Ist das erlaubt?

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Für weitere Antworten geschlossen.
von ccb würde mich übrigens bitte eine reaktion zum thema
"ein frisch ausstudierter vet steht auf der gleichen stufe wie ein meister" interessieren.
vielen dank.
gr


Rechtlich weitestgehend ja (Stichwort Selbständigkeit, Ausbildungsbefugnis),....
Hat ein TA die gleiche Ausbildungsbefugnis wie ein Handwerksmeister?
Bildet ein Handwerksmeister nicht im eigenen Beruf aus, während ein TA dagegen andere Berufsbilder ausbildet, Tierarzthelferin zB? Ein Schneider dagegen bildet Schneider aus. Muss man nicht ohnehin eine Ausbildungsbefugnis erst beantragen und ist die eigene Ausbildung nicht lediglich die Voraussetzung für die Genehmigung? Selbständig machen darf sich ohnehin jeder, egal ob mit oder ohne Ausbildung. Es gibt lediglich Vorgaben, wann du es nicht oder nicht (mehr) darfst.
 
  • 19. April 2024
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Hi Gabi ... hast du hier schon mal geguckt?
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von ccb würde mich übrigens bitte eine reaktion zum thema
"ein frisch ausstudierter vet steht auf der gleichen stufe wie ein meister" interessieren.
vielen dank.
gr


Rechtlich weitestgehend ja (Stichwort Selbständigkeit, Ausbildungsbefugnis),....
Hat ein TA die gleiche Ausbildungsbefugnis wie ein Handwerksmeister?
Bildet ein Handwerksmeister nicht im eigenen Beruf aus, während ein TA dagegen andere Berufsbilder ausbildet, Tierarzthelferin zB? Ein Schneider dagegen bildet Schneider aus. Muss man nicht ohnehin eine Ausbildungsbefugnis erst beantragen und ist die eigene Ausbildung nicht lediglich die Voraussetzung für die Genehmigung? Selbständig machen darf sich ohnehin jeder, egal ob mit oder ohne Ausbildung. Es gibt lediglich Vorgaben, wann du es nicht oder nicht (mehr) darfst.

Deswegen habe ich geschrieben, dass es einen Unterschied macht ob Lehrberuf oder Studium. Sonst müsstest Du einen Handwerksmeister mit dem Uniprofessor vergleichen.
Ein Fleischermeister bildet z.B. auch Fleischereifachverkäuferinnen aus .. wie ein TA TFAs ausbildet.
Ein TA muss keine extra Ausbildungsbefugnis beantragen um eine TFA auszubilden. Lediglich das (zahlenmäßige) Verhältnis zwischen TÄ, ausgelernten TFAs und Azubis sollte stimmen (also keine 20 Azubis auf einen TA) und die Praxis sollte (!) ein RÖ-Gerät besitzen (sonst muss die Azubine einen extra Kurs machen).
WENN eine Kammer o.ä. berufsständische Vertretung (Handwerk-, Ärzte- o.ä. ) existiert und ein anerkanntes Berufsbild besteht gibt es (je nach Beruf) entsprechende Vorgaben ... lediglich bei "Nicht"-Berufen wie Tierheilpraktiker, bis vor kurzem Hundetrainer o.ä. kann sich jeder ein Schild an die Tür hängen (oder weil aktuell bei HKM gesehen "Tierhebamme" )
 
Deswegen habe ich geschrieben, dass es einen Unterschied macht ob Lehrberuf oder Studium. Sonst müsstest Du einen Handwerksmeister mit dem Uniprofessor vergleichen.
Nur zur Erinnerung: der grundsätzliche Vergleich einen fertigen Tierarzt von der Uni mit einem Handwerksmeister gleichzusetzen, kam ursprünglich von dir.


Ein Fleischermeister bildet z.B. auch Fleischereifachverkäuferinnen aus .. wie ein TA TFAs ausbildet.
Wenn er auch einen Laden hat sicher. Neben Fleischern kann er dann auch Fleischereifachverkäuferinnen ausbilden. Wenn er einen größeren Laden oder Großbetrieb hat, vielleicht auch Einzelhandelskaufmann, Industriekauffrau, irgendwas-mit-Medien-Kauffrau usw.


Ein TA muss keine extra Ausbildungsbefugnis beantragen um eine TFA auszubilden. Lediglich das (zahlenmäßige) Verhältnis zwischen TÄ, ausgelernten TFAs und Azubis sollte stimmen (also keine 20 Azubis auf einen TA) und die Praxis sollte (!) ein RÖ-Gerät besitzen (sonst muss die Azubine einen extra Kurs machen).
Ah, okay. Wegen eben derartiger Voraussetzungen dachte ich, man braucht sowas wie eine "Befugnis". Irgendjemand wird solche Daten ja sicher auf einem Stück Papier angegeben haben und dann ggfs. auch kontrollieren wollen.


WENN eine Kammer o.ä. berufsständische Vertretung (Handwerk-, Ärzte- o.ä. ) existiert und ein anerkanntes Berufsbild besteht gibt es (je nach Beruf) entsprechende Vorgaben ... lediglich bei "Nicht"-Berufen wie Tierheilpraktiker, bis vor kurzem Hundetrainer o.ä. kann sich jeder ein Schild an die Tür hängen (oder weil aktuell bei HKM gesehen "Tierhebamme" )
Ja das stimmt, sogar bei Psychotherapeut geht das. Und sicher gibt es auch schwarze Schafe, wie überall. Es gibt aber trotzdem zu einigen dieser Berufsbilder berufsständische Vertretungen mit Vorgaben, Statuten, Zugangsvoraussetzungen usw. Es mag dann zwar keine gesetzlich vorgegebenen Ausbildungen oder Prüfungen geben (Ausnahme: HP), aber immerhin doch Standards die man erfüllen muss. Und hinterhergeworfen kriegst du die auch nicht gerade. Wenn jemand sich für so einen Berufsweg entscheidet, tut er das schließlich nicht, weil ihm für ein Schild nichts Besseres einfällt - sondern weil er genau das tun möchte. Es ist auch viel schwieriger, wenn man sich selbst um eine möglichst fundierte Ausbildung bemühen muss. Die dann ggfs. noch nicht mal auf Deutschland beschränkt ist. Osteopathen machen zB Kurse in Israel oder den USA (nach der Ausbildung zum HP oder Physiotherapeuten!), einige Heilpraktiker die mit TCM oder Akupunktur erwerben einen Teil ihrer Kenntnisse in China und Homöopathen bei den großen Lehrern in allen möglichen Ländern (ebenfalls zusätzlich zur Grundausbildung plus HP-oder THP-Ausbildung!). Da kommt das Wissen nicht zu dir - da muss man sich schon selbst auf die Socken machen und zum Teil auch erstmal rausfinden, wo du es überhaupt herkriegst.
 
Meine Güte, warum müssen sich hier ein paar so fürchterlich selber demontieren.....

Lasst es doch einfach gut sein. Einen gemeinsamen Nenner wird es nicht geben, die Standpunkte sind mehrfach dargelegt und Sätze wie "das muss XYZ aber noch mal klären " oder "dazu muss ZYX noch mal Stellung beziehen " lässt den breitgetretenen Quark wahrlich nicht stark werden, sonst es bleibt einfach breitgetretener Quark.
 
Danke, Christine.

Ich schließ dann hier mal ab... Und schlage vor, wenn wirklich noch Diskussionsbedarf besteht, dann telefoniert Euch zusammen oder trefft Euch eines abends im KSG-Chat.
 
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