mal jemand was von ihr gehört? Gibts irgendwelche Veröffentlichungen von ihr oder ist das nur eine Amts-Vet. die in Bayern Negativgutachten ausstellt?

Liebe Grüße

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Beckersmom
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www.hund-und-halter.de
SUAVITER IN MODO - FORTITER IN RE
 
Zunächst einmal herzlichen dank für die bereitgestellten Informationen. Diese sind für mich sehr wertvoll, da ich vor dem Verwaltungsgericht Koblenz in gleicher Sache eine Klage anhängig habe.
Mein Anwalt hat sich unter Bezugnahme auf die noch ausstehende Entscheidung beim Verfassungsgericht RP in Koblenz an das Verwaltungsgericht Koblenz gewandt und auf die kommende Entscheidung des Verfassungsgerichtes RP hingewiesen. Ich denke das VerwG KO wird seine Entscheidung bis dahin aussetzen. Der Beklagte, die VG Ulmen und der Kreis COC haben Ihre Anordnungen in der Sache bis zur richterlichen Entscheidung ausgesetzt. Dies gibt zumindest einen Aufschub und verhindert, das vollendete Tatsachen geschaffen werden, die nicht mehr korrigierbar sind (z.B. Zwangskastration).
 
Hallo Hund,darf ich mal fragen,wogegen Du genau
klagst?
Warst Du schon vor dem Stadtrechtsausschuss?

Das VerwaltungsgerichtKoblenz hatte seinerzeit die Klage des Herrn
Wortmann nicht angenommen und deshalb erfolgten
alle Klagen vor dem Verfassungsgerichtshof.
 
Ich klage vor dem Verwaltungsgericht Koblenz. Zunächst ergingen gegen mich zwei bescheide der VG Ulmen, gegen die ich Widerspruch eingelegt habe und in beiden Fällen vor dem Kreisrechtsausschuß Cochem keine Aufhebeung erwirken konnte. Der 2. Auftritt dort wurde von mir nach kurzer Verweildauer beendet, d.h. ich habe die Anhörung unter Protest verlassen. Gegen den dann vorliegenden Entscheid habe ich Klage eingereicht.
 
komme auch aus rheinland-pfalz und habe von unserem ordnungsamt aufschub bekommen bis august,weil unsere pitt-staff hündin scheinträchtig war und nicht op werden durfte,kann ich jetzt noch urteil abwarten oder muss ich sie jetzt op lassen der mann bei uns auf dem ordnungsamt kann man gut reden vielleicht gibt er mir noch aufschub bis urteil gefallen ist das wäre schön.

Ballu
 
Also,bereits im Dezember 00 habe ich vor dem
Stadtrechtsausschuss Mayen dahingehend Recht erhalten,
dass meine Huendin nicht unters Messer musste,Alternative:Spritze.

Hiergegen haben wir jetzt erneut dahingehend Mass-
nahmen ergriffen, dass wir der Stadt Mayen geschrieben
haben, dass wir vor der Entscheidung des VG Koblenz
nunmehr gar nichts machen.
 
Die Bestie Mensch

von Andrea Djifroudi
zum Thema "Kampfhunde"

In Koblenz prüft derzeit der Verfassungsgerichtshof
die rheinland-pfälzische "Kampfhunde"-Verordnung.
Doch sie berührt nur einen Teil des Problems.

Egal, wie das Urteil in Koblenz im Spätsommer ausfällt:
Eine "Gefahrenabwehrverordnung - Gefährliche Hunde"
muss es geben. Damit wir Menschen, die Tiere als
Kampfmaschinen missbrauchen, an die Leine legen können.

Egal, wie das Koblenzer Urteil ausfällt: Eine
"Gefahrenabwehrverordnung - Gefährliche Hunde" ist
immer nur so gut, wie sie in der Praxis kontrolliert
wird. Damit nicht heute der Pitbull ausgesetzt wird,
und morgen ein Schäferhund von dem so genannten
Herrchen scharf gemacht wird.

Egal, wie die Richter entscheiden: Nicht der Hund ist
das Problem. Die Bestie ist der Mensch. Das Gesetz trüge
deshalb besser den Namen "Gefahrenabwehrverordnung -
Gefährliche Halter, Züchter und Verkäufer".

Egal, wie das Gericht urteilt: Wir brauchen eine
bundeseinheitliche Regelung. Damit diese Absurdität
aufhört, dass ein Rottweiler in Nordrhein-Westfalen
als gefährlicher gilt als in Rheinland-Pfalz.

Egal, ob die Rasseliste Bestand hat oder nicht:
Die Landesregierung und die Ordnungsämter müssen
überlegen, wie sie Hundehalter - und nicht nur die
so genannten "Kampfhunde"-Halter - überprüfen.
Sie müssen überlegen, wie sie Züchtern und Händlern,
die ihre Hunde an unerfahrene oder ans
verantwortungslose Millieu verscherbeln, das Handwerk
legen. Damit wir weiter den Hund als Freund des
Menschen sehen können. Damit wir uns dieser
bedingungslosen Hundeliebe auch würdig erweisen.
Und: Damit kein Kind mehr von einem Hund, der von
seinem Besitzer gequält und nur fürs jämmerliche Ego
missbraucht wurde, zerfleischt wird.

E-Mail an die Autorin: [email protected]
 
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Pommel
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