Ist das eine Boxer-Bulldoge?

kimilinus

Hallo Zusammen,
mein Am. Staff, Gott hab Ihn selig, ist vor 7J. von uns gegangen. Da zwischen habe ich ne Oma bis zum Ende begleitet. Und mich mit dem Thema Listenhunde und co nicht beschäftigt, ehrlich gesagt auch nicht die Entwicklung verfolgt. Ich sehe nur bei uns das es sich etwas entspannt hat. Berlin, meine ich.
Aber nun habe ich eine super schöne, tolle Hündin kennengelernt. Nur, darf ich in der aktuellen Wohnung keinen Listenhund halten. Nach Aussage der jetztigen Besitzterin wurde die Hündin einem Gutachter vorgestellt, er habe an Hand des Gebisses die Rassezuteilung gemacht. Wird das so gemacht? Kann mir jemand dazu was sagen bitte. Bei meinem Am. Staff passierte das einfach durch gucken und Bilder in einem Büchlein wälzen (Veterinärärztin vom Bezirk!)
Sagt mir bitte Eure Meinung ob Sie ein Boxer-Bulldog Mix sein kann.
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  • 19. April 2024
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Hi kimilinus ... hast du hier schon mal geguckt?
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Dankeschön, werde ich tun.

Zu der Frage: Ich, als Leihe, hätte das nicht gedacht weil Sie so süß und meinem Am. Staff nicht unähnlich ist. Außer das sein Unterkiefer weiter nach hinten versetzt war. Eure Meinung wird meine Entscheidung beeinflussen ob ich die Hündin zu mir nehme oder nicht.
Ich bin kein Kynologe und hier im Forum sind viele mit Erfahrung.
 
Abgesehen von der rechtlichen Situation bei Euch, die ich nicht kenne.
Du schreibst, dass es von der Hündin ein Gutachten gibt. Das würde ich dem Vermieter zeigen und - wenn er damit einverstanden ist, dass Du die Hündin in der Wohnung halten darfst - mir das schriftlich bestätigen lassen.
Wenn er nicht einverstanden ist, dann ist ja letztlich egal, was die Hündin ist...
 
du solltest aber schon verstehen das nicht die Meinung der hier schreibenden am Ende zählt, sondern, weils halt in unserem Staat so ist, die Meinung des Amtes am Ende bestimmt wie es läuft. Wenn am Ende ein Amt bestimmt das sie ein Am Staff-Mix ist, wird das auch die Meinung deiner Vermieter beeinflussen.
 
Unsere Meinungen werden Deine Entscheidung beeinflussen?
Wir sind doch keine anerkannten Rassegutachter.
Da würde ich an offizielle Stelle gehen.
Ich finde, sie sieht sehr nach Staffmix aus, selbst wenn sie offiziell nicht als Listenhund anerkannt wird, meinst Du Dein Vermieter erlaubt sie trotzdem mit dem Aussehen?
Ich würde mit Fotos zum Vermieter gehen und fragen, und mir schriftlich geben lassen, dass sie einziehen darf.
 
Du schreibst, dass es von der Hündin ein Gutachten gibt. Das würde ich dem Vermieter zeigen und - wenn er damit einverstanden ist, dass Du die Hündin in der Wohnung halten darfst - mir das schriftlich bestätigen lassen.

Ja an sowas hatte ich auch schon dedacht, dankeschön.
 
du solltest aber schon verstehen das nicht die Meinung der hier schreibenden am Ende zählt, sondern, weils halt in unserem Staat so ist, die Meinung des Amtes am Ende bestimmt wie es läuft. Wenn am Ende ein Amt bestimmt das sie ein Am Staff-Mix ist, wird das auch die Meinung deiner Vermieter beeinflussen.

da wäre ich jetzt nicht drauf gekommen...Spass bei Seite. Ich hatte in den Jahren 1998 bis 2008 einen Am.Staff hier in Berlin. Wir haben die ganze Hetzjagt durchlebt.
 
ja und? Steht nun in dem Gutachten etwas was der Rasseliste entspricht oder nicht? Ist doch eigentlich ganz einfach ...
 
@ Matthias W.
Im Gutachten steht Boxer-Bulldoge. Wird sowas angefochten? Wie aussagefähig ist sowas? Wie eine Geburtsurkunde?
 
Nimm den hund unter den arm und stelle sie den vermieter vor, dann hoerst du ob das geht oder nicht.

Andererseits, warum etwas probieren was eigentlich nicht erlaubt ist? Es hat noch viele andere hunden die auch gerne einen platz haben.
 
Nimm den hund unter den arm und stelle sie den vermieter vor, dann hoerst du ob das geht oder nicht.

Andererseits, warum etwas probieren was eigentlich nicht erlaubt ist? Es hat noch viele andere hunden die auch gerne einen platz haben.

Ne, diese Variante gefällt mir nicht so wirklich mit dem Hund wie mit einer Sache umzugehen. Aber auch das kann vielleicht nicht ausbleiben.

Ja, genau. Dem will ich ja nachgehen. Ist das verboten? Ist da ein versteckter Listenhund? Oder sagt da jemand einfach die Wahrscheit und das kann man dann an Hand des Gebisses nach vollziehen???

Und ja, es gibt auch andere Hunde und ja wir werden dann eben einen anderen Hund zu uns nehmen.
 
das Gutachten muß von deiner zuständigen Behörde anerkannt werden. Ich bin jetzt nicht so der Profi in dem Thema finde aber dein Beispiel der Geburtsurkunde verdammt passend. Ich lehne mich jetzt mal weit aus dem Fenster und sage, wenn die Formalien/Regularien erfüllt sind, kann das Gutachten als eine Geburtsurkunde angesehen werden und sie ist ein Boxer-Bulldoggen-Mix.
 
Letztendlich ist es ja egal, was die Leute hier sehen.
Nimm den Vermieter mit ins Boot, bevor der Hund zu Dir kommt.
Zeig im Gutachten und Fotos und lass' dir ggf. sein Einverständnis schriftlich bestätigen.
 
Letztendlich ist es ja egal, was die Leute hier sehen.
Nimm den Vermieter mit ins Boot, bevor der Hund zu Dir kommt.
Zeig im Gutachten und Fotos und lass' dir ggf. sein Einverständnis schriftlich bestätigen.

Danke. Ich denke wenn ich aber ein zertifiziertes, beglaubigtes, gestempeltes, unterschriebenes Papier in der Hand halte kann ich der Wohnungsbaugesellschaft ganz anders gegenübertreten. Als wenn ich einfach mit einem Hundi da hereinkomme.
 
Ich würde mal sagen, es kommt auch auf das Rassegutachten an. Ist das von einem anerkannten Rassegutachter? Oder hat es nur irgendein Tierarzt abgetippt?
 
Um deine ursprüngliche Frage doch noch zu beantworten: Mir könntest du sie als Boxer-Bulldoggen-Mix "verkaufen", ohne dass ich das anzweifeln würde. Für mich könnte das mit ihrem Aussehen so hinkommen. Ich bin aber absoluter Laie, und außerdem ist es so, wie alle schon geschrieben haben: letztlich kommt es nur darauf an, dass dein Vermieter diesen Mix akzeptiert. Bzw. dass es ein amtlich anerkanntes Gutachten darüber gibt.
 
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