Kampfhund Versicherung BRB???

Absolut_Philipp

10 Jahre Mitglied
Hallo alle zusammen.....

habe ein problem, möchte jetz eigentlich mit meiner 6 monate alten stafford-hündin stella zur hundeschule....

naja dazu benötige ich aber eine haftpflichtversicherung für meine kleine.

aber da haben wir schon das problem, soll ich sie jetz als kampfhund angeben???

weil habe angst das da jetz noch nachfragen kommen vonwegen was für eine rasse usw. weil ich lebe im schönen land brandenburg wo man staffs ja nicht halten darf:(

aber kann ja auch nicht einfach als normalen hund versichern lassen, weil wenn mal was passiert dann gibts nachher noch probleme wegen versicherungsbetrug usw...

hoffe ihr könnt mir helfen....

lg phil
 
  • 20. April 2024
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Hi Absolut_Philipp ... hast du hier schon mal geguckt?
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Was sie meint ist: Warum hast du dir einen Staff angeschafft, wenn du weißt, dass es illegal ist?
 
naja weil es einfach nur tolle hunde sind. war schon immer total begeistert von der rasse... naja und weil wir uns noch nen zweiten hund zu unserer jack russel dame holen wollten dachten wir uns das wir uns nen staff holen...
 
Das ist leider sehr naiv gedacht.

Ich nehme an, ihr habt sie dann auch nicht oder falsch gemeldet?

Wende dich am besten an - wenn ihr einen Staff in Brandenburg nicht halten dürft, dann wird es früher oder später rauskommen und dann wird sie eingezogen und landet im Tierheim; wer darunter leidet ist also der Hund.

Es gibt also zwei Möglichkeiten: entweder ihr vermittelt sie über einen TSV weiter außerhalb Brandenburgs oder ihr zieht um in ein Bundesland, in dem Staffs erlaubt sind.

Ansonsten schreibt vielleicht noch einer der Brandenburg-Experten was, aber viel ändern wird sich da wohl trotzdem nix.
 
wir wohnen ca. 30 km von berlin entfernt...also bevor der hund wegkommt wird umgezogen:D
haben auch schon oft überlegt umzuziehen.....

ist uns schon total ans herz gewachsen die kleine.....
 
Schon mal die Brandenburger VO durchgelesen?!

Es ist nur eine Frage der Zeit, bis dir der Hund eingezogen wird. Demzufolge ist es schon fast egal, als was du ihn versicherst.
Leidtragender ist, wie immer, der arme Wurm.
Wo kommt der Hund eigentlich her?


Auszug aus eurer LHVO:

"(...) § 14 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1. entgegen § 1 Abs. 1 das befriedete Besitztum nicht angemessen sichert,

2. entgegen § 1 Abs. 2 das Besitztum nicht ausbruchsicher einfriedet oder
alle Zugänge zu dem eingefriedeten Besitztum nicht mit den erforderlichen
Warnschildern kenntlich macht,

3. entgegen § 1 Abs. 2 Satz 3 Hunde im Sinne des § 8 Abs. 2 hält,

4. entgegen § 1 Abs. 3 gefährliche Hunde in Mehrfamilienhäusern hält,

5. entgegen § 1 Abs. 4 einen gefährlichen Hund ohne den erforderlichen
Versicherungsschutz hält,

6. entgegen § 2 Abs. 1 Hunde führt,

7. entgegen § 2 Abs. 2 gleichzeitig mehrere Hunde führt,

8. entgegen § 2 Abs. 3 oder 5 einem Hund das vorgeschriebene Halsband nicht anlegt,

9. entgegen § 2 Abs. 4 die Erlaubnis oder das Negativzeugnis nicht mit sich führt oder
aushändigt,

10. entgegen § 2 Abs. 6 nicht sicherstellt, dass sich der Hund nicht unbeaufsichtigt
außerhalb des befriedeten Besitztums aufhält oder Hunde Personen überlässt,
die nicht die Voraussetzung von § 2 Abs. 1 erfüllen und nicht die Gewähr für
die Einhaltung des § 2 Abs. 2 und 3 und der §§ 3 und 4 bieten,

11. entgegen § 3 Abs. 1 Hunde nicht an der vorgeschriebenen Leine führt,

12. entgegen § 3 Abs. 2 gefährliche Hunde nicht an der vorgeschriebenen Leine
führt oder diesen nicht den Maulkorb anlegt,

