Es ist erwiesen, daß Hunde, die im Hundesport geführt werden, weniger auffällig sind.
Da gibt es auch Berichte drüber, weiß aber nicht mehr wo
Da gibt es auch Berichte drüber, weiß aber nicht mehr wo
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Ich frage mich ernsthaft, wieso hier über den Entwurf einer Nichtregierungspartei so ein Faß aufgemacht wird. In meinen Augen umsonst.
Ich warte lieber ab, was SPD/CDU auf den Markt werfen. Dann lohnt sich das Diskutieren wenigstens.
...Ich erkenne jedoch, wer nicht bereit ist, Auflagen so weit möglich
zu erfüllen, der hat auch keinen Hund verdient...
( aber dafür würde der Hund dann im TH büssen - was ist schlimmer )
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Valide Punkte, schreib es ihr
Hab drüber nachgedacht.
Ich lebe nicht in Berlin, ich habe keine Listenhunde!
Warum sollte ich an erster Front stehen?
Ich hab eigene Nöte und Probleme.
Es sollte in Berlin genug intelligente Menschen geben, die sich sinnvoll einmischen können.
Helfen ist in Ordnung, aber vorne stehen brauche und will ich nicht!
Schade, hatte mir viel davon versprochen!
Meine Sorge wäre, dass Hunde, aufgrund normalen Verhaltens,
eingezogen und getötet werden.
Allerdings ist es bereits in HH schon lange so, dass Hunde, die beim Jagen
einer Katze beobachtet werden, dafür als "Gefährlich" eingestuft werden,
mit allen Folgen.
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Es geht also gar nicht um reale Gefahren, sondern um ein subjektives Empfinden diffuser "Sicherheit".
In der Begründung von Frau Hämmerling zu ihrem Entwurf wird ja mehrfach darauf hingewiesen, daß die meisten Beißvorfälle im privaten Umfeld geschehen.
Als Grund für den Entwurf wird aber die Verbesserung der "Öffentlichen Sicherheit" hergenommen.
Das beißt sich alles irgendwie.
Staatliches Handeln genügt, wenn es subjektive Rechte der Bürger beeinträchtigt, nur dann dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wenn es geeignet, erforderlich und im Einzelfall angemessen ist, um den verfolgten öffentlichen Zwecken zum Erfolg zu verhelfen. Zweck und Mittel müssen in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen (BVerfGE 65,1[ 54]; 76,1[ 51]; 92, 262[ 273]).
Ist das nicht ein schöner Satz!
Staatliches Handeln genügt, wenn es subjektive Rechte der Bürger beeinträchtigt, nur dann dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wenn es geeignet, erforderlich und im Einzelfall angemessen ist, um den verfolgten öffentlichen Zwecken zum Erfolg zu verhelfen. Zweck und Mittel müssen in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen (BVerfGE 65,1[ 54]; 76,1[ 51]; 92, 262[ 273]).
Den größtmöglichen präventiven Schutz vor gefährlichen Hunden bietet nur ein Hundeführerschein mit theoretischem und praktischem Sachkundenachweis für alle Hundehalter. Das wird bei vielen Hundehalterinnen und Hundehaltern keine Begeisterung auslösen.
[...]
Für die jetzigen Listenhunde und einige andere große Rassen könnten zusätzliche Prüfungen eingeführt werden, mit denen Sozialverträglichkeit bzw. Eignung von Hund und Halter bzw. Halterin getestet werden könnte.
Indem Du Deine Gedanken/Befürchtungen darlegst und vielleicht sogar zur Verdeutlichung eine alternative Formulierung überlegst!
§ 7
Gefährliche Hunde
(1) 1 Erhält die Fachbehörde einen Hinweis darauf, dass ein Hund, der von einer Hundehalterin oder einem Hundehalter nach § 1 Abs. 2 gehalten wird, eine gesteigerte Aggressivität aufweist, insbesondere
1.
Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt hat oder
2.
auf Angriffslust, auf über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft oder Schärfe oder auf ein anderes in der Wirkung gleichstehendes Merkmal gezüchtet, ausgebildet oder abgerichtet ist,
so hat sie den Hinweis zu prüfen. 2 Ergibt die Prüfung nach Satz 1 Tatsachen, die den Verdacht rechtfertigen, dass von dem Hund eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht, so stellt die Fachbehörde fest, dass der Hund gefährlich ist. 3 Die Klage gegen die Feststellung nach Satz 2 hat keine aufschiebende Wirkung.
(2) 1 Wer einen Hund hält, der außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes durch Verwaltungsakt als gefährlich eingestuft worden ist, hat dies der Fachbehörde unverzüglich mitzuteilen. 2 Die Fachbehörde hat zu prüfen, ob der Hund gefährlich ist; Absatz 1 Sätze 2 und 3 gilt entsprechend.
Den größtmöglichen präventiven Schutz vor gefährlichen Hunden bietet nur ein Hundeführerschein mit theoretischem und praktischem Sachkundenachweis für alle Hundehalter. Das wird bei vielen Hundehalterinnen und Hundehaltern keine Begeisterung auslösen.
[...]
Für die jetzigen Listenhunde und einige andere große Rassen könnten zusätzliche Prüfungen eingeführt werden, mit denen Sozialverträglichkeit bzw. Eignung von Hund und Halter bzw. Halterin getestet werden könnte.
Rasselisten mal anders
Ist das nicht ein schöner Satz!
Staatliches Handeln genügt, wenn es subjektive Rechte der Bürger beeinträchtigt, nur dann dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wenn es geeignet, erforderlich und im Einzelfall angemessen ist, um den verfolgten öffentlichen Zwecken zum Erfolg zu verhelfen. Zweck und Mittel müssen in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen (BVerfGE 65,1[ 54]; 76,1[ 51]; 92, 262[ 273]).
Ja, so ist das mit dem Zweck und den Mitteln....
Hm, und wie setzt man die Gruppe "für die jetzigen Listenhunde" praktisch um? Richtig: indem man Listen beibehält. Sonst könnte man die jetzigen nämlich in Zukunft gar nicht mehr als solche erkennen.Den größtmöglichen präventiven Schutz vor gefährlichen Hunden bietet nur ein Hundeführerschein mit theoretischem und praktischem Sachkundenachweis für alle Hundehalter. Das wird bei vielen Hundehalterinnen und Hundehaltern keine Begeisterung auslösen.
[...]
Für die jetzigen Listenhunde und einige andere große Rassen könnten zusätzliche Prüfungen eingeführt werden, mit denen Sozialverträglichkeit bzw. Eignung von Hund und Halter bzw. Halterin getestet werden könnte.
Rasselisten mal anders
Hm ... eins muß man hier als wissender Hundehalter oder generell Hundekenner anerkennen und der Hämmerling zugute halten, denn das spricht aus DIESEN ihren Zeilen hier: ES GIBT RASSEUNTERSCHIEDE!!!
Du glaubst wohl, die Ordnungsamtsleute und Veterinäre beim Amt juckt es groß, was diese obige Theorie (resp. Rechtsauslegung in irgendeinem Gericht einschließlich des BVerfG) besagt??! Die schauen ins Hundegesetz und da steht was von "untersagen und einziehen und töten"!!!
Meine Fresse!
Ich weiß überhaupt nicht, warum Du den Gesetzesvorschlag von Hämerling unterstützt?? Bist Du auch ein verkappter Hundehasser mit Tötungsabsichten im Verborgenen? Mal bitte Butter bei die Fisch!