Jetzt drehen die in Berlin völlig durch:

Es ist erwiesen, daß Hunde, die im Hundesport geführt werden, weniger auffällig sind.

Da gibt es auch Berichte drüber, weiß aber nicht mehr wo ;)
 
  • 25. April 2024
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Hi Yannik ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hmmmmmnjaaaaa...sagen wir es anders. ;)
MEINE Erfahrung ist (selbst seit vielen Jahren im Hundesport), dass Hunde aus dem Sport sicher besser erzogen sind im Sinne vom Befolgen von Kommandos (auch sitz, bleib, etc).
Was viel wichtiger ist: Hundehalter die Hundesport betreiben beschäftigen sich nachweislich mit ihrem Hund und Lerntheorien. Das tun sicher auch viele Privathalter, aber viele eben auch nicht. ;)
Im Hundesport ist man quasi dazu gezwungen, klappt ja sonst nicht.
Außerdem stehen diese Hunde auf Prüfungen immer wieder unter den Augen von Trainern und Richtern die über Gehorsam und "Benehmen" urteilen.

Alllerdings sieht man IM Hundesport, also AUF dem Hupla immer wieder Fast-Vorfälle, oder sogar tatsächliche Attacken. Das mag auch wegen der Häufung der Hunde nicht immer vermeidbar sein.
Essenz ist allerdings, dass derartige Vorfälle unter Sportskameraden natürlich NICHT gemeldet werden. ;) Daher vielleicht die Aussage sie seien "weniger auffällig", es gibt kaum Anzeigen etc von "Sporthunden".
Ich glaube es eher nicht, schon allein weil im Sport hauptsächlich triebstarke Hunde zusammen kommen, die natürlich auch schnell "hochdrehen"- dürfte sich dann Ausgleichen mit dem besseren Gehorsam.
 
Ich frage mich ernsthaft, wieso hier über den Entwurf einer Nichtregierungspartei so ein Faß aufgemacht wird. In meinen Augen umsonst. :unsicher:

Ich warte lieber ab, was SPD/CDU auf den Markt werfen. Dann lohnt sich das Diskutieren wenigstens.

:hallo:
 
@Crabat : war auch meine Einschätzung.
Aber mein Gefühl kann auch täuschen.

Ich unterscheide grob zwei Kategorien Hundehalter :
1) die sich intensiv mit dem Hund befassen, sei es im Verein
oder auf andere Weise.
Da sie um ihre Hunde sehr besorgt sind, werden sie diese sicher nicht
ohne Kontrolle herumlaufen lassen.
Sie werden auch Gefahren kritischer einschätzen und vorbeugen.
Diese Halter werden auch bereit sein, finanzielle Opfer auf sich zu nehmen
und ihre Hunde nicht einfach ins Heim geben, wenn der Hundeführerschein kommt.

2) die Halter, wo der Hund eher "nebenbei" läuft,
weil man halt immer Hunde hatte.
Der darf dann nicht viel Arbeit machen und nicht viel Kosten verursachen.
Diese Hunde haben es nicht schlecht, aber können eventuell auch sich
selbst überlassen sein.
Das sehe ich bei den Hunden, die hier in der Gegend so ohne Aufsicht
ihre Grundstücke verlassen oder mangels Leinenführigkeit eben
"schon mal vorlaufen".
Da sehe ich durchaus die Gefahr von Vorfällen und ebenso werden diese
Halter geneigt sein, bei strengen Auflagen, die Hunde zu entsorgen.
Oder tue ich da Unrecht ?

und eigentlich gibt es noch die dritte Gruppe, die aufgrund sozialer
Umstände nicht mehr in der Lage ist, Hunde zu kontrollieren.
Hier entstehen die schlimmsten Vorfälle.
Ich denke gerade an die Uroma, die den Rottweiler beaufsichtigen musste
und der kleine behinderte Junge starb.
Oder die volltrunkene Rotti Besitzerin, deren Hund Mutter und Kind massakrierte.

