Listenhunde, Auflagen und was man sonst beachten muss

coraeins

10 Jahre Mitglied
Hallöchen,

da sich ja doch immer wieder mal was ändert und ich beim Googlen nicht wirklich richtig schlau werde, wüsste ich nun gerne, auf was man bei der Haltung von Listenhunden in RLP "achten" muss, was er haben muss, was er können muss usw.
Wie ist der Stand beim Thema Leinenpflicht und Co.?
Welche Rassen fallen aktuell noch drunter? Noch immer "nur" die 3:
American Pittbull, American Stafford und Staffordshire Bullterrier? (Ich bin zu blöd, da einen Unterschied zwischen denen zu erkennen :rolleyes:)
Wie ist das mit den Mischlingen "da draus"?
Ich "nehme" auch gerne irgenwelche verständliche Links, um mich schlau zu lesen.

Gabi
 
  • 19. April 2024
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Hi coraeins ... hast du hier schon mal geguckt?
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Also,

1. Hund muss aus dem Tierschutz kommen.
2 Haftpflichtversicherung
3. Offenes Polizeiliches Führungszeugnis
4. Theoretischer und praktischer Sachkundenachweis am besten gleich den erweiterten Sachkundenachweis da man damit die Erlaubnis zum Halti beantragen kann.
5. Leinenbefreiung gibts nicht. MK befreiung durch Teamtest oder BH
6. Wenn du Erstlistenhundbesitzer sein möchtest, dann einen Hund aus einem TH in RLP ansonsten auch aus anderen Bundesländern (@genaueres dazu von Midivi oder auf der Seite von Hund und Halter)
7.Es sind nach wie vor diese von dir genannten Rassen und deren Mischlinge.
8. Nachweis vom Vermieter das Listenhund in der Wohnung gehalten werden darf.Wobei ich da nicht weiss ob Auflage oder nur von den Tierschutzvereinen verständlicherweise gewünscht)
 
Danke für die wirklich schnelle und hilfreiche Antwort.
Ich verstehe eine Sache nicht: es gibt doch auch in RLP Züchter von SoKas besagter 3 RAssen. Wie geht das denn?
Könnte man den theoretischen Sachkundenachweis bzw. den erweiterten Sachkundenachweis auch ohne Hund machen oder ist der an einen Hund "gebunden"? Praktisch ist klar an den Hund gebunden, denke ich mal.
Habe ich eventuell als ehrenamtliche Tierheimmitarbeiterin irgend eine Chance, da was zu machen? (Die Chefin aktuell zu fragen ist unmöglich, Zeit ist ein Fremdwort bei ihr).

Gabi
 
Also,

1. Hund muss aus dem Tierschutz kommen.
2 Haftpflichtversicherung
3. Offenes Polizeiliches Führungszeugnis
4. Theoretischer und praktischer Sachkundenachweis am besten gleich den erweiterten Sachkundenachweis da man damit die Erlaubnis zum Halti beantragen kann.
5. Leinenbefreiung gibts nicht. MK befreiung durch Teamtest oder BH
6. Wenn du Erstlistenhundbesitzer sein möchtest, dann einen Hund aus einem TH in RLP ansonsten auch aus anderen Bundesländern (@genaueres dazu von Midivi oder auf der Seite von Hund und Halter)
7.Es sind nach wie vor diese von dir genannten Rassen und deren Mischlinge.
8. Nachweis vom Vermieter das Listenhund in der Wohnung gehalten werden darf.Wobei ich da nicht weiss ob Auflage oder nur von den Tierschutzvereinen verständlicherweise gewünscht)

Zu Punkt 4:
Den Test muß man bei speziellen Tierärzten ablegen.
Ich würde mich IMMER nur zum erweiterten Sachkundenachweis anmelden, alles andere ist Käse.
Die Theorie macht man bei Anmeldung gleich mit und für die Praxis hat man in der Regel 3 Monate Zeit. Auf Antrag geht auch eine Verlängerung (Hund problematisch oder superängstlich o. ä.).
Der Hund muß beim Test 12 Monate alt sein, für jüngere Hunde braucht man noch keinen praktischen Nachweis, man kann bis zum 12. Monat Antrag auf Maulkorbbefreiung stellen.

