Ich finde ein krankes Tier - wer zahlt den Arzt?

Rotti-Manu

15 Jahre Mitglied
Folgenden Artikel hab ich in der Zeitschrift TINA gefunden:

Ratgeber aktuell

Ein kläglich winselnder Dackel humpelte mit angewinkelter Vorderpfote über den Weg. Sie bringen ihn zum TA. Als der kleine Hund versorgt ist, der Schreck: Sie sollen die Behandlung bezahlen. Müssen Sie das wirklich?? Der Deutsche Tierschutzbund in Bonn erklärt, wer in einem solchen Fall für die Rechnung zuständig ist:

Der Finder muß grundsätzlich erstmal zahlen. Begründung: Er hat den TA mit der Behandlung beauftragt, also muß er für diese Leistung aufkommen. Über die gesetzlich geregelte Rückerstattungspflicht kann der Finder sich das verauslagte Geld aber von der Gemeinde oder dem Tierhalter zurückholen. Die Gemeinde, in der sie das Tier gefunden haben, ist dazu verpflichtet, die Kosten für dessen Unterbringung und Versorgung zu erstatten.

Egal, ob es sich um einen kranken Hund, eine Katze oder beispielsweise eine verletzte Wildtaube handelt.

Wichtig: Sie müssen Ihren Fund schnellstmöglch der zuständigen Ordnungsbehörde oder dem ortsansässigen TH melden. Das TH ist in jedem (Not-)Fall eine gute Anlaufstelle. Wenn dort ein TA arbeitet, können Sie das Fundtier oft gleich dort abgeben und vor Ort versorgen lassen. Oder Sie bekommen die Adresse des nächsten TA und andere hilfreiche Tipps.

Wird der Tierhalter ermittelt, muss er der Gemeinde alle entstandenen Kosten ersetzten. Auch Sie als Finder können Ihre Auslagen von ihm zurückverlangen.

Aber Achtung:
100%ige Ersatzansprüche haben Sie nur, für die Notfallversorgung. Eine darüberhinausgehende, nicht erforderliche Behandlung brauchen die Besitzer nicht zwangsläufig zu übernehmen. Vom TA kann zwar niemand verlangen, dass er seine Patienten kostenlos behandelt. Erfahrungsgemäß gibt es aber viele TA, die im Notfall sogar auf ihr Honorar verzichten. Ihnen geht es in erster Linie darum, das kranke Tiere nicht hilflos am Straßenrand liegengelassen werden.

Extra-Info:
Was Sie für die Behandlung von Tieren genau zahlen müssen, weiss die Bundestierärtztekammer, Oxfordstr. 10, 53111 Bonn. Dort gibt es kostenlos eine Tierärtzliche Gebührenordnung. Darin sind die Kostensätze festgelegt.
 
  • 18. April 2024
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Hi Rotti-Manu ... hast du hier schon mal geguckt?
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Bei meinem TA weiß ich 100 Pro, das er die Behandlung eines gefundenen Tieres übernimmt, notfalls auf eigene Kosten. Habe es selber schon erlebt. TA sind da um Tieren zu helfen, wenn es da an der Bezahlung hapert, würde ich mal sagen sie haben den Beruf verfehlt.

Sandra
 
Also als die Katze meiner Schwiegermutter angefahren wurde, da hat sie derjenige, der sich erwischt hat, nachts noch zum nächsten Tierarzt gefahren.
Da Charly weder gechipt noch sonst was ist (typisch Schwiegermutter, ich halte ihr immer eine Moralpredigt, leider fruchtet das nicht), hat es etwas gedauert, bis wir sie gefunden hatten (glücklicher Tip vom Nachbar, der von einem anderen Nachbarn angerufen wurde, ob eine schwarz-weiße Katze vermisst wird, er hätte einen Anruf erhalten .....)
Wir also am nächsten Tag abends zum Tierarzt runtergedüst, da war sie schon operiert (Kieferbruch, Schock, Prellungen).
Die Ärztin sagte, das sie Charly nachts operiert haben und dann morgens das Tierheim verständigt haben, die hätten schon zugesagt, das die Kosten übernommen werden....
Schwiegermutter hat natürlich dann die nicht grad niedrige Rechnung bezahlt. Aber schlauer ist sie dadurch nicht geworden, ihre beiden Katzen sind immer noch nicht gechipt :(

Genauso bei einer anderen Nachbarin: Vor ihrem Haus hat ein verletzter Kater gelegen (sein Bein war mit einem riesen Abszeß übersät). Sie ist mit ihm Sonntags morgens in die nächste Tierklinik gefahren und die haben die Katze sofort operiert und versorgt. Als die Nachbarin fragte, wer das zahlt, sagte die Frau: Lassen sie mal, entweder der Besitzer findet sich und wenn nicht, dann ist das ok so.....
Die Nachbarin wußte, das die Katze zum nächsten Bauernhof gehört, aber der Besitzer sagte ihr, das er die Katze nicht kenne (typsich Bauer, Katzen sind nicht kastriert, verfloht, unversorgt usw.).
Die Tierklinik übergab die Katze dem nächsten Tierheim.....tja....der Nachbarin ging das Tier nicht mehr aus dem Kopf und ein paar Tage später holte sie sie vom Tierheim ab. Heute leben 2 Kater bei ihr...
Die OP-Kosten wurden auch vom Tierheim getragen.
 