13. entgegen § 3 Abs. 3 Hunden nicht den Maulkorb anlegt,

14. entgegen § 4 Hunde mitnimmt,

15. entgegen einer Untersagungsverfügung nach § 5 Abs. 1 Hunde hält,

16. entgegen § 6 Abs. 1 die Hundehaltung nicht unverzüglich anzeigt,

17. entgegen § 6 Abs. 2 keine Kennzeichnung des Hundes vornehmen lässt,

18. entgegen § 7 Hunde züchtet, ausbildet oder abrichtet oder als Halter
nicht sicherstellt, dass die Verpaarung eines gefährlichen Hundes nicht erfolgt,

19. entgegen § 9 gefährliche Hunde in Verkehr bringt,

20. entgegen § 10 Abs. 1 gefährliche Hunde ohne die erforderliche ordnungsbehördliche
Erlaubnis hält, ausbildet, abrichtet oder dabei einer mit einer solchen Erlaubnis
verbundenen vollziehbaren Auflage zuwiderhandelt oder

21. entgegen § 13 der Ordnungsbehörde nicht unverzüglich die genannten Mitteilungen
macht oder den Erwerb des Hundes nicht unverzüglich anzeigt.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3, 5, 18, 19 und 20 mit einer
Geldbuße bis zu 50.000 Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro
geahndet werden. Außerdem kann die Einziehung des Hundes angeordnet werden. (...)"




Da kann man nur hoffen, dass es sich um einen TROLL handelt...


 
TROLL??? ja habe ich mir schon durchgelesen..... find ich sowieso seltsame verordnung.....da is ne imaginäre grenze wo der hund wieder zu halten ist und wo nicht......

ich habe mir den hund nich als muskelersatz oder vorzeige hund geholt sondern als bereicherung für unsere kleine familie.... und deswegen will ich auch nich das sie uns wieder weggenommen wird....
 
Ich neige ja nicht dazu Neulingen hier gleich auf die Füße zu steigen.
Aber hier bin ich versucht eine Ausnahme zu machen!

Was meinst du, soll hier die Hilfe sein?
Deinen Hund in einen Dackel verwandeln kann hier auch niemand.

Ich finde es ja löblich, dass du mit ihm in die Hundeschule willst, aber ´ne Lösung?
Da ich die Hundeverordnungen/Rasselisten jedoch alles andere als gerechtfertigt und sinnvoll finde hoffe ich trotzdem, für dich und deinen Hund, dass dir jemand (möglichst legal) helfen kann!
 
TROLL??? ja habe ich mir schon durchgelesen..... find ich sowieso seltsame verordnung.....da is ne imaginäre grenze wo der hund wieder zu halten ist und wo nicht......

ich habe mir den hund nich als muskelersatz oder vorzeige hund geholt sondern als bereicherung für unsere kleine familie.... und deswegen will ich auch nich das sie uns wieder weggenommen wird....

Ich verstehe ja, dass du dir die kleine aus positiven Motiven geholt hast und dass Staffs tolle Hunde sind, da sind wir uns hier alle einig - ABER das ändert eben nichts daran, dass sie illegal bei dir ist und du SCHNELLSTMÖGLICH eine LEGALE Lösung finden musst!
 
Es gibt in BRB keine Möglichkeit, LEGAL einen AmStaff zu halten, das ist so gut wie ausgeschlossen.
Ich glaube, jeder findet die Verordnungen mehr oder weniger blöd.

Wenn ihr erst einmal erwischt werdet, wird der Hund eingezogen, damit verlierst du auch deine Zuverlässigkeit, und diese musst du u. a. auch nachweisen können, wenn du einen Listenhund legal anmelden möchtest.

Du sitzt ganz schön tief in der Klemme. Wende dich umgehend an Christine Prochnow von der Staff-Hilfe, die kann dir am ehesten sagen, wie du noch eine Chance haben könntest.
 
Es gibt in BRB keine Möglichkeit, LEGAL einen Listenhund zu halten.

Falls sich das auf meinen Post bezogen haben sollte: Deswegen sagte ich ja, Abgabe oder Umzug.