Zu Punkt 6:
Das sagt die ADD, aber dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.
Hund muß aus dem Tierheim kommen - das ist wichtig.
Wenn der Hund aus z. Bsp. dem Tierheim Dortmund kommt und es Probleme bei der Anmeldung beim OA geben würde: Rechtsanwalt einschalten, der regelt das dann.
Hier gibt es dazu Infos:


Zu Punkt 7:
Laut Hundegesetz sind es die 3 Rassen: AmStaff, Staffbull, Pitbull + Mixe daraus.
Aaaaber:
Bitte unbedingt Hundesteuersatzung deiner Stadt lesen.
Manchmal werden auch für andere Rasse erhöhte Steuern fällig (Worms und Zweibrücken haben z. Bsp. da so ne tolle Regelung :rolleyes:)

Zu Punkt 8:
Wird von den Tierheimen verlangt, das OA interessiert das nicht.
 
Danke für die wirklich schnelle und hilfreiche Antwort.
Ich verstehe eine Sache nicht: es gibt doch auch in RLP Züchter von SoKas besagter 3 RAssen. Wie geht das denn?
Könnte man den theoretischen Sachkundenachweis bzw. den erweiterten Sachkundenachweis auch ohne Hund machen oder ist der an einen Hund "gebunden"? Praktisch ist klar an den Hund gebunden, denke ich mal.
Habe ich eventuell als ehrenamtliche Tierheimmitarbeiterin irgend eine Chance, da was zu machen? (Die Chefin aktuell zu fragen ist unmöglich, Zeit ist ein Fremdwort bei ihr).

Gabi

Ich habe keine Ahnung, ob noch wer mit Sondergenehmigung züchten darf, aber Fakt ist:
Dich tangiert das nicht, denn du darfst definitiv keinen Züchterhund nehmen.
In anderen Bundesländern ist eine Privatanschaffung manchmal kein Problem, für dich in RLP schon!

Nein, du kannst den Sachkundenachweis nicht ohne Hund machen.
Man macht 1x im Leben die Theorie (wenn man seinen ersten Hund anmeldet) und dann nur noch jeweils den praktischen Teil mit seinem Hund (wenn ein neuer dazukommt oder der alte verstorben ist, mußt du dann mit dem neuen Hund nur noch die Praxis machen, Theorie entfällt dann).

Nein, du hast keine Chance als Ehrenamtliche was zu machen.
Ich bin selbst im Tierheimvorstand und vermittel seit über 10 Jahren diese Hunde und auch ich müsste alle Auflagen ganz normal erfüllen.
 
Man sollte sich auch den Tierarzt genau auswählen, bei dem man die Sachkunde macht.
Einige wollen quasi ne halbe BH sehen, andere sehen das lockerer.....
Da sollte man sich vorab ganz genau schlau machen.
 
Nein, du hast keine Chance als Ehrenamtliche was zu machen.
Ich bin selbst im Tierheimvorstand und vermittel seit über 10 Jahren diese Hunde und auch ich müsste alle Auflagen ganz normal erfüllen.

Ich meinte mit "was machen", dass ich irgendwie so nen Sachkundenachweis unabhängig von nem Hund machen darf?

Man, ich kanns einfach nicht glauben, dass es irgendwie kein "Vorankommen" beim Thema Listenhund gibt, dass man da leider nicht erkennt, dass die Hunde genauso sehr oder wenig gefährlich sind, wie andere Hunde usw.

Danke nochmal für eure Hilfe/Antwort

Gabi
 
Und dennoch werde ich hier dazu fügen: Ist man das erste Mal Anwärter eines Listenhundes ohne vorher einen gehabt zu haben, machen sie es einem sehr sehr schwer aus einem anderen Bundesland zu adoptieren und kann mit hohen Kosten ( Rechtsanwalt) verbunden sein
 
Wichtig ist auch, das sagte mir mein TA als ich ihn fragte, der Sachkundenachweis muss von einem unabhängigen TA gemacht werden, es darf nicht dein behandelnder TA sein.... Richtig Midivi, oder falsche Info?!
 
Ok, was ist, wenn man einen Kampfhund hat(te), der aber dem Freund gehört(e) und man so keinen eigenen vorweisen kann? Ist das auch schon ein "Fortschritt"?

Gabi
 
Habe ich die gleiche Erfahrung gemacht, du hattest noch keinen und das interessiert die
 
Nein, du hast keine Chance als Ehrenamtliche was zu machen.
Ich bin selbst im Tierheimvorstand und vermittel seit über 10 Jahren diese Hunde und auch ich müsste alle Auflagen ganz normal erfüllen.

