Leinenbefreiung personenbezogen-oder nun doch nicht?

Tonibär

10 Jahre Mitglied
Hallo!

Bin bei der Suche nicht wirklich auf eine brauchbare Antwort gestossen.


Ich habe mit Murphy (Staff-Mix, 2 Jahre) letzten Monat die Maulkorb-und Leinenbefreiung geschafft.
Bei der Anmeldung beim Vet-Amt war ich schon etwas verwirrt, weil ich immer dachte, JEDER, der den Hund ohne Maulkorb ausführt, müsse die Maulkorbbefreiung mit ihm machen.
Nee, bei uns in Gelsenkirchen wäre die Maulkorbbefreiung hundbezogen, die Leinenbefreiung aber personenbezogen.Was für mich auch logisch klingt.

Beim Test selbst hat dann der Herr vom OA mit dem Prüfer vom Vetamt noch diskutiert, daß doch auch die Maulkorbbefreiung personenbezogen sei.
Der Prüfer vom VA hat dann gemeint, das wäre Quatsch und es wird so gemacht, wie er das sagt.Denn bei der Maulkorbbefreiung würden sie den Hund testen und bei der Leinenbefreiung das Team.

Gut, wir also artig alles fein gemacht und auch bestanden und nun kam 4 Wochen später das Schreiben vom OA:
Befreiung von der Tragpflicht eines Maulkorbs und der Leinenpflicht für Ihren Hund Murphy

Im ganzen Schreiben nicht eine Anmerkung, daß nur ICH den Hund ohne Leine führen darf.Auch auf dem Hundeausweis, den wir immer bei uns tragen müssen, steht nur Maulkorb-und Leinenbefreiung.

Ich weiß von Leuten, bei denen steht drauf, für welche Personen die Leinenbefreiung besteht.

Hat das OA das schlicht vergessen?
Oder gilt die Leinenbefreiung nun tatsächlich nicht nur für mich?

Nicht, daß hier jeder meinen Hund frei laufen lassen würde.Selbst mein Mann lässt ihn nicht von der Leine, weil Murphy auf ihn halt nicht sooooo gut hört.
Aber mich würde es jetzt einfach mal interessieren.

LG,
Kirstin
 
  • 23. April 2024
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Hi Tonibär ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hier bei uns in NRW ist es komplett personenbezogen,sonst müsste man ja mit Tierheimhunden,welche meist schon im TH die Maulkorbbefreiung machen,keine mehr machen sondern nur die Leinenbefreiung,ne,ne,lass dir nix erzählen,gilt alles nur für dich,die du den test mitgemacht hast.
LG Bea
 
Nein Bea, hier in Herne ist es eben genau so wie in GE: Maulkorb ist generell, Leine ist personenbezogen!
Ich kenne ehrlich gesagt auch nur Städre, wo das so ist - Essen und Iserlohn z.B. auch. Da habe ich bei Westenstest assistiert. Und in Bochum auch - ist der selbe AmtsVet wie in Herne! Und wie du - Tonibär - richtig sagst, auch in Gelsenkirchen.

Wir haben ausdrücklich schriftlich, dass unsere Hunde (jetzt noch Hund) von JEDEM mit Sachkundenachweis Kat1 ohne Maulkorb geführt werden darf. Exakt mit der Begründung wie bei dir: Der Maulkorb-Teil des WT testet den Hund, der Leinenteil testet das Hund-Halter-Gespann.

Wir haben für jeden Hund so ein Kärtchen bekommen, auf dem steht: "Generelle Befreiung von der Maulkorbpflicht. Befreiung von der Leinenpflicht gilt nur in Begleitung folgender Personen: Natalie xy und Sebastian XY" (mein Mann und ich).

Und ich musste bei seinem Hund auch NUR den Leinenbefreiungsteil nochmal machen, für diesen Eintrag - NICHT den ganzen Test! War eine Sache von 3 Minuten. Mein Mann umgekehrt bei meinem Hund auch nur noch den kurzen Gehorsamsteil und nicht nochmal den ganzen Test. Und ich habe in beiden Städten (haben den Test an verschiedenen Stellen gemacht) ausdrücklich gefragt: Ohne Mauli darf jeder gehen (der sachkundig ist) und wer ohne Leine führen will muss NUR den kurzen Leinenbefreiungsteil machen. Da geht es nur im Gehorsam auf den Hundeführer und die Bindung an diesen - dass der Hund sauber ist hat er halterunabhängig bewiesen.