Christine Prochnow von der Staffhilfe ist sicher die richtige Adresse!
Phil, schau mal hier und meld dich dringend bei ihr!
 
mh naja.... dann werden wir wohl doch lieber umziehen.... trotzdem vielen dank


lg phil
 
So schnell könnt ihr gar nicht umziehen, wie der Hund weg sein könnte.
Die Wohnungssuche mit AmStaff und Co. gestaltet sich nicht gerade einfach.
Wende dich doch mal an die angegeben Stellen und lass dich beraten - BEVOR der Hund eingezogen ist!
 
trotz der vielen berechtigten Gegenworte kann ich die Denke von Absolut_Philipp nachvollziehen. Wenn man weit ab von einer Stadt mit streifenden Ordnungsamtsbediensteten wohnt und seinen Hund gut erzieht und die Nähe von Gefahrenquellen (Menschenansammlungen, Stadtbesuche, Ausland) meidet, dann ist es relativ leicht, einen sobezeichneten gefährlichen Hund ohne Halteerlaubnis gut durch das Leben zu bringen. Und es geht dabei in erster Linie um den Hund, und nicht darum, den zweifelhaften Verordungen genüge zu tun.
Als ich meine Hündin Käthe aus dem TH nahm, hatte ich ebensolches vor, auch deshalb, weil ich einem 9 Jahre alten Hund, der nie einen Maulkorb gesehen hatte und nie in einer Prüfungssituation war, dieses ersparen wollte. Das wäre auch 99,5%ig gut gegangen, denn wo ich wohne, kommt keiner vom OA vorbei und die Nachbarn und der Jagdpächter interessiert die Rasse nicht, solange die Hunde gehorsam sind.
Abgesehen von den höchst überflüssigen horrenden Kosten für die komplette Prozedur der Halteerlaubnis - dieses Geld würde ich viel lieber dem Tierschutz bringen, als der Stadtkasse. Den Hund selber kann ich mit einem Formblatt der Stadt anmelden, bei der Rasse kreuze ich "Mischling" an und bei der Herkunft "zugelaufen", bezahle meine Hundesteuern und melde ihn bei der Tierversicherung als das an, was er ist, als AmStaff. Die halten ja keine Rücksprache mit dem Ordnungsamt und es gibt genügend Hundeversicherungen, die keinen Unterschied in der Prämie zwischen Listen- und Nichtlistenhund machen (so meine, die Darmstädter Haftpflichtkasse).

Das hat alleine deshalb nicht funktioniert, weil das Tierheim eine Haltererlaubnis benötigte, um den Hund abgeben zu können. Diese Halteerlaubnis zu bekommen, war aber aufgrund der Ansichten des Sachbearbeiters beim OA (sein Originalzitat zu mir: "Diese Hunde müssen ausgerottet werden") dermaßen zeitraubend und schwierig, daß ich zwischenzeitlich bei der rheinlandpfälzischen obersten Dienstleistungsaufsichtsbehörde vorstellig wurde, damit überhaupt etwas ging und daß ich natürlich auch nach alternativen Wegen Ausschau hielt.
Und die gibt es tatsächlich.
Wir halten guten Kontakt mit einem TH in Niedersachsen, aus dem 2 unserer DD-Hunde stammten. Dort wohnt meine Patenhündin Rosi, ebenfalls ein AmStaff. Diese hätte ich mitnehmen können, ohne eine Halteerlaubnis vorzeigen zu müssen, wie ich dann erfuhr.
Ich überlege, Rosi auch zu mir zu nehmen, wenn sich mit Käthe alles in alltägliche Bahnen eingeschliffen hat.
 