Ich meinte mit "was machen", dass ich irgendwie so nen Sachkundenachweis unabhängig von nem Hund machen darf?

Nö, sowas ist in RLP für Listenhunde nicht vorgesehen.
In NRW muß man sowas machen, wenn man mit so einem Hund als Ehrenamtlicher Gassi gehen will, hier gibt es das nicht.
 
Und dennoch werde ich hier dazu fügen: Ist man das erste Mal Anwärter eines Listenhundes ohne vorher einen gehabt zu haben, machen sie es einem sehr sehr schwer aus einem anderen Bundesland zu adoptieren und kann mit hohen Kosten ( Rechtsanwalt) verbunden sein

Das hängt immer vom zuständigen Sachbearbeiter ab.
Es gibt Städte / Gemeinden, die sich mit dieser Problematik (alias: das Rundschreiben der ADD) auseinandergesetzt haben und zu dem Schluß gekommen sind, das es hierfür keine Rechtsgrundlage gibt und problemlos Hunde aus anderen Bundesländern für "Anfänger" genehmigen.
Aber es gibt natürlich auch Sachbearbeiter, denen ist das Schreiben der ADD heilig und wenn die Probleme machen, dann wäre eine gute Rechtsschutzversicherung mehr als ratsam.

Man darf niemals einfach alles so schlucken, weiß einem vorgekaut wird.....immer informieren und handeln (wenn erwünscht).
 
Wo sollen denn die Züchter in RLP sein? Kann ich so nicht glauben.

Hast du denn schon einen Hund im Auge bzw. in welchem Tierheim bist du tätig?

Würde ein Ehrenamtlicher von uns (den ich für geeignet halte), zum ersten Mal einen Listie übernehmen wollen und es gäbe Probleme, würde ich z.B. für denjenigen vorsprechen. :)
 
Hallo Nadine,

ich helfe in Kaiserslautern aus.
Meine Frage war ERSTMAL allgemein gefasst... aber ich spiele schon mit dem GEdanken, wenn hier mal kein Hund mehr ist, wieder nen Listi zu "übernehmen", denn ich mag einfach den Charakter dieser Hunde unendlich.
Wegen der Züchter hatte ich einfach mal "aus Langeweile" geschaut und glaube mich dran zu erinnern, dass auch einer in RLP war, aber vielleicht irre ich mich auch. So auf "Zuruf" finde ich es aber leider nicht mehr.

Naja, das "für wen sprechen" in "meinem" Tierheim ist glaube ich so ne Sache für sich; sagt mein Bauchgefühl.

Gabi
 
Und dennoch werde ich hier dazu fügen: Ist man das erste Mal Anwärter eines Listenhundes ohne vorher einen gehabt zu haben, machen sie es einem sehr sehr schwer aus einem anderen Bundesland zu adoptieren und kann mit hohen Kosten ( Rechtsanwalt) verbunden sein

Das hängt immer vom zuständigen Sachbearbeiter ab.
Es gibt Städte / Gemeinden, die sich mit dieser Problematik (alias: das Rundschreiben der ADD) auseinandergesetzt haben und zu dem Schluß gekommen sind, das es hierfür keine Rechtsgrundlage gibt und problemlos Hunde aus anderen Bundesländern für "Anfänger" genehmigen.
Aber es gibt natürlich auch Sachbearbeiter, denen ist das Schreiben der ADD heilig und wenn die Probleme machen, dann wäre eine gute Rechtsschutzversicherung mehr als ratsam.

Man darf niemals einfach alles so schlucken, weiß einem vorgekaut wird.....immer informieren und handeln (wenn erwünscht).

Dann geraten unsere Interessenten aber ständig an die *Heiligen* , ich persönlich überlege jetzt genau ob ich es den Hunden antue derart lange zu warten ob der Anwalt durchhaut. Geschluckt einfach, haben wir es nie .
 
Dann geraten unsere Interessenten aber ständig an die *Heiligen* , ich persönlich überlege jetzt genau ob ich es den Hunden antue derart lange zu warten ob der Anwalt durchhaut. Geschluckt einfach, haben wir es nie .

Ja scheint so. :(
Ich kenne div. Sachbearbeiter, die damit kein Problem haben.
 
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