Ich habe zwei Babymäuse,einen Igel,einen Spatz(Sperling),zwei Miezen und einen Yorki zum TA gebracht.
(Nicht alle aufeinmal ;)

Ich hab alles aus eigener Tasche bezahlt.Das war es mir Wert und wird mir auch immer Wert sein.Die Tiere wurden alle gesund und ich hatte meine Freude daran.
Der Yorki bekam einen guten Platz und die beiden Miezen auch.

Für mich stellt sich nicht die Frage wer zahlt.Wenn ich ein krankes Tier finde gehe ich zum TA und basta.
 
Würde ich auch so machen Irish, keine Frage :)
 
bei uns nicht anders. verletztes tier gefunden, tierarzt tierarztkosten würden wir selbstverständlich auch übernehmen, daran solls nicht happern ;)

lg veilchen
 
Ich habe ja nu beruflich damit zu tun, also:
Vorsicht bei Wildtieren, da ist eigentlich der Jagdpächter zuständig. Wenn Du den anrufst (nachdem Du seine Telefonnummer bei der Feuerwehr erfahren hast, oder die Feuerwehr ruft ihn nach Deiner Meldung gleich selbst an) dann kommt der, lädt das Tier in sein Auto und weg ist er.
Was dann aus dem Tier wird, ist glaub ich mal klar!

Bei uns ist allerdings die Feuerwehr über die Zuständigkeit der Jagdpächter nicht so recht informiert, kommt drauf an, wer gerade Dienst hat, dann fahren die das Tier zum TA, die Rechnung wird in diesem Fall natürlich von der Stadt übernommen, schließlich war sie in dem Moment (Feuerwehr) ja der Auftraggeber.

Bei einem gefundenen Haustier am Besten auch gleich die Feuerwehr rufen, wenns denn irgendwie möglich ist, die fahren das Tier dann auch zum TA, alles geht seinen Gang, das Tier kommt danach ins Tierheim (bei uns im Falle von Hunden in unsere Fundtieranlage) Tierheim oder wie im genannten Fall bei Hunden bin ich zuständig, suchen nach dem Halter, wird er nicht gefunden, zahlt die Stadt/Gemeinde.
Leider ist es mir nicht nur einmal passiert, das ganz raffinierte Leute ihr eigenes Tier als Fundtier bei einem fremden TA ausgegeben und behandeln lassen haben. Dann haben sie gesagt: wir kümmern uns um den Kleinen/die Kleine, übernehmen morgen den Transport zum Tierheim und weg waren sie. Dem kann ich nur vorbeugen, indem ich allen TA gesagt habe, dass die Rechnungen durch die Stadt nur bezahlt werden, wenn das Tier nachher ins TH oder eben in die Fundtieranlage kommt.
Wir haben hier auch TA´s, die gar keine Rechnung schicken, manchmal, wenn es sich um Leistungen handelt, die die Stadt anstandslos übernehmen würde, muss ich direkt bei denen um die Rechnung betteln, schließlich müssen die doch auch ihr Geld reinbekommen. Wenigstens im Falle der Rechnungen für die Stadt sollen die schon ihr Geld kriegen, es gibt genug Sozialhilfeempfänger, denen sie nie eine Rechnung schreiben.
 
Hm..., die Kosten für die Fundtiere, die ich bisher tierärztlich versorgen lassen mußte, hat die Gemeinde übernommen. Zumindest wurden die Rechnungen dorthin gestellt.

Für die Hunde hat der Tierschutz die notwenigen TA-Kosten übernommen.

watson
 
Also ich habe auch schon einige fremde, hilfebedürftige Tiere beim TA abgeliefert und die wurden dann da behandelt.

Bezahlen musste ich nie was!

Mein TA ist gleichzeitig 1. Vorsitzender des örtlichen Tierschutzvereins.

Ich nehme an, dass er diese Tiere wie Fundtiere behandelt, auf Rechnung des Tierschutzvereins.

Gruß
tessa
 
Bei unserem TA mußte ich für die Behandlung von aufgefundenen Wildtieren (Kaninchen/Taube/Möwe) nichts bezahlen.

Verletzte Haustiere hatte ich zum Glück noch nicht, aber er würde sie auf jeden Fall auch ohne Bezahlung behandeln.

Unsere großen Rechnungen von Ivan's OPs haben wir in Ratenzahlung "abstottern" dürfen.

MfG ChiaraKimberley
 
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