Ich merke gerade, ich bin auch schon am Kategorisieren:unsicher:
aber ich setze beim Halter an...
wobei ich auch da Vorverurteilung nicht ausschliessen kann.
Ich erkenne jedoch, wer nicht bereit ist, Auflagen so weit möglich ;)
zu erfüllen, der hat auch keinen Hund verdient...
( aber dafür würde der Hund dann im TH büssen - was ist schlimmer :rolleyes: )
 
Ich frage mich ernsthaft, wieso hier über den Entwurf einer Nichtregierungspartei so ein Faß aufgemacht wird. In meinen Augen umsonst. :unsicher:

Ich warte lieber ab, was SPD/CDU auf den Markt werfen. Dann lohnt sich das Diskutieren wenigstens.

:hallo:


Vielleicht, weil man nicht nur bis zur Stuhlkante denkt (ist jetzt nicht bös gemeint) ;)
 
...Ich erkenne jedoch, wer nicht bereit ist, Auflagen so weit möglich ;)
zu erfüllen, der hat auch keinen Hund verdient...
( aber dafür würde der Hund dann im TH büssen - was ist schlimmer :rolleyes: )

Was u.U. dramatisch für den Hund ist (insbesonders gross, schawarz, alt und/oder Listenhund) ... aber sachlich und auf längere Perspektive betrachtet ist das (meiner Meinung nach) der richtige Weg.
 
.......................

Valide Punkte, schreib es ihr :)

Hab drüber nachgedacht.
Ich lebe nicht in Berlin, ich habe keine Listenhunde!
Warum sollte ich an erster Front stehen?
Ich hab eigene Nöte und Probleme.
Es sollte in Berlin genug intelligente Menschen geben, die sich sinnvoll einmischen können.
Helfen ist in Ordnung, aber vorne stehen brauche und will ich nicht!

Schade, hatte mir viel davon versprochen!

Ich schwanke noch!;)

@ Cathrin

Ich meine damit nicht, dass ich mich komplett raus halten will, sondern ich bin nicht sicher, ob ich selbst direkt mit mischen will oder im Hintergrund unterstüttze.
Ist auf Grund einiger schlechter Erfahrungen, in den letzten Jahren gewachsen.
 
Meine Sorge wäre, dass Hunde, aufgrund normalen Verhaltens,
eingezogen und getötet werden.
Allerdings ist es bereits in HH schon lange so, dass Hunde, die beim Jagen
einer Katze beobachtet werden, dafür als "Gefährlich" eingestuft werden,
mit allen Folgen.

Das glaube ich nicht, außer bei Hunden der bereits gelisteten Rassen. Denn gegen diese Rassen gab es ja nach dem Vorfall in HH eine derartige öffentliche Hetz- und Haßkampagne, daß auch plötzlich die angeblichen "Beißvorfälle" mit diesen Hunden sprunghaft anstiegen.
Soll sagen: Hunde der gelisteten Rassen dürfen sich definitiv nichts erlauben. Anspringen wird als "gefahrdrohendes Anspringen" gewertet und geht als Beißvorfall in die Statistik ein. Und das schon seit 2000.
Ja, so wurden dann sogar "Lapalien" für viele Listenhunde zum Todesurteil.

So eine Hetzkampagne würde es mit 20/40 Hunden nicht geben. Da bin ich sicher. Diese Hysterie ist gar nicht mehr zu toppen.

Außerdem laufen in Berlin fast überall die Hunde unangeleint herum. Groß wie klein.
Wenn der Senat so darauf bedacht wäre, die öffentliche Sicherheit zu verbessern und das so zwingend notwendig erachtete, würde er erstmal mit einem generellen Leinenzwang reagieren. Tut er aber nicht.

Es werden vermutlich weiterhin Hunde, die einem bestimmten Phänotyp ("Kampfhund") entsprechen, im Focus der öffentlichen Aufmerksamkeit stehen. Zu sehr hat sich die negative Einstellung gegenüber diesen Rassen in die Köpfe der breiten Masse eingebrannt.

