Leinenzwang in Niedersachsen???

Spicy

20 Jahre Mitglied
Hallo zusammen!
Die Frage mag vielleicht ein wenig doof klingen, aber gibt es in Niedersachsen noch Leinenzwang für Pittis? Bei den Verordnungen in dem Text geht es für mich nicht richtig hervor...
Ein Bekannter von mir hat nämlich eine liebe Pitti-Hündin, die mit ihren 9 Jahren zwar sowieso vom Maulkorbzwang befreit ist, allerdings ja nicht von der Leine. Und da er demnächst nach Niedersachsen zieht wäre es ja schon sehr wichtig zu wissen. Gibt es irgendwo eine Quelle wo die Situation von Niedersachsen einfach beschrieben ist :verwirrt:
Liebe Grüße und schonmal vielen Dank
spicy
 
  • 19. April 2024
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Niedersachsen ist rasselistenfrei.
Es gibt nur individuell, konkret gefährliche Hunde, die nach dem NHundG aufgrund von tatsächlichen Vorfällen vom Amt als gefährlich eingestuft worden sind. Diese haben dann Leinen- und Maulkorbbpflicht und müssen zum Wesenstest, es sind meist Schäferhunde (und diese fallen häufiger durch als damals die Listenhunde).

Allein an der Rasse ist nichts festgemacht.

Allerdings gelten örtlich oftmals Leinenpflichtregelungen und weitere örtliche Spezialregelungen, z.B. in der Satdt Hannover die Pflicht zum Mitführen eines Plastiktütchens. Hundehalter, die dies nicht vorzeigen können, müssen Strafe zahlen. Kontrolle nwerden durchgeführt.

Außerdem regelt das niedersächsische Recht den Leinenzwang während der Brut- udn Setztzeit, also jetzt - ab 1.April.

"... in der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis 15 Juli Hunde angeleint werden müssen. Weiterhin besteht im gesamten Stadtbezirk Mitte, im 50 Meter-Umkreis um Schulen und Kindergärten sowie auf den meisten öffentlichen Liegewiesen strikte Anleinpflicht. Auf Friedhöfen und Spielplätzen dürfen Hunde nicht mitgenommen werden."
 
Hallo Andreas!
Vielen Dank für deine Antwort.
Also die "normale Leinenpflicht" ist ja normal, das ist ja auch kein Problem!
Wissen die Polizisten in Niedersachsen denn schon alle Bescheid :D oder sollte man immer ein Schriftstück bei sich führen was diese Regelung belegt?
Ich mein nur, nicht daß ich ihm jetzt nicht erzähl dass es keine Rasselisten mehr gibt und er hinterher von der Polizei angehalten wird....wäre ja auch peinlich :unsicher:
Liebe Grüße
spicy
 
Hey!

Zum Leinenzwang in Niedersachsen habe ich auch noch was...

Wenn die Jagdzeit im September oder so ist, dann darf ein Hund auch nicht leinenlos laufen, denn dann kann es sein, dass der Jäger deinen Hund schießt, weil er denkt, dass er am streunen ist.

So ging es schon mal einem Freund von mir, der nicht wusste das die Jagdsaison schon begonnen hatte.

bye Chrissy
 
Also die Regelungen nach Bundesländer sortiert sind so:
Nach Landesrecht besteht eine Anleinpflicht generell im Wald in Brandenburg, in Berlin, in Hamburg, in Mecklenburg-Vorpommern und in Schleswig-Holstein. In Niedersachsen besteht Anleinpflicht in der Zeit vom 1.4.-15.7. allgemein im Wald und in der freien Landschaft(§1 Abs5 FFOG); die Gemeinden sind außerdem ermächtigt, zum Schutze der Einstände des Wildes vor Beunruhigungen durch VO zu bestimmen, dass Hunde im Feld und Forst innerhalb bestimmter Schongebiete anzuleinen sind (§ 34 FFOG). In Nordrhein-Westfalen besteht Anleinpflicht im Wald außerhalb von Wegen (§2 Abs.3 LForstG).
Eine Anleinpflicht im Saarland sieht § 5 Absatz 3 der Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland vom 26. Juli 2000 vor: Außerhalb befriedeten Besitztums, sowie bei Mehrfamilienhäusern, auf Zuwegen oder Treppenhäusern, sind gefährliche Hunde an der Leine zu führen und haben einen das Beißen verhindernden Maulkorb oder eine in der Wirkung gleiche Vorrichtung zu tragen .


Und die Regelung über wildernde Hunde in Nds. lautet so:
Sechster Abschnitt Jagdschutz
§ 29 Jagdschutz
(1) Die Jagdschutzberechtigten sind in ihrem Jagd-
bezirk befugt,
...
2. wildernde Hunde zu töten, die sich nicht innerhalb
der Einwirkung einer für sie verantwortlichen Per-
son befinden und nicht als Jagd-, Rettungs-, Hir-
ten-, Blinden-, Polizei- oder sonstige Diensthunde
erkennbar sind, ...

