@Sundance,
die Dame benutzt gerne alte Berichte zum Wiederaufbrühen ihrer ach so aktuellen "Nachrichtensendung".
Made in Eile Pocke
An die
RTL Punkt 12 Redaktion
- z. Hd.: Katja Burkhard -
Aachenerstr. 1036
Vorab per Fax: 0221- 4561690
50858 Köln
Betrifft: RTL Punkt 12 am Freitag den 21.05.04
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrte Frau Burkhard,
in oben genannter Angelegenheit wurde mir mitgeteilt, dass Sie in der vorgenannten Sendung folgende Aussage machten:
Sprecherin Katja Burkhard
"... dass Kampfhunde in Deutschland immer angeleint werden müssen und immer einen Maulkorb tragen müssen. Wie wenig sich die Besitzer dieser auf böse gedrillten Bestien daran halten sehen wir immer dann wenn mal wieder ein Kind von solch einem Hund angefallen und halb tod gebissen wurde."
Zunächst ist festzuhalten, dass es nicht zutrifft, dass ausnahmslos alle Hunde welche unter die § 3 und § 10 des Landeshundegesetztes NRW fallen, immer angeleint werden müssten und immer einen Maulokorb tragen müssten.
Das Landeshundegesetz NRW sieht ausdrücklich für Hunde, die rechtmässig gehalten werden ( also mit Haltererlaubnis ), und für die nach bestandener Verhaltensprüfung eine Maulkorb- und Leinenbefreiung erteilt wurde, dort, wo es auch für nichtgelistete Hunde erlaubt ist, den unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tierschutzgesetzes und der Tierschutzhunde-verordnung des Bundes notwendigen Auslauf ohne Leine und Maulkorb zu ermöglichen. Selbstverständlich ist der jeweilige Hundeführer auch verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass der Hund dann niemanden belästigt und/oder gefährdet.
Ausserdem bestehen auch in einigen Bundesländern Regelungen zu gefährlichen Hunden, die gänzlich ohne Rasselisten auskommen. Insoweit gibt es auch in diesen Bundesländern keinerlei Verpflichtung, einen sogenannten "Kamfhund" ausschliesslich mit Leine und Maulkorb auszuführen.
Desweiteren wäre es auch für Sie ein Leichtes, sich die Ergebnisse der Auswertung der seit Sommer 2000 in Deutschland bei sogenannten "Kampfhunden" nahezu flächendeckend durchgeführten " Wesenstests" , z. B. an der Tierhochschule Hannover zur Kenntnis zu nehmen. Demnach bestehen 97 % der von Ihnen als "auf böse gedrillten Bestien" bezeichneten Hunde diese Tests.
Diese Information zu erhalten und zu berücksichtigen, dürfte für einen ausgebldeten Journalisten zu den Grundvoraussetzungen für die Vorbereitung eines aktuellen Berichtes zu diesem Thema gehören. Anscheinend haben Sie es vorgezogen, Ihre Nachrichtensendung ausschliesslich mit Ausschnitten aus der mittwochs zuvor ausgestrahlten Sendung Stern TV des Herrn Jauch vorzubereiten.
Soweit ich informiert bin haben Sie die allgemeinen Programmgrundsätze der Fernsehberichterstattung zu berücksichtigen.
Dazu gehört meines Wissens auch, daß Sie dazu beizutragen haben, die Achtung vor Leben, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit, vor Glauben und Meinung anderer zu stärken.
Ebenso obliegt Ihnen die Überprüfung der Einhaltung der anerkannten journalistischen Gründsätze der Berichterstattung, in diesem Zusammenhang auch Berichte vor ihrer Verbreitung auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen.
Würden Sie mir freundlicherweise ausserdem mitteilen, welche Hunde Ihrer Ansicht nach als "sogenannte Kampfhunde" zu klassizifieren wären?
Insofern werden Sie und Ihre Redakton hiermit aufgefordert, dies in Zukunft bei Ihrer Berichterstattung zu berücksichtigen und baldmöglichst richtigzustellen.
Andernfalls von hier aus rechtliche Schritte eingeleitet werden, die Ihnen behilflich sein sollen, Ihrer Informationspflicht umfassend nachzukommen.
Für die Beantwortung meiner Fragen, sowie zur Richtigstellung Ihrer unvollstängien Berichterstattung wurde diesseits eine Frist bis zum 15.07.2004 notiert.
Sollte vorgenannte Frist fruchtlos verstreichen, sehe ich mich gezwungen, gerichtliche Schritte einzuleiten.
Mit freundlicher Empfehlung