Sehr gut kann man das in Berlin beobachten. Gehe ich mit einem großen unangeleinten Hund einer anderen Rasse spazieren, bleibt alles entspannt.
Komme ich aber mit meinem Rüden daher, angeleint mit Maulkorb, wird nach wie vor ein großer Bogen gemacht bzw. die Straßenseite gewechselt. Angewiderte Blicke inclusive.

Daran sieht man doch, wie subjektiv die Wahrnehmung der Menschen bzgl. irgendwelcher "Gefahren" ist. Ein angeleinter Hund mit Beißkorb kann gar nicht gefährlich werden. Er sieht aber durch den Maulkorb erst "gefährlich" aus.

Es geht also gar nicht um reale Gefahren, sondern um ein subjektives Empfinden diffuser "Sicherheit".

In der Begründung von Frau Hämmerling zu ihrem Entwurf wird ja mehrfach darauf hingewiesen, daß die meisten Beißvorfälle im privaten Umfeld geschehen.

Als Grund für den Entwurf wird aber die Verbesserung der "Öffentlichen Sicherheit" hergenommen.

Das beißt sich alles irgendwie.
 
Mmmh - ´ne kurze mail hab ich jetzt doch geschickt!:rolleyes:
Antwort kann dauern - so kurz ist sie dann doch nicht geworden!:unsicher:
 
.........................

Es geht also gar nicht um reale Gefahren, sondern um ein subjektives Empfinden diffuser "Sicherheit".

In der Begründung von Frau Hämmerling zu ihrem Entwurf wird ja mehrfach darauf hingewiesen, daß die meisten Beißvorfälle im privaten Umfeld geschehen.

Als Grund für den Entwurf wird aber die Verbesserung der "Öffentlichen Sicherheit" hergenommen.

Das beißt sich alles irgendwie.

Ist mir auch so aufgefallen.
Bin aber nicht sicher, ob ich das in den zwei, drei Sätzen, in der mail an sie, erwähnt habe!:gruebel:
 
Ist das nicht ein schöner Satz!;)

Staatliches Handeln genügt, wenn es subjektive Rechte der Bürger beeinträchtigt, nur dann dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wenn es geeignet, erforderlich und im Einzelfall angemessen ist, um den verfolgten öffentlichen Zwecken zum Erfolg zu verhelfen. Zweck und Mittel müssen in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen (BVerfGE 65,1[ 54]; 76,1[ 51]; 92, 262[ 273]).

 
Ist das nicht ein schöner Satz!;)

Staatliches Handeln genügt, wenn es subjektive Rechte der Bürger beeinträchtigt, nur dann dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wenn es geeignet, erforderlich und im Einzelfall angemessen ist, um den verfolgten öffentlichen Zwecken zum Erfolg zu verhelfen. Zweck und Mittel müssen in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen (BVerfGE 65,1[ 54]; 76,1[ 51]; 92, 262[ 273]).



Ja, so ist das mit dem Zweck und den Mitteln.... :unsicher:
 
Den größtmöglichen präventiven Schutz vor gefährlichen Hunden bietet nur ein Hundeführerschein mit theoretischem und praktischem Sachkundenachweis für alle Hundehalter. Das wird bei vielen Hundehalterinnen und Hundehaltern keine Begeisterung auslösen.
[...]
Für die jetzigen Listenhunde und einige andere große Rassen könnten zusätzliche Prüfungen eingeführt werden, mit denen Sozialverträglichkeit bzw. Eignung von Hund und Halter bzw. Halterin getestet werden könnte.


Rasselisten mal anders :unsicher:
 
Ich hab mich jetzt mal durch alle Seiten durchgekämpft - puh-

Zum Einwand bezüglich dem Massentöten von Hunden usw.
Ich habe das Gesetz schon beim ersten durchlesen so verstanden das dies die letzte Möglichkeit wäre - verstehe aber die Einwände und habe dies auch in meiner Mail an Frau Hämmerling zum Ausdruck gebracht! Sprich der Entwurf soll dahingehend geändert werden das ein "Gefährlicher Hund" nur eingeschläfert werden kann wenn er Menschen erheblichen Schaden zugefügt hat und bei einer neutralen Prüfung bewiesen werden kann das der hund wieder einen Menschen schwer verletzen würde.