Niedersächsisches Jagdgesetz (NJagdG) Vom 14. März 2001 (GVBl. S. 100)

Also:
Wildernde Jagd-/ Rettungshunde (als solche erkennbar = gekennzeichnet) usw. dürfen nicht erschossen werden.
Wildernde Hunde, die unter Einwirkung ihres Hundeführers stehen, dürfen auch nicht erschossen werden.

Andere wildernde Hunde dürfen von Inhaber des Jagdschutzrechts abgeschossen werden.

Dieser kann diese Befugnis auf andere Jagdkameraden schriftlich übertragen, diese Vollmacht muß mitgeführt und vorgezeigt werden.

Andere Jagdpersonen (Jadgpächter, Jagdgäste) dürfen dies Abschießen nicht durchführen.
Weiterführender Link:


Ein Jäger, der einen Hund abschießt, der nicht wildert, sondern nur unangeleint rumläuft, macht sich strafbar (Sachbeschädigung, ggf. Verstoß TSchG).
Ein Jäger - ohne Jagdschutz-Ausübungsberechtigter oder Bevollmächtigter zu sein- , der einen wildernden Hund abschießt, macht sich strafbar.
Ein Jäger, der einen wildernden Jagd- oder sonstoigen Diensthund abschießt, ebenso, sofern der Diensthund als Diensthund erkennbar war.

Ein Jäger, der einen Hundehalter bedroht, dass er den Hund abschießen würde, nur deswegen, weil er nicht angeleint ist, macht sich der Nötigung strafbar.

Frage an die Experten:
wie definiert sich "im Wald und in der freien Landschaft" genau?
"Wald" ist ja noch naheliegend, "mehr als fünf (?) Bäume" oder so...
aber was ist "freie Landschaft"?
Ich geh mit Sheila am Rande der Dorfstraße unangeleint spazieren, weil auf beiden Seiten der Straße Zäune sind (Freilaufhühner / Rinder) - ist das so richtig?
Wann ist eine Landschaft "frei" und was ist hier eigentlich das Gegenteil von "frei"?
 
Hallo Andreas,

habe mal versucht im Internet etwas zu der Definition von "freier Landschaft" zu finden...naja, schau selbst, was auf der Homepage des Niedersächsischen Ministeriums für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (was ne Bezeichnung :) ) und und dort unter dem Wald- und Landschaftschaftsgesetz $2 steht - ZITAT:
(1) Die freie Landschaft besteht aus den Flächen des Waldes und der übrigen freien Landschaft, auch wenn die Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen. Bestandteile dieser Flächen sich auch die zugehörigen Wege und Gewässer.
(2) Nicht zur freien Landschaft gehören
...puh, wird dann doch zu viel zum Schreiben....siehe unter als Suchbegriff "freie Landschaft" eingeben - das Gesetz steht dann auf der ersten Seite der Ergebnisse....

Viel Spass beim Lesen - ich lese für mein Leben gern "Gesetzestexte", vorallem, weil sie immer so superverständlich geschrieben sind ;)

Ciao
Grit
 
Wieso ist die Hündin mit 9 Jahren vom MK befreit??
Wo wohnt er jetzt noch der Bekannte?
Bei uns musste eine 14-jährige herzkranke Bulli-Hündin noch WT machen und zwar den kompletten. (Folge: Hexenschuß beim sitz, das wars an UO) Sie musste genauso eine halbe Stunde in der Sonne im kreis laufen... :sauer:

Grüße
 
Genee schrieb:
...puh, wird dann doch zu viel zum Schreiben....siehe unter


Hallo Grit,#

ganz vielen Dank.
Ich habe dort sogar ein Worddokument gefunden, aus dem man direkt rüberkopieren kann (viel praktischer als die PDF_Dokumente, über die man erst ein texterkennungsproramm drüberlaufen lassen muß, bevor der Text als Text vorliegt)

Nicht zur freien Landschaft gehören
1. Straßen und Wege, soweit sie aufgrund straßengesetzlicher Regelung für den öffentlichen Verkehr bestimmt sind,
2. Gebäude, Hofflächen und Gärten,
3. Gartenbauflächen einschließlich Erwerbsbaumschulen und Erwerbsobstflächen sowie
4. Parkanlagen, die im räumlichen Zusammenhang zu baulichen Anlagen stehen, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind.

Also öffentliche Straßen und Wege sind okay.

Punkt 4 ist wirklich schönstes Beamtendeutsch.

"Ein WC ist eine an das Be- und Entwässerungsnetz angeschlossene Sitzvorrichtung, die zur Aufnahme von vorwiegend menschlichen Produkten bestimmt ist, welche im zeitlichen Zusammenhang mit der Aufnahme von Essen und Trinken entstehen und vorwiegend vom mittleren Körperteil abgesondert werden".
 
Hallo Andreas,

tja, damit muss man halt leben...aber verwunderlich ist es nicht, dass man bestimmte Beamten-Floskeln willkürlich interpretiert und nicht so, wie es gemeint ist - wenn überhaupt ein Beamter weiß, wie was beschrieben wird und wie es in der Wirklichkeit aussieht.

Aber Hauptsache, ich konnte damit ein wenig helfen.

Ciao
Grit
 
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