trotz der vielen berechtigten Gegenworte kann ich die Denke von Absolut_Philipp nachvollziehen. Wenn man weit ab von einer Stadt mit streifenden Ordnungsamtsbediensteten wohnt und seinen Hund gut erzieht und die Nähe von Gefahrenquellen (Menschenansammlungen, Stadtbesuche, Ausland) meidet, dann ist es relativ leicht, einen sobezeichneten gefährlichen Hund ohne Halteerlaubnis gut durch das Leben zu bringen. Und es geht dabei in erster Linie um den Hund, und nicht darum, den zweifelhaften Verordungen genüge zu tun.
Als ich meine Hündin Käthe aus dem TH nahm, hatte ich ebensolches vor, auch deshalb, weil ich einem 9 Jahre alten Hund, der nie einen Maulkorb gesehen hatte und nie in einer Prüfungssituation war, dieses ersparen wollte. Das wäre auch 99,5%ig gut gegangen, denn wo ich wohne, kommt keiner vom OA vorbei und die Nachbarn und der Jagdpächter interessiert die Rasse nicht, solange die Hunde gehorsam sind.
Abgesehen von den höchst überflüssigen horrenden Kosten für die komplette Prozedur der Halteerlaubnis - dieses Geld würde ich viel lieber dem Tierschutz bringen, als der Stadtkasse. Den Hund selber kann ich mit einem Formblatt der Stadt anmelden, bei der Rasse kreuze ich "Mischling" an und bei der Herkunft "zugelaufen", bezahle meine Hundesteuern und melde ihn bei der Tierversicherung als das an, was er ist, als AmStaff. Die halten ja keine Rücksprache mit dem Ordnungsamt und es gibt genügend Hundeversicherungen, die keinen Unterschied in der Prämie zwischen Listen- und Nichtlistenhund machen (so meine, die Darmstädter Haftpflichtkasse).

Aber nicht verraten!:dafuer:

Das hat alleine deshalb nicht funktioniert, weil das Tierheim eine Haltererlaubnis benötigte, um den Hund abgeben zu können. Diese Halteerlaubnis zu bekommen, war aber aufgrund der Ansichten des Sachbearbeiters beim OA (sein Originalzitat zu mir: "Diese Hunde müssen ausgerottet werden") dermaßen zeitraubend und schwierig, daß ich zwischenzeitlich bei der rheinlandpfälzischen obersten Dienstleistungsaufsichtsbehörde vorstellig wurde, damit überhaupt etwas ging und daß ich natürlich auch nach alternativen Wegen Ausschau hielt.
Und die gibt es tatsächlich.
Wir halten guten Kontakt mit einem TH in Niedersachsen, aus dem 2 unserer DD-Hunde stammten. Dort wohnt meine Patenhündin Rosi, ebenfalls ein AmStaff. Diese hätte ich mitnehmen können, ohne eine Halteerlaubnis vorzeigen zu müssen, wie ich dann erfuhr.
Ich überlege, Rosi auch zu mir zu nehmen, wenn sich mit Käthe alles in alltägliche Bahnen eingeschliffen hat.

Ich denke auch, es ist legitim zu versuchen diese dämlichen Verordnungen aus zu tricksen, solange man den Hund dabei nicht unnötig in Gefahr bringt!
 
@ Threadersteller:

Da Du nach Berlin umziehen willst, hier das Berliner Hundegesetz:

Soviel vorweg: In Berlin gibt es keine Befreiung vom Maulkorbzwang für AmStaffs, Eure Kleine wird dort - so sie legal angemeldet wird - Zeit ihres Lebens mit Maulkorb herumlaufen müssen... Ausnahmen aufgrund tierärztlicher Indikation (Krankheit des Hundes) sind äußerst selten...



Gruß
tessa
 
Hallo alle zusammen.....

habe ein problem, möchte jetz eigentlich mit meiner 6 monate alten stafford-hündin stella zur hundeschule....

naja dazu benötige ich aber eine haftpflichtversicherung für meine kleine.

aber da haben wir schon das problem, soll ich sie jetz als kampfhund angeben???

weil habe angst das da jetz noch nachfragen kommen vonwegen was für eine rasse usw. weil ich lebe im schönen land brandenburg wo man staffs ja nicht halten darf:(

aber kann ja auch nicht einfach als normalen hund versichern lassen, weil wenn mal was passiert dann gibts nachher noch probleme wegen versicherungsbetrug usw...

hoffe ihr könnt mir helfen....

lg phil

puuuuuuuuuuuuuuhhhhhhhhhhhhh.......ähm Du weißt aber schon was bei uns in BRB erlaubt ist??????? Meine sind versichert mit Rasseangaben Kat.2 Hunde......wenn was passiert, hast Du obermiese Karten, dann zahlt die Versicherung nicht wenn sich herrausstellt das Du nicht die richtige Rasse angegeben hast. Sehr heikle Sache!!!! Ich zahle genauso viel wie normaler Hund, die machen da keine Unterschiede also hab ich Rotti angegeben und so stehts im Vertrag.
 
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