Zum Thema Unterordnung, ich glaube hier ist nicht die UO gemeint die auf dem Hupla verlangt wird, sondern viel mehr das verhalten des Hundes gegenüber seinem Führer! Soll heissen: wenn Omi dem lieben Rotti irgendwas klar machen will und Rotti daraufhin knurrt, der Hund sich von Omi nicht unterordnen lassen will. Da wären wir dann bei den Hunden die die Weltherrschaft an sich reissen wollen und Frauchen nicht mehr aufs Sofa lassen! Das solche Hund und Halter gespanne gefährlich sind wissen wir doch eigentlich alle oder?
Genauso die Verträglichkeit. Berlin ist eine grosse Stadt und viele Hunde leben dicht aufeinander. Deshalb ist es natürlich zu wünschen das alle Hunde sozial verträglich sind. Wenn einer das nicht ist muss der HH beweisen das er damit umgehen kann! Sowas muss dann auch beim Sachkundenachweis berücksichtigt werden! Kein Hund mag alle Hunde so wie wir Menschen auch nicht jeden mögen! Habe ich auch so bei ihr angebracht!

Zum Thema 20/40-Hunde bin ich der Meinung das diese Differenzierung schlecht ist! Klein Fiffi darf den grossen Bello dann also anbellen und ihm auf die Pelle rücken weil Fraule keine Ahnung von Hunden hat und ich muss es mit Bello nachher ausbaden wenn es knallt! Klar können kleinsthunde beim Menschen nicht viel anhaben, aber deshlab dürfen sie keinen Freifahrtsschein bekommen das hund und Halter sich völlig daneben benehmen dürfen!

Im grossen und ganzen finde ich den Ansatz nicht schlecht! Frau Hämmerling ist selber "listi-Besitzerin" auch wenn der Staffbull in B nicht auf der Liste steht! Und sie weiss auch das die meisten vorfälle im Häuslichen Bereich passieren (steht auch unten in Ihrer Begründung wenn man es verstehen will) und folgerichtig weiss sie auch das die meisten Vorfälle vermeidbar wären wenn Hundehalter sich mit dem Thema Hund auseinandersetzen würden! Körpersprache, Erziehung, Verhalten, Ernährung... all das kann man lernen und dann auch Vorfälle vermeiden. Für uns ist das alles so normal, so glas klar, so alltäglich! Aber viele andere müssen dazu gezwungen werden das zu lernen weil sie es selber nicht fü wichtig erachten oder meinen vor 40 Jahren war die Hundeerziehung auch schon top ich muss nix mehr lernen!

Ich selber habe einen SKN Kurs gemacht, Theorie und Praxis! Das ist nicht weltbewegend und so das jeder mit ein bischen Grundwissen durchkommt! Aber für unwissende Menschen gibt es super viel Input und sie verstehen Dinge an ihrem Hund die sie selber nie bemerkt hätten!
Und wenn ich sehe wie Rücksichtsvoll hier die meisten Hundehalter sind und auch geworden sind seit dem SKN (höre das immer wieder vor allem von Menschen die Angst haben oder gerne Joggen und Radfahren) kann ich es nicht schlecht finden das jeder zumindest ein Minimum über sein Tier und seine Umwelt in der er sich bewegt lernen muss!

Uff- so lang sollte das doch gar nicht werden :rolleyes: sorry
 
Indem Du Deine Gedanken/Befürchtungen darlegst und vielleicht sogar zur Verdeutlichung eine alternative Formulierung überlegst! :)

§ 7
Gefährliche Hunde

(1) 1 Erhält die Fachbehörde einen Hinweis darauf, dass ein Hund, der von einer Hundehalterin oder einem Hundehalter nach § 1 Abs. 2 gehalten wird, eine gesteigerte Aggressivität aufweist, insbesondere
1.

Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt hat oder
2.

auf Angriffslust, auf über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft oder Schärfe oder auf ein anderes in der Wirkung gleichstehendes Merkmal gezüchtet, ausgebildet oder abgerichtet ist,

so hat sie den Hinweis zu prüfen. 2 Ergibt die Prüfung nach Satz 1 Tatsachen, die den Verdacht rechtfertigen, dass von dem Hund eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht, so stellt die Fachbehörde fest, dass der Hund gefährlich ist. 3 Die Klage gegen die Feststellung nach Satz 2 hat keine aufschiebende Wirkung.

(2) 1 Wer einen Hund hält, der außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes durch Verwaltungsakt als gefährlich eingestuft worden ist, hat dies der Fachbehörde unverzüglich mitzuteilen. 2 Die Fachbehörde hat zu prüfen, ob der Hund gefährlich ist; Absatz 1 Sätze 2 und 3 gilt entsprechend.



Es geht auch ohne alle Hunde unter Generalverdacht zu stellen!
 
Den größtmöglichen präventiven Schutz vor gefährlichen Hunden bietet nur ein Hundeführerschein mit theoretischem und praktischem Sachkundenachweis für alle Hundehalter. Das wird bei vielen Hundehalterinnen und Hundehaltern keine Begeisterung auslösen.
[...]
Für die jetzigen Listenhunde und einige andere große Rassen könnten zusätzliche Prüfungen eingeführt werden, mit denen Sozialverträglichkeit bzw. Eignung von Hund und Halter bzw. Halterin getestet werden könnte.


Rasselisten mal anders :unsicher:


Hm ... eins muß man hier als wissender Hundehalter oder generell Hundekenner anerkennen und der Hämmerling zugute halten, denn das spricht aus DIESEN ihren Zeilen hier: ES GIBT RASSEUNTERSCHIEDE!!!

Und wenn es Rasseunterschiede gibt, die wirklich SEHR gravierend sein könne, dann muß es auch unterschiedliche Prüfungs- und Ausbildungsanforderungen geben.

Für einen 16-Tonner ist eben auch kein Moped-Führerschein und die dem vorausgehende Ausbildung sinnvoll, noch nicht mal ein Pkw-Dingens! Wer das in zweifel zieht und meint, man könne das von der art her überhaupt nicht miteinander vergleichen ... sorry! ... aber der hat's sie dann auch nicht mehr alle beisammen!

ES GIBT Rasseunterschiede, nicht nur was Größe und Masse und damit auch Kraft anbelangt, sondern auch andere Aspekte, insbesondere so etwas wie "Jagdtriebigkeit", "Gameness" usw.

Darauf muß man sich bereits als Interessent für einen bestimmten Hundetyp einstellen. Wer das nicht tut, der denkt vermutlich auch: "Ooch, den Brummi kann ich auch noch mit meinen hundert Stunden Mopedpraxis fahren!"

Hier muß ich Hämmerling recht geben. Gebe ich offen zu!
 
Ist das nicht ein schöner Satz!;)

Staatliches Handeln genügt, wenn es subjektive Rechte der Bürger beeinträchtigt, nur dann dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wenn es geeignet, erforderlich und im Einzelfall angemessen ist, um den verfolgten öffentlichen Zwecken zum Erfolg zu verhelfen. Zweck und Mittel müssen in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen (BVerfGE 65,1[ 54]; 76,1[ 51]; 92, 262[ 273]).


Ja, so ist das mit dem Zweck und den Mitteln.... :unsicher:

An den "virtuellen Verteidiger von Hämmerlingen" und ich nenne bewußt keine Namen, die es betrifft, aber jeder darf sich angesprochen fühlen, wenn ER (oder auch sie) meint, er gehöre zu dieser Fraktion:

................

Das (obige Zitat aus einem Gerichtsurteil) ist nur Theorie! Und diese Theorie steht dem Gesetzeswortlaut, sollte denn der Hämmerlische Entwurf durchkommen (nehmen wir das mal an, ausgeschlossen ist nichts!) entgegen bzw. wird vom Gesetzeswortlaut voll untergraben.