Die Situation wenn ein Hund aus dem TH rauskommt ist ein Sonderfall. Das ist nicht zu vergleichen mit einem Hund in Privathand.
 
Bei uns in köln ist die ganze Prüfung Team bezogen als gilt nur für Hund und den jenigen der mit ihm die Prüfung macht,fällst du bei der Leinenbefreiung durch darfst du ohne Maulkorb gehen mußt aber bei einer erneuten Leinenbefreiungsprüfung auch den kompleten Wesenstest wiederhohlen.
 
Der Prüfer vom VA hat dann gemeint, das wäre Quatsch und es wird so gemacht, wie er das sagt.Denn bei der Maulkorbbefreiung würden sie den Hund testen und bei der Leinenbefreiung das Team.

So wurde es auch mir gesagt bzw. bei uns so gehandhabt. Mit der MK-befreiung wurde gezeigt das der Hund nicht aggressiv ist, bei der Leinenbefreiung wird der Gehorsam zum HF getestet.

Ich finde das auch vollkommen korrekt, denn mein Hund ist/wird nicht aggressiv nur weil Männe ihn mal zum pinkeln raus lässt wenn ich nicht da bin. Ob er auf ihn hört, ist da schon eine andere Sache.
 
Danke für Eure Antworten.

Ja Natalie, so wie Du es schreibst, habe ich es schon öfter gelesen.

Nur haben sie bei mir scheinbar vergessen, auf das Kärtchen zu schreiben, daß die Leinenbefreiung nur für mich gilt.

Da steht: Maulkorb-und Leinenbefreiung

Dann die unbefristete Haltererlaubnis und daß jeder, der die Sachkunde besitzt, diesen Hund führen darf.

Ich könnte natürlich beim OA anrufen und nachfragen, aber die wissen es ja oft selbst nicht und außerdem will ich keine schlafenden Hunde wecken.
Aber interessieren täte es mich ja schon.

Denn für einige, die es evtl.nicht so korrekt mit dem Gesetz halten, wäre dies ja ein Freifahrtsschein.

Hmmm, was mir noch einfällt, die vom OA wissen, auch anhand der Unterlagen, daß Murphy zum Rettungshund ausgebildet wird.Ob das eine Rolle spielt?
Obwohl ich mir das nicht wirklich vorstellen kann.

Oder ich bilde mir einfach ein, daß mein Hund dermaßen überzeugt hat, daß sie ihm die uneingeschränkte Erlaubnis erteilt haben *lautlach*:lol:

LG,
Kirstin
 
Also,ich hab auch beim Herrn Malla die Prüfung gemacht und kenne das so wie ihr es schreibt eben nicht.
 
Also,ich hab auch beim Herrn Malla die Prüfung gemacht und kenne das so wie ihr es schreibt eben nicht.

hi...

ich kenne es so auch nicht :uhh:
meinen ersten test hab ich mit meinem rüden in leverkusen gemacht und dort ist es komplett personenbezogen.
mit meiner hündin hab ich den test diesmal in köln gemacht und auch dort ist es personenbezogen....
 
@ Bea

Steht denn auf Deiner Befreiung auch drauf, daß sie nur für Dich gilt?

Ich sehe, ich bin nicht die einizige, die etwas verwirrt ist.

LG,
Kirstin
 
Ja,steht drauf.
Hiermit wird bestätigt,dass der Hund Timmy,bla,bla,bla....unter der Führung von Bea Zaborowski erfolgreich bla,bla,bla.....und von Leine und Maulkorb befreit werden kann etc.pp
 
Das ist ja strange. Der selbe AmtsVet stellt es für die Nachbarstadt anders aus :uhh:
 
Jupp hier ist es auch Personenbezogen:
-Die Erlaubnis ist Personenbezogen un erstreckt sich nur auf den O.G Hund
-Die Erlaubnis ist nicht übertragbar.
 
Da sieht man mal wie toll und eindeutig unsere Gesetze hier sind:unsicher:
Kann ja nich sein das jedes OA bzw. der AmtsVet seine eigene Interpretation der Gesetze entwerfen kann!?!
Diese diskusion hatten wir beim letzten Orga-Treffen aber auch kurz. Gibt es da keine eindeutige Verwaltunsvorschrift die verbindlich ist und klarheit schafft???
 
Nein, es ist auch in den Verwaltungsvorschriften NICHT eindeutig. Habe sie gerade gelesen.

Zuerst steht da:
5.3.1
§ 5 Abs. 3 Satz 1 eröffnet der Halterin oder dem Halter eines gefährlichen Hundes nach § 3 Abs. 2 die Möglichkeit, eine Befreiung von der Anlein- und Maulkorbpflicht zu beantragen. Aufsichtspersonen, die den Hund ebenfalls ohne Leine oder Maulkorb ausführen wollen, müssen mit dem Hund ebenfalls eine Verhaltensprüfung erfolgreich absolvieren oder in die Verhaltensprüfung des Hundes mit der Halterin oder dem Halter einbezogen werden.

Schon das lässt ja Spielraum. Manche Städte dürfen verlangen, dass Personen, die ohne Leine/Maulkorb führen wollen, den ganzen Test ebenfalls durchlaufen müssen, andere Städte erwarten lediglich, dass diese den Hund EINMALIG abrufen können oder sogar nur bim Test assistieren. Beides ist laut der obigen Aussage vertretbar.

Liest man weiter steht dort:
Soweit neben der Halterin oder dem Halter weitere Aufsichtspersonen berechtigt sein sollen, den Hund ohne Leine/Maulkorb zu führen (vgl. Nr. 5.3.1 Satz 2), sind diese ausdrücklich in der Entscheidung über die Befreiung zu benennen. Aufsichtspersonen, die über diese Berechtigung nicht verfügen, dürfen Hunde, die von der Anlein- und Maulkorbpflicht befreit sind, grundsätzlich nur angeleint ausführen.

In meinen Augen ist der letzte Satz relativ eindeutig: Personen, die nicht ausdrücklich benannt sind, dürfen den Hund nur angeleint führen - aber von Maulkorb steht da nichts! In meinen Augen macht es also meine Stadt, Gelsenkirchen un Co. richtig und evtl. wäre das auch einklagbar.

Es ist aber schon schwammig, denn das erste Zitat besagt ja eben die Einbeziehung in den Test. So ganz eindeutig ist es wohl in der Tat nicht, denn es liest sich widersprüchlich. So kann jede Stadt machen, was sie selbst für richtig hält.
 
steht alles in den Richtlinien für die Verhaltensprüfung NRW
(4) Die abschließende positive Beurteilung der Verhaltensprüfung muss die Person benennen, die den Hund bei der Verhaltensprüfung geführt hat. Erforderlichenfalls ist eine Empfehlung zum Umfang der Befreiung von der Maulkorb- und/oder Anleinpflicht und zu möglichen Auflagen auszusprechen.

§ 3 Absatz 4 :hallo:
 
Darla, das finde ich auch keinesfalls eindeutig. Auch das lässt viel Interpretationsspielraum.
 
hier steht es etwas genauer :)
Es soll nachgewiesen werden, dass ein Hund aufgrund seines individuellen Aggressionsverhaltens keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt, wenn er von einer bestimmten Person ohne Leine und/oder Maulkorb geführt wird.
 
Petra, aber meine Zitate sind auch aus den original Verwaltungsvorschriften. Und da steht nunmal ausdrücklich, dass Menschen ohne die ausdrückliche Erlaubnis den Hund nur angeleint führen dürfen. Von Maulkorb steht da aber nichts. Genau so wurde es mir eben auch von verschiedenen OAs erklärt...
 
Petra, aber meine Zitate sind auch aus den original Verwaltungsvorschriften. Und da steht nunmal ausdrücklich, dass Menschen ohne die ausdrückliche Erlaubnis den Hund nur angeleint führen dürfen. Von Maulkorb steht da aber nichts. Genau so wurde es mir eben auch von verschiedenen OAs erklärt...
du hast das LHundG zitiert, dazu gehört die Prüfungsvorschrift (die aber separat verankert ist) - inklusive der einzelnen Prüfungselemente :)
 
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