Listenhund in BW anmelden und dann nach RLP umziehen

alexpresler

Hey liebe Community, folgende Situation:
Ich, 21 Jahre alt lebend in RLP, wohne mit meiner Freundin zusammen hier. Sie ist aber noch in BW gemeldet. Wir möchten uns einen Pitbull anschaffen. Hierzu hätte ich eine Theorie, bei der ihr mir vielleicht helfen könntet.
Wäre es möglich:
1. Den Hund (Alter 2-3 Monate) zu kaufen (innerhalb Deutschlands in einem Bundesland ohne Rassteliste).
2. Diesen Hund bei meiner Freundin in der Gemeinde anzumelden ( bis zum 6. Monat ist es ja kein gefährlicher Hund und man braucht somit keine Haltergenehmigung)
3. Dann zum 6. Lebensmonat hin direkt einen Wesenstest ablegen (sodass der Hund offiziell kein gefährlicher Hund mehr ist)
und 4. dass sich meine Freundin nach diesem ganzen Prozedere bei mir in der Wohnung anmeldet mit dem besagten Hund, welchen ja nun kein gefährlicher Hund mehr ist und somit keine Auflagen zu erfüllen sind?
 
  • 18. April 2024
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Hi alexpresler ... hast du hier schon mal geguckt?
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Und warum machst Du dann gleich zwei Threads auf mit dem identischen Inhalt ..?:gruebel:

LG Barbara
 
Nein , das klappt nicht zwingend. Denn in RLP wird der Wesenstest aus BW nicht anerkannt. In RLP gibt es so etwas wie einen Wesenstest theoretisch garnicht. Man muss eine Art Hundeführerschein mit dem Hund ablegen um die Maulkorbbefreiung zu erlangen. Das was du vor hast, ist illegal. Und mit 6 Monaten bekommt man in BW nicht sofort einen Termin für den Wesenstest. Wesensteste werden in jedem Landkreis max. 2-3 im Jahr durchgeführt und auch immer nur dann wenn eine gewisse Mindestteilnehmerzahl von 5-6 Mensch-Hund Teams angemeldet sind. Ist diese Zahl nicht erreicht, muss man unter Umständen ca. 1/2 Jahr bis zum nächsten Termin warten. Auch ist der Wesenstest nicht mal gerade so ein Kikifax, dass man das alles auf einer Pobacke locker flockig absitzen könnte. Das ist Arbeit. Der Hund muss ordentlich trainert und vorbereitet werden. Und wie gesagt, die Wesensteste einzelner Bundesländer werden in anderen Bundesländern nicht zwingend anerkannt. Wenn in BW der Wesenstest es möglich macht, dass die Haltergenehmigung wegfällt, heißt das im Umkehrschluss nicht, dass dies in anderen Bundesländern genauso läuft. Wenn ein anderes Bundesland den Wesenstest nicht anerkennt, gilt der Hund dort nachwievor als gefährlich. Auch bedeutet ein bestandener Wesenstest nicht, dass die Haltergenehmigung in jedem anderen Bundesland entfällt. Bei einem Umzug in ein anderes Bundesland fallen also alle dort notwendigen Genehmigungen und Auflagen an, egal wieviele Wesensteste der Hund hat. Die Ausnahme bietet BW, da hier ein anerkannter Wesenstest von der Haltergenehmigung befreit. Bedeutet dennoch nicht dass man den Hund einfach so anmelden kann. Zuerst muss eine Anerkennung beantragt werden, wenn der Wesenstest in einem anderen BL abgelegt wurde.
 
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