Du glaubst wohl, die Ordnungsamtsleute und Veterinäre beim Amt juckt es groß, was diese obige Theorie (resp. Rechtsauslegung in irgendeinem Gericht einschließlich des BVerfG) besagt??! Die schauen ins Hundegesetz und da steht was von "untersagen und einziehen und töten"!!!

Meine Fresse!

Ich weiß überhaupt nicht, warum Du den Gesetzesvorschlag von Hämerling unterstützt?? Bist Du auch ein verkappter Hundehasser mit Tötungsabsichten im Verborgenen? Mal bitte Butter bei die Fisch!
 
Den größtmöglichen präventiven Schutz vor gefährlichen Hunden bietet nur ein Hundeführerschein mit theoretischem und praktischem Sachkundenachweis für alle Hundehalter. Das wird bei vielen Hundehalterinnen und Hundehaltern keine Begeisterung auslösen.
[...]
Für die jetzigen Listenhunde und einige andere große Rassen könnten zusätzliche Prüfungen eingeführt werden, mit denen Sozialverträglichkeit bzw. Eignung von Hund und Halter bzw. Halterin getestet werden könnte.


Rasselisten mal anders :unsicher:


Hm ... eins muß man hier als wissender Hundehalter oder generell Hundekenner anerkennen und der Hämmerling zugute halten, denn das spricht aus DIESEN ihren Zeilen hier: ES GIBT RASSEUNTERSCHIEDE!!!
Hm, und wie setzt man die Gruppe "für die jetzigen Listenhunde" praktisch um? Richtig: indem man Listen beibehält. Sonst könnte man die jetzigen nämlich in Zukunft gar nicht mehr als solche erkennen.
Ich denke ja, dass es Frau H. gut gemeint hat und versuche, das anzuerkennen. Aber ihr Vorschlag und ihre Argumentation strotzen vor Inkompetenz und Wischi-Waschi-Formulierungen, um es sich mit keiner Wählergruppe zu verscherzen. Ich gebe zu, es ist ein schwieriges Thema - aber leicht kann jeder ;)
 
Du glaubst wohl, die Ordnungsamtsleute und Veterinäre beim Amt juckt es groß, was diese obige Theorie (resp. Rechtsauslegung in irgendeinem Gericht einschließlich des BVerfG) besagt??! Die schauen ins Hundegesetz und da steht was von "untersagen und einziehen und töten"!!!

Meine Fresse!

Ich weiß überhaupt nicht, warum Du den Gesetzesvorschlag von Hämerling unterstützt?? Bist Du auch ein verkappter Hundehasser mit Tötungsabsichten im Verborgenen? Mal bitte Butter bei die Fisch!

Ganz allein für dich:
Ich habe eben eine Antwort von Frau Hämmerling bekommen. Der §9 wird definitv umformuliert so das nur Hunde von einer evtl Tötung betroffen sind die einen Menschen schwer verletzt haben (davon gehe ich mal aus, Originalaussage war das der §9 geändert wird) und auch nach Prüfung festgestellt wird das der Hund auch weitere Menschen verletzen würde!
Weißt du, wenn man konstruktive Kritik vorbringt ohne Beleidigungen, dann kann man unter Umständen auch was erreichen ;) deine Art von mit Axt durch den Wald wird dich nicht weit bringen auch wenn dein Ansporn ehrenhaft ist!

Und für alle die Angst haben das sie einen test vermasseln würden wenn sie keinen Kuschelhund haben: Frau Hämmerlings Hund ist außerhalb ihres Grundstücks komplett unverträglich, sie wird also wissen was sie da auf den Weg bringt an Gesetzen und auch wie solche Tests aufgebaut werden müssen um auch solchen Hunden gerecht zu werden die nicht jeden anderen Hund toll finden! Hier ist einfach der Hundehalter gefragt, wenn dieser seinen Hund im Griff hat ist auch unverträglichkeit kein Problem!
 
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