Das kann natürlich sein. Beides ist möglich. Meizu schreibt ja auch, dass ihr auf ihrem Rathaus Mist erzählt wurde.
Ich hab jetzt die Hundesteuersatzung Hagenbachs gegoogelt, und alles, was stimmt, ist der Steuersatz von 40 € für den Ersthund.
§5
Steuersatz
(1)
Die Steuer beträgt jährlich:
1. 40,00 € für den ersten Hund,
2. 55,00 € für den zweiten Hund,
3. 70,00 € für jeden weiteren Hund.
(2)
Das Halten von gefährlichen Hunden wird gesondert besteuert.
Die Steuer beträgt jährlich:
1. 360,00 € für den ersten gefährlichen Hund,
2. 480,00 € für den zweiten gefährlichen Hund,
3. 600,00 € für jeden weiteren gefährlichen Hund.
(3)
Gefährliche Hunde sind
1. Hunde, die sich als bissig erwiesen haben,
2. Hunde, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, da sie Wild oder Vieh hetzen oder reißen,
3. Hunde, die in aggressiver oder Gefahr drohenderWeise Menschen angesprungen haben
und
4. Hunde, die eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust,
Schärfe oder andere in ihrer Wirkung vergleichbareEigenschaft entwickelt haben.
(4)
Bei Hunden der Rassen
- Pit Bull Terrier
- American Staffordshire Terrier und
- Staffordshire Bullterrier
sowie Hunden, die von einer dieser Rassen abstammen, wird die Eigenschaft als gefährlicher
Hund unwiderlegbar vermutet.
Diese Satzung ist erst 2015 in Kraft getreten. Ich vermute daher, dass sie noch